Sonntag, 13. August 2023, 16:30h

Zurück in den Jemen

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Es gibt immer wieder Vorfälle im Arbeitsalltag, die mich verzweifeln lassen. Einer davon hat sich vor kurzem ereignet. Es geht um einen Klienten, den ich seit Anfang des Jahres im Rahmen der Sozialberatung betreue. Herr L. ist im Jemen geboren, genauer gesagt in Aden, das bis 1963 als Kronkolonie zum britischen Empire gehörte. Die Vorfahren von Herrn L. entstammen Britisch-Indien, dem Aden bis 1937 unterstellt war.

Der 77jährige Herr L. lebt seit vielen Jahrzehnten in Deutschland und bezieht hier mittlerweile auch eine Rente. Eigentlich wollte er in Deutschland auch seinen Lebensabend verbringen. Doch jetzt hat sich Herr L. vor kurzem dazu entschlossen, wieder in sein Heimatland zurückzukehren. Wie kam es dazu? Man kann den Grund in einem Satz formulieren: Herr L. hat nicht mehr genug Kraft, um sich gegen die deutschen Behörden durchzusetzen!

Herr L. hat gesundheitliche Einschränkungen und benötigt schon seit längerem eine neue Wohnung, da seine jetzige im dritten Stock liegt und kein Fahrstuhl vorhanden ist. Er hat es geschafft – obwohl dies nicht immer sehr einfach ist – einen sogenannten Dringlichkeitsschein zu erhalten, der ihn als vordringlich Wohnungssuchenden ausweist. Allerdings hat dies in Hamburg mittlerweile kaum Bedeutung, da die Wohnungssituation eine nicht endende Katastrophe ist. Für Herrn L. gäbe es jedoch aufgrund seines Alters einen Lichtblick, da für ihn auch Seniorenwohnanlagen in Frage kommen. Da Herr L. mit einer Bewerbung überfordert ist und ich im Rahmen der Sozialberatung keine Begleitung anbieten kann, habe ich mich hilfesuchend an die örtliche Seniorenberatung gewandt, die auf ihrem Flyer ausdrücklich „Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform“ anbietet und die in der Regel auch über Kontakte zu den betreffenden Einrichtungen hat. Dies wurde jedoch abgelehnt, da dafür nicht genug Zeit vorhanden wäre und ich erhielt lediglich eine Liste mit den entsprechenden Adressen.

Im Rahmen der Beratung konnten wir dann die Bewilligung von Wohngeld erreichen. Die Ausstellung einer verbilligten Monatskarte für Schwerbehinderte wurde allerdings zuerst abgelehnt. Mein Telefonat mit dem Schwerbehindertenamt ergab einen interessanten Einblick in die Arbeitsweise von Behörden. Die Ablehnung beruhte darauf, dass man davon ausging, Herr L. hätte eine kostenfreie Wertmarke beantragt, die aufgrund des Rentenbezugs jedoch nicht in Frage kommt. In der Ablehnung hätte man natürlich ohne viel Mühe darauf hinweisen können, dass trotzdem auf jeden Fall eine vergünstigte Wertmarkte gewährt werden kann. Als ich im Telefonat sagte, Herr L. möchte ins Amt kommen, um die Sache zu regeln, wurde mir ziemlich unwirsch geantwortet, dass es keine Gründe gibt, persönlich im Amt zu erscheinen, alles könnte online oder telefonisch erledigt werden. Mein Argument, dass ein Großteil der Schwerbehinderten damit erfahrungsgemäß überfordert sei, stieß auf Unverständnis. Ich stellte also einen neuen Antrag mit der richtigen Formulierung, der dann auch bewilligt wurde, was jedoch für Herrn L. ohne Unterstützung eine Überforderung dargestellt hätte.

Auch mit der Beantragung eines Pflegegrades kam Herr L. nicht weiter, denn sein Antrag wurde abgelehnt, wobei in der Ablehnung mindestens zwei Gründe genannt wurden, die definitiv nicht der Wahrheit entsprechen und widerlegt werden können. Auch mein Widerspruch ergab keine Änderung der Entscheidung.

Mir wurde schnell klar, dass für Herrn L. das Sinnvollste die Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuerin wäre, die ich dann auch für ihn mit einer kleinen Stellungnahme meinerseits beantragte. Herr L. willigte auch ein, obwohl es für ihn nicht wirklich nachvollziehbar war, da er ja eigentlich nur eine Hilfe bei der Wohnungssuche und bei einer erneuten Beantragung eines Pflegegrades benötigte. Von Seiten der Betreuungsstelle und der von ihr kontaktierten Seniorenberatung war man eher skeptisch, da Herr L. nicht die Kriterien einer „betreuungsrelevanten Erkrankung“ erfüllen würde. Dies sah der beauftragte Gutachter glücklicherweise anders und Herrn L. wurde gesagt, dass das Gericht sich irgendwann bei ihm melden würde.

Und hier endet die Geschichte, denn Herr L. hat den Glauben daran verloren, dass sich an seinem Kampf um eine behindertengerechte Wohnung und einen Pflegegrad irgendetwas ändern wird. Für ihn sind die ablehnenden Bescheide, das ständige Warten und die damit verbundene Ungewissheit nicht mehr erträglich und er fällte die Entscheidung, in den Jemen zurückzukehren. Alle Versuche meinerseits, noch ein kleines bisschen Geduld zu haben, scheiterten.

Die Entscheidung von Herrn L. hat mich mit Bestürzung erfüllt, zumal er ein ausgesprochen freundliches und sympathisches Wesen hat und zwischen uns eine fast schon freundschaftliche Beziehung entstand. Vor meinem geistigen Auge sehe ich jetzt einen 77jährigen kranken Mann, der in ein Land zurückkehrt, in dem immer noch Bürgerkrieg und Korruption herrscht und in dem der hygienische und medizinische Standard katastrophal ist.Außerdem ist der Jemen ein streng muslimisches Land und es gibt dort gegenüber Menschen, die nicht arabischer Herkunft sind mit Sicherhei Vorbehalte.

Wie kann es sein, dass jemand, der seit Jahrzehnten in Deutschland gelebt und gearbeitet hat und bestens integriert ist, jetzt nur deswegen in so schwierige Verhältnisse zurückkehrt, weil er in einem Land mit hohen Standard in medizinischer und sozialer Versorgung keine Hilfe erhält? Was ist das für ein Hilfesystem, das auf Unterstützung angewiesene Menschen so ins Leere laufen lässt? Wieso müssen Hilfesuchende so viel Barrieren überwinden und wieso gibt es keine Beratungsstellen mehr, die über die erforderlichen Kontakte und Befugnisse verfügen, um schnell und unbürokratisch die entscheidenden Schritte einzuleiten?

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Montag, 4. April 2022, 19:40h

Die großen Lücken unseres Sozialen Netzes

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Dass jemand in Deutschland trotz einer Beschäftigung unter die Armutsgrenze fallen kann, ist mittlerweile so manchem bekannt. Wie existenzbedrohend und zugleich grotesk sich dies manchmal gestaltet, möchte ich hier mal anhand eines Beispiels aus meiner Arbeitspraxis erzählen:

Ich betreue eine 55jährige Frau, die aufgrund psychischer Erkrankung schon seit längerem nicht mehr arbeitsfähig ist und die mit ihrem Lebensgefährten in sogenannter "Bedarfsgemeinschaft" lebt. Da das Gehalt des Partners nicht ausreichend für zwei Personen ist, müssen Hartz-IV-Leistungen gewährt werden. Durch den Erhalt eines Weihnachtsgeldes lag das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft jedoch plötzlich über dem Bedarfssatz und die Leistung wurde eingestellt, wobei dies nicht nur für den Monat des Erhalts gilt, sondern für die nächsten 6 (!) Monate, auf die die Summe für den einzelnen Monat angerechnet wird. Hierdurch taucht zusätzlich das Problem auf, dass meine Klientin plötzlich nicht mehr krankenversichert ist und sich selbst versichern muss, was wiederum rund 200 Euro kosten wird.

In Deutschland können zwar die Hartz-IV-Leistungen aufgrund eines über der Bedarfsgrenze liegenden Einkommens wegfallen, aber gleichzeitig wird trotzdem eine gewisse Bedürftigkeit anerkannt, die wiederum unter Umständen die Gewährung von Wohngeld rechtfertigt. Der Lebenspartner meiner Klientin muss also bei einer anderen Behörde einen Wohngeldantrag stellen, wozu alle Unterlagen, die dem Jobcenter bereits vorliegen erneut beschafft und vorgelegt werden müssen.

Geld wird also auf einer Seite gestrichen und von anderer Stelle unter bestimmten Voraussetzungen wiederum weiter gewährt. Jemand mit ausreichendem Einkommen mag sich fragen, warum dies ein Problem darstellt. Nur als Betroffener oder Sozialarbeiter/Betreuer weiß man, dass dieses ganze Prozedere einer zähen Zeitversetzung unterliegt, die zwangsläufig Lücken schafft, in denen kein Geld fließt. Jeder Bescheid wird immer erst im nachherein bewilligt, da die entsprechenden Einkommensbelege auch erst im nachherein vorgelegt werden können. Hierdurch wiederum kommen die laufenden Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Strom, Gas, Versicherungen etc. ins Stocken, was wiederum Mahnungen oder Versicherungslücken zur Folge hat.

Zurück zu meiner Klientin. Ich hatte schon nach kurzer Zeit den Eindruck einer beginnenden Demenz. Mit der behandelnden Ärztin wurden dann weitere Untersuchungen besprochen, die meine Vermutung leider bestätigten. Sogar von Seiten des Jobcenters wurde bereits vor zwei Jahren die Arbeitsfähigkeit durch einen Gutachter in Frage gestellt, was allerdings von der Rentenversicherung per Aktenlage (!) abgewiesen wurde. Aber selbst wenn jetzt durch die Untersuchungsergebnisse die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bewilligt werden muss - es besteht aufgrund von Beitragslücken kein Anspruch!

Während in den ersten Jahren nach der Hartz-IV-Reform zum Arbeitslosengeld II auch Zahlungen an die Rentenkasse gehörten, wurde dies plötzlich eingestellt. Davon hat die Öffentlichkeit kaum Notiz genommen, auch ich habe dies erst durch die Bescheide meiner damaligen Betreuten erfahren. Wer immer gearbeitet hat, aber dann infolge von Arbeitslosigkeit in einem bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr zahlen konnte, verliert den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Aber so ganz ins Nichts fällt niemand, denn es gibt ja noch die Grundsicherungsleistung (vormals Sozialhilfe), die nicht erwerbsfähigen Menschen gewährt werden muss, wenn das Einkommen nicht ausreicht.

Meine Betreute, beziehungsweise ihr Lebensgefährte, müssen also einen - ebenfalls sehr umfangreichen - weiteren Antrag an eine weitere Behörde, nämlich das Grundsicherungsamt, stellen. Wiederum müssen alle Unterlagen, die bereits beim Jobcenter und inzwischen auch beim Wohnungsamt vorliegen, erneut vorgelegt werden. Wer eine kaufmännische Ausbildung hat, wird vielleicht mit den Unmengen von Antragsformularen so einigermaßen klarkommen, die meisten Menschen sind jedoch damit heillos überfordert.

Aber auch für Profis ist das ganze Prozedere schwierig, denn eine Behörde bewilligt oftmals erst dann, wenn eine andere Behörde abgelehnt hat. Wenn das Wohnungsamt in diesem Fall Wohngeld bewilligt, wird eventuell der Anspruch auf Grundsicherungsleistung nicht mehr bestehen. Wenn der Antrag beim Jobcenter auf Bezuschussung des Krankenkassenbeitrags bewilligt wird, wird sich dies wiederum auf die Berechnung des Wohngelds auswirken. Das Grundsicherungsamt wird eventuell (hoffentlich nicht) auf die Beantragung der Rente bestehen, weil ein aktueller Ablehnungsbescheid erforderlich ist. Last not least - im Juni geht alles wieder von vorne los, da dann ja die sechs Monate der Verrechnung des Weihnachtsgeldes enden.

Wie soll dies eigentlich jemand psychisch durchstehen, der einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht und der sich nach der Arbeit um seine kranke und inzwischen zunehmend pflegebedürftige Lebensgefährtin kümmern muss?

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Mittwoch, 26. August 2020, 17:02h

Woran ist ein kompetentes Krisenmanagement erkennbar?

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- Die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen wird nicht nur von anderen verlangt, sondern selbstverständlich auch selbst befolgt.

- Das Gegenüber wird trotz möglicher Fehler respektvoll behandelt und nicht auf das Fehlverhalten reduziert.

- Die Situation wird in ihrer Komplexität und vor allem auch in ihrem Kontext gesehen, um jedem Aspekt gerecht zu werden.

- Eine einvernehmliche Lösung wird angestrebt und nicht nur die ausschließliche Durchsetzung der eigenen Position.

- Der Eigenanteil am Verlauf des Krisenmanagements wird kritisch hinterfragt.

- Es wird offen kommuniziert und auf keinen Fall auf der Ebene von Halbwahrheiten, da diese die Realität verzerren und den Konflikt weiter verschärfen.

- Wenn eine Trennung unvermeidlich ist, wird sie so gestaltet, dass dem Betreffenden ein würdevoller Weggang ermöglicht wird.


Resultat:

- Schadensbegrenzung, der Konflikt bleibt auf der Sachebene, anstatt sich auf die Beziehungsebene zu verlagern.

- Deeskalation: die Krise ebbt ab, anstatt noch folgenreicher zu werden.

- Eine konstruktive Lösung wird ermöglicht, da nicht die bloße Durchsetzung der eigenen Position fokussiert wird.

- Das Wohl involvierter Dritter, wie das des Klientels, wird nicht gefährdet.



Eine Leitungskraft, die dies beherrscht, kann gemeinsam mit dem Team auch den heftigsten Konflikt bewältigen.

Eine Leitungskraft, die sich hierin als unfähig erweist, führt zwangsläufig jeden Konflikt in die Katastrophe.

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Mittwoch, 25. März 2020, 21:34h

Sozialarbeit in Zeiten der Kontaksperre

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Seit Mitte letzter Woche ist die Begegnungsstätte der Einrichtung, in der ich arbeite, geschlossen und mittlerweile sollen auch keine persönlichen Kontakte mehr erfolgen. Wie betreut man Menschen, zu denen man keinen persönlichen Kontakt haben darf? Menschen, von denen einige an schweren Depressionen leiden und für die sozialer Kontakt oftmals unverzichtbar ist. Unser Team versucht, so gut es irgend möglich ist, dies mit Hilfe von Telefon, WhatsApp und Mails auszugleichen. Was die Einzelgespräche betrifft, ist dies auch gar nicht so schwer. Aber natürlich kann man dadurch nicht das soziale Miteinander ersetzen. In unser Begegnungsstätte gibt es Gruppenangebote zu diversen Themen. Dazu gehören Kochen, Nähen, Walken, Frühstück, soziale Beratung und auch Gruppen zum Thema Achtsamkeit und Depression. Außerdem können unsere Klienten zu bestimmten Zeiten auch einfach so vorbeikommen, um gemeinsam einen Kaffee zu trinken oder zu klönen. All dies ist seit vergangener Woche ersatzlos gestrichen.

Ich halte diese Maßnahme für wichtig und unumgänglich, da ich nicht zu denjenigen gehöre, die Corona mit einer Influenza gleichsetzen. Und auch unsere Klienten haben Verständnis und bejahen die Schließung. Aber dennoch wird dies jetzt eine schwierige Zeit, zumal niemand weiß, wie lange dieser Zustand noch andauern wird.

Ich selbst bin kaum noch in der ambulanten Einzelbetreuung tätig, meine Aufgabe ist seit einiger Zeit die Einleitung und Durchführung des Antragsverfahrens, das für die Kostenübernahme der sogenannten Ambulante Sozialpsychiatrische Betreuung erforderlich ist. Ich erstelle gemeinsam mit den Klienten eine Stellungnahme und helfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen zahlreichen Unterlagen. Und oftmals besteht schon ein Hilfebedarf, bevor die Hilfe vom zuständigen Amt bewilligt wurde und ich versuche dann soweit es möglich ist, bei Problemen zu helfen. Es ist zwar nicht unmöglich, dies nur auf dem telefonischen und postalen Weg zu machen, aber einfach ist es nicht. Und schon im Antragsverfahren kommt man manchmal in Berührung mit großer Verzweiflung und tiefen Lebenskrisen, für die Lösungen gefunden werden müssen. Und ich bin dankbar für mein Team, das mit viel Kreativität und Engagement alles versucht, angesichts dieser schwierigen und beängstigenden Krise unseren Klienten gemeinsam beizustehen.

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Sonntag, 2. September 2018, 18:37h

Nicht nur in Chemnitz. Nicht nur Pegida und AFD

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Wie beurteilten eigentlich diejenigen Menschen die Flüchtlingsproblematik, die selbst Einwanderer sind oder die selbst aus einer Einwandererfamilie kommen? Kann man davon ausgehen, dass diejenigen, die sich oftmals selbst im Asylstatus befinden oder befanden aufgrund ihrer eigenen Situation mit Solidarität und Verständnis reagieren?

Nein, das kann man leider nicht. Besonders wenn es um das Thema Wohnungssuche geht, ist die Reaktion fast immer eindeutig ablehnend. Ich arbeite in einem Stadtteil, dessen Einwohner mittlerweile zu rund fünfzig Prozent aus Menschen mit Migratinshintergrund bestehen. Da folglich auch zu meinem Klientel viele Migranten gehören, bekomme ich immer wieder auch einen Einblick in deren Einstellung zu Flüchtlingen. „Erst kommen doch wir!“ drückte es beispielsweise ganz klar eine durch ein Asylverfahren nach Deutschland gekommene Kurdin aus. Ein anderer, aus einer türkischen Einwandererfamilie stammende Klient, der mittlerweile einen deutschen Pass besitzt, reagierte genauso rigoros: „Warum werden die Flüchtlinge mir als Deutschem vorgezogen? Das ist eine große Ungerechtigkeit“. Eine Roma, die sich noch im Asylstatus befindet äußerte sich dazu kurz und bündig: „Die (Flüchtlinge) sollte man alle sofort wieder zurückschicken“.

Sicher, es ist ein riesiger Unterschied, ob Menschen einfach nur empathielos und unsolidarisch sind, oder ob Menschen so wie jetzt in Chemnitz zur Hatz auf jeden aufrufen, der ausländische Wurzeln hat. Was die jedoch die grundlegende Einstellung betrifft, so ist der Unterschied erschreckend gering. In beiden Fällen geht es um das „Wir zuerst!“. Der in einem tristen Plattenbau wohnende arbeitslose Chemnitzer reagiert nicht viel anders als ein in einer Flüchtlingsunterkunft lebender arbeitsloser Afghane oder eine Kurdin, deren Zukunftsperspektive genauso hoffnungslos ist. Was aktive Solidaritätsbekundungen oder Unterstützung der Arbeit mit Flüchtlingen betrifft, so ist dies ebenfalls nicht unbedingt ein Terrain, in dem man viele Menschen findet, die einst selbst völlig mittellos aus einem anderen Land in ein ihnen völlig fremdes Deutschland kamen.

Und man sollte eines nicht vergessen: auch in Flüchtlingsunterkünften werden soziale Konflikte oftmals mit brutaler Gewalt gelöst. Für christliche Minderheiten dürfte das Leben in einer Flüchtlingsunterkunft nicht unbedingt so viel weniger gefährlich sein, als dies für Menschen mit ausländischen Wurzeln in Chemnitz oder anderen ostdeutschen Städten der Fall ist. Das Gleiche gilt für Frauen, die ohne männliche Begleitung in einer Flüchtlingsunterkunft leben.

Es ist mir wichtig, auch ein Gegenbeispiel zu nennen: Klientin Frau A., eine Albanerin, die im Frauenhaus wohnte und trotz Dringlichkeitsschein nahezu drei(!) Jahre verzweifelt vergeblich eine Wohnung suchte. Frau A. spricht kaum Deutsch und ist Analphabetin. Als die Sprache auf die zunehmende Zahl der Flüchtlinge kam, durch die sich die Aussicht auf eine Wohnung weiter verringerte, antwortete Frau A.: „Was sollen machen? Sind auch Menschen, brauchen auch Wohnung“. Mir ist die Nennung dieses Gegenbeispiel auch deswegen sehr wichtig, weil bei jeglicher kritischer Äußerung zum Verhalten von Migranten sofort die unzureichende Bildung als Hauptursache ins Feld geführt wird. Die sechzigjährige Frau A, der der Schulbesuch von ihren Eltern verboten wurde, hat erheblich weniger Bildung, als dies bei den von mir vorab zitierten Klienten der Fall ist. Trotz ihrer verzweifelten und hoffnungslosen Situation brachte Frau A. Mitgefühl und Verständnis auf für diejenigen, die sich in der gleichen Notlage wie sie sebst befanden.

Edit 04.09.18:
Der auf diesen Beitrag erfolgte Kommentar veranlasst mich, hier nochmals klarzustellen, worum es mir geht und worum es mir nicht geht. Fangen wir mit letzterem an:

Es geht mir in diesem Beitrag nicht um das Thema der moralischen Beurteilung derjenigen, die keine Flüchtlinge mehr aufnehmen wollen (das ist ein anderes komplexeres Thema).

Es geht mir hier in diesem Beitrag um die Thematisierung eines Phänomens, das in der Öffentlichkeit kaum Beachtung findet, nämlich die Tatsache, dass auch ein großer Teil der Migranten keine Flüchtlinge aufnehmen will. Wenn es eben nicht nur Menschen aus der Rechtsaußenszene sind, die Flüchtlinge ablehnen, sondern auch viele derjenigen, die eingewandert oder sogar selbst geflüchtet sind, dann geht es offensichtlich nicht unbedingt nur um Fremdenhass, sondern auch um anders begründete Ängste. Wie wäre es, wenn man es nicht bei „Nazis-Raus-Parolen“ und dem Zünden von Bengalos belassen, sondern sich stattdessen diese Ängste mal näher ansehen würde?

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Samstag, 8. Juli 2017, 01:23h

Der einzig mögliche Kommentar zu den Staaten des G20 Gipfels und zum Schwarzen Block:

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„Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte“
Max Liebermann*(1847-1935)

Richtig gelesen: ich bin sowohl gegen die Politik der G20 Staaten als auch gegen die Aktionen des Schwarzen Blocks. Um es noch besser auf den Punkt zu bringen – ich finde beide zum Kotzen!

Man fragt sich unweigerlich, wieso sich die beiden Fronten bekämpfen – die könnten doch problemlos Jobsharing machen.

*Liebermann soll das beim Vorbeiziehen eines Fackelzugs der Nazis gesagt haben.

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Mittwoch, 28. Juni 2017, 13:08h

Opfermythos als verhängnisvolles Pendant zum Feindbild - warum Sozialarbeit auf der Stelle tritt

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Ich möchte hier drei Begebenheiten aus meiner Arbeitspraxis schildern, die exemplarisch für eine Einstellung stehen, die Menschen grundsätzlich von jeglicher Verantwortung freispricht, sofern diese Menschen Minderheiten angehören. Statt Eigenverantwortlichkeit wird bei diesem Personenkreis die Verantwortung für Fehlverhalten ausnahmslos bei der Gesellschaft gesehen. Alle Begebenheiten ereigneten sich im Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit, was nachdenklich macht, denn gerade in diesem Sektor hat es verheerende Folgen, wenn Menschen in die engen Kategorien von Feind und Opfer gepresst werden.

Eine der Begebenheiten ereignete sich während meiner Arbeit im Frauenhaus. Es handelt sich um eine Diskussion, in der eine Kollegin uns den Wandel in ihrer Einstellung gegenüber Gewalttätern beschrieb. Sie erzählte, wie sie und auch andere Weggenossinnen vor Beginn ihrer Arbeit im Frauenhaus die Ansicht vertrat, „man müsse alle Straftäter aus den Gefängnissen freilassen." Erst durch die Konfrontation mit der brutalen Gewalt, welche die Frauenhausbewohnerinnen erlebt hatten, änderte sich die Einstellung der Kollegin und sie empfand die Inhaftierung von Gewaltverbrechern nicht mehr wie zuvor als Menschenrechtsverletzung. Mir fehlen die Worte für diese schon ins Groteske mündende Naivität, der zufolge jeder Straftäter ausschließlich als ein Opfer gesellschaftlicher Missstände angesehen wird, das in keiner Weise verantwortlich für seine Handlungen ist und somit auch auf keinen Fall zur Rechenschaft gezogen werden darf.

Außer Frage muss Kriminalität immer im Kontext der gesellschaftlichen Verhältnisse gesehen werden und Verbrechensbekämpfung muss immer auch auf die Veränderung der ursächlichen Faktoren abzielen. Aber deswegen Menschen, die eine Bedrohung für andere darstellen, nicht zur Verantwortung zu ziehen, ist nicht nur naiv, sondern grob fahrlässig. Darüber hinaus werden die Interessen des Opfers völlig vernachlässigt und bagatellisiert.

Eine weitere Begebenheit ereignete sich ebenfalls während meiner Zeit im Frauenhaus. Während einer großen Fortbildungsveranstaltung in einem Landhaus standen unvermutet drei Männer vor uns, die uns um eine Auskunft baten. An Sprache und Aussehen war klar erkennbar, dass es sich nicht um Deutsche, sondern offensichtlich um türkisch- oder arabischstämmige Männer handelte. Einer der Männer fragte immer wieder „Wo ist Chef?“ und als wir dies nicht beantworten konnten, fragte er aufgeregt noch weitere Male: „Wo ist der große Chef vom Haus?“. Als die drei gegangen waren, entrüstete sich eine meiner damaligen Kolleginnen: „Wer hat diesen Männern bloß ihr Deutsch beigebracht?“, denn für sie stand außer Frage, dass eine derartige Wortwahl auf keinen Fall von den betreffenden Männern selbst stammen, sondern nur durch einen fragwürdigen Unterricht durch Deutsche vermittelt worden sein konnte. Hierbei ist die Hintergrundinformation sehr wichtig, dass im damaligen Selbstverständnis der Frauenhausbewegung Hierarchien und damit verbundene offizielle Leitungsfunktionen rigoros abgelehnt und als patriarchalisch verdammt wurden. Gleichzeitig herrschte allerdings auch die Ansicht, alle sozialen Probleme, die Migranten betreffen, seien ausschließlich auf deren Diskriminierung und Benachteiligung zurückzuführen. Mit anderen Worten: verhält sich ein Migrant in irgendeiner Weise fragwürdig oder vertritt inakzeptable Werte, können die Gründe dafür niemals bei ihm selbst liegen, sondern zwangsläufig ist ausschließlich die Gesellschaft dafür verantwortlich..

Allerdings spiegelt gerade diese Begebenheit eine völlige Unkenntnis wieder, was das Thema des hierarchischen Wertesystems betrifft, denn ich habe in meiner Arbeit als Sozialarbeiterin (und auch privat) immer wieder die gänzlich gegenteilige Erfahrung zu der Einschätzung meiner damaligen Kollegin gemacht, denn gerade unter türkisch- oder arabischstämmigen Mitbürgern spielt es oftmals eine entscheidende Rolle, wie die hierarchische Rangfolge verläuft und wer die Position des Chefs innehat. Selbst im Kindergarten löcherte mich ein kleiner Afghane endlos mit der Frage, wer von den drei in der Leitung arbeitenden Mitarbeitern denn nun, wie er sich ausdrückte, „der Boss“ ist. Von all dem wusste meine damalige Kollegin jedoch nichts, denn sowohl privat als auch beruflich hatte sie überhaupt keine Kontakte zu Nichtdeutschen.

Ein letztes Beispiel, das ich anführen möchte, wurde von mir schon mal hier erwähnt im Zusammenhang mit der Thematik sexueller Gewalt. Bei den Recherchen für ein Referat zum Thema Gewalt gegen Frauen stieß ich mehr oder weniger zufällig auf den überproportionalen Ausländeranteil in Bezug auf Vergewaltigung. Als ich einer Sozialarbeiterin davon erzählte, erntete ich nicht nur einen sehr bösen Blick, sondern auch den Kommentar: „Dieser hohe Anteil kommt sicherlich daher, dass Frauen eher bereit sind, einen Ausländer anzuzeigen als einen Deutschen“. Mit anderen Worten – nicht die Tatsache des erheblich höheren Ausländeranteils bei Vergewaltigungen bedarf der Thematisierung, sondern das Verhalten der vergewaltigten Frauen. Damit umgeht man geschickt ein ungeschriebenes Gesetz, nämlich das unumstößliche Tabu, Wertvorstellungen anderer Kulturen kritisch hinterfragen zu dürfen. Und was noch schlimmer ist: man macht die Opfer zu Tätern und die Täter zu Opfern.

Alle drei hier beschrieben Begebenheiten machen eine verheerende Entwicklung deutlich: das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit ist dem des Opfermythos gewichen. Es ist zum Tabu geworden, Menschen Verantwortung zuzumuten, solange es sich dabei um Menschen handelt, die in irgendeiner Form gesellschaftlich benachteiligt sind. Wer dieses Tabu bricht, riskiert den Vorwurf der Kollaboration mit denjenigen, die in der Sozialarbeit gern als "die Herrschenden“ bezeichnet werden oder aber gegebenenfalls den Vorwurf des Rassismus. Das möchte sich niemand unterstellen lassen und so trägt man stillschweigend seinen Teil dazu bei, dass in unserer Gesellschaft immer mehr Menschen eine Opferrolle für sich beanspruchen und die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln regelrecht verlernt haben. Auch hier kann ich ein Beispiel nennen, eine Diskussion im Bereich der Drogenarbeit, in der es um afrikanische Asylsuchende ging, die beim Dealen mit Kokain nicht davor zurückschreckten, dieses auch Kindern anzubieten. Als ich mein Unverständnis darüber äußerte, dass Menschen, die in einem Land Asyl beantragen, sofort dessen Gesetze brechen, konterte eine Kollegin wortwörtlich, dass „solche Menschen wie ich verantwortlich für Rassismus und Nationalismus sein“.

Wir sind in unserem Handeln schon seit langem blockiert durch den verhängnisvollen Irrtum, soziale Randgruppen seien per se von jeglicher Eigenverantwortung freizusprechen, während die sogenannten „Herrschenden“ zu Allmächtigen fantasiert werden, die wiederum per se schuldig an allem Übel der Welt sind. Anscheinend ist es nicht mehr möglich, das Prinzip der Selbstverantwortung gleichermaßen sowohl für denjenigen anzuwenden, die an den Schalthebeln der Macht sitzen als auch für denjenigen, die dieser Macht ausgeliefert sind.

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Montag, 2. November 2015, 13:09h

Fernsehsendung zum Thema Sterbehilfe

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Heute gab es eine Sendung zum Thema Sterbehilfe mit dem Titel: "Sterbehilfe - von den Bürgern gewollt, vom Staat verboten?"

Die Diskussion verlief streckenweise so, wie ich es erwartet habe: diejenigen, die Strebehilfe befürworten, betrachten sich unhinterfragt als diejenigen, die für die freie Willensentscheidung eintreten und die Gegner der Sterbehilfe stehen stellvertretend für jene, die Sterbenden eine freie Willensentscheidung absprechen.

Vor meiner Arbeit als Betreuerin wäre ich vielleicht für diese Polarisierung empfänglich gewesen, aber durch meine Erfahrung mit dem Thema Sterben komme ich nicht umhin, es differenzierter sehen zu müssen. Da ich die Vertreter beider Seiten kennengelernt habe, kann ich eindeutig sagen, dass es bei weitem nicht immer der Respekt vor dem freien Willen ist, der das Motiv des Eintritts für die Legalisierung der Sterbehilfe darstellt, sondern in den meisten Fällen ist es schlichtweg schnödes Desinteresse. Es ist enorm zeitintensiv, Gespräche mit den Betroffen und deren Angehörigen zu führen und nach Alternativen zu suchen. Nur wer sich wirklich für den Betroffenen interessiert, wird die Bereitschaft zeigen, dies in Kauf zu nehmen.

Unter den Betreuern sind es paradoxerweise gerade diejenigen, die sich durch ausgeprägt autoritäres Verhalten auszeichnen, die plötzlich vom freien Willen des Betreuten reden. Gerade die, denen der freie Wille des Betreuten ansonsten ziemlich egal ist, rücken in Bezug auf Sterbehilfe auf einmal den freien Willen in den Focus. Und was das Thema Respekt angeht – man sollte sich auch dabei nicht die Illusion machen, dass dies eine Eigenschaft ist, die besonders auf die Vertreter der Legalisierung der Sterbehilfe zutrifft.

Ich habe übrigens in keinem einzigen Fall in Bezug auf die ärztliche Behandlung Schwerkranker und Sterbender erlebt, dass Ärzte darauf drängten, jedes Mittel einzusetzen, um den Betreffenden möglichst lange am Leben zu halten. Im Gegenteil – ich war überrascht, wie klar angesprochen wurde, ob lebensverlängernde Mittel tatsächlich sinnvoll wären. Dabei sei betont, dass hierbei die Entscheidung mir als rechtlicher Betreuerin überlassen wurde und nicht überprüft wurde, wie eingehend ich mich bei dem Betreffenden und seinen Angehörigen über dessen Vorstellungen informiert habe. Da genau liegt der Schwachpunkt, denn es sollte verbindliche Richtlinien geben, die vorschreiben, möglichst genau mit dem Betreffenden und auch mit seinen Angehörigen zu recherchieren, wie der Betreute sterben möchte. Wobei ich nicht außer Acht lassen möchte, dass es offensichtlich einigen Angehörigen vor der Vorstellung eines langen Sterbeprozesses mehr graut, als den Sterbenden selbst.

Mit den Pflegekräften und ambulanten und stationären Pflegekräften von Sterbenden habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Übrigens nicht nur hier, sondern auch in Frankreich, wie ich an anderer Stelle beschrieben habe. Es ist sehr berührend, mit welch hohem Maß an Engement und Empathie diese Menschen sich für andere einsetzten. Aber ich möchte nicht verschweigen, dass das Leiden eines Menschen dennoch so stark und unerträglich sein kann, dass auch ein Höchstmaß an Pflege und Fürsorge nicht ausreicht. Dann – und nur dann –muss darüber nachgedacht werden, ob man dem Betreffenden in seinem Wunsch nach Erlösung durch den Tod entspricht. Dies ist jedoch keine Entscheidung, die allein an juristischen Kriterien festgemacht werden kann, sondern es geht in erster Linie um Empathie und die Fähigkeit, Menschen die Hilfe zu geben, die sie benötigen.

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Donnerstag, 25. Dezember 2014, 19:49h

Die katastrophale Wohnungslage in Hamburg, meine ganz persönliche Erfahrung damit und warum mir die Zukunft Angst macht

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In Hamburg fehlt es schon seit langem überall an bezahlbaren Wohnraum und es herrscht eine Wohnungssituation, die nicht nur für Obdachlose, sondern auch für all jene, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen dringend eine andere Wohnung benötigen oftmals in eine persönliche Katastrophe mündet.

Wie so eine Katastrophe aussehen kann, habe ich aus am eigenen Leib erfahren, als mein Stiefvater im Jahr 2005 einen Schlaganfall erlitt, durch den er sich nur noch im Rollstuhl fortbewegen konnte. Meine Eltern lebten damals in einem Hamburger Hochhausviertel in einer im vierten Stock gelegenen Wohnung ohne Fahrstuhl. Ein Krankentransport wird nur dann von der Kasse bezahlt, wenn der Betreffende zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, ansonsten gibt es keine Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen. Ich begann folglich sofort, nach einer behindertengerechten Wohnung zu suchen, was sich jedoch als extrem schwierig erwies.

Als meiner Mutter von einer Bekannten ihres Campingplatzes ein ausrangiertes Pflegebett angeboten wurde, kam ihr die Idee, meinen Stiefvater erstmal im Vorzelt ihres Wohnwagens auf dem Campingplatz unterzubringen. Dies war natürlich keine Dauerlösung, da der Winter in wenigen Montagen beginnen würde und ich suchte folglich weiterhin nach einer Wohnung, wobei ich auf die Mithilfe meiner Mutter verzichten musste, da diese voll und ganz mit der Pflege meines Stiefvaters beschäftigt war. Meine Mutter war immer eine tatkräftige Frau, die ihre Probleme selbst und ohne fremde Hilfe gelöst hat. Mit Antragstellungen und Kontaktaufnahme zur Behörden war sie jedoch völlig überfordert und die Situation gestaltete sich trotz meiner Unterstützung sehr schwierig und belastend.

Ich hatte dann irgendwann die Idee, nicht mehr in Hamburg nach einer behindertengerechten Wohnung zu suchen, sondern im Landkreis, in der sich der Campingplatz meiner Mutter befand. Bei der Stadtverwaltung der 60 km von Hamburg entfernten Kleinstadt erfuhr ich dann zu meiner Enttäuschung, dass es dort lediglich ein einziges behindertengerechtes Wohnhaus gibt. Ohne viel Hoffnung rief ich dann bei dem betreffenden Vermieter an. Dann geschah etwas, dass ich noch heute als ein Wunder empfinde: erst kurz vor meinem Anruf war jemand aus dem Haus verstorben und somit war umgehend eine Wohnung frei. Als ich der Vermieterin erzählte, dass mein pflegebedürftiger Stiefvater auf einem Campingplatz leben muss, weil es an seinem Wohnort keine behindertengerechte Wohnung gibt, reagierte sie nicht wie die Mitarbeiter der Hamburger Behörden mit Desinteresse, sondern empfand eine derartige Situation als so katastrophal, dass sie sofort ihr Jawort zur Vermietung gab.

Auch wenn alles nun schon Jahre zurückliegt, so sitzt mir der Horror der damaligen Situation immer noch in den Knochen. Denn die Situation meines pflegebedürftigen Stiefvaters ist keine Ausnahme, sondern wiederholt sich für mich tagtäglich in meiner Arbeit. Es gibt Menschen, deren Wohnsituation eine Katastrophe ist – Frauen mit kleinen Kindern, die mit einem gewalttätigen Ehemann zusammenleben, junge Menschen, die trotz schlimmster und belastender familiärer Verhältnisse bei den Eltern wohnen, Alleinstehende mit einer viel zu großen und entsprechend viel zu teuren Wohnung, denen Wohngeld und Sozialleistung mit dem Hinweis auf die Verpflichtung zur Suche nach einer billigeren Wohnung verweigert wird, Behinderte, die in einer völlig ungeeigneten Wohnung leben, in der sie sich überhaupt nicht bewegen können und alte Menschen, denen die Abschiebung ins Heim droht, weil es an geeigneten Seniorenwohnungen mangelt.

Sowohl die Erfahrungen aus meinem Arbeitsfeld als auch die persönliche Erfahrung mit meinem pflegebedürftigen Stiefvater haben bei mir das Vertrauen zerstört, was das staatliche Hilfesystem in Bezug auf Wohnraumversorgung behinderter, alter und obdachloser Menschen betrifft. Mit Sorge denke ich daran, was passieren könnte, wenn mich oder meinen Lebensgefährten einmal das gleiche Schicksal wie meinen Stiefvater treffen sollte und einer von uns durch plötzliche Erkrankung unsere im vierten Stock gelegene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Oftmals wird in einer solchen Situation die Einrichtung einer Betreuung angeraten. Allerdings geht es einem Betreuer bei der Wohnungssuche leider nicht viel anders und auch ein Betreuer wird nur dann eine geeignete Wohnung anmieten können, wenn er eine findet. Da ein Heimplatz immer noch sehr viel leichter als behindertengerechter Wohnraum zu finden ist, würde zu allem Übel auch das Damoklesschwert der Heimeinweisung über uns schweben. Und dabei ist es nicht gerade beruhigend, welche Einstellung manche Betreuer in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht des Betreuten besteht, wie ich es ja schon des Öfteren beschrieben habe.

Alles in Allem wenig Grund zum Optimismus. Es sei denn, es wird irgendwann mal wieder eine Generation von Sozialarbeitern geben, die sich daran erinnert, dass soziale Reformen nicht vom Himmel fallen und Sozialarbeit nicht zu trennen ist von der Einmischung in politische Verhältnisse. Das wäre dann das passende Abschlusswort für den baldigen Jahreswechsel – einen guten Rutsch in ein hoffentlich mit Reformen verbundenes Jahr 2015!

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Samstag, 13. September 2014, 02:41h

Chancengleichheit - haben auch Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern die Möglichkeit, gemeinsam mit den Eltern Urlaub zu machen?

behrens

Vor einiger Zeit sagte mir eine Hartz-IV-Empfängerin, wie traurig es sie macht, dass sie niemals mehr die Möglichkeit haben wird zu verreisen. Ihr würde nach eigenen Aussagen schon ein Wochenende an der Ostsee reichen und es wäre für sie überhaupt kein Problem, wenn es ein einfacher Zelturlaub wäre. Aber da sie so schon kaum mit ihrem Geld auskommt, ist selbst eine Wochenendreise illusorisch. Dass sie Hartz-IV-Bezieherin ist, ist übrigens nicht ihr Verschulden. Seit einer verpfuschten Operation hat sie so starke Schmerzzustände und psychische Probleme, dass sie einer Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Diese Situation betrifft nicht nur sie allein, sondern auch ihren 15jährigen Sohn, für den durch den Bezug von Hartz-IV ein gemeinsamer Urlaub automatisch auch nicht mehr möglich ist.

Es sei betont, dass es durchaus Angebote für Kinder- und Jugendreisen gibt, die staatlicherseits bezuschusst werden. Hamburg bringt jedes Jahr eine kleine Broschüre heraus, in denen die Angebote kirchlicher oder freier Träger aufgelistet werden. Allerdings können diese Angebote nur von Kindern oder Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Was machen aber Eltern, die ihre Kinder nicht allein in die Ferien schicken möchten, sondern die gern den Urlaub gemeinsam verbringen wollen? Falls diese Eltern zu den vielen Geringverdienenden oder zu den Hartz-IV-Empfängern zählen, wird es schwierig.

Gehen wir mal die Möglichkeiten durch: da wäre beispielsweise Campingurlaub. Aber selbst, wenn man davon absieht, dass man fürs Campen ja erstmal ein Zelt haben muss, so unterscheiden sich die Preise auf Campingplätzen schon seit langem nicht mehr von denen für Ferienwohnungen oder Pensionen. Früher war Campen für jeden erschwinglich und ich erinnere mich an Familien, die mit Fahrrad und Minizelt durch die Natur radelten und die sich abends mittels Spirituskocher selbst versorgten. Allerdings gab es damals auf Campingplätzen kaum Komfort, so gab es beispielsweise oftmals lediglich kalte Duschen, nur ein einziges Toilettenhaus, meist auch nur eine einzige Trinkwasserstelle und die heute obligatorischen "Eventangebote" suchte man vergeblich. Dieser erheblich größere Komfort, der beim Campen heutzutage geboten wird hat seinen Preis und der ist für Familien im Hartz-IV-Bezug oder Geringverdienende schlichtweg zu hoch.

Dann gibt es noch die Möglichkeit des Urlaubs in einer Jugendherberge. Aber hier verhält es sich nicht viel anders als bei einem Campingurlaub, denn auch hier ist der Komfort beträchtlich gestiegen. Und genauso beträchtlich sind auch die Preise gestiegen, so dass auch dies bei knappem Budget kaum finanzierbar ist.

Allerdings las ich vor ein paar Tagen erfreut, dass es anscheinend doch staatlich bezuschusste Ferienangebote gibt, die sich nicht nur an Kinder und Jugendliche richten, sondern auch an die gesamte Familie. Und heute wurde mir dann endlich die von mir angeforderte Broschüre „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zugeschickt. Beim ersten Durchblättern stutze ich ein wenig, denn da wurden Preisbeispiele genannt, die oftmals im Bereich von 600 bis 900 Euro pro Woche für eine vierköpfige Familie lagen und somit für Geringverdienende kaum finanzierbar sind. Aber da gab es ja glücklicherweise noch das Kapitel „Zuschussregelungen der Bundesländer“, das ich hoffnungsvoll aufschlug. Alle Bundesländer haben verschiedene Zuschussregelungen in verschiedener Höhe und mit verschiedenen Einkommensgrenzen. Und da las ich dann unter der Rubrik Hamburg:

Seit 2011 werden keine Landeszuschüsse mehr für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt!

Es tröstet nicht wirklich, dass die Familien aus fünf weiteren Bundesländern* dieses Schicksal teilen. Es gibt zwar eine lange Liste von meist unter kirchlicher Trägerschaft geführten Ferienerholungswerken und Familienferienheimen, aber davon befindet sich der überwiegende Teil in denjenigen Bundesländern, in denen es auch die gesetzlich festgelegten Zuschüsse gibt – für Hamburg ist kein einziges aufgeführt. Die Zuschüsse einzelner Bundesländer werden nur denjenigen gewährt, die auch im betreffenden Bundesland ihren Wohnort haben.

Mit anderen Worten – für hamburger Familien gibt es keine Möglichkeit, gemeinsam Urlaub zu machen.

*Sachsen, Baden Württemberg, NRW, Schleswig-Holstein, Hessen.

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