Freitag, 24. Dezember 2010, 00:27h
Wie verdienen Betreuer ihr Geld?
Seit 2005 wird die Betreuungsarbeit pauschal vergütet. Der Stundensatz beträgt 44,00 €* und nur im ersten Jahr gibt es aufgrund des erhöhten Arbeitsanfalls eine erhöhte Pauschale. Nach dem ersten Jahr gelten folgende Pauschalen:
In der eigenen Wohnung lebende Betreute:
3,5 Stunden monatlich = 154,00 € (jährlich 1.848,00 €)
Im Heim lebende Betreute:
2,00 Stunden monatlich = 88,00 € (jährlich 1.056,00 €)
Es gibt Betreute, die als „vermögend“ eingestuft werden. Dieser Begriff ist jedoch irreführend, denn als vermögend gilt schon jemand, der ein Sparguthaben besitzt, das den Betrag von 2.600,00 € übersteigt. Vermögende Betreute müssen die Vergütung nicht nur selbst zahlen, sondern es werden auch höhere Stundenpauschalen zugrunde gelegt. Eine Handhabung, die sich meines Erachtens nicht unbedingt logisch erschließen lässt.
In der Wohnung lebende Betreute:
4,5 Stunden monatlich = 198,00 € (jährlich 2.376,00 €)
Im Heim lebende Betreute:
2,5 Stunden monatlich = 110,00 € (jährlich 1.320,00 €)
Wenn eine Betreuung sehr arbeitsintensiv ist, dann kann der zeitliche Aufwand auch nach Jahren noch weitaus höher als 3,5 bzw. 4,5 Stunden monatlich ausfallen. Ist eine Betreuung nicht sehr arbeitsintensiv, kann Arbeitsaufwand aber auch geringer ausfallen. Das Ganze wird „Mischkalkulation“ genannt, bei der man davon ausgeht, dass sich die arbeitsintensiven mit den weniger arbeitsintensiven Betreuungen ausgleichen.
Ob dies tatsächlich so ist, hängt von vielen Faktoren ab. Nimmt der Betreuer an Besprechungen teil? Besucht er die Betreuten regelmäßig? Wird die Betreuung immer individuell abgestimmt oder aber nach einem Einheitsprinzip? Besteht eine optimale Arbeitsorganisation? Hat der Betreuer Mitarbeiter? Ist die Arbeit am tatsächlichen Handlungsbedarf orientiert oder werden bestimmte Aufgaben generell ausgeklammert? Wird bei Problemen die optimale Lösung angestrebt oder die zeitsparendste?
Die Pauschalierung wurde eingeführt, weil die Kosten für Betreuungsarbeit drastische Höhen annahmen. Wie wurde denn nun aber vor der Pauschalierung vergütet?
Vor der Vergütung gab es einen Stundenlohn von 33,00 € und im Gegensatz zur Pauschalierung zuzüglich und nicht inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzlich konnten Kosten für Telefonate, Porto, Kopien und Fahrkosten geltend gemacht werden.
War eine Betreuung sehr aufwändig, dann wurde dies auch vergütet, wobei jede einzelne Tätigkeit minuziös aufgeführt werden musste. Es konnte dann auch geschehen, dass ein Rechtspfleger einige Tätigkeiten beanstandete, da sie seiner Meinung nach nicht zu den Aufgaben gehörten.
Auf der anderen Seite gab es natürlich damals genauso wie heute Betreuungen, in denen alles gut geregelt und der Betreute optimal versorgt war und hierdurch die eigentliche Betreuungsarbeit nur minimal ausfiel. Wobei betont werden muss, dass die Notwendigkeit einer Betreuung auch trotz einer guten Organisation der Versorgung bestehen bleiben kann.
Eigentlich gab es indirekt auch damals schon die Mischkalkulation, denn auch damals glichen sich sehr arbeitsintensive mit weniger arbeitsintensiven Betreuungen aus. Aber eben nur eigentlich, denn die Rechnungsstellung hing natürlich auch von der Ehrlichkeit der Betreuer ab.
Waren wir Betreuer denn nun immer ehrlich? Dies ist eine mehr als spannende Frage, denn die Pauschalierung, über die viele Betreuer sich so bitter beklagen, ist eine Folge der Kostenexplosion und wenn eben diese Kostenexplosion mit verursacht wurde durch Betreuer, die überhöhte Abrechnungen erstellt haben, dann sollten wir uns nicht so sehr über Gesetzgebung beschweren, sondern vielmehr über diejenigen Kollegen, die diese Reglementierung verursacht haben.
Und weil ich diese Frage so spannend finde, werde ich demnächst einmal einen interessanten Vergleich zweier Rechnungen anstellen.
*sofern ein Studienabschluss vorliegt, Betreuer ohne Studienabschluss verdienen weniger.
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Mittwoch, 15. Dezember 2010, 15:25h
Welches Fachwissen brauchen Betreuer?
Was die Betreuungsarbeit so schwierig macht, ist der Umstand, dass für die Ausübung dieses Berufs ein äußerst breites Spektrum völlig unterschiedlicher Wissensbereiche erforderlich ist. Die Arbeit eines Betreuers erfordert kaufmännisches, juristisches und sozialarbeiterisches Fachwissen.
Man kann dies vielleicht mit einem Beispiel deutlich machen. Nehmen wir den Fall eines Betreuten, der an beginnender Demenz leidet und deswegen auf lange Sicht in seiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt ist. Und nehmen wir an, es ist aufgrund der beginnenden Demenz schon zu folgenschweren Versäumnissen gekommen, wie z.B. Kontoüberziehung, nicht bezahlte Miete, Strom, e.t.c.. Und nehmen wir an, dass der Vermieter deswegen schon die Kündigung ausgesprochen hat, so dass eventuell eine Zwangsräumung droht.
Der in diesem Fall entstandene Handlungsbedarf erstreckt sich auf mindestens drei Bereiche. Es muss schnellstens die rechtliche Situation geprüft werden, um zu klären wie die Kündigung rückgängig gemacht werden kann. Außerdem muss umgehend ein geeigneter Pflegedienst beauftragt werden, damit sichergestellt wird, dass der Betreute angemessen versorgt ist. Wegen des überzogenen Kontos müssen mit der Bank Abzahlungsmöglichkeien verhandelt werden und das zur Verfügung stehende Geld muss genauestens für den täglichen Bedarf und die Begleichung der Zahlungsrückstände eingeteilt werden. Gleichzeitig muss abgeklärt werden, auf welche staatlichen Zuschüsse ein Anspruch bestehen könnte. Zum Betreuten muss ein vertrauensvoller Kontakt aufgebaut werden, damit eingeschätzt werden kann, ob noch genug Selbständigkeit für das Leben in einer eigenen Wohnung vorhanden ist oder ob der Wechsel in ein Heim unvermeidbar ist. In dem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob vielleicht eine ärztliche Behandlung und die Gabe von Medikamenten erforderlich ist.
Um alle diese Probleme zu lösen, braucht der Betreuer juristische Grundkenntnisse im Mietrecht und er braucht kaufmännisches Wissen für die Verwaltung der Finanzen. Außerdem braucht der Betreuer Kenntnisse über die bestehenden Möglichkeiten staatlicher und eventuell ehrenamtlicher Hilfen und er braucht soziapädagogisches Wissen, um die richtige Perspektive für den Betreuten zu finden und umzusetzen.
Jetzt könnte man den Fall noch weiter komplizieren, indem man annimmt, dass sich nach einigen Monaten irgendwo in der Wohnung doch noch Sparbücher, Wertpapiere oder vielleicht sogar eine große Summe Bargeld anfindet. In der Praxis ist nicht ungewöhnlich und kommt immer wieder vor. In diesem Fall müssen die gerade beantragten Zuschüsse wieder zurückgezahlt und das Geld angelegt werden. Bei der Geldanlage muss eine sogenannte „mündelsichere“ Anlage gewählt werden, die aber gleichzeitig auch noch optimale Zinsen erzielt. Für den Betreuer heißt dies, dass er im Bereich der Geldanlage über einen umfassenden und auch aktuellen Kenntnisstand verfügen muss.
Zusätzlich können noch viele kleine Schwierigkeiten auftauchen, wie etwa die Erfordernis, ein durch die Demenz nicht mehr nutzbares Fahrzeug abzumelden und zu verkaufen. Vielleicht gibt es auch ein Haustier, mit dessen Versorgung der Betreute jetzt überfordert ist und das anderweitig untergebracht wird. Vielleicht ist der Betreute auch so dement, dass er orientierungslos ist und nachts bei den Nachbarn klingelt oder wegläuft. Dies bedeutet dann wiederum, dass regelmäßig Beschwerden der Nachbarn und Nachfragen die Polizei eingehen, mit denen der Betreuer sich auseinandersetzten muss. Es wäre außerdem denkbar, dass die Angehörigen die Betreuung ablehnen und jede veranlasste Regelung erschweren.
Zugegeben – dies ist ein Fallbeispiel, das so ziemlich alle der möglichen Schwierigkeiten auf einmal beinhaltet. Aber auch wenn es im Betreuungsalltag nicht immer so extrem zugeht, so handelt es sich dennoch sehr selten um lediglich ein einzelnes Problem. Altersgebrechlichkeit, Demenz und psychische Erkrankung lösen eine Kettenreaktion aus, die eben nicht nur ein gesundheitliches Problem darstellt, sondern die auch andere Lebensbereiche, wie den der Finanzen oder den der Wohnungsangelegenheiten, in Mitleidenschaft ziehen.
Und hiermit nähern wir uns wieder der Ausgangsthese, dass die Erfordernis von vielen unterschiedlichen Wissensbereichen eine grundsätzliche Schwierigkeit in der Betreuungsarbeit darstellt. Es kann nämlich durchaus sein, dass jemand sehr gut mit Menschen umgehen kann und dadurch schnell in der Lage ist, herauszufinden, was der Betreute wirklich braucht und was zu veranlassen ist. Aber nicht jeder, der diese Fähigkeit hat, verfügt zwangsläufig auch über professionelles kaufmännisches Wissen. Der Betreute erhält dann vielleicht auf jeden Fall die geeigneten persönlichen Maßnahmen, aber vielleicht wird sein Geld nicht so gewinnbringend angelegt, wie es theoretisch möglich wäre.
Auf der anderen Seite ist es vorstellbar, dass jemand sich mit der Verwaltung des Geldes und dessen gewinnbringendster Anlage sehr gut auskennt, aber nicht in der Lage ist, den erforderlichen guten persönlichen Kontakt zum Betreuten aufzubauen, der erforderlich ist, um die optimale Hilfestellung und die optimale Wahl des Lebensumfeldes herauszufinden.
Es ist auch vorstellbar, dass jemand zwar gleichermaßen über gutes kaufmännisches und gutes sozialarbeiterisches Fachwissen verfügt, aber in der Betreuung auch höchst komplizierte juristische Fragestellungen auftauchen. Andersherum kann es auch sein, dass jemand über ein komplexes juristisches Fachwissen verfügt, aber trotzdem das soziale Hilfsangebot mit seinen diversen Variationen nicht kennt.
Auch wenn die Frage des persönlichen Engagements hier nicht thematisiert werden soll, so darf nicht vergessen werden, dass es natürlich auch durchaus vorstellbar ist, dass jemand trotz der Tatsache, gleichermaßen über professionelle juristische, sozialarbeiterische und kaufmännische Kenntnisse zu verfügen, diese nicht ausschöpft, weil es an persönlichem Interesse für den Betreuten oder an der Bereitschaft zur Aufwendung der erforderlichen Zeit fehlt. Hierdurch relativiert sich dann wiederum jegliches Fachwissen. Und natürlich relativiert sich auf der anderen Seite auch die Frage des persönlichen Engagements, denn ohne Fachwissen reicht dieses noch nicht für gute Betreuungsarbeit.
Resümee: Wenn es zur Erfordernis einer Betreuung kommt, weil jemand nicht mehr in der Lage ist, sein Leben selbständig zu regeln, dann umfasst dies meist mehr oder weniger alle Lebensbereiche. Und so wie sich die Probleme über alle Lebensbereiche erstrecken, so muss ein Betreuer auch in all diesen verschiedenen Bereichen über das jeweils erforderliche Fachwissen verfügen. Eine vielschichtige Problemlage erfordert ein genauso vielschichtiges Fachwissen. Es kommt eben nicht nur auf die bestmögliche Verwaltung des Geldes an, nicht nur auf das juristische Ausschöpfen aller möglichen Rechtsmittel, nicht nur auf die bestmögliche soziale und pflegerische Versorgung.
Es kommt – und das macht eine gute Betreuungsarbeit so schwierig – darauf an, alles gleichermaßen gut zu erfüllen.
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Dienstag, 7. Dezember 2010, 01:16h
Betreuungsgerichtstag
Ich bin gerade Mitglied im Betreuungsgerichtstag – vormals Vormundschaftsgerichtstag – geworden. Zwar bin ich mir noch nicht völlig im Klaren darüber, was diese Mitgliedschaft bedeutet, aber die Zielsetzung gefällt mir:
„Der Verein dient als Forum des Dialogs aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Personen und Stellen…Er wirkt mit an der Weiterentwicklung des Rechts, der Standards sozialer Arbeit und der gesellschaftlichen Integration der betroffenen Menschen…Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“.
Neben der Satzung wurde mir ein dickes Buch zugesandt, das ein breites Spektrum von Beiträgen zum Thema Betreuung enthält. Es geht um Strukturen im Betreuungswesen, um Umgang mit den Betreuten, um Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten, um Lebensbedingungen von Betreuten und um Perspektiven. Der Titel des Buchs „Der Mensch im Mittelpunkt“ gefällt mir zwar überhaupt nicht, da es wohl keine Aussage gibt, die mehr missbraucht wurde. Aber den Autoren scheint es ausnahmsweise Ernst zu sein mit der Zielsetzung, denn wohltuend bleibt man vor dem Thema Vergütung verschont.
Ich habe das Buch längst noch nicht durchgelesen und nicht jedes einzelne Thema interessiert mich. Aber ich habe das Gefühl, dass ich mir das erste Mal seit sehr langer Zeit wieder an das annähere, worum es in meiner Ausbildung eigentlich ging: Strategien und Möglichkeiten zu entwickeln, um sozialer Benachteiligung entgegenzuwirken. Eine Lobby zu bilden für diejenigen, die in dieser Gesellschaft auf Hilfe angewiesen sind.
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Mittwoch, 3. November 2010, 14:29h
Warum nur scheitern gute Ideen von denen eigentlich alle nur Vorteile hätten?
Die Idee, von der ich spreche, war die Idee von einigen Betreuern. Die Idee einer Auflistung und Zusammenfassung von Hilfsangeboten, Gesetzen, fachlichen Informationen und Veranstaltungen. Alles mit dem Ziel einer professionellen Vernetzung von uns Betreuern, die letztendlich auch – oder eigentlich gerade – unseren Betreuten zugute gekommen wäre.
Es gab beispielsweise sogar das Angebot eines Marktplatzes und eines Forums. Der Marktplatz hätte eine für unsere Betreuten eine wichtige Verknüpfung von Angebot und Nachfrage geboten. Es gibt nämlich für uns Betreuer die vertrackte Situation, dass es zwar auf der einen Seite immer wieder bei Wohnungsauflösungen oder Umzügen jede Menge brauchbaren (allerdings nicht mehr verkaufbaren) Hausrat oder Möbel gibt, aber auf der anderen Seite keinen Austausch darüber, wo hierfür gerade ein Bedarf und somit ein Abnehmer vorhanden ist - der natürlich grundsätzlich (Stichwort Hartz IV) besteht. Auf einem Marktplatz könnte man das, was vielleicht an einer Stelle dringend benötigt wird und an anderer nur Entsorgungskosten verursacht, sinnvoll verknüpfen. Noch dringender wäre dies in Bezug auf freiwerdende Wohnungen – Hamburg hat auf der einen Seite eine große Wohnungsnot und auf der anderen Seite haben wir durch Heimeinweisungen und Zwangsräumungen auch immer wieder freiwerdenden Wohnraum. Wäre doch ideal, diese beiden Ebenen zusammenzuführen, hatte ich mir gedacht.
Aber nicht nur der Marktplatz, sondern auch ein Forum hätte eine Bereicherung unserer Arbeit dargestellt. Ein Forum hätte die Möglichkeit eines professionellen Austauschs unter uns Betreuern eröffnet. Es gibt zwar mittlerweile so einige Foren im Internet, aber leider nicht auf bezirklicher Ebene und das ist sehr schade, denn wenn wir Betreuer im Süden Hamburgs Einrichtungen, Hilfsangebote oder Wohnungen suchen oder uns über Behörden austauschen wollen, dann natürlich im Umfeld und nicht in Bayern oder im Schwarzwald. Insbesondere im Hinblick auf Berufsanfänger, die ins kalte Wasser geworfen werden, wäre dies eine enorme Arbeitshilfe, durch die Fehler – die ja letztendlich zu Lasten der Betreuten gehen – verhindert werden könnten. Ein weiterer wichtiger Aspekt wäre die Möglichkeit, über das Thema Betreuung zu informieren, denn kaum jemand außer den Betroffenen weiß darüber wirklich Bescheid und ein großer Teil der herrschenden Unzufriedenheit in diesem Bereich resultiert aus mangelhafter Information oder falschen Erwartungen.
Aber diese Idee ist leider nie in die Realität umgesetzt worden. Von den anfänglichen sieben Kollegen war ein wirkliches Interesse nur bei zweien vorhanden. Die restlichen fünf haben außer einer Information über sich selbst nie wieder etwas in die dafür aufgebaute gemeinsame Homepage gesetzt. Aber so schlimm wäre dies eigentlich gar nicht gewesen, denn zwei sind immer noch besser als keiner und darüber hinaus kann man nicht bei jedem das gleiche Interesse an einer Sache erwarten. Auch mit zwei Leuten kann man schon eine Menge bewegen, wenn man wirklich will.
Aber trotzdem hat die Idee nicht überlebt. Aus mehreren Gründen. Zum einen kam von den anderen Kollegen aus dem Bezirk überhaupt keine Resonanz und weder Forum noch Marktplatz wurden jemals beachtet. Daran hätte die Idee jedoch nicht zwangsläufig scheitern müssen, denn was nicht ist, kann ja noch werden. Erfolg fällt einem nicht einfach in den Schoß, sondern man muss etwas dafür tun. In diesem Fall hieße dies Öffentlichkeitsarbeit. Aber auch daran hatte niemand Interesse. Was man allerdings auch zum Thema hätte machen können. Aber das geschah nie. Ist auch nicht ganz einfach, wenn von sieben Leuten nur zwei aktiv sind.
Aber ich traure dieser immer noch ein wenig nach. Denn sie hätte die große Chance einer Verbesserung unserer Arbeit darstellen können. Auch deswegen, weil unsere Arbeit für Außenstehende ein bisschen transparenter geworden wäre. Und auch weil wir mit dem Marktplatz und dem Forum viel für unsere Betreuten hätten tun können. Weil vielleicht auch der ein oder andere Außenstehende gesehen hätte, dass Betreuer sich nicht nur für ihre Vergütung interessieren. Weil man sich untereinander mit nützlichen Tipps hätte weiterhelfen können, von denen wiederum auch unsere Betreuten – um die es ja bei alledem geht – profitiert hätten.
Eins kam zum anderen und letztendlich starb die Idee nicht viel anders, wie auch viele unserer Betreuten sterben: ohne viel Aufhebens und ohne das sich jemand besonders dafür interessiert und jemand besonders traurig ist.
Außer mir eben.
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Mittwoch, 27. Oktober 2010, 01:32h
Gewissensnot, Zweifel und faule Ausreden
Manchmal gibt es Situationen, die kaum noch erträglich sind. Gestern wurde mir mitgeteilt, dass sich in einer von mir betreuten Familie schauerliche Dinge ereignen. So schauerlich, dass es nicht mehr zu verantworten ist, die Kinder dort zu lassen. Ich habe die Nacht kaum geschlafen, da ich mir immer und immer wieder die Frage stelle, ob ich etwas hätte verhindern können.
Ich hasse diese Gratwanderung zwischen Akzeptanz und Eingreifen. Dieses Abwägen, ob eine Situation noch verantwortbar ist oder aber ob sie soviel Gefahr mit sich bringt, dass man intervenieren muss. Lässt man den Betreffenden ihre Selbstbestimmung oder setzt man etwas auch gegen ihren entschiedenen Willen durch?
Das Tragische an der Situation ist, dass man oftmals erst im nachherein weiß, ob die Entscheidung richtig oder falsch war. Bei der jetzigen Situation, um die es hier geht, wird mir klar, dass ich zum damaligen Zeitpunkt anders handeln hätte müssen. Damals sagte mir eine innere Stimme, dass die Interventionen des Jugendamtes nicht rigoros genug sind. Aber ich bin nicht der inneren Stimme gefolgt, sondern bin den einfacheren Weg gegangen. Den der Toleranz und des Abwägens.
Ich könnte mich jetzt 100prozentig damit herausreden, dass nicht ich an der Tragödie schuld bin, denn die entscheidenden Stellen waren schon seit langem involviert und eventuelle Interventionen liegen überhaupt nicht in meiner Entscheidungsbefugnis. Ich bin rechtliche Betreuerin und somit allein für die rechtliche Vertretung des Betreuten zuständig.
Aber dies wäre tatsächlich nichts anderes als ein Herausreden. Es gab in meiner Berufspraxis immer wieder Situationen, in denen ich etwas gemacht habe, was über die rein rechtliche Betreuung hinausging. Beispielsweise wäre der Ehemann einer von mir betreuten Frau fast gestorben, wenn ich nicht schnellstmöglich die entscheidenden Hilfen veranlasst hätte. Die Tochter einer Betreuten hätte höchstwahrscheinlich nicht ihr Abitur machen können, wenn ich mich ausschließlich nur auf die rechtliche Betreuung der Mutter beschränkt hätte. Immer wieder kommt es vor, dass man als Betreuer Einblick in Zustände bekommt, in denen es nicht ein einzelnes Problem gibt, sondern unzählige, die alle eng miteinander verwoben sind. Manchmal hat man einen viel intensiveren Kontakt als die Mitarbeiter anderer Stellen und kann daher auch bestimmte Dinge besser beurteilen.
Warum habe ich meiner inneren Stimme nicht mehr Beachtung geschenkt? Ich glaube, es war Feigheit. Die Feigheit, mich mit einer ziemlich rigorosen und autoritären Ansicht durchzusetzen. Die aber im nachherein die richtige gewesen wäre. Es gibt ein ungeschriebenes Gebot im sozialen Bereich, immer noch alles zu versuchen. Hier noch eine Hilfestellung, dort noch eine pädagogische Maßnahme und viele, viele runde Tische. Einfach ganz autoritär zu sagen: „Es reicht – so geht es nicht weiter“ – damit verliert man als Sozialarbeiterin die Sympathien. Und damit auch fast die Existenzberechtigung, denn wir sind ja da um zu verstehen und zu helfen.
Manchmal bin ich regelrecht neidisch auf die Menschen, die einfach mit der Schulter zucken und lapidar darauf verweisen, dass sie nicht zuständig sind. Menschen, die dieses lästige Nachdenken und Zweifeln nicht kennen. So wie die Bürokraft eines Kollegen, die noch nicht einmal die Bitte nach ein paar Kopien erfüllen wollte, weil dies – wie sie hochempört feststellte – nicht zu ihrem Arbeitsauftrag gehören würde, der natürlich strikt nur vom Chef erteilt werden darf. Oder wie die Kollegen im Betreuungsverein, denen die dortigen Betrügereien völlig gleichgültig waren, denn schließlich müssen Chefs ja selbst wissen, was sie tun. Vielleicht bin ich aber gar nicht so viel anders? Vielleicht unterscheide ich mich nur in gradueller aber nicht in prinzipieller Hinsicht?
Ich sehe ein Kind vor mir, das im Kindergarten nicht mit den anderen spielen will; sondern allein im Flur sitzt. Das schon im Alter von 10 Jahren davon spricht, nicht mehr leben zu wollen. Ein Kind mit einem versteinerten regungslosen Gesicht.
Und ich sehe dieses Kind auch vor dann noch vor mir, wenn ich mir sage, dass andere die Verantwortlichen sind. Das ist nämlich eine Lüge. Eine sehr bequeme und feige Lüge.
Ich kann nur ahnen, was dazu geführt hat, dass ein kleines Kind sich den Tod wünscht. Ich habe dunkle Ahnungen, die mich auch heute nicht schlafen lassen werden. Aber ruhig geschlafen hat dieses Kind sicherlich auch nicht…
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Samstag, 23. Oktober 2010, 15:52h
Am Anfang war das Chaos...
Am Anfang war das Chaos – so beginnt nicht nur die griechische Mythologie, sondern oftmals auch die Betreuungsarbeit. Häufig tritt der Betreuer die Betreuung in einer Situation an, in der so gut wie alles aus dem Lot geraten ist. Bei alten Menschen fällt der Zeitpunkt einer Bestellung zum Betreuer oft in die Situation, wo ein Wechsel in ein Pflegeheim erfolgt, was dann unweigerlich mit der Wohnungsauflösung verbunden ist. Hat der Betreute genügend Geld, so ist dies zwar immer noch mit einer umfangreichen organisatorischen Arbeit verbunden, aber zumindest sind die Mittel für Umzugsdienst, doppelte Miete, Renovierung e.t.c. vorhanden.
Wenn kein Geld da ist – bei meinen Betreuten ist dies fast immer der Fall – wird es kompliziert. Das Heim will seine Heimkosten, der Vermieter seine Miete und ein Umzugsdienst will vor Auftragsausführung eine feste Kostenzusage. Das bedeutet dann Antragstellungen ohne Ende. Und diese Anträge liegen dann erstmal lange, lange Zeit in der Behörde, ohne dass etwas passiert. Und ein Antrag hängt wiederum oftmals von einem anderen ab, so z.B. der Antrag auf Übernahme der Restheimkosten durch das Sozialamt, der erst dann bewilligt wird, wenn die Anerkennung der Heimpflegebedürftigkeit durch die Krankenkasse vorliegt. Und die Mietzahlung während der Kündigungsfrist wird nur gewährt, wenn ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit der sofortigen Heimaufnahme vorliegt – also auch hier erstmal Antragstellungen. Für die Beantragung der Übernahme der Umzugskosten müssen drei (!) Kostenvoranschläge vorgelegt werden, die natürlich auch erst eingeholt werden müssen. Die Kündigung der Wohnung, die ja so schnell wie möglich vorgenommen werden sollte, hängt wiederum von der Genehmigung des Amtsgerichts ab und auch die lässt oftmals auf sich warten.
Antragstellungen hängen außerdem von Unterlagen ab, die ein Betreuer nicht immer hat: Rentenbescheide, Kontoauszüge, Adressen der unterhaltspflichtigen Angehörigen, Mietvertrag, Strom- und Gasabrechnungen e.t.c. Ein Personalausweis ist oftmals nicht auffindbar oder aber abgelaufen. Wer nicht mehr selbst zur Behörde gehen kann, bekommt aber keinen neuen Ausweis, sondern allenfalls eine Befreiung von der Ausweispflicht – wofür dann aber wiederum der alte Personalausweis vorliegen muss…
Aber genauso chaotisch, wie es bei Betreuten zugeht, die ins Heim ziehen, kann es auch bei denjenigen Betreuten zugehen, die noch in ihrer Wohnung wohnen und auch dort bleiben wollen. Durch Erkrankung oder Gebrechlichkeit kommt es oftmals zu haarsträubenden Zuständen: die Wohnung ist manchmal völlig verdreckt, die Miete schon lange nicht mehr bezahlt, so dass schon ein Räumungsbeschluss vorliegt, das Konto ist hoffnungslos überzogen – und bei Einrichtung einer Betreuung verlangt die Bank zu allem Unglück auch noch den sofortigen Kontoausgleich. Der Gesundheitszustand des Betreuten ist manchmal so schlecht, dass umgehend ein Pflegedienst eingesetzt werden muss. Aber auch hier geht alles durch die Behördenmühle: Antragstellungen, Einholung von Attesten, Vorlage von unzähligen Unterlagen, die oftmals nicht auffindbar sind, und Hausbesuche mit Mitarbeitern der Altenhilfe oder des psychiatrischen Dienstes, die allerdings auch nicht immer sofort zur Stelle sein können.
Und nicht selten kommt der Betreuer in die Situation, in der überhaupt kein Geld vorhanden ist und der Kühlschrank völlig leer ist. Einer Kollegin wurde in so einer Situation gesagt „Da müssen Sie sich etwas einfallen lassen!“ Das ist leicht gesagt, denn für alles, was man so an Einfällen haben könnte, benötigt man nun mal Zusagen anderer Einrichtungen oder aber eben Geld. Glücklicherweise gibt es seit einiger Zeit die Lebensmitteltafeln, die meist auch flexibel und unbürokratisch arbeiten. Ich strecke in solchen Notsituationen oft Geld vor, was aber bei Gericht nicht gern gesehen wird – ohne dass allerdings brauchbare Alternativvorschläge gemacht werden. Pflegedienste haben mir erzählt, dass ihnen von einigen Betreuern ganz lakonisch gesagt wird „Das ist Ihr Problem, momentan komme ich nicht an Geld heran“. Abgesehen davon, dass es selbstverständlich auch nicht das Problem des Pflegedienstes ist, Geld für Lebensmittel zu besorgen, ist es natürlich ein fragwürdiges Verhalten, die Verantwortung einfach Dritten unterzuschieben.
Es dauert meist 2 – 3 Monate, bis man die wichtigsten Dinge in die Wege geleitet und die entsprechenden Bewilligungen der Behörde erhalten hat. Auf die die Zusage der Heimkostenübernahme durch das Sozialamt muss man allerdings nicht selten bis zu 6 (!) Monate warten. Und auch bei denjenigen, die in der Wohnung leben, kann die definitive Zusage an den Pflegedienst für die Übernahme von dessen Kosten auch schon mal zwei bis drei Monate dauern. Bis dahin arbeiten Heim und Pflegedienst also umsonst! Und deswegen möchte ich mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich bei den Heimen und auch den Pflegediensten für deren unbürokratisches und flexibles Handeln bedanken! Ohne diese Kulanz und dieses Engagement wäre vieles noch schwieriger und die Betreuten – um die es ja hier geht – befänden sich in einer noch größeren Versorgungslücke.
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Sonntag, 17. Oktober 2010, 01:56h
Bedrohungen
Fast alle Kollegen und Kolleginnen haben schon die Situation erlebt, in der sie von Betreuten oder von deren Angehörigen bedroht wurden. Es liegt in der Natur der Sache, dass jemand, der eigentlich eine Betreuung überhaupt nicht will und der vielleicht sowieso im Umgang mit anderen Menschen Schwierigkeiten hat, in Konflikt mit dem Betreuer gerät. Der Betreuer steckt dann in der schwierigen Situation, dass er jemanden vertreten und sich für ihn einsetzen muss, obwohl derjenige ihn ablehnt und bedroht.
Mir ist es vor einigen Jahren passiert, dass ein Betreuter versucht hat, meinen Schreibtisch auf mich zu werfen – und dies gleich zweimal. Grund hierfür war, dass ich ihm noch keine neue Wohnung besorgt hatte, was er von mir erwartete, obwohl er noch eine Wohnung hatte. Zu dem damaligen Zeitpunkt arbeitete ich noch in einer Bürogemeinschaft und meine Kollegen waren sofort zu Stelle als sie mein Geschrei hörten.
Eine andere Betreute war äußerst erbost, weil ich dem Sozialamt nicht verschwiegen hatte, dass sie etwa 20.000,00 DM Ersparnisse hatte. Sie machte mich dann darauf aufmerksam, dass es Menschen gibt, die schon für 40,00 DM bereit wären, jemanden umzubringen. Später erfuhr ich dann, dass diese Betreute tatsächlich schon einmal eine Sozialarbeiterin mit einem Messer angegriffen hat. Gerade für diese Betreute habe ich übrigens erheblich mehr getan, als es eigentlich meine Pflicht gewesen wäre.
Einem Kollegen von mir wurde von einer Betreuten ins Gesicht gespuckt. Ein anderer seiner Betreuten warf mit einem Aschenbecher nach unserer Mitarbeiterin und schlug ein Loch in die Tür. Einer Kollegin wurde von einem Betreuten mit der Faust bedroht und erst als ein anderer Betreuter empört eingriff, hörte er damit auf.
Der Vater einer meiner Betreuten hinterlässt in regelmäßigen Abständen wüste Beschimpfungen auf meinem Anrufbeantworter. Während er bisher nur mit Anwalt und Bildzeitung drohte, hat er in der vergangenen Woche das erste Mal damit gedroht, mir etwas anzutun, wenn er mich allein treffen würde. Grund seines Hasses auf mich ist die Tatsache, dass ich meine Betreute – natürlich mit ihrem Einverständnis – in eine psychosoziale Beratungsstelle vermittelt habe und er als Vater dadurch jetzt eine Zuzahlung von 13,00 € für die Kosten zu leisten hat. Es handelt sich übrigens nicht um einen Hartz-IV-Empfänger sondern um einen Rentner mit einem eigenen Haus.
Angenehm ist all dies nicht. Aber wie bereits erwähnt, ist dies bei der speziellen Problematik unserer Arbeit nicht vermeidbar. Ich würde mir manchmal nur wünschen, wenn in den Medien über Betreuer berichtet wird, dass man auch einmal diese Seite unserer Arbeit darstellt. Mit Menschen zu arbeiten, von denen man bedroht wird, kann sehr zermürbend sein. Und die Auseinandersetzung mit der Bedrohung kostet mich leider sehr viel Zeit und Energie, die zu Lasten meiner schwerkranken und hilflosen Betreuten geht, für die ich diese Zeit sehr viel lieber aufwenden würde.
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Sonntag, 10. Oktober 2010, 21:42h
Aufgaben einer Betreuerin – Korrespondenz mit einem Bordellbesitzer
Zu den Aufgaben einer Betreuerin gehören die unterschiedlichsten Aufgaben. So zum Beispiel die Korrespondenz mit Menschen, die sich durch einen Betreuten geschädigt fühlen. Vor einiger Zeit habe ich aus diesem Grund mit dem Besitzer eines ominösen Clubs korrespondiert. Anlass hierfür waren die Schulden eines Betreuten. Kleinlaut erzählte mir mein Betreuter, dass er in einem sogenannten Club auf dem Kiez Schulden gemacht hätte. Passiert ist dies während einer manischen Phase, in der er besagten Club aufsuchte, dort Sekt bestellte, den er zwar trank aber nicht bezahlte und dadurch rund 150,00 € Schulden hinterließ. Allerdings schien er irgendwie zuvor seine Adresse bekannt gegeben zu haben, denn einige Wochen später standen vier Leute vor seiner Tür, die Einlass begehrten. Als er nicht öffnete, zogen sie wieder von dannen und hinterließen ihre Visitenkarte an der Tür.
Immerhin hatte ich ja dadurch einen Ansprechpartner. Übrigens nicht irgendeinen, sondern einen Burggraf von und zu, wie ich staunend im Internet recherchierte. Die Situation, dass ein psychisch kranker Betreuter in einer manischen Phase Schulden macht oder mit dem Gesetz in Konflikt kommt, gibt es immer wieder und entspricht auch dem mit manischen Phasen verbundenen Krankheitsbild. So hatte der gleiche Betreute auch schon vor einiger Zeit in einem sehr teuren Restaurant (direkt an der noblen Elbchaussee!) das Buffet abgeräumt ohne zu bezahlen. Auch bei dem sogenannten Club handelte es sich übrigens um eine Nobeladresse – wenn schon denn schon.
Was kann ich in so einer Situation für meinen Betreuten tun? Ich schreibe den Geschädigten an und schildere die Situation, das heißt, ich erwähne die Erkrankung und betone, dass die Tat des Betreuten nicht aus bewusster Absicht heraus entstand, sondern eine Folge der Erkrankung ist. Da fast alle meine Betreuten nur über ein Existenzminimum verfügen, muss ich dann auch darauf aufmerksam machen, dass eine Begleichung der Forderung leider nicht möglich ist. Wenn der Betreute damit einverstanden ist – was meist der Fall ist – lasse ich ihn manchmal auch noch selbst eine Entschuldigung formulieren.
Wie reagierte nun der Graf von und zu auf mein Schreiben? Erstaunlich verständnisvoll. Zwar bestritt er, dass er meinen Betreuten mit vier Personen aufgesucht hatte, aber er war – in Anbetracht der Erkrankung und der finanziellen Lage – sofort bereit, auf seine Forderung zu verzichten.
Ich habe aus dem Ganzen eine Lehre gezogen und erinnere meinen Betreuten jetzt regelmäßig an seinen Termin beim Arzt, bei dem er seine Spritze erhält. Wenn eine regelmäßige Medikamenteneinnahme erfolgt, lebt mein Betreuter weitgehend symptomfrei und ohne Konflikte mit seiner Umwelt – was auch seinem Wunsch (nicht nur meinem!) entspricht.
Der Aufwand des Anschreibens der Geschädigten ist relativ niedrig. Selbst wenn bereits eine polizeiliche Anzeige gemacht wurde, wird diese bei der relativ eindeutigen eingeschränkten Schuldfähigkeit oftmals zurückgezogen. Falls nicht, wird zumindest fast immer das Verfahren eingestellt. Mittlerweile brauche ich nur wenig Zeit für das Aufsetzen der entsprechenden Schreiben. Die Einschaltung eines Anwalts ist nicht erforderlich. Auch wenn man einen Anwalt beauftragt, muss dieser ja erstmal über den Tathergang und den gesundheitlichen Hintergrund informiert werden, so dass das Abwickeln solcher Angelegenheiten in Eigenregie letztendlich auch nicht mehr Arbeit macht, als bei Zuhilfenahme eines Anwalts. Der natürlich auch bezahlt werden muss, was bei mittellosen Betreuten ja ein Problem darstellt. Zwar gibt es Prozesskostenhilfe, aber nur in dem Fall, in dem überhaupt ein Prozess ansteht. Soweit möchte man es aber ja gar nicht kommen lassen.
Ich habe übrigens nicht mit einem Clubbesitzer, sondern mit einem Bordellbesitzer korrespondiert, denn es handelte sich natürlich gar nicht um einen Club. Aber der Graf war echt und stammte aus einer der ältesten deutschen Adelsfamilien...
Alles in allem bin ich froh, dass es für meinen Betreuten so glimpflich ausgegangen ist und er keine Schulden hat und ich keinen Rechtsstreit abwicklen muss.
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Samstag, 17. Juli 2010, 16:09h
Versäumnisse
Es gibt immer wieder Situationen, in denen man sich dessen bewusst wird, dass man etwas nicht getan hat, was unbedingt getan hätte werden müssen. Man schiebt etwas immer wieder vor sich hin. So ist es mir bei einer schwerkranken Betreuten passiert. Die Betreute ist Ende 40 und seit ihrem 15. Lebensjahr an Multipler Sklerose erkrankt. Mittlerweile hat sie die höchste Pflegestufe und benötigt bei nahezu allen Verrichtungen Hilfe und sie leidet ungeachtet der hohen Gabe von Medikamenten unter erheblichen Schmerzen. Trotz ihrer schweren Erkrankung hat sie vor etwa 10 Jahren ihre große Liebe kennengelernt und geheiratet. Aber dieses Glück währte nur kurz, denn ihr Mann erkrankte an Krebs und verstarb vor 5 Jahren. Ein Verbleiben in der eigenen Wohnung war nun nicht mehr möglich und ich suchte ein spezielles Pflegeheim für sie aus.
Meine Betreute ist in ihrer neuen Bleibe niemals wirklich heimisch geworden und da sie eigentlich aus einem anderen Bundesland stammt, vereinbarten wir den Wechsel in ein dortiges Heim. Meine Betreute versprach sich davon den Kontakt zu ihrer dort wohnenden Mutter, anderen Verwandten und früheren Freunden. Aber leider hat sich ihre Erwartung nicht erfüllt, denn die Mutter zeigte kein Interesse an Kontakt und hat ihre Tochter seit dem Einzug vor etwa 8 Monaten nur ein einziges Mal besucht. Mir war immer bekannt, dass es auch noch eine Tante gibt, an der meine Betreute sehr hängt und die auch schon vor vielen Jahren den Vorschlag machte, dass ihre Nichte doch wieder in die Nähe ziehen sollte. Leider hatte ich keine aktuelle Telefonnummer und die Mutter meiner Betreuten war mir bei meiner Nachfrage wenig behilflich.
Und als ich jetzt einmal ein bisschen Zeit hatte, habe ich das getan, was ich eigentlich schon lange tun wollte, aber immer wieder verschoben hatte: ich setzte mich an den PC und ans Telefon, googelte und rief Leute mit dem mir bekannten Namen an, um die Tante zu finden. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten wurde ich auch fündig. Während die Mutter meiner Betreuten kaum Interesse zeigte, rief mich die Tante umgehend zurück und besuchte meine Betreute sofort. Die Tante meiner Betreuten war hochbetroffen darüber, wie schlecht es ihrer Nichte ging. Sofort machte sie Pläne, wie man etwas für meine Betreute tun könnte – frühere Mitschüler ausfindig machen, eine neue Brille kaufen, Besuche organisieren und vieles mehr.
Und meine Betreute? Die war vor Freude über die Besuche ihrer Tante völlig aus dem Häuschen. Ich erhielt ein von der Tante gemachtes Foto, auf dem meine Betreute – einen großen Blumenstrauß in der Hand – über das ganze Gesicht strahlte.
Und ich? Einerseits freue ich mich natürlich darüber, wie gut meiner Betreuten der Kontakt zur Tante tut. Andererseits mache ich mir jetzt große Vorwürfe, weil ich mich nicht schon eher um die Organisation dieses so wichtigen Kontakts gekümmert habe. Das Leben meiner Betreuten ist ein einziger Schicksalsschlag und von Schmerzen, Einschränkung und völliger Abhängigkeit von Pflege und Versorgung durch andere gekennzeichnet. Und diese ganze Tragik wird noch durch die Isolation erschwert, da es bisher weder Verwandte, noch Freunde oder Bekannte gab, die an ihrem Leben Anteil nehmen.
Ich könnte mich jetzt damit herausreden, dass mir nur zwei Stunden an Betreuungszeit zur Verfügung stehen, die durch Schriftverkehr, Geldverwaltung, Antragstellungen e.t.c. völlig aufgebraucht werden. Und ich könnte als noch schwerwiegenderes Argument anführen, dass es überhaupt nicht meine Aufgabe ist, mich um der Herausfinden der verwandtschaftlichen Kontakte zu kümmern, da ich nur für die rechtliche Vertretung zuständig bin und der Bereich der sozialen Kontakte normalerweise in den Aufgabenbereich des Heims fällt. Weder irgendein Rechtspfleger noch irgendein Richter würde jemals auf die Idee kommen, mir einen Vorwurf zu machen. Auch Kollegen, mit denen ich über diese Angelegenheit gesprochen habe, haben mir sofort gesagt, dass ich mir nichts vorwerfen muss.
Aber all das kommt mir vor wie fadenscheiniges Herumreden um das, worum es eigentlich geht. Ich habe etwas vor mir hergeschoben, was für jemanden sehr wichtig ist und eine entscheidende Verbesserung seiner Situation darstellt. Und alle Ausreden ändern nichts daran, dass es hierfür nur eine Bezeichnung gibt: Versäumnis.
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Sonntag, 27. Juni 2010, 11:39h
Das Urteil zur Sterbehilfe – Ein Schritt nach vorn mit Wermutstropfen
Jetzt hat Karlsruhe endlich eine Grundsatzentscheidung zur Sterbehilfe gefällt. Es ist demnach nicht strafbar, wenn medizinische Behandlungen, die den natürlichen Sterbeprozess hinauszögern, aktiv beendet werden, wenn dies in einer Patientenverfügung so bestimmt wurde. Der schwammige Begriff der „passiven Sterbehilfe“ wird jetzt durch den konkreteren Begriff des gewollten „Behandlungsabbruch“ ersetzt.
Für die Fälle, in denen es keine Patientenverfügung gibt, muss der mutmaßliche Wille ergründet werden – was sich in der Praxis nicht immer als einfach erweisen wird. Daher kann in diesen Fallen zur Findung der Entscheidung ein Betreuer bestellt werden, bzw. ein schon vorher bestellter Betreuer kann diese Entscheidung fällen.
Ich persönlich habe schon vor langer Zeit gemeinsam mit meinem Freund eine Patientenverfügung aufgesetzt, da wir aufgrund der Tatsache, dass wir nicht verheiratet sind, noch nicht einmal ein Anrecht auf ärztliche Auskunft hätten. Unsere Verfügungen müssen aber jetzt auf jeden Fall überarbeitet werden, weil das Gesetz inzwischen möglichst konkrete Formulierungen verlangt. Und wir haben auch über den Fall der Fälle gesprochen, bei dem ein medizinischer Zustand eintritt, der völlige Abhängigkeit bedeutet, wie z.B. bei einer vollständigen Lähmung oder einem Wachkoma. Und auch ohne das jetzt gefällte Urteil hätte jeder von uns beiden dem anderen den Wunsch nach Beendigung des Leidens erfüllt. Ich erwähne dies hier so ausdrücklich, um deutlich zu machen, dass ich kein prinzipieller Gegner der Sterbehilfe bin.
Allerdings bin ich nach wie vor ein prinzipieller Gegner der Auffassung, dass man jeden mit so einer verantwortungsvollen und schwerwiegenden Entscheidung betrauen kann. Mir wird unbehaglich zumute, wenn ich mir vorstellte, dass ein Betreuer, der an die 60, 70 oder noch mehr Betreute hat und seine Betreuten kaum besucht und nie persönlich mit dem Arzt oder den Angehörigen spricht, so eine existentielle Entscheidung fällen darf. Wenn ich mir dann noch die gängige Praxis vorstelle, in der pedantisch nachgerechnet wird, ob man denn um Himmelswillen nicht über die monatliche Stundenpauschale kommt, dann tritt mir im wahrsten Sinne des Wortes der Angstschweiß auf die Stirn.
Für mich ist es ein Albtraum, mir vorzustellen, dass über das Leben von Menschen, die mir nahestehen, nach kaufmännischen Gesichtspunkten entschieden wird. Von Menschen, die erschreckend oft nicht in der Lage sind, sich auch nur ansatzweise vorzustellen, dass jemand andere Normen als die eigenen haben könnte und die folglich grundsätzlich bei jedem die eigenen Maßstäbe anlegen. Menschen, für die auf jeden Fall immer die zeitsparendste Maßnahme die beste ist.
Und noch andere Aspekte machen mir große Angst. Erfahrungsgemäß kann es bei schwerwiegenden Entscheidungen - zu denen zweifellos auch die Sterbehilfe zählt - zu erheblichen Differenzen mit Ärzten oder Angehörigen kommen. Und hier braucht man ein enormes Rückgrat, um die Entscheidung, die dem Willen des Schwerkranken entspricht, auch durchzusetzen. Und mit dem Rückgrat ist es leider bei manchen Betreuern nicht gerade gut bestellt. Außerdem muss man in einem Entscheidungsprozeß, in dem es letztendlich um Leben und Tod geht, eigene Positionen immer wieder kritisch hinterfragen – und leider ist auch Selbstkritik keine Eigenschaft, die man oft bei Betreuern findet.
Obwohl es sich um ein existentielles Thema handelt – was ist schließlich existentieller als das Sterben? – gibt es noch nicht einmal ansatzweise Diskussionen unter Betreuern. In einem Gespräch mit einem Kollegen wurde mir – wie fast immer - Arroganz und Selbstgefälligkeit vorgeworfen, da ich nun mal nicht jeden Kollegen für fähig halte, der schwierigen Aufgabe der Entscheidungsfindung über Sterbehilfe gerecht zu werden. Was mich daran sprachlos macht, ist die Gleichsetzung von Besorgnis mit Arroganz und von Kritik mit Selbstgefälligkeit.
Ist es wirklich so arrogant, wenn man nicht jeden für fähig hält, alles zu machen? Ist es wirklich selbstgefällig, wenn man Angst davor hat, irgendjemandem in die Hände zu fallen? Niemand käme auf die Idee, eine Zahnbehandlung von einem Klempner durchführen zu lassen, niemand würde sein Auto zur Inspektion zum Friseur bringen und niemand würde für eine Rechtsberatung eine Bäckerei aufsuchen. Und genauso fehl am Platz ist kaufmännisches Denken im Bereich der Sterbehilfe.
Ob ich selbst der schwierigen und belastenden Aufgabe der Entscheidungsfindung bei dem Thema Sterbehilfe gerecht werden würde – ich weiß es nicht. Aber ich würde zumindest nicht das entsetzliche Zeitsparprinzip dabei anwenden, sondern ich würde versuchen, von Familie, Freunden und Verwandten Information über den Sterbenden zu erlagen. Und ich würde mir immer vergegenwärtigen, dass das, was für mich das Richtige ist, für jemand anderen genau das Falsche sein kann. Und es wäre mir in jedem Moment bewusst, dass ich mich bei der Entscheidung irren könnte.
Sterben ist qualvoll, Sterben macht Angst und ein Sterbender sollte daher die größtmögliche Hilfe erhalten. Und kaufmännisches Denken ist dabei ganz sicher fehlt am Platz.
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