Donnerstag, 10. März 2011, 12:41h

Chapeau - Gründung der Hamburger Kulturloge

behrens

Gerade habe ich aus der Presse erfahren, dass sich im Januar ein Verein namens „Hamburger Kulturloge“ gegründet hat. Dieser Verein arbeitet nach dem "Tafelprinzip", das heißt, es wird Menschen mit niedrigem Einkommen bzw. staatlicher Unterstützung ermöglicht, wieder am kulturellen und vielfältigen gesellschaftlichen Leben, sowie Freizeitaktivitäten der Stadt Hamburg teilzunehmen. Veranstalter geben nicht verkaufte Karten ab und diese werden dann kurzfristig vom Verein an Bedürftige verteilt.

http://www.kulturloge-hamburg.de/die-kulturloge.phtml

Zu der Idee dieses Projekts kann man nur gratulieren. Sozial Benachteiligte sind von kulturellen Veranstaltungen nahezu ausgeschlossen. Insbesonders Heimbewohner und Familien mit Kindern trifft es dabei besonders hart. Und es stimmt hoffnungsvoll, dass es nicht nur Menschen wie einige Kollegen gibt, die es als Anspruchsdenken ansehen, wenn auch sozial Benachteiligte am sozialen Leben teilhaben wollen, sondern auch Menschen, die der Ansicht sind, dass jeder ein Recht auf Teilnahme an der Gesellschaft hat. Hoffnungsvoll stimmt auch, dass es doch immer wieder Menschen gibt, die sich ohne jegliche finanziellen Interessen und einfach um einer Sache willen für etwas ihre Zeit und Arbeit investieren.

Bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele Kooperationspartner finden, denn das Projekt steht und fällt natürlich damit, dass möglichst viele ihre nichtverkauften Karten dort spenden. Immerhin gibt es zur Zeit aber schon 15 Kulturelle Einrichtungen.

Durch diese Seite bin ich noch auf eine weitere interessante Website gestoßen:
http://www.hamburg-for-free.de/
Wie der Name schon sagt, geht es um Veranstaltungen, die keinen Eintritt kosten.

Übrigens gab es früher grundsätzlich ermäßigte Eintrittspeise für Arbeitslose in Museen. Dies ist merkwürdigerweise nicht mehr so und ich habe den Dachverband der Hamburger Museen angeschrieben, um mich zu erkundigen. Der wies mich dann darauf hin, dass jedes Museum eigenständig über Ermäßigungen entscheidet. Schade - die vorherige Lösung fand ich besser und transparenter, denn die Ermäßigung wurde früher direkt bei der Nennung der Eintrittspreise genannt.

Um so besser, dass es so ein Engagement wie das der Hamburger Kulturloge gibt. Und nochmals: Chapeau!

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Ein Artikel in unserem Lokalblatt

behrens

In unserem Lokalblatt gab es gestern einen Bericht zum Thema Berufsbetreuung. Drei BetreuerInnen aus dem Landkreis haben ihre Arbeit vorgestellt.

http://www.han-online.de/Harburg-Land/article64932/Hilfe-fuer-Senioren-Behinderte-und-psychisch-Kranke.html

In diesem Bericht werden unsere Arbeit und die Arbeitsbedingungen dargestellt und dabei auch auf den zeitlichen Umfang eingegangen. Ich empfinde es dabei als ein bisschen bedauerlich, dass die Entlohnung von Betreuern geringer dargestellt wurde, als sie tatsächlich ist, denn im Bericht wird von einer Pauschale von rund zwei Stunden monatlich gesprochen. Diese gilt aber ausschließlich für mittellose Heimbewohner. Für Betreute, die noch in der eigenen Wohnung wohnen, werden 3,5 bis 4,5 Stunden vergütet und während des ersten Jahres der Betreuung erhält ein Betreuer eine Vergütung zwischen 3,25 bis 6,5 Stunden monatlich.

Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass der Vorwurf der Bereicherung aus der Luft gegriffen sei, denn Betreuer müssten ja gegenüber dem Vormundschaftsgericht genauestens Rechenschaft ablegen und es wird erwähnt, dass bevollmächtigte Angehörige oder Bekannte dazu nicht verpflichtet seien. Der Bericht schließt mit der Behauptung, „deshalb kommt es bei vermögenden Betreuten häufig vor, dass sie von Menschen, denen sie fest vertrauen, betrogen werden“.

Auch ich bin in meiner Berufspraxis schon damit konfrontiert worden, dass bevollmächtigte Angehörige sich an ihren Betreuten bereichert haben. Ob dies aber nun schon als „häufig“ bezeichnet werden kann, ist fraglich, denn hierüber gibt es keine Untersuchungen. Es macht ein bisschen den Eindruck, als würde man den latent immer vorhandenen Vorwurf, dass Betreuer sich bereichern, jetzt damit bekämpfen, dass man in die Offensive geht und den Angehörigen Bereicherung unterstellt. Das steht dem Bestreben des Gesetzgebers entgegen, der darauf hinarbeitet, dass die Möglichkeit der Betreuungsverfügung und der Bevollmächtigung von Angehörigen viel öfter genutzt wird.

Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Es gibt sehr viele Angehörige, die schier verzweifeln an den Unmengen von Anträgen, die man für pflegebedürftige Verwandte stellen muss und an den Unmengen von Auflagen, die man kennen und beachten muss. Außerdem ist die Betreuung eines Angehörigen sehr viel mehr emotionell besetzt und oftmals kommen durch die Situation der Verantwortung für einen Angehörigen viele latente familiäre Probleme wieder zutage.

Aber alles in allem ist der Artikel der drei KollegInnen aus dem Landkreis ein Schritt hin zu mehr Information über unsere Arbeit. Und sehr erfreulich ist auch, dass keine Floskeln wie „hochqualifiziert“ und „engagiert“ verwendet wurden und es wurde auch auf den unerträglichen und inflationär benutzten Satz „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“ verzichtet. Im Mittelpunkt steht das, was für den Leser interessant ist: Information darüber, was eine rechtliche Betreuung beinhaltet.

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