Montag, 8. März 2010, 23:18h

Über das Recht auf eine würdige Bestattung und über eine böse Überraschung

behrens

Schon mal vorab – das Thema betrifft nicht nur Betreuungen, sondern im Prinzip generell die Empfänger von öffentlichen Leistungen, denn es geht um die Frage, wieviel Erspartes ein Empfänger öffentlicher Leistungen – also auch Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger – haben darf. Und da wir und unsere Angehörigen alle einmal das Zeitliche segnen werden und in irgendeiner Form eine Bestattung vorgenommen wird, betrifft es uns alle.

Den gestrigen Sonntag Nachmittag habe ich damit verbracht, eine Stellungnahme für das Gericht anzufertigen. Es geht um die Zahlung meiner Vergütung. Betreute, deren Sparguthaben mehr als 2.600,00 € beträgt, müssen die Vergütung ihres Betreuers selbst zahlen und dabei außerdem auch eine höhere Summe als diejenigen, die aus der Staatskasse bezahlt werden. Die besagte Höhe des Sparguthabens ist keine betreuungsspezifische Richtlinie, sondern orientiert sich an den Richtlinien für Grundsicherungsleistungen - daher eben auch nicht nur für Betreute interessant.

Bei einer meiner Betreuten, für die ich bei Gericht die Zahlung der Vergütung aus der Staatskasse beantragt habe, wurde mir jetzt vom Gericht mitgeteilt, daß meine Betreute meine Vergütung selbst zahlen muß. Zwar beträgt deren Vermögen weniger als die besagten 2.600,00 € aber das Gericht hat den Bestattungsvorvertrag in seinem Gegenwert einfach hinzuaddiert. Ich wurde aufgefordert, meinen Vergütungsantrag als Antrag für eine Zahlung aus dem Vermögen der Betreuten umzuändern, andernfalls würde mein Antrag abgewiesen werden.

Ich werde dies natürlich nicht so ohne weiteres akzeptieren, da die Vorsorge für eine Bestattung kein Luxus ist, sondern eine ganz normale Altersvorsorge. Man kann weder verlangen, daß ein Bestattungsvorvertrag aufgelöst wird, noch, daß man das unbedingt für Sonderausgaben vorgesehene Geld des Betreuten für die Vergütung des Betreuers aufbraucht. Viele Betreute sind ohne Angehörige und möchten auf jeden Fall die Frage der Bestattung geregelt wissen, was auch durchaus verständlich sein sollte.

Als Nichtjuristin schüttle ich eine Stellungnahme in so einem Fall nicht einfach so aus dem Ärmel und so habe ich diesen Sonntag Nachmittag im Internet recherchiert und mir die entsprechenden Rechtsprechungen herausgesucht. Glücklicherweise gibt es Gerichtsurteile, die einem Menschen das Recht auf einen Bestattungsvorvertrag zugestehen und darauf basierend habe ich meine Stellungnahme für das Gericht angefertigt.

Und jetzt komme ich zu der bösen Überraschung die ich beim recherchieren erlebt habe. Es gab tatsächlich den Fall, daß ein Betreuer genau den umgekehrten Weg gegangen ist, den ich gehen will. Dieser besagte Betreuer klagte dagegen, daß seine Vergütung aus der Staatskasse gezahlt wird und hat dabei ausdrücklich vom Gericht die Miteinbeziehung des Bestattungsvertrags gefordert. Mit anderen Worten – der Betreute muß dann entweder auf seinen Bestattungsvertrag oder aber auf seine Rücklagen für Sonderbedarf verzichten. Das Gericht hat erfreulicherweise den Antrag des Betreuers abgelehnt.

Was ist das um Himmels-Willen für ein Betreuer, der nicht die Interessen des ihm anvertrauten Betreuten vertritt, sondern seine eigenen? Der dafür sogar den zeitaufwendigen Weg einer Klage geht und der keine Skrupel hat, sich an den Ersparnissen seines Betreuten zu bedienen – selbst wenn dafür unter Umständen der Bestattungsvorvertrag aufgelöst werden muß. Gott-sei-Dank hat das Gericht ihn daran gehindert.

Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir vorstelle, meinen Angehörigen oder mir würde so etwas geschehen. Und jetzt ich höre schon wieder meine Berufskollegen, die mir vorwerfen, schon wieder etwas Negatives über unseren Berufsstand zu äußern, weil dies doch unserem Ruf schaden würde. Irrtum meine Herren – nicht das Schreiben über Unerfreuliches schadet dem Ruf, sondern dessen Verursachung!

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Niederlage
Nach nunmehr fast 9 Monaten hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden. Meiner Betreuten wird ihr Bestattungsvorvertrag nicht als geschütztes Vermögen zugestanden, dass heißt, ich muss von dem für diesen Vertrag eingezahlten Geld die Summe für meine Vergütung zahlen. Über diese Entscheidung bin ich mehr als enttäuscht, aber es gibt keine Möglichkeit, weitere Rechtsmittel einzulegen.

Manchmal muss man sich mit den Gegebenheiten arrangieren und Niederlagen einstecken. Das wird mir allerdings nie so ganz leichtfallen.

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