Donnerstag, 10. März 2011, 01:32h

Ein Artikel in unserem Lokalblatt

behrens

In unserem Lokalblatt gab es gestern einen Bericht zum Thema Berufsbetreuung. Drei BetreuerInnen aus dem Landkreis haben ihre Arbeit vorgestellt.

http://www.han-online.de/Harburg-Land/article64932/Hilfe-fuer-Senioren-Behinderte-und-psychisch-Kranke.html

In diesem Bericht werden unsere Arbeit und die Arbeitsbedingungen dargestellt und dabei auch auf den zeitlichen Umfang eingegangen. Ich empfinde es dabei als ein bisschen bedauerlich, dass die Entlohnung von Betreuern geringer dargestellt wurde, als sie tatsächlich ist, denn im Bericht wird von einer Pauschale von rund zwei Stunden monatlich gesprochen. Diese gilt aber ausschließlich für mittellose Heimbewohner. Für Betreute, die noch in der eigenen Wohnung wohnen, werden 3,5 bis 4,5 Stunden vergütet und während des ersten Jahres der Betreuung erhält ein Betreuer eine Vergütung zwischen 3,25 bis 6,5 Stunden monatlich.

Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass der Vorwurf der Bereicherung aus der Luft gegriffen sei, denn Betreuer müssten ja gegenüber dem Vormundschaftsgericht genauestens Rechenschaft ablegen und es wird erwähnt, dass bevollmächtigte Angehörige oder Bekannte dazu nicht verpflichtet seien. Der Bericht schließt mit der Behauptung, „deshalb kommt es bei vermögenden Betreuten häufig vor, dass sie von Menschen, denen sie fest vertrauen, betrogen werden“.

Auch ich bin in meiner Berufspraxis schon damit konfrontiert worden, dass bevollmächtigte Angehörige sich an ihren Betreuten bereichert haben. Ob dies aber nun schon als „häufig“ bezeichnet werden kann, ist fraglich, denn hierüber gibt es keine Untersuchungen. Es macht ein bisschen den Eindruck, als würde man den latent immer vorhandenen Vorwurf, dass Betreuer sich bereichern, jetzt damit bekämpfen, dass man in die Offensive geht und den Angehörigen Bereicherung unterstellt. Das steht dem Bestreben des Gesetzgebers entgegen, der darauf hinarbeitet, dass die Möglichkeit der Betreuungsverfügung und der Bevollmächtigung von Angehörigen viel öfter genutzt wird.

Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Es gibt sehr viele Angehörige, die schier verzweifeln an den Unmengen von Anträgen, die man für pflegebedürftige Verwandte stellen muss und an den Unmengen von Auflagen, die man kennen und beachten muss. Außerdem ist die Betreuung eines Angehörigen sehr viel mehr emotionell besetzt und oftmals kommen durch die Situation der Verantwortung für einen Angehörigen viele latente familiäre Probleme wieder zutage.

Aber alles in allem ist der Artikel der drei KollegInnen aus dem Landkreis ein Schritt hin zu mehr Information über unsere Arbeit. Und sehr erfreulich ist auch, dass keine Floskeln wie „hochqualifiziert“ und „engagiert“ verwendet wurden und es wurde auch auf den unerträglichen und inflationär benutzten Satz „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“ verzichtet. Im Mittelpunkt steht das, was für den Leser interessant ist: Information darüber, was eine rechtliche Betreuung beinhaltet.

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