Freitag, 25. Juni 2010, 16:35h
Der Faktor Zeit im Umgang mit Menschen – die Betreuungsfallzahl
Auch wenn sich die Ansichten über Ziel und Methodik in der Arbeit und im Umgang mit Menschen völlig unterscheiden mögen, es gibt ein Kriterium, das die Basis für alle weiteren Ansatzpunkte bildet und dieses Kriterium ist die Menge an Zeit, die ich jemandem widme. Der Mensch, dessen Wohl mir anvertraut ist, beansprucht Zeit. Und die Menge der Zeit ist gleichbedeutend mit der Menge an Hilfe und Unterstützung, die ich jemandem zukommen lasse.
Und Zeit steht nicht unbegrenzt zur Verfügung, Zeit muss auf die Anzahl der Betreuten verteilt werden. Da freiberufliche Betreuer nicht angestellt sind und der Verdienst sich nach der Höhe der Fallzahl richtet, besteht schon von vorneherein ein grundsätzlicher Konflikt zwischen den Interessen der Betreuten und denen des Betreuers. Für letzteren ist eine große Fallzahl – gleichbedeutend mit viel Einkommen – von Vorteil, für die Betreuten selbst ist eine niedrige Fallzahl – gleichbedeutend mit intensiver Betreuung – von Vorteil. Eine hohe Fallzahl kann nur erreicht werden, wenn ein möglichst geringer Zeitaufwand für den einzelnen Betreuten besteht. Eine qualitativ gute Betreuung ist allerdings mit minimalem Zeitaufwand kaum möglich.
Um Missverständnisse zu vermeiden: ein Betreuer mit geringer Betreutenzahl muss nicht zwangsläufig ein guter Betreuer sein, denn auch trotz großen Zeitaufwands können Fehler gemacht und falsche Entscheidungen getroffen werden. Und auch trotz hoher Fallzahl können, wenn die Arbeitabläufe gut und professionell organisiert sind, Betreute die ihnen zustehende und erforderliche Unterstützung erhalten. Nur – irgendwo gibt es zwangsläufig eine Grenze. Und dieses „irgendwo“ ist genau dort, wo Qualität aufhört und in reine Abfertigung übergeht.
Niemand schreibt einem Berufsbetreuer vor, wie viele Betreuungen er führen darf und entsprechend variiert die Zahl der zu betreuenden Personen zwischen 20 und 70 (manchmal auch erheblich mehr) Personen. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass manche Betreuer auch noch andere Tätigkeiten wahrnehmen, so dass man kaum ermitteln kann, wie viel Zeit denn nun tatsächlich für den einzelnen Betreuten übrig bleibt.
Um nochmals auf das von mir eingangs Gesagte zurückzukommen – Zeit ist die Basis für den Umgang mit Menschen. Das ständige und allgegenwärtige Bestreben, möglichst wenig Zeit aufzuwenden um möglichst viele Menschen zu betreuen, hat erschreckende Auswirkungen auf den Umgang mit Menschen. Dieser selbstauferlegte Zeitdruck bedeutet das Ende des Prinzips des Bestmöglichen zu Gunsten des Prinzips des Mindestmasses.
Vielleicht hat der Ein- oder Andere das Buch „Momo“ von Michael Ende gelesen. In dieser Erzählung treiben sogenannte „graue Herren“ ihr Unwesen, die versuchen, überall und immerzu Zeit einzusparen. Was übrig bleibt, ist eine rein auf Zweckmäßigkeit ausgerichtete menschliche Maschinerie, in der so ziemlich alles fehlt, was Menschen für ein menschenwürdiges Leben brauchen. Gott-sei-Dank gelingt es am Ende der kleinen Momo, die Zeiträuber in die Flucht zu schlagen. Das reale Leben unterscheidet sich leider immer weniger von Michael Endes Zukunftsvision – bleibt zu hoffen, dass es auch irgendwann jemanden gibt, der es Momo gleichtut und den Zeitdiebstahl verhindert.
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Mittwoch, 23. Juni 2010, 03:18h
Kant für Betreuer – oder was ist ein Interessenkonflikt?
Bevor ich als Berufsbetreuerin tätig wurde, hatte ich eigentlich niemals mit dem Begriff des Interessenkonflikts zu tun. Über Methodik in sozialpädagogischer Arbeit wurde und wird oft und heftig gestritten, aber über das Ziel war und ist man sich so gut wie immer einig: Das Wohl des Klientels. Ganz anders bei der Betreuungsarbeit. Hier konkurriert das Wohl des Betreuten mit dem des Betreuers. Und es ist äußerst schwierig, eindeutige Kriterien dafür zu finden, ob bei Entscheidungen das Wohl des Betreuten den Ausschlag gab, oder aber der Vorteil für den Betreuer.
Beispiele gibt es viele. Nehmen wir beispielsweise die Einschaltung eines Anwalts. Es kann durchaus sinnvoll und sogar zwingend erforderlich sein, bei bestimmten rechtlichen Problemen einen Anwalt zu beauftragen. Aber es kann genauso gut auch völlig überflüssig sein und für den Betreuten (oder die Staatskasse) nur unnötige Kosten verursachen. Und bei denjenigen Betreuern, die neben ihrer Funktion als Betreuer auch Anwalt sind, entsteht der Interessenkonflikt dadurch, dass die Erteilung eines Mandats eben auch Geld bringt. Es muss also immer wieder von neuem sorgfältig erwogen werden, ob eine Mandatserteilung auch wirklich für den Betreuten einen Vorteil bringt.
Ein anderer Interessenkonflikt kann dadurch entstehen, dass Pflegedienste, Besuchsdienste, Handwerker und Pflegeheime um die Aufträge von Betreuern werben und es dabei auch schon mal zu kleinen „Werbegeschenken“ kommen kann. Diese müssen gar nicht unbedingt materieller Art sein, sondern können auch einfach in dem Angebot von ein paar Extra-Serviceleistungen bestehen, die das Leben eines Betreuers ein bisschen einfacher machen. Auch hier steht und fällt die Entscheidung für oder gegen den Anbieter damit, ob die Eignung für den Betreuten oder aber die Eignung für den Betreuer im Vordergrund steht.
Nicht unbedenklich ist auch die Frage von freundschaftlichen Verbindungen zwischen Betreuern und anderen Dienstleistern. Wird jemand beauftragt, weil derjenige vom Anbieterprofil her genau auf die Bedürfnisse des Betreuten zugeschnitten ist, oder aber weil der Betreuer mit ihm befreundet ist und mit einer Beauftragung einen Freundschaftsdienst leisten will? Aber auch wenn letzteres nicht der Fall ist, wird immer ein leiser Makel an einer derartigen Zusammenarbeit haften, da die tatsächliche Motivation für die Beaufragung niemals völlig eindeutig ist. Was diese Problematik erschwert, ist allerdings die Tatsache, dass Freundschaften manchmal auch im Laufe der Jahre erst entstehen. Auch ich arbeite mit Pflegediensten, Besuchsdiensten e.t.c. zusammen, von denen mir einige besser als andere gefallen und bei denen es zu freundschaftlichen Kontakten gekommen ist. Ich versuche, dieses Problem zu lösen, indem ich grundsätzlich nicht nur mit einem Pflegedienst oder Besuchsdienst zusammen arbeite, sondern möglichst immer mit mehreren.
Ob es für den Betreuten wirklich von Vorteil ist, wenn der Betreuer neben seiner Funktion als Betreuer auch noch Immobilien- oder Versicherungsmakler ist, ist fraglich. Wird ein Haus nur deswegen verkauft, weil der Besitzer auf keinen Fall mehr darin leben kann und will, oder spielt bei der Entscheidung für einen Verkauf auch die Aussicht auf eine Courtage eine Rolle? Braucht und will ein Betreuter wirklich zwingend bestimmte Versicherungen oder aber ist es die Möglichkeit einer Provision, aufgrund der bestimmte Versicherungen abgeschlossen werden?
Was würde nun Kant zu dem Problem des Interessenkonflikts sagen? Kant formulierte in seiner Grundlegung der Metaphysik der Sitten: „Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zur Erreichung irgendeines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen an sich gut“. Einfacher ausgedrückt: nicht das, was jemand tut, sondern warum er es tut, ist das Kriterium für die moralische Bewertung einer Tat. Auf die Arbeit als Betreuer bezogen heißt dies, nicht die Tatsache des Vorteils einer Maßnahme ist das Entscheidende, sondern der Grund für das Ergreifen einer Maßnahme. Liegt der Grund für die Erteilung eines anwaltlichen Mandats, die Beauftragung eines Pflege- oder Besuchsdienstes, den Verkauf einer Immobilie oder den Abschluss einer Versicherung einzig und allein in dem Wunsch nach dem Vorteil für den Betreuten, ist dies moralisch nicht verwerflich - selbst wenn dies auch einen Vorteil für den Betreuer mit sich bringt.
So exakt Kant sein Kriterium für moralische Bewertbarkeit von Handlungen auch formuliert hat, so wenig hilfreich ist dies aber in der Arbeitspraxis. Bei Menschen, die grundsätzlich ihren Vorteil suchen und prinzipiell die eigenen Interessen vor die aller anderen stellen, ist dieser Wesenszug oftmals so erstarrt und verselbständigt, dass diese Menschen gar nicht mehr in der Lage sind, diesen Mechanismus überhaupt noch zu erkennen. Das Eigeninteresse ist so dominierend und so allseits präsent, dass das Eigeninteresse fälschlicherweise schon mit dem Wohl aller gleichgesetzt wird.
Fazit? Wenn die Bedingungen und die Voraussetzungen für die Arbeit als Betreuer es zulassen, dass das Eigeninteresse so bestimmend für die Arbeit werden kann, dann brauchen wir zwingend Kontrollinstanzen. Weil wir eben nicht immer durch den „kantschen guten Willen“ bestimmt werden, sollten gesetzliche Schranken uns daran hindern, Entscheidungen zu fällen, die in erster Linie uns und nicht unseren Betreuten Vorteile bringen.
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Montag, 8. März 2010, 23:18h
Über das Recht auf eine würdige Bestattung und über eine böse Überraschung
Schon mal vorab – das Thema betrifft nicht nur Betreuungen, sondern im Prinzip generell die Empfänger von öffentlichen Leistungen, denn es geht um die Frage, wieviel Erspartes ein Empfänger öffentlicher Leistungen – also auch Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger – haben darf. Und da wir und unsere Angehörigen alle einmal das Zeitliche segnen werden und in irgendeiner Form eine Bestattung vorgenommen wird, betrifft es uns alle.
Den gestrigen Sonntag Nachmittag habe ich damit verbracht, eine Stellungnahme für das Gericht anzufertigen. Es geht um die Zahlung meiner Vergütung. Betreute, deren Sparguthaben mehr als 2.600,00 € beträgt, müssen die Vergütung ihres Betreuers selbst zahlen und dabei außerdem auch eine höhere Summe als diejenigen, die aus der Staatskasse bezahlt werden. Die besagte Höhe des Sparguthabens ist keine betreuungsspezifische Richtlinie, sondern orientiert sich an den Richtlinien für Grundsicherungsleistungen - daher eben auch nicht nur für Betreute interessant.
Bei einer meiner Betreuten, für die ich bei Gericht die Zahlung der Vergütung aus der Staatskasse beantragt habe, wurde mir jetzt vom Gericht mitgeteilt, daß meine Betreute meine Vergütung selbst zahlen muß. Zwar beträgt deren Vermögen weniger als die besagten 2.600,00 € aber das Gericht hat den Bestattungsvorvertrag in seinem Gegenwert einfach hinzuaddiert. Ich wurde aufgefordert, meinen Vergütungsantrag als Antrag für eine Zahlung aus dem Vermögen der Betreuten umzuändern, andernfalls würde mein Antrag abgewiesen werden.
Ich werde dies natürlich nicht so ohne weiteres akzeptieren, da die Vorsorge für eine Bestattung kein Luxus ist, sondern eine ganz normale Altersvorsorge. Man kann weder verlangen, daß ein Bestattungsvorvertrag aufgelöst wird, noch, daß man das unbedingt für Sonderausgaben vorgesehene Geld des Betreuten für die Vergütung des Betreuers aufbraucht. Viele Betreute sind ohne Angehörige und möchten auf jeden Fall die Frage der Bestattung geregelt wissen, was auch durchaus verständlich sein sollte.
Als Nichtjuristin schüttle ich eine Stellungnahme in so einem Fall nicht einfach so aus dem Ärmel und so habe ich diesen Sonntag Nachmittag im Internet recherchiert und mir die entsprechenden Rechtsprechungen herausgesucht. Glücklicherweise gibt es Gerichtsurteile, die einem Menschen das Recht auf einen Bestattungsvorvertrag zugestehen und darauf basierend habe ich meine Stellungnahme für das Gericht angefertigt.
Und jetzt komme ich zu der bösen Überraschung die ich beim recherchieren erlebt habe. Es gab tatsächlich den Fall, daß ein Betreuer genau den umgekehrten Weg gegangen ist, den ich gehen will. Dieser besagte Betreuer klagte dagegen, daß seine Vergütung aus der Staatskasse gezahlt wird und hat dabei ausdrücklich vom Gericht die Miteinbeziehung des Bestattungsvertrags gefordert. Mit anderen Worten – der Betreute muß dann entweder auf seinen Bestattungsvertrag oder aber auf seine Rücklagen für Sonderbedarf verzichten. Das Gericht hat erfreulicherweise den Antrag des Betreuers abgelehnt.
Was ist das um Himmels-Willen für ein Betreuer, der nicht die Interessen des ihm anvertrauten Betreuten vertritt, sondern seine eigenen? Der dafür sogar den zeitaufwendigen Weg einer Klage geht und der keine Skrupel hat, sich an den Ersparnissen seines Betreuten zu bedienen – selbst wenn dafür unter Umständen der Bestattungsvorvertrag aufgelöst werden muß. Gott-sei-Dank hat das Gericht ihn daran gehindert.
Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir vorstelle, meinen Angehörigen oder mir würde so etwas geschehen. Und jetzt ich höre schon wieder meine Berufskollegen, die mir vorwerfen, schon wieder etwas Negatives über unseren Berufsstand zu äußern, weil dies doch unserem Ruf schaden würde. Irrtum meine Herren – nicht das Schreiben über Unerfreuliches schadet dem Ruf, sondern dessen Verursachung!
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Sonntag, 6. Dezember 2009, 03:24h
Betreute mit Kindern
Ich möchte hier einfach mal ein wenig Einblick geben über die Thematik der Betreuten mit Kindern.
Da wäre meine Betreute Frau Z., die insgesamt 10 Kinder hat. Die älteste Tochter ist bei Pflegeeltern aufgewachsen, die zweite Tochter zuerst auch und nachdem sie einige Zeit bei Frau Z. lebte, mußte sie wegen massiver psychischer Störungen in eine spezielle Einrichtung wechseln. Dann folgen vier Kinder, die zuerst gemeinsam mit Frau Z. und ihrem damaligen Lebenspartner aufwuchsen. Nachdem es zu einer schweren Krise kam, wurde das Sorgerecht allein auf den Vater übertragen. Der unmittelbar danach geborene Sohn wurde gleich in eine Pflegefamilie gegeben, bei der dieser jetzt auch noch lebt. Dann wurde Frau Z. wieder schwanger und bekam eine Tochter.
Es gab von allen Seiten höchste Skeptis, ob man Frau Z. das Kind überlassen dürfte. Bei der Geburt des achten Kindes wurde dann ein riesengroßes Rundum-Betreuungspaket geschnürt: Noch bevor die Betreuung durch die Hebamme endete, wurde Frau Z. mit dem Baby in eine spezielle Mutter-Kind-Station eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen um genau zu beobachten, ob die Mutter-Kind-Beziehung tragfähig ist. Neben mir als rechtlicher Betreuerin gab es auch noch eine 6stündige pädagogische Betreuerin und außerdem noch Betreuung im Rahmen der Familienhilfe. Und so früh wie möglich wurde ein Krippenplatz beschafft, damit genau beobachtet werden konnte, wie sich das Kind entwickelt.
Inzwischen sind noch zwei weitere Kinder hinzugekommen. Die pädagogische Betreuung wurde zwar beendet, aber es gab und gibt durchgehend Betreuung durch die Familienhilfe. Alle Kinder haben trotz der Tatsache, daß die Mutter nicht berufstätig ist, einen Vollzeit-Kindergartenplatz. Und schon nach einiger Zeit stellte sich heraus, daß jedes der drei Kinder zusätzlich auch noch eine Frühförderung benötigte, da es Entwicklungsverzögerungen gab.
Der größte Wunsch Frau Zs. ist der nach eigenen Kindern. Das wurde ihr mit jeder Menge Unterstützung auch ermöglicht. Trotzdem ist die Bilanz nicht für alle Kinder positiv. Eine der Töchter leidet an einer schweren psychischen Erkrankung und eine andere Tochter war schon als Jugendliche mehrmals im Gefängnis. Von den vier Kindern, die weitgehend allein vom Vater großgezogen wurden, scheint die Entwicklung nach einiger Zeit völlig normal verlaufen zu sein. Die drei jüngsten Kinder zeigen alle mehr oder weniger Entwicklungsstörungen. Der bei Pflegeeltern aufwachsende Sohn entwickelt sich völlig unproblematisch und hat sogar eine schulisch auffallend gute Entwicklung.
Jemand möchte unbedingt viele eigene Kinder. Schon beim ersten Kind zeigt sich, daß derjenige es gar nicht schafft. Trotzdem kommen noch weitere 9 Kinder. Und immer wird alles Erdenkliche getan um das Kindeswohl zu garantieren. Ich würde nach wie vor jederzeit jede mögliche Hilfe beantragen und durchsetzen, wenn der Bedarf dafür dafür vorhanden ist.
Und trotzdem hat das Ganze einen bitteren Beigeschmack. Vor kurzem war ich auf der Erziehungskonferenz für den bei Pflegeltern lebenden Sohn. Es wurde viel über seine Hobbys und Interessen erzählt. Das Kind lernt Geige, hat sich selbst schon vor der Schule das Lesen beigebracht und bringt sich jetzt aus Interesse an Sprachen selbst Italienisch bei. Er hat viele Freunde ist in der Schule beliebt.
Ich bin meilenweit davon entfernt, die Entwicklung eines Kindes ausschließlich an den schulischen Leistungen zu messen. Und Kinder müssen auch nicht unbedingt mit Klavier- und Sprachunterricht und Waldorfpädagogik in kleinbürgerlicher Eigenheimatmosphäre aufwachsen. Darum geht es mir nicht. Aber es macht mich nachdenklich, daß beim Wunsch nach eigenen Kindern völlig ausgeblendet wird, ob man denn überhaupt in der Lage ist, den Kindern das zu geben, was Kinder brauchen. Schon vor der Geburt eines Kindes wird ein überaus engmaschiges Netz an Betreuung gestrickt – obwohl bei ehrlicher Betrachtung die Kinder wahrscheinlich überhaupt keine Chance auf eine nur annähernd normale Entwicklung haben.
Kinder sind immer noch eine Art lebendes Eigentum. Ein vom Staat geschütztes Eigentum – aber dennoch Eigentum. Man kann dieses Eigentum erwerben, ohne auch nur annähernd in der Lage zu sein, sich angemessen zu kümmern und eine gesunde und glückliche Entwicklung zu ermöglichen. Der Wunsch nach Haben reicht zur Legitimation aus, mehr bedarf es nicht.
Das ist es, was mich so nachdenklich macht.
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Sonntag, 8. November 2009, 21:37h
Brandanschlag, Kaffeefahrteneinkauf, Umzüge, verschollene Unterlagen, Überraschungspakete – ein Monat voller Ereignisse
Diesen Monat stand bei mir das Telefon nicht still und ich habe mittlerweile einen „Mausarm“ vom Schreiben. Was war bloß los?
Der Mitbewohner eines meiner Betreuten hat versucht, meinen Betreuten in dessen Zimmer zu verbrennen, indem er diverse Gegenstände vor dessen Tür legte und anzündete. Mein Betreuter konnte sich nur noch durch einen Sprung aus dem Fenster retten. Die Feuerwehr konnte zwar das Abbrennen des Gebäudes verhindern, aber die Wohnung meines Betreuten ist unbewohnbar, aller Hausrat ist zerstört, die Katze ist erstickt und mein Betreuter ist obdachlos. Ich hatte kurz zuvor versucht, die Bedrohung durch den Mitbewohner durch den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden. Aber wer gewalttätig ist, läßt sich durch Papier nicht beeindrucken. Mein Betreuter ist jetzt zwar bei der Abteilung für Wohnungsnotfälle als eben solcher Notfall gemeldet – eine Wohnung gibt es dadurch noch lange nicht, zumindest nicht in Hamburg.
Ein anderer Betreuter war auf einer Kaffeefahrt und hat kräftig eingekauft: zwei Matratzen, einen Camcorder, ein Cerankochfeld e.t.c. Da mein Betreuter nur Sozialhilfe bezieht, ist an eine Bezahlung natürlich nicht zu denken. Ich habe jetzt Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer, der seine Sachen verständlicherweise wiederhaben will und mit meinem Betreuten, der die Sachen behalten will. In der ihm eigenen Logik „Das ist doch jetzt alles schon benutzt“ weigert er sich, die Dinge abholbereit zu machen. Hierbei wird er kräftig von seiner Freundin unterstützt, die sowieso der Meinung ist, ich zahle meinem Betreuten viel zu wenig Geld aus. Das mag auch so sein, aber mein Betreuter hat einen ständig Arztkosten verursachenden Hund und eine Gartenlaube, für die Pacht und Strom bezahlt werden muß. Da bleibt nicht viel übrig. Schon gar nicht für Bestellungen zum Preis von 3.000,00 €.
Der Vater einer Betreuten verstopft mit seinen Beschimpfungen meinen Anrufbeantworter und droht mit einem „Schauprozeß“ und mit der Bildzeitung. Grund hierfür ist die Tatsache, daß ich meine psychisch kranke Betreute davon überzeugt habe, die Betreuung durch eine psychosoziale Beratungsstelle anzunehmen. Der Vater ist über die dadurch entstehenden Kosten hochempört und wirft mir „Verschwendung von Staatsgeldern“ vor. Gegen den von ihm verlangten Eigenanteil geht er mit Hilfe eines Anwalts gerichtlich vor. Der Eigenanteil beträgt ganze 13,00 €! Ich habe schon so einige Briefe seines Anwalts erhalten, auf die ich natürlich reagieren muß. Das kostet leider viel Zeit, die ich viel lieber für meine Betreute verwenden würde. Schade.
Die Wohnungsbaugenossenschaft SAGA saniert ihre Wohnungen. Hierdurch ist der Umzug in sogenannte Austauschwohnungen erforderlich, was dann heißt: Umzug organisieren, bei den Telefongesellschaften und den Strom-, Wasser-, Gaswerken an- und ummelden, Dringlichkeitsschein beantragen, mit dem Sozialämtern die Kostenübernahme der neuen Miete aushandeln. Mit den Betreuten muß über die Entscheidung geredet werden, ob sie denn nun wieder in die alte Wohnung zurückwollen oder aber nicht. Bei schwankenden Entscheidungen stockt dann erstmal alles.
Eine andere Betreute ist gerade von ihrem bisherigen Heim in der Nähe Hamburgs in ein Heim in Süddeutschland gezogen. Auch hier Organisation des Umzugs und der Kostenübernahme durch das Sozialamt. Grund für den Umzug war die in zwei Jahren anstehende Schließung des Heims und der Wunsch meiner Betreuten, wieder in ihre alte Heimat zu ziehen. Meine Betreute hat multiple Sklerose, kann sich kaum noch bewegen und hat trotz der Gabe von Höchstdosen schmerzstillender Medikamente starke Schmerzen und Spasmen. Sie freut sich riesig, wieder in der Nähe ihrer Mutter zu wohnen und hofft auf deren Besuche. Als ich die Mutter anrief und ihr mitteilte, daß ihre Tochter jetzt wieder in der Nähe wohnen wird, fiel sie mir sofort ins Wort und sagte, daß sie gesundheitlich nicht in der Lage sei, ihre Tochter zu besuchen. Als ich anführte, daß die Tochter durch den Beförderungsdienst auch zu ihr kommen könnte antwortete sie mit „Oh, Gott“. Ich habe nicht den Mut, dies meiner Betreuten so zu sagen.
Eine meiner Betreuten hat sich zu einer Langzeittherapie entschlossen. Finde ich natürlich toll. Allerdings hat sich jetzt herausgestellt, daß dies erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringt, denn durch die Unterbringung der Kinder in staatlichen Einrichtungen fällt die Unterhalts- und Kindergeldzahlung weg und es bleibt nur ein kleines Taschengeld übrig. Dies habe ich zu spät bemerkt und viel zu viel Geld an die Einrichtung überwiesen. Hoffe, daß noch nicht alles ausgezahlt wurde und somit auch für den nächsten Monat eingeteilt werden kann. Dies alles habe ich der Betreuten jetzt gerade in einem langen Brief mitgeteilt und hoffe, daß dies nicht zum Abbruch der Therapie führt. Meine Betreute kommt schon jetzt sehr schlecht mit dem Geld aus. Sie hat wegen der Trennung von ihren Kindern ein sehr schlechtes Gewissen und möchte ihren Kindern jetzt gern Geschenke machen.
Die gleiche Betreute befindet sich im Privatinsolvenzverfahren. In der Eröffnungsphase wird jeder Geldeingang außer Sozialhilfe, Kindergeld, ALG II e.t.c. sowie das mühsam Angesparte erbarmungslos der Insolvenzmasse einverleibt. Da die Krankenkasse noch eine Fahrkarte erstatten wollte, habe ich mein Auslagenkonto angegeben - sonst wäre das Geld futsch. Dies wurde allerdings vom Amtsgericht scharf gerügt, denn es dürfen zwar Bargeldkassen für Betreute geführt werden, aber seit einiger Zeit ist es nicht mehr erlaubt, Geldeingänge über ein eigenes Konto laufen zu lassen. Verstehe ich ja auch irgendwie. Aber wirklich nur irgendwie, denn wenn die Erstattung, auf die meine Betreute ja ein Recht hat, auf deren Konto gegangen wäre,hätte sie nichts von dem Geld gehabt. Bei jemandem, der ein Managergehalt hat, würde ich kein Problem darin sehen. Bei jemandem mit Existenzminimum aber schon.
Das Amtsgericht hat mir anläßlich einer Rechnungsprüfung mitgeteilt, daß ich bei einem meiner Betreuten eine Bargeldabhebung getätigt habe, für die kein Nachweis vorhanden ist. Normalerweise läßt sich dies im nachherein recherchieren und man kann den Belege nachreichen. Aber soviel ich auch gerechnet und nachgeforscht habe, ich hatte keine Erklärung dafür, daß ich vor einem halben Jahr den krummen Betrag von 314,00 € abgehoben habe. Kein gutes Gefühl – weder dem Amtsgericht noch mir selbst gegenüber. Ich muß und möchte verläßlich und transparent abrechnen. Ich habe also in stundenlanger Arbeit alle Unterlagen durchsucht, mit dem Betreuten gesprochen und versucht, zu erinnern, wofür Geld abgehoben wurde.Schließlich und endlich fiel mir dann doch noch ein, was passiert war: die Eröffnung eines Kautionssparbuchs! Gott-sei-Dank!
Eine meiner jüngeren Betreuten hat voller Begeisterung eine durch das Arbeitsamt geförderte Fortbildung begonnen. Es war nicht so einfach, dies durchzubekommen, da es zuvor schon viele Abbrüche gab. Ich freue mich natürlich über die Entscheidung, denn für meine Betreute ist es mit Sicherheit nicht gut, die Zeit bis zur Rente nur in der Wohnung sitzend zu verbringen. Aber meine Befürchtungen in Bezug auf das Durchhaltevermögen sind nicht grundlos und die letzte Info meiner Betreuten war, daß sie die Anforderungen nur schwer bewältigt und manchmal einfach alles wieder abbrechen möchte. Eigentlich müßte ich mir die Zeit und vor allem auch die Ruhe für unterstützende Gespräche nehmen. Momentan habe ich die aber nicht.
Mein Betreuter mit Faible für Telefonsex hat mir bittere Vorwürfe gemacht, daß seine mit ihm zusammenlebende, gebrechliche Mutter durch die Abschaltung des Telefonanschlusses bei einem eventuellem Notfall nicht mehr die Möglichkeit eines Anrufs hat. Nicht die Spur einer Einsicht darin, daß er allein diese Situation verzapft hat. Natürlich hatte ich mir auch schon Gedanken über den Fall eines erforderlichen Notrufs gemacht und extra ein spezielles Seniorenhandy bestellt. Aber leider hat dieses Gerät seine Tücken und alle vorprogrammierten Nummern verschwinden auf geheimnisvolle Weise wieder, so daß es getauscht werden muß. Bei einem normalen Handy besteht dann wiederum die Gefahr, daß im Notfall das ganze Guthaben für irgendwelche Chantals, Nataschas oder Yvonnes mit der Nummer 0190 vertelefoniert wurde.
Der gleiche Betreute hat die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes so respektlos und grob behandelt, daß der Pflegedienst drohte, den Einsatz zu beenden. Dies wäre nicht das erste Mal; schon einmal hat ein Pflegedienst aus den gleichen Gründen den Dienst quittiert, wodurch auch die Versorgung der Mutter wegfiel. Ein sogenanntes Konfliktgespräch war also mit allen Beteiligten erforderlich, damit die Versorgung weitergehen kann. Sehr viel böse Vorwürfe über die Mitarbeiterinnen, und manchmal stellt sich mir die Sinnfrage, ob es eigentlich gerecht ist, daß jemand schon in jungen Jahren von sämtlicher Haushaltsarbeit befreit wird und dann nichts anderes zu tun hat, als an den für ihn arbeitenden Menschen herumzumäkeln.
Die ARGE hat gleich bei zwei meiner Betreuten versehentlich die Überweisung des Arbeitslosengeldes vergessen und das Sozialamt hat ebenfalls bei zwei Betreuten die Grundsicherung vergessen. Gott-sei-Dank habe ich dies gleich bemerkt. Bei dem einen Betreuten habe ich vorerst genug Kontodeckung. Bei dem anderen allerdings nicht. Es bleibt nicht viel anderes übrig, als erstmal in Vorleistung zu gehen, da der Betreute gerade einen Kuraufenthalt macht, den er nicht wegen fehlenden Geldes abbrechen sollte.
Bei einem meiner Heimbewohner muß ein neuer Herzschrittmacher eingesetzt werden und dabei gab und gibt es ständig medizinische Komplikationen, wodurch immer wieder neue Absprachen erforderlich werden, da ich als Betreuerin die erforderlichen Einwilligungen geben muß.
Mitte kommender Woche will ich mir den Luxus eines lang geplanten 10tägigen Seminars erlauben und daher muß alles so gut wie möglich vorbereitet sein. Das heißt dann vorarbeiten und für jede Eventualität Vorsorge treffen. Ausrechnen, ob überall Kontodeckung besteht, Kollegen, Mitarbeiterin, Pflegedienste genauestens informieren und die für dringende Angelegenheiten entsprechende Schreiben vorbereiten. Diesmal war all das nur zu schaffen, indem ich am Freitag im Büro übernachtet habe und Samstag Non-Stopp weitergemacht habe. Neben den ganzen Ereignissen gibt es natürlich immer noch die ganz normale Postbearbeitung, Berichte müssen geschrieben werden, Überweisungen getätigt und Unmengen von Telefonate müssen geführt werden. Am Freitag hatte ich so viele Briefe geschrieben, daß ich damit eine ganze Einkaufstasche füllen konnte.
Die Arbeit war kaum zu schaffen in diesem Monat. Aber es gibt auch ein paar Lichtblicke: Meine neue Mitarbeiterin hat sofort für meinen obdachlosen Betreuten Kleidung zusammengesucht und unterstützt mich auch sonst mit großen Engagement. Außerdem bin ich jetzt stolze Mitmieterin einer Garage und wenn mir jetzt aus Wohnungsauflösungen noch nutzbare Haushaltsgegenstände in die Hände fallen, müssen die nicht auf den Müll sondern können endlich gelagert werden. Mir hat jemand, der meine Adresse aus meiner Homepage hat, ein Überraschungspaket geschickt (Vielen Dank!). Eine Betreute, die von sich aus die Betreuungsaufhebung beantragt hatte, kam zum Abschluß mit Blumen und Pralinen ins Büro. Und während ich bisher grundsätzlich nur negative Kritik über meine Beiträge hier im Blog gehört habe, hat jetzt jemand, der eine tolle, sehr informative Seite zum Thema Betreuungen zusammenstellt, einige meiner Blogbeiträge aufgenommen.
So schlimm war’s dann also doch nicht!
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Mittwoch, 7. Oktober 2009, 21:36h
Betreute und Telefonsex – oder das Kreuz mit den neuen Kommunikationsmitteln
Die neuen Kommunikationsmittel haben in nahezu allen Lebensbereichen tiefgehende Veränderungen bewirkt. Man mag dem positiv oder negativ gegenüber stehen – auf jeden Fall kann nicht geleugnet werden, daß es einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung gibt, der mit der verantwortungsvollen Handhabung der Kommunikationsmittel völlig überfordert ist. Und dazu gehören leider auch viel Betreute. Dies ist im Grunde nicht allzu verwunderlich, denn wer schon mit der Einteilung seines Geldes sowie der Bearbeitung seines Schriftverkehrs Schwierigkeiten hat, ist mit der Handhabung von Handy und Internet oft genauso überfordert.
Bereits bei Beginn meiner Tätigkeit als Betreuerin war ich ziemlich schnell mit dem Thema Handymißbrauch konfrontiert. Vor etwa 12 Jahren hatten die meisten noch kein Handy, aber einer meiner damaligen Betreuten wollte unbedingt bei dem damals noch neuen Trend mitmachen und legte sich ein Handy zu. Als er dann in Geldschwierigkeiten kam, kam er auf die Idee, am Hauptbahnhof gegen ein paar Mark sein Handy an Ausländer auszuleihen, die dies dann nutzen, um endlich einmal kostengünstig in ihre Heimat zu telefonieren. Innerhalb weniger Tage kam es dann zu ungefähr 6.000,00 DM Handygebühren.
Dies war mein Einstieg in das Thema Handy. Inzwischen sind Rechnungen in schwindelnder Höhe Alltag. Zwar haben die meisten Betreuten jetzt Kartenhandys. Aber es gibt ja auch durch das Festnetz oder das Internet Möglichkeiten, hohe Rechnungen zu verursachen. Wenn ich bei einem meiner Betreuten einen neuen Telefonanschluß legen lasse, veranlasse ich mittlerweile grundsätzlich eine Sperrung der Nummern für Telefonsex, Gewinnspiele und Auskunftsdienste. Bei Betreuten, die schon lange einen Anschluß haben, vertraue ich darauf, daß es, wenn es in der Vergangenheit keine Schwierigkeiten gab, auch in Zukunft keine geben wird. Es käme mir etwas diktatorisch vor, automatisch Sperren zu veranlassen, wenn der Betreute bisher verantwortungsbewußt mit dem Telefon umging. Meine Einstellung ist für die meisten Betreuten richtig, aber bei einigen hat sie sich als blauäugig erwiesen. Manche kommen erst spät auf den Geschmack und hat jemand erstmal Spaß am Telefonsex gefunden, dann wird auch stundenlang telefoniert. Rechnungen mit einigen tausend Euro Gebühren und die Sperrung des Festnetzanschlusse sind nichts Ungewöhnliches.
Es gibt manchmal auch sehr schwierige Wohnkonstellationen. So wohnt beispielsweise einer meiner Betreuten mit seiner gebrechlichen Mutter zusammen und ein Festnetzanschluß sollte unbedingt zur Verfügung stehen, da immer die Möglichkeit bestehen muß, Arzt oder Pflegedienst anrufen zu können. Da mein Betreuter bereits vor einiger Zeit mehrere Tausend Euro Kosten für Telefonsex verursacht hat, habe ich eine Sperre einrichten lassen, die nur Stadtgespräche ermöglicht. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es gibt mittlerweile auch Telefonsexanbieter, die über ein Rückrufsystem ihre zweifelhaften Dienste anbieten. Oder über das System einer Mittelsnummer. Mein Betreuter hat all dies herausgefunden und jetzt mußte ich die Notbremse ziehen. Der Mutter habe ich ein Seniorenhandy besorgt, da auch ein normales Handy sofort vom Sohn für seine Telefonsexbedürfnisse genutzt werden könnte. Ob die alte Dame – die übrigens auch von mir betreut wird – sich an das Handy gewöhnen wird, bleibt abzuwarten.
Wie dem auch sei – es fällt eine Unmenge von Schriftverkehr mit Inkassobüros und Anwälten an, die dann die diversen Telefonsexanbieter vertreten. Teilweise ähneln die Briefköpfe den Formularen aus der Ausstattung der Kinderpost. Und teilweise handelt es sich um exotische Adressen wie Belize oder St. Petersburg. Aber manche Schuldeneintreiber sind durchaus seriös und so kommt es dann, wie es kommen muß – es flattern Mahn- und Vollstreckungsbescheide ins Haus, bzw. ins Büro. Dies wiederum kann zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder zur Kontopfändung führen.
Bei der ganzen Problematik kommt man nicht umhin, über die Zusammenarbeit mit der Telekom in Verzweiflung zu geraten. Will man beispielsweise zu einem anderen Anbieter wechseln, dann erfährt man plötzlich, daß beim letzten Tarifwechsel ohne vorherige Absprache ein befristeter Vertrag entstand, dem man genauso wenig entkommen kann wie einer Haftstrafe. Das aus Amerika importierte Callcenter-System hat zur Folge, daß man nie mit dem gleichen Sachbearbeiter spricht und daher auch niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn etwas schief läuft.
Einigen meiner jüngeren Betreuten würde ich sehr gern die Möglichkeit des Internetzugangs verschaffen. Gerade Menschen mit sozialen Ängsten oder Behinderungen könnten enorm von den diversen Foren, Chats e.t.c. profitieren. Aber hier lauert leider die gleiche Gefahr wie beim Telefonieren.
Ich würde mich in meiner Arbeit gern mehr um die alten, kranken und vereinsamten Betreuten kümmern, für die ich manchmal der einzige Ansprechpartner bin. Aber in letzter Zeit spreche ich weitaus öfter mit den sogenannten Call-Agents von Telekom, und Hansenet & Co als mit meinen Betreuten. Und meine Korrespondenz mit Telefonsexanbietern sowie deren Inkassobüros nimmt einen besorgniserregenden Umfang an.
Ich habe gerade einem solchen Gläubiger eine Absage an seine Forderung geschrieben. Und mein Argument halte ich auch nicht für das schlechteste. Wenn man Telefonsex anbietet – worüber ich mir gar keine keine moralische Wertung anmaßen möchte – dann sollte man auf die in diesem Gebiet herrschende Zahlungspraxis zurückgreifen: Leistung erst nach Bezahlung! So wie jede Prostituierte erst Leistung erbringt, nachdem der Preis gezahlt wurde.
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Mittwoch, 29. April 2009, 12:34h
Kein Wahlrecht für Betreute?
Habe gerade erfahren, daß Betreute, die einen Betreuer haben, der sie in allen Aufgabenkreisen vertritt, nicht an politischen Wahlen teilnehmen dürfen.
Gemäß § 13 Nr. 2 BWG ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, für wen zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. Dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichnete Angelegenheiten nicht erfasst.
In der Praxis haben fast alle Betreute kein großes Interesse an Wahlen und an Politik im allgemeinen. Allerdings ist ja durchaus vorstellbar, daß ein Betreuter von Kopf bis Fuß gelähmt ist aber trotzdem geistig noch fit ist und sich auch für Politik interessiert. So einem Betreuten dürfte ich dann also nicht das Kreuzchen machen?
Für den Fall, daß jemand nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurde (ich frage mich, auf wessen Veranlassung dies eigentlich passieren kann): dies ist eine derjenigen Situationen, in denen man sich auf seinem gesunden Menschenverstand und nicht auf die Rechtsvorschriften verlassen sollte. Mit anderen Worten: den Betreuten fragen, wo er das Kreuz machen will.
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Sonntag, 22. Februar 2009, 11:45h
Frau S. und der Ein-Euro-Job
Eine meiner Betreuten möchte - sie möchte wirklich! - einem Ein-Euro-Job nachgehen. Die 29jährige Frau S.leidet an einer Borderline-Erkrankung, die es im Kontakt zu anderen sehr schnell zu Konflikten kommen läßt, die wiederum dazu führen, daß Frau S. sofort den Kontakt abbricht. Nicht gerade einfach, wenn es um eine Arbeitssituation geht - gleich welcher Art - da es in der Zusammenarbeit auch immer in irgendeiner Form Konflikte gibt und die soll man nun mal aushalten können.
Bei der letzten Option auf einen Ein-Euro-Job war Frau S. gleich begeistert und stellte sich direkt am Einsatzort, einer Kantine, vor. Diesmal kam es jedoch gar nicht zu einem Arbeitsversuch, da Frau S. sofort eine Antipathie gegen die zukünftigen KollegInnen hatte. Sie waren ihr viel zu alt und entsprachen auch sonst überhaupt nicht ihren Vorstellungen. Sie wurde dann trotzdem zu einer Teilnahme an einem Gespräch mit allen Kollegen aufgefordert und dabei kam es zu ziemlich heftigen Auseinandersetzungen.
Frau S. rief mich an und sagte mir, daß sie in der besagten Kantine nicht arbeiten möchte. Wörtlich sagte sie "Ich ekel mich vor denen, ich kann dort nicht arbeiten". Jetzt ist natürlich mit einer Leistungsminderung zu rechnen, da Arbeitsangebote nicht einfach grundlos abgelehnt werden dürfen.
Ist es eigentlich ein Grund, wenn man sich vor anderen Menschen ekelt? Frau S. hat sich übrigens schon einmal als 20jährige vor einen Zug geworfen. Sie hat dies wie durch ein Wunder schwerverletzt überlebt. Genauso wie Frau S. ihre Beziehungen sofort abbricht, ist sie meines Erachtens auch mit Sicherheit in der Lage, ihr Leben einfach abzubrechen.
Ist der Ekel vor anderen Menschen also ein Grund, um eine Arbeit abzulehnen? Ja, es ist ein Grund. Niemand ist verpflichtet, mit Menschen zu arbeiten, vor denen er sich ekelt. Auch wenn man selbst sich das oft genug antut - Ekel muß man nicht aushalten können!
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Donnerstag, 15. Mai 2008, 04:11h
Verlängerung der Unterbringung
Eine Unterbringung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum richterlich beschlossen. Wenn die Ärzte und die Betreuerin der Meinung sind, daß die Behandlung noch fortgesetzt werden muß, wird beim gleichen Gericht eine Verlängerung der geschlossenen Unterbringung beantragt. Oftmals ist dies nicht notwendig, weil der Betreute die Behandlung selbst fortsetzen will und daher freiwillig in stationärer Behandlung bleibt.
Nachdem ich vor rund 5 Wochen eine psychisch kranke Frau in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht habe, habe vor einer Woche die Verlängerung beantragt, die auch für 2 weitere Wochen genehmigt wurde. Die Betreute hat mit Hilfe der Verfahrenspflegerin Beschwerde beim Landgericht eingelegt, und daher wird eine zweite Anhörung stattfinden. Normalerweise hätte dies eigentlich schon passieren müssen, da Anfang nächster Woche die Unterbringung schon wieder ausläuft. Wie dem auch sei - es ist fraglich, ob es gerechtfertigt ist, die Betreute weiterhin in geschlossener Unterbringung zu belassen. Zum Einen wehrt sie sich vehement gegen die Unterbringung, zum Anderen ist es mittlerweile auch fraglich, ob sich überhaupt eine Krankheitseinsicht und damit die Möglichkeit einer Besserung und Behandlungsmöglichkeit bietet.
Man kann jetzt viel philosophieren über den Begriff der psychischen Erkrankung und den Begriff der Normalität. Jenseits der Philosophie gibt es aber ganz banale Alltagsanforderungen, die erfüllt werden müssen und falls dies nicht der Fall ist, zu Problemen anwachsen könne. Ärger mit den Nachbarn wegen Ruhestörung und reduzierte Sozialhilfe wegen vermeindlicher mangelnder Mitwirkung sind nur zwei Beispiele für viel, was aus dem Ruder laufen kann.
Was mir große Sorge macht, ist die 18jährige Tochter, die sehr unter ihrer kranken Mutter leidet und die sich endlich mal ein einigermaßen "normales" Familienleben wünscht. Unter anderem auch deswegen, weil sie gern Abitur machen möchte. Das Intersse der Tochter spielt aber nur eine untergeordnete Rolle und wird nicht den Ausschlag geben.
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Mittwoch, 9. April 2008, 19:50h
Was ist eine Unterbringung?
Wahrscheinlich ist der Begriff "Unterbringung" den meisten Menschen gar nicht geläufig. Unterbringung ist der Ausdruck, der den zuvor verwendeten Begriff "Zwangseinweisung" abgelöst hat, wobei der Begriff Zwangseinweisung viel besser das beschreibt, worum es de fakto geht: nämlich um die Einweisung eines Menschen gegen seinen Willen.
Die Unterbringung gibt es in zwei Formen: nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach dem sogenannten PsychKG (=PsychischeKrankheiten). Letzte sind Unterbringungsgesetze, die von den einzelnen Ländern erlassen werden und die angewendet werden, wenn jemand eine erhebliche Gefahr für Dritte oder für sich selbst darstellt. Die Unterbringung nach dem BGB gilt nur für selbstschädigendes Verhalten und nur für diejenigen, die einen gesetzlichen Betreuer haben.
Wenn ein Betreuer der Meinung ist, sein Betreuter muß dringend stationär behandelt werden, dann stellt er bei Gericht einen sogenannten "Antrag auf Unterbringung" nach § 1906 (1) Satz 1 oder 2 BGB. Dies Gesetz regelt die Unterbring durch einen Betreuer. Hier ein Auszug aus dem Gesetz:
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1906 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Unterbringung
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder
2. eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
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Das Vormundschaftsgericht muß die Unterbringung genehmigen. Das kann aufgrund der Dringlichkeit erstmal per Fax geschehen. Es muß dann aber eine persönliche Anhörung des Betreuten durch den Richter erfolgen (innerhalb von 3 Tagen). Gesetzesauszug:
(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
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Wenn ein Betreuter die Behandlung nicht einsieht, muß in der Regel auch eine sogenannte "Zuführung" beantragt werden, d.h., der Betreute wird von Mitarbeitern des Ordnungsamtes abgeholt und dann ins Krankenhaus gebracht - notfalls unter Zwang.
Für die Unterbringung erhält der Betreute einen "Verfahrenspfleger", der bei der Anhörung anwesend ist. Dieser Verfahrenspfleger muß den Willen des Betreuten vertreten, das heißt gegebenenfalls gegen die Unterbringung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde wird dann von der nächsthöheren Instanz entschieden.
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