Donnerstag, 6. März 2014, 13:46h

Ein positives Beispiel für die Darstellung in der Presse

behrens

Geht es um völlig verschmutze Messie-Wohnungen, ist es normalerweise für die Presse ein gefundenes Fressen, wenn der Betreffende unter Betreuung steht. Der Bericht stellt dann stets eine bittere Anklage dar gegen die angebliche Untätigkeit und das Desinteresse des verantwortlichen Betreuers.

Vor kurzem gab es jedoch in unserer Hamburger Tageszeitung ein positives Beispiel für eine differenziertere Art der Berichterstattung. Der Bericht über eine „Ekelwohnung“ war in gewohnter Manier mit einem Foto versehen, das in drastischer Weise deutlich macht, wie schlimm Wohnungen verdrecken können. Dann wurde ein wenig von der betreffenden Frau berichtet und von dem Leid der Nachbarn, die bisher vergeblich versucht hatten durch die Einschaltung behördlicher Stellen Abhilfe zu schaffen. Als dann die Existenz einer Betreuerin erwähnt wurde, hatte ich blitzschnell die Assoziation, dass jetzt eine heftige Klage darüber folgen wird, warum die Betreuerin nicht tätig wird. Zu meiner Überraschung war dies aber nicht der Fall. Die Betreuerin, die namentlich genannt wurde und die mir auch aus dem Kollegenkreis bekannt ist erklärte, dass sie bereits den psychiatrischen Dienst eingeschaltet hätte, aber es zu ihrem Bedauern trotzdem bisher keine Handhabe für eine Maßnahme gegen den Willen ihrer Betreuten geben würde.

Und das ist ein wichtiger Punkt, der oftmals in der Öffentlichkeit viel zu wenig beachtet wird. Es gibt Betreute, die eine enorme Belastung für das Umfeld darstellen. Dabei kann es sich beispielsweise um extrem verdreckte Wohnungen handeln oder um völlig unsoziale Verhaltensweise wie nächtliches Sturmklingeln, Beleidigen oder Sachbeschädigungen. Obwohl niemand die Belastung so eines Verhaltens bestreiten wird, reicht es dennoch oftmals nicht aus, um deswegen jemanden gegen seinen Willen zwangsweise in eine Psychiatrie einweisen zu lassen. Es muss erst eine offensichtliche Eigengefährdung bestehen um entsprechende Maßnahmen durchzusetzen. Bei einer Fremdgefährdung ist dies zwar auch möglich im Rahmen des sogenannten PsychKG, aber auch hier reichen einfache Ruhestörungen oder Geruchsbelästigungen nicht aus.

Vor mehr als einem Jahr schränkte der Gesetzgeber die Möglichkeit der sogenannten Zwangsmedikation ein. Während es zuvor möglich war, jemanden gegen seinen Willen medikamentös zu behandeln, ist dies jetzt nur noch bei Selbstgefährdung der Fall. Wenn eine Situation eskaliert, können zwar unter bestimmten Bedingungen immer noch psychiatrische Einweisungen veranlasst werden, aber es gibt dann in der stationären Behandlung bei Weigerung des Patienten kaum noch Möglichkeiten, Medikamente einzusetzen. Während sich zuvor durch die medikamentöse Behandlung oftmals beim Patienten eine Kooperationsbereitschaft einstellte, ist es jetzt nicht selten der Fall, dass die Patienten auf Entlassung drängen, was zur Folge hat, dass es zuhause dann in gewohnter Weise weitergeht.

Ohne jetzt an dieser Stelle das Für und Wider der Zwangsmedikation zu thematisieren, sollte aber die genannte Problematik immer berücksichtigt werden, wenn psychisch kranke Menschen eine Belastung ihres Umfelds darstellen. Und deswegen ist der besagte Zeitungsartikel ein positiv zu wertender Schritt hin zur informativen Auseinandersetzung mit dem komplexen Problem des Zusammenlebens mit psychisch Kranken.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass so ein Bericht steht und fällt mit der Bereitschaft des Betreuers, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Es gibt in dieser Hinsicht konträre Standpunkte und es gibt durchaus auch Betreuer, die der Meinung sind, ihr Handeln grundsätzlich vor niemandem erklären zu müssen. Insofern ist neben der positiven Berichterstattung auch die Bereitschaft der Betreuerin positiv zu beurteilen, sich zu der Situation zu äußern.

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Dienstag, 5. Februar 2013, 19:51h

Fernsehtipp zum Thema Betreuung

behrens

"Wenn die Betreuung zum Albtraum wird"

"Menschen bei Maischberger" heute um 22.45 im Ersten, ARD

Nähere Information kann man hier erhalten:

http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/311210_menschen-bei-maischberger/13316800_entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird

http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird100.html

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Mittwoch, 24. Oktober 2012, 11:42h

Ein Fernsehtipp und die Reaktion darauf

behrens

Gestern lief in der Sendung Panorama der Beitrag über Betreuungen: „Wenn ein Fremder das Leben bestimmt“. Es ist durchaus üblich, in unserer speziell für Betreuer eingerichteten Mailliste auf Sendungen zum Thema Betreuung hinzuweisen, was ich gestern getan habe. Heute Morgen habe ich diese zwei Antworten von Kollegen im Postfach gehabt:

Liebe Frau Behrens,
mein Arzt hat mir solche Sendungen verboten.
Viele Grüße
Betreuer X

Hallo Herr X,
sehr guter Arzt!! ;-)
MfG Betreuer Y



Wer keinen Arzt hat, der das Ansehen derartiger Sendungen verboten hat, sollte einen Blick in diesen etwa 8minutigen Beitrag werfen:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_3/betreuung155.html

Die Sendung wird Samstag Nacht nochmals wiederholt.

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Mittwoch, 6. Juni 2012, 11:31h

Eine hochinteressante Dokumentation über die Betreuungspraxis

behrens

Ich habe mir gerade über die ARD-Mediathek die hochinteressante Dokumentation mit dem Titel "Wenn Betreuung zum Albtraum wird" angesehen. Hochinteressant deswegen, weil auf Polemik verzichtet wird und vier völlig unterschiedliche Fälle geschildert werden, die die Bandbreite der Betreuungspraxis deutlich machen. Ich kann nur jedem raten, der sich für das Thema Betreuung interessiert, sich diese Doku anzusehen.

Im ersten Fall ging es um eine 89jährige Frau, die nur deswegen unter rechtliche Betreuung gestellt wurde, weil eine ihrer drei Töchter sich durch die Aufteilung des Erlöses eines Hausverkaufs benachteiligt fühlte und deswegen eine Betreuung beantragt hatte. In den Augen der Tochter war damit anscheinend eine zu früheren Zeiten getroffene Erbvereinbarung zu ihren Ungunsten beeinflusst worden. Durch die Initiative der anderen Töchter fand eine erneute richterliche Prüfung statt, aber obwohl das neue ärztliche Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis kam, dass die Frau durchaus noch geschäftsfähig ist, wurde letztendlich weder die Betreuung aufgehoben, noch der Wunsch der Frau nach einem Betreuerwechsel erfüllt. Selbst der Einwilligungsvorbehalt – gleichbedeutend mit Aberkennung der Geschäftsfähigkeit – wurde beibehalten. Die beiden älteren Schwestern befinden sich jetzt in einem Rechtsstreit, da der auch als Anwalt tätige Betreuer eine Klage auf Rückzahlung von Geldern androht.

Es gilt natürlich auch in diesem Fall, dass man beide Seiten anhören muss, um die Situation beurteilen zu können. Aber wie ich sofort ahnte, als ich die Sendung sah – der Betreuer wollte sich zur angedrohten Klage nicht äußern.

Ein sehr ungewöhnliches Statement gab zu dem Fall ein Jurist ab, der es grundsätzlich für fragwürdig hält, wenn Juristen als Betreuer arbeiten: "Ich meine, ich bin ja selbst in dem Beruf tätig ich mache keine Betreuungen weil ich mich für nicht qualifiziert halte Betreuungen zu machen - und ich es nicht machen will. Gerade im Bereich der medizinischen Versorgung habe ich erhebliche Bedenken, dass Anwälte das machen. Ich bin der Ansicht, dass hier eben Spezialberufe geschaffen werden müssen. Aber für die Anwälte ist das natürlich ein gutes Geschäft wenn einer 30 – 40 Betreuungen hat , dann hat er auch ein gewisses Auskommen. Es gibt auch Gerichte von denen wir hören, dass wenn junge Anwälte anfangen, dann bekommen sie Betreuungsfälle, damit sie überleben können. Also auch das ist die Frage, wer wird als Anwalt Betreuer, das möchte ich jetzt hier nicht vertiefen. "

Beim zweiten Fall ist die Problematik genau entgegengesetzt, ein Gericht sah keine Veranlassung, eine Betreuung einzurichten, obwohl die Erkrankung des Betreffenden fast die Familie ruiniert hätte. Ein an einem Hirntumor erkrankter Mann, der gemeinsam mit seiner Ehefrau im betreuten Wohnen lebte, verschenkte 65.000,00 € an die Putzfrau. Als es dann dazu kam, dass er die für die Tochter erteilte Vollmacht zurückzog und die Putzfrau bevollmächtigen wollte, regte die Tochter die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung an. Der Gutachter kam erstaunlicherweise zu dem Entschluss, dass hierzu kein Grund vorläge. Das lapidare Statement des Richters: „Ein schwäbischer Geschäftsmann wird wahrscheinlich normalerweise seiner Putzfrau kein Geld geben. Das ist schon ein ungewöhnliches Verhalten, aber es muss nicht auf einem krankhaften Verkennen von irgendwas beruhen. Und das muss man selbstverständlich prüfen, ob ein Mensch dafür gute Gründe hat oder auch gar keine besonderen Gründe hat. Jedenfalls darf grundsätzlich jeder mit seinem Geld machen, was er will".

Anscheinend sind Richter und Gutachter der Meinung, die Situation des schwerkranken (kurz danach verstorbenen Mannes), „gründlich“ geprüft zu haben. Die gefällte Entscheidung ist gleichbedeutend mit einem Freibrief für Betrüger, die sich auf alte Menschen spezialisiert haben. Ich glaube, dass es wohl niemanden gibt, der im Zustand der geistigen Klarheit damit einverstanden wäre, wenn irgendwann bei Nachlassen der geistigen Kräfte niemand eingreifen würde und dadurch das – oftmals sehr hart erarbeitete – Ersparte an Fremde verschenkt wird, wodurch die Ehefrau irgendwann zur Sozialhilfeempfängerin wird. Die Herren Richter und Gutachter haben sich das Ganze wirklich erschreckend einfach gemacht und halten ihre Gleichgültigkeit wahrscheinlich auch noch für Toleranz.

Beim dritten Fall geht es um einen Mann, der nach einem Schlaganfall von seiner Frau und seiner jüngeren Tochter zuhause gepflegt wurde. Dann wollte die ältere Tochter die Betreuung übernehmen und es kam zum Konflikt, so dass es letztendlich zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kam, die einer Betreuerin erteilt wurde, deren Ausbildung ein Wirtschaftstudium war. Obwohl der Mann gut gepflegt wurde, veranlasste die Betreuerin eine Heimeinweisung. Dem Mann ging es daraufhin sehr viel schlechter und er verlor gravierend an Gewicht. Die Ehefrau unternahm alles, um ihren Mann wieder nach Hause zurückkehren zu lassen – alles ohne Erfolg. Erst als der zuständige Richter berentet wurde, wurde dem Wunsch nach einem anderen Betreuer stattgegeben. Allerdings sitzt die ganze Familie jetzt auf 14.000,00 € nicht bezahlter Heimosten und kämpft darum, dass die Betreuerin, die ja für diese Kosten verantwortlich ist, für diesen Schaden aufkommen muss. Übrigens läuft seit Bestellung des neuen Betreuers - einem ehrenamtlich tätigen Pastor - sehr gut.

Auch zu diesem Fall gibt es ein Statement des schon vorab zitierten Juristen: „Mir ist nicht bekannt, dass es in irgendeinem anderen Rechtsystem oder einer Gesetzeslage in Deutschland für irgendeine Installation soviel Rechte gibt alles wegzunehmen. Gut man kann natürlich sagen, bei Straftätern, wenn sie entsprechende bestimmte Straftaten gemacht haben, dann verlieren sie die Freiheitsrechte und eventuell kann ein Teil des Vermögens eingezogen werden. Aber hier, die Freiheitsrechte ganz und auf Dauer einzuziehen, das Vermögen auf Dauer einzuziehen, und die Entscheidung über die ärztliche Versorgung, über den Postempfang und über Telefon, das alles wegzunehmen, da bin ich der Meinung, da sollte man nachdenken, ob man dann noch im richtigen Gesetz ist“.

Beim vierten Fall handelt es sich um jemanden, der aus eigenem Antrieb eine rechtliche Betreuung beantragt hat. Durch Vermüllung ist es zu einer Räumungsklage des Vermieters gekommen. Gemeinsam mit dem Betreuer – ein Vereinsbetreuer der Caritas – sieht er sich nach einem geeigneten Heim um. Letztendlich will er dann aber auch in seiner Wohnung bleiben, was der Betreuer, der sich auch die Zeit nimmt, das Heim gemeinsam anzusehen, auch akzeptiert. Der Betreute macht deutlich, dass die Betreuung für ihn eine große Hilfe ist.

Wie man sieht, ist das Thema Betreuung ein weites Feld, in dem Betreuung sowohl als existentielle Bedrohung als auch als große Hilfe empfunden wird. Und ebenfalls ist es ersichtlich, welch gravierende Unterschiede es sowohl unter den Betreuern als auch unter den Betreuungsrichtern gibt. Auch die völlig unterschiedliche Ausbildung der Betreuer ist interessant: im ersten Fall ist der Betreuer Anwalt, im zweiten Fall ist die erste Beteuerin Wirtschafswissenschafterin und der zweite Betreuer Pastor und im vierten Fall ist der Betreuer Sozialarbeiter/Sozialpädagoge. Bei den richterlichen Urteilssprechungen reichen die Extreme einerseits von selbstgerechter Ignoranz der fachärztlichen Gutachten, verbunden mit dem totalen Ignorieren des Willens des Betreuten bis hin zur als Toleranz getarnten Hilfeverweigerung. Ich muss in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich betonen, dass ich persönlich glücklicherweise weder das eine noch das andere Extrem bei den Richtern erlebt habe und in fast allen Fällen versucht wird, dem Einzelfall gerecht zu werden. Und wie gesagt – für eine gerechte Beurteilung sollte man beide Seiten gehört haben. Es spricht aber für sich, dass weder die betreffenden Betreuer noch die Familienmitglieder, die auf eine rechtliche Betreuung drängen, zu einem Statement bereit waren.



http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird?documentId=10748694

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Sonntag, 19. Juni 2011, 17:42h

„Betreut und Betrogen“ ein Film über die Bandbreite der Betreuungspraxis

behrens

Vorgestern wurde in 3SAT eine Sendung aus der Folge „45 Min“ zum Thema rechtliche Betreuung gezeigt. Es wurde zum einen die Arbeit einer Hamburger Betreuerin vorgestellt und zum anderen kamen Menschen zu Wort, die mit den Betreuern ihrer Angehörigen sehr schlechte Erfahrung gemacht haben.


Fall 1
Der Sohn einer inzwischen verstorbenen Betreuten schildert seine Erfahrung mit der Betreuerin seiner Mutter und seines Stiefvaters:

Die Betreute, die auf eigenen Wunsch von ihrem Sohn betreut wird erleidet infolge von Osteoporose einen Beinbruch. Ein Pfleger des Pflegedienstes erstattet daraufhin Anzeige und es wird eine Berufsbetreuerin bestellt, die veranlasst, dass die Mutter in ein Heim eingewiesen wird, was unter Polizeieinsatz durchgesetzt wird. Auch der körperbehinderte Stiefvater wird betreut und sollte ebenfalls zuerst ins Heim. Allerdings hat er eine Betreuungsvollmacht, in der der Stiefsohn als Betreuer gewünscht wird. Die Betreuerin hatte einen Pflegegutachter beauftragt, der den Zustand der Mutter untersuchte. Der Pflegegutachter kam zu dem Schluss, dass die Mutter fachgerecht gepflegt wird. Die Heimeinweisung erfolgte aber trotzdem und wenige Monate nach der Einweisung starb die Mutter.

Fall 2:
Die beiden Söhne ihres inzwischen verstorbenen Vaters schildern die Erfahrung mit dessen Betreuerin:

Ein 78jähriger vermögender ehemaliger Geschäftsmann kollabiert auf der Straße und reagiert anschließend in ärztlicher Behandlung verwirrt. Es erfolgt eine Psychiatrieeinweisung. Von den drei Söhnen kommt der erste für eine Betreuung nicht in Frage, die beiden anderen werden nicht gefragt, ob sie den Vater betreuen wollen und es wird eine Betreuerin bestellt. Die Brüder wollen die Betreuung übernehmen und auch der Vater wünscht dies. Es gibt eine von ihm unterzeichnete schriftliche Erklärung, für die jedoch im Betreuungsverfahren kaum Interesse gezeigt wird. Die Betreuerin ist der Meinung, dass die Söhne lediglich am Geld des Vaters interessiert sind.

Nach dem Tode des Vaters nehmen die Söhne Einsicht in die Unterlagen und es stellt sich heraus, dass der Lebensgefährte der Betreuerin, der als Rechtsanwalt tätig ist, eine Sekretärin für 2.500,00 € auf Kosten des Vaters angestellt hat. Die Betreuerin erteilte ihrem Lebensgefährten Aufträge und der Rechtsanwalt veranlasste, dass vom Konto des Vaters 137.000,00 € an ihn überwiesen wurde. Letztendlich wurde der Anwalt zu 18 Monaten Haft verurteil, das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Die Stellungnahme des Direktors des Amtsgerichts Remscheid fällt sehr entschuldigend aus. Der Direktor weißt darauf hin, dass man ja nie weiß, unter welchen Bedingungen Betreuungsverfügungen aufgesetzt wurden. Sehr vorsichtig sagt er vor der laufenden Kamera, der Umstand, dass eine Betreuerin ihren Lebensgefährten als Anwalt für ihren Betreuten beauftragt, sei keine „besonders gute Konstellation“.

Fall 3
Hier kommt eine Hamburger Betreuerin zu Wort, die die Hintergründe schildert, die bei einem ihrer Betreuten zur Einrichtung einer Betreuung geführt haben:

Ihr Betreuter hatte trotz einfacher Wohnverhältnisse sehr viel Geld gespart. Die Bank wird misstrauisch, als die Nichte des Mannes 860.000,00 € vom Konto ihres Onkels abheben will und daraufhin kommt es zur Einrichtung der Betreuung. Die Betreuerin bemerkt bei Sichtung der Wohnung und der Unterlagen, dass außerdem rund 60.000,00 € verschwunden sind. Möglicherweise wurde das Geld von einem Mitarbeiter des Pflegedienstes gestohlen. Obwohl soviel Geld vorhanden war, wurde die Pflege nicht besonders gut ausgeführt.

Inzwischen ist der Betreute mit seinem Einverständnis in ein Heim gezogen. Die Betreuerin war bei der Durchführung des Umzugs selbst dabei und hat persönliche Dinge herausgesucht, wie z.B. Fotos, die sie ihrem Betreuten ins Heim bringt. Als sie ihren Betreuten nach seinem Befinden fragt, antwortet er ihr, dass es ihm im Heim gut gehe.

Die Betreuerin ist der Meinung, dass die Gefahr einer Betreuungsvollmacht darin besteht, dass niemand den Bevollmächtigten kontrolliert und er im Grunde machen kann, was er will. Sinnvoll wäre es, zumindest zwei Bevollmächtigte zu benennen, damit die Möglichkeit des Missbrauchs eingedämmt wird.

Die Hamburger Betreuerin führt 40 Betreuungen und ihrer Aussage nach sind 95 % ihrer Betreuten arm.

Der Film vermittelt eine Ahnung davon, wie groß die Bandweite der Betreuungspraxis ist. Von großem Engagement bis hin zur persönlichen Bereicherung ist alles vorhanden. Mit der Betreuungszahl von 40 liegt die Betreuerin meines Erachtens im Mittelfeld. Es gibt Betreuer, die weniger Betreuungen führen* und Betreuer, die erheblich mehr Betreuungen führen und manchmal zusätzlich auch noch anderen Tätigkeiten nachgehen.

Am besten selbst mal reinsehen, es lohnt sich:
Betreut und betrogen? Sendung 45 Min vom 17.06.2011 auf 3SAT (Erstsendung am 14.09.2010 auf NDR)


Edit 11.08.14:
* Mittlerweile sind mir nur noch wenige Betreuer bekannt, die weniger als 40 Betreuungen führen. Auf der anderen Seite gibt es inzwischen viele Betreuer, die mindestens 60 Betreuungen führen und die die Vorstöße des Gerichts in Bezug auf eine Obergrenze ablehnen. So kann es denn auch schon mal zu Extremfällen kommen, in denen jemand 160 Betreuungen führt.

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Donnerstag, 10. März 2011, 01:32h

Ein Artikel in unserem Lokalblatt

behrens

In unserem Lokalblatt gab es gestern einen Bericht zum Thema Berufsbetreuung. Drei BetreuerInnen aus dem Landkreis haben ihre Arbeit vorgestellt.

http://www.han-online.de/Harburg-Land/article64932/Hilfe-fuer-Senioren-Behinderte-und-psychisch-Kranke.html

In diesem Bericht werden unsere Arbeit und die Arbeitsbedingungen dargestellt und dabei auch auf den zeitlichen Umfang eingegangen. Ich empfinde es dabei als ein bisschen bedauerlich, dass die Entlohnung von Betreuern geringer dargestellt wurde, als sie tatsächlich ist, denn im Bericht wird von einer Pauschale von rund zwei Stunden monatlich gesprochen. Diese gilt aber ausschließlich für mittellose Heimbewohner. Für Betreute, die noch in der eigenen Wohnung wohnen, werden 3,5 bis 4,5 Stunden vergütet und während des ersten Jahres der Betreuung erhält ein Betreuer eine Vergütung zwischen 3,25 bis 6,5 Stunden monatlich.

Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass der Vorwurf der Bereicherung aus der Luft gegriffen sei, denn Betreuer müssten ja gegenüber dem Vormundschaftsgericht genauestens Rechenschaft ablegen und es wird erwähnt, dass bevollmächtigte Angehörige oder Bekannte dazu nicht verpflichtet seien. Der Bericht schließt mit der Behauptung, „deshalb kommt es bei vermögenden Betreuten häufig vor, dass sie von Menschen, denen sie fest vertrauen, betrogen werden“.

Auch ich bin in meiner Berufspraxis schon damit konfrontiert worden, dass bevollmächtigte Angehörige sich an ihren Betreuten bereichert haben. Ob dies aber nun schon als „häufig“ bezeichnet werden kann, ist fraglich, denn hierüber gibt es keine Untersuchungen. Es macht ein bisschen den Eindruck, als würde man den latent immer vorhandenen Vorwurf, dass Betreuer sich bereichern, jetzt damit bekämpfen, dass man in die Offensive geht und den Angehörigen Bereicherung unterstellt. Das steht dem Bestreben des Gesetzgebers entgegen, der darauf hinarbeitet, dass die Möglichkeit der Betreuungsverfügung und der Bevollmächtigung von Angehörigen viel öfter genutzt wird.

Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Es gibt sehr viele Angehörige, die schier verzweifeln an den Unmengen von Anträgen, die man für pflegebedürftige Verwandte stellen muss und an den Unmengen von Auflagen, die man kennen und beachten muss. Außerdem ist die Betreuung eines Angehörigen sehr viel mehr emotionell besetzt und oftmals kommen durch die Situation der Verantwortung für einen Angehörigen viele latente familiäre Probleme wieder zutage.

Aber alles in allem ist der Artikel der drei KollegInnen aus dem Landkreis ein Schritt hin zu mehr Information über unsere Arbeit. Und sehr erfreulich ist auch, dass keine Floskeln wie „hochqualifiziert“ und „engagiert“ verwendet wurden und es wurde auch auf den unerträglichen und inflationär benutzten Satz „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“ verzichtet. Im Mittelpunkt steht das, was für den Leser interessant ist: Information darüber, was eine rechtliche Betreuung beinhaltet.

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Samstag, 13. November 2010, 00:50h

Die ungewollten Betreuer

behrens

Eigentlich wollte ich heute mal den Abend verbringen, ohne mich mit meiner Arbeit zu beschäftigen. Aber wie es nun mal so kommt – es gab eine Sendung, in der es um das Thema Betreuung ging. Auf MDR waren in der Sendung „Unter uns“ Menschen zu Gast, die sehr schlechte Erfahrungen mit der Betreuerin eines Angehörigen gemacht haben. In dem einen Fall ging es um einen 89jährigen Ehemann, dessen Frau nach einem Schlaganfall eine Betreuerin erhielt, die die Ehefrau in ein Heim einwiesen ließ. Der Ehemann, der zumindest in der Sendung einen geistig fitten Eindruck machte, kritisierte, dass er überhaupt nicht gefragt wurde, ob nicht er die Betreuung seiner Frau übernehmen wolle. Erst nachdem er sich an verschiedene Stellen gewandt hatte und zum Gericht ging und nicht nachgab, konnte er seine Frau wieder in die Wohnung zurückholen. Allerdings sind für die Zeit des Heimaufenthalts rund 8.000,00 € Kosten angefallen, für die er und seine Frau, die übrigens nur 680,00 € Rente bezieht, aufkommen müssen.

Bei dem anderen Angehörigen handelte es sich um einen Mann, dessen Großmutter wegen angeblicher Verwahrlosung ihrer Wohnung eine Betreuerin erhielt und dann auf deren Veranlassung ins Krankenhaus eingewiesen wurde. Als die Großmutter aus dem Krankenhaus entlassen wurde, war in der Zwischenzeit ihre Wohnung geräumt und die restlichen Möbel in eine andere Wohnung gebracht worden. Die neue Wohnung verfügte über keine Küche mehr, obwohl die Großmutter noch regelmäßig – sogar für andere – gekocht hatte. Die Großmutter wandte sich irgendwann hilfesuchend an ihren Enkel, der einen Anwalt beauftragte, nachdem er selbst nichts ausrichten konnte. Erst der Anwalt erreichte, dass die Betreuung auf einen anderen Enkel übertragen wurde.

Man könnte jetzt viel dazu sagen und vielleicht auch Erklärungen dafür finden, warum trotz der geschilderten Sachlage möglicherweise dennoch die Einrichtung einer Betreuung sinnvoll gewesen ist. Vielleicht wollte im ersten Fall die Ehefrau gar nicht wieder so gern zurück in die eigene Häuslichkeit und vielleicht spielten für den Ehemann ja auch finanzielle Gründe eine Rolle, um die Ehefrau lieber zuhause zu haben. Auszuschließen ist dies ohne die Befragung der anderen Beteiligten nicht.

Im Falle der Großmutter könnte es vielleicht auch selbstgefährdende Handlungen gegeben haben, aus denen heraus ein Verbleib in der Wohnung nicht mehr verantwortbar gewesen ist. Solange man nur die eine Seite gehört hat, bleibt einiges im Spekulativen.

Aber es wäre auch zu einfach, nur wieder das alte Lied anzustimmen von der Sensationspresse, die nur darauf wartet, über gesetzliche Betreuer Gemeinheiten zu verbreiten. Da ich meine Arbeit ja nicht erst seit gestern mache, sondern schon seit vielen Jahren, habe ich gewisse Dinge immer wieder mitbekommen. Und dazu gehört unter anderem, dass eben doch so mancher Betreuer der Meinung ist, seine Entscheidungen nicht begründen zu müssen und wir niemandem Rechenschaft schuldig sind. Der Betreute wird nicht als Teil eines sozialen Systems gesehen, das die Entscheidungen mittragen muss, sondern es wird über viele Köpfe hinweg entschieden.

Und dann ist da eben noch der wichtige Faktor Zeit. Erklärungen für Entscheidungen abgeben, Gespräche mit Angehörigen führen und bei der Suche nach der richtigen Entscheidung genau zu recherchieren – all dies kostet Zeit. Kein Fall ist mit dem anderen vergleichbar und die Individualität einer Problemlage muss immer wieder neu erfasst werden. Außerdem handelt es sich oftmals nicht um eine einzige Entscheidung, sondern um einen Entscheidungsprozess – also um einen längerfristigen Zeitraum. Je höher die Betreuungszahl, desto eher stößt man dann an zeitliche Grenzen.

Wenn wir Betreuer Verständnis von den Angehörigen und der Öffentlichkeit erwarten, dann müssen wir auch in den Dialog mit dem Umfeld treten. Und wir müssen uns die Zeit nehmen, die dafür erforderlich ist. Ich selbst schaffe das leider auch nicht immer, aber trotzdem versuche ich, dieses Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Einige Kollegen sehen dies ähnlich. Aber es gibt eben auch viele Betreuer, die es als Anmaßung empfinden, Entscheidungen gemeinsam zu fällen. Und die vor allem nicht bereit sind, dafür ihre kostbare Zeit zu investieren. Unserem Ruf als Betreuer ist das nicht gerade förderlich. Daran können dann auch positive Darstellungen in Websites nicht viel ändern. Ich selbst habe ja nun auch so meine Erfahrungen damit, wie Kollegen mit Kritik umgehen und kann mir deshalb auch nicht vorstellen, dass jede Kritik von Betreuten oder deren Angehörigen unberechtigt ist.

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Sonntag, 7. November 2010, 20:49h

Mal etwas Positives – Betreuer, von denen es mehr geben sollte

behrens

Gestern wurde in unserem Hamburger Abendblatt dem Thema Betreuung eine riesige Seite gewidmet. Eine Hamburger Betreuerin stellte die Betreuungsarbeit anhand einer ihrer Betreuten vor. Ich hatte schon die Formulierung „anhand eines Falles“ getippt, aber sofort wieder gelöscht, denn die Kollegin behandelt ihre Betreute alles andere als einen „Fall“. Ein sehr persönlicher Bericht, in dem auch – oder gerade – die Sichtweise der Betreuten geschildert wird.

Wie bei sehr vielen Betreuten steht eine tragische Familiengeschichte im Hintergrund, in der es ab einem bestimmen Zeitpunkt auch zu vielen stationären psychiatrischen Behandlungen kommt. Wenn dann irgendwann auch noch Verlust der Arbeit, der Wohnung, der Krankenversicherung und des sozialen Umfelds dazukommt, geht irgendwann überhaupt nichts mehr und der Betreute steht vor einem Trümmerhaufen, den er aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen kann.

Ich darf bei der Betreuung nicht meine Maßstäbe anlegen, auch wenn es Lebensentwürfe gibt, die nicht meinen entsprechen“, wird die Kollegin zitiert. Das wird sicherlich jeder unterstreichen, aber dennoch ist es alles andere als einfach zu befolgen. Denn Lebensentwürfe können auch zu heftigen Auseinandersetzungen mit dem sozialen Umfeld führen oder aber gar nicht realisierbar sein, weil die entsprechenden Ressourcen nicht vorhanden sind. Man braucht dann viel Fingerspitzengefühl um die Gratwanderung zwischen Akzeptanz und Intervention im Sinne des Betreuten zu bewältigen.

Der Artikel geht über den Einzelfall (hier muss ich doch mal „Fall“ schreiben) hinaus und gibt auch Einblick in das Krankheitsbild der Depression. In das, was passieren kann, wenn jemand von dieser Erkrankung wie von einer riesigen Welle überschwemmt wird und sich dies ohne die Einnahme von Medikamenten jederzeit wiederholen kann.

Im Artikel wird ein Foto der Betreuerin und ihrer Betreuten während eines Spaziergangs gezeigt. Ich habe mir schon lange nicht mehr die Zeit genommen, mit meinen Betreuten mal einfach spazieren zu gehen. Immer gibt es anscheinend irgendetwas Wichtigeres, das zur Katastrophe werden könnte, wenn man es nicht sofort erledigt. Eine Betreute hat mir in der vergangen Woche direkt gesagt, dass ich endlich mal öfter vorbeikommen sollte.

Im vergangenen Jahr habe ich an der Hamburger Fachtagung teilgenommen und die betreffende Kollegin kennengelernt. Mir ist noch in Erinnerung, wie die Thematik der geschlossenen Unterbringung (im Klartext Zwangseinweisung) behandelt wurde. Es ist eben nicht so, wie viele Außenstehende meinen, dass die Betreuten grundsätzlich dagegen sind, sie sind oftmals nur in der konkreten Situation dagegen und im nachherein sind die meisten doch froh, dass eingegriffen wurde. Niemand möchte seine Wohnung verlieren oder mit seinem sozialen Umfeld so heftig in Konflikt geraten, dass ein Zusammenleben unmöglich wird. Die Kollegin nimmt sich die Zeit, um mit den betreffenden Betreuten ausgiebig über den Ernstfall einer tatsächlich erforderlichen Einweisung zu sprechen. Und dann wird – in beiderseitigem Einvernehmen – eine Art Vertrag, bzw. Absprache getroffen, die die Betreute mitgestaltet. Das ist weniger demütigend, als einfach im Schnellverfahren abgeholt und untergebracht zu werden. Erfordert aber auch mehr Gespräche und mehr Zeit.

Wenn bei einem meiner Angehörigen eine Betreuung unvermeidbar werden sollte, hätte ich überhaupt keine Bedenken, der im Artikel vorgestellten Kollegin diese Aufgabe übertragen zu lassen. Und die Form der Öffentlichkeitsarbeit, die mit dem Bericht gewählt wurde, kann man einfach nur begrüßen.

Es stimmt, ich meckere oft viel herum. Ich hoffe, ich habe jetzt auch mal das Positive einer Betreuung deutlich gemacht und aufgezeigt, dass Betreuung auch eine wirkliche Hilfe sein kann. Und dass es Kollegen gibt, die sich sehr viel Zeit nehmen und die sehr viel Respekt vor der individuellen Geschichte eines Menschen haben. Ich werde versuchen, mir daran ein Beispiel zu nehmen und meine Betreuten doch mal ein wenig öfter besuchen…

Artikel im Hamburger Abendblatt vom 05.11.10 „An deiner Seite - Wenn das Leben ins Wanken gerät“

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Samstag, 23. Oktober 2010, 19:25h

Ein interessanter Beitrag über Betreuung

behrens

Am 14.09.2010 wurde im NDR in der Sendung "Markt" ein Beitrag über rechtliche Betreuungen gesendet. Titel: "Betreuung: von Rechts wegen entrechtet?"

Da dieser Beitrag während meines Urlaubs gesendet wurde, habe ich ihn leider verpasst. Aber es gibt einen kurzen Ausschnitt und weitere Information auf der Seite:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/recht_verbraucher/betreuung137.html

Ansehen lohnt sich.

Außerdem habe ich auch noch einen interessanten Artikel entdeckt, in dem die Rolle der Angehörigen bei Einrichtung und Führung von Betreuungen thematisiert wird.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1025084/#oben

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Donnerstag, 22. November 2007, 02:39h

Flyer statt Flugblätter - Öffentlichkeitsarbeit als Spiegel des Zeitgeistes

behrens

Flyer statt Flugblätter – Öffentlichkeitsarbeit als Spiegel des Zeitgeistes

Flyer ist eigentlich nur die englische Entsprechung für das deutsche Wort Flugblatt. Allerdings hat sich mit der Verdrängung des deutschen Begriffs eine merkwürdige Wandlung des Inhalts eingestellt. Früher enthielten Flugblätter Informationen über Einrichtungen oder Veranstaltungen und es wurden gleichzeitig auch noch Hintergrundinformationen gegeben. Bei Frauenhäusern wurden beispielsweise auch auf den sozialen Kontext verwiesen, wie Zahlen über das Ausmaß der Gewalt in Familien oder die ungenügenden rechtlichen Möglichkeiten eines Schutzes gegen häuslichen Gewalt. Ähnlich war es auch bei Arbeitsloseninitiativen oder anderen Sozialen Beratungsstellen.

Zugegeben, die Information war manchmal auch ideologisch gefärbt wie zum Beispiel der Hinweis auf „patriarchalische Herrschaftsstrukturen“ oder „kapitalistische Gewalt“. Aber abgesehen davon gab ein Flugblatt einen klaren Einblick darüber, wer - was - warum - initiiert hat.

Ganz anders der Flyer. Obwohl äußerlich wesentlich professioneller als die oftmals dilettantisch anmutenden Flugblätter, sagt der Inhalt nichts mehr aus. Es werden stereotyp die Begriffe „kompetent“, „qualifiziert“ und „erfahren“ verwendet. Gekrönt wird dann allerdings das Ganze noch mit der Aussage: „bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“. Die Hervorhebung eines Umstands, der eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist – gelinde gesagt – mehr als platt. Selbstverständlichkeiten braucht man nicht explizit zu erwähnen; tut man es doch, dann ist es eben gerade nicht selbstverständlich und ein Hinweis darauf, daß es aller Wahrscheinlichkeit nach ganz andere Prioritäten gibt .

Was der Wandel vom Flugblatt zum Hochglanz-Flyer deutlich macht, ist paradoxerweise gerade das, was er so gern verbergen möchte: die Zeiten, in denen das Interesse an qualifizierter, engagierter Arbeitsleistung und das Interesse am Verdienst sich die Waage hielten, sind endgültig vorbei. Dies muß man wohl auch so akzeptieren, nur sollte man sich und den anderen dann auch die Platitude vom „Mensch im Mittelpunkt“ ersparen.

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