Samstag, 8. Juni 2013, 13:05h
Überflüssige juristische Haarspaltereien – keine Organspende möglich bei bestimmten Patientenverfügungen?
Durch den Blog von Rentner Anton bin ich auf einen weiteren Blog mit dem Thema Pflege gestoßen und dort wiederum auf einen Beitrag, in welchem darauf hingewiesen wird, dass eine Patientenverfügung, die auf einen Behandlungsabbruch (wenn keine Hoffnung mehr auf Heilung besteht) abzielt, mit einer Organspende nicht vereinbar ist.
Ich bin darüber einigermaßen erstaunt, denn für mich spricht überhaupt nichts dagegen, dass jemand bei einer hoffnungslosen Situation, in der keine medizinische Heilung mehr möglich ist, trotzdem seine Organe spenden möchte. Aber anscheinend sehen das Juristen und auch Ärzte anders. Wer in seiner Patientenverfügung formuliert hat, dass er in einer Situation, in der Aussicht auf eine Heilung ausgeschlossen ist, keine Weiterführung der Behandlung wünscht, der verfügt damit den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen, wie z.B. Beatmungsgerät, künstliche Ernährung e.t.c. Viele Organspenden sind jedoch nur möglich, wenn die Organe unmittelbar nach dem Versterben entnommen werden und die Transplantation zeitnah erfolgt. In der Praxis bedeutet dies, dass unter Umständen die lebenserhaltenden Maßnahmen nicht sofort abgebrochen werden können, sondern erst, wenn die Entnahme vorbereitet wird.
Ich hätte jetzt nicht erwartet, dass jemand daraus ein Problem macht. Niemand, der in seiner Patientenverfügung ausdrücklich formuliert, dass unter bestimmten Umständen lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden sollen, formuliert damit auch, dass dies zwingend sofort geschehen soll. Wenn die Verfügung ebenfalls einen Passus des Wunsches einer Organspende enthält, dann ist meines Erachtens eindeutig, dass dies Vorrang vor einer sofortigen unmittelbaren Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen darstellt.
Ich bin aus vollster Überzeugung damit einverstanden, meine Organe zu spenden und trage schon seit meinem zwanzigsten Lebensjahr einen Organspenderausweis bei mir. Und ich habe mich entschieden, dass bei einer aussichtslosen schweren Erkrankung, bei der ein Weiterleben nur durch die Zuhilfenahme von künstlicher Beatmung und künstlicher Ernährung möglich ist und somit nur der Sterbeprozess verlängert wird, die Behandlung abgebrochen werden darf. Wie bereits erwähnt, bin ich äußerst erstaunt darüber, dass man hieraus einen Widerspruch ableiten kann.
Eigentlich hätte mir die Problematik schon vorher auffallen müssen, denn in meiner eigenen Patientenverfügung, deren Vorlage ich im Internet fand, ist ein Passus eingefügt, der der Thematik Rechnung trägt:
Organspende
Ich möchte meine Organe spenden und bin somit grundsätzlich zur Spende meiner Organe und Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.
Die Vorlage der Patientenverfügung kann unter http://www.ekd.de/download/patientenverfuegungsformular_bis_2003.pdf heruntergeladen werden. Wer sich daran stört, dass es ich bei der Verfügung um eine christliche Patientenverfügung handelt, der kann natürlich diesen Passus auch in irgendeine andere Vorlage oder in eine frei verfasste Verfügung einsetzten, wobei es natürlich auch gut möglich sein kann, dass andere Vorlagen mittlerweile diesen Passus auch enthalten.
Abschließend kann ich sagen, dass das ganze Thema Patientenverfügung für mich nicht die Sicherheit mit sich bringt, die eigentlich vom Gesetzgeber beabsichtigt wurde. Ich habe
hier hier ja schon einmal vor einigen Jahren über das Thema geschrieben und auch schon eine entsprechende Fortbildung zu der Thematik gemacht. Bei der Fortbildung wurde dann erwähnt, dass es durchaus sinnvoll sein kann, einen Betreuer zur Durchsetzung der Patientenverfügung einzusetzen. Das ist jedoch genau das, was ich gerade nicht will, denn wozu formuliere ich auf mehreren Seiten meine Wünsche, wenn dann letztendlich doch ein Betreuer benötigt wird? Und genauso wenig möchte ich im Falle eines erkrankten Angehörigen oder Freundes, dass ein Betreuer für etwas eingesetzt wird, das eigentlich durch eine Patientenverfügung schon ausreichend geregelt wird.
Mir fällt immer wieder auf, wie wenig hilfreich es ist, wenn auf ärztlicher Seite nicht mehr auf den gesunden Menschenverstand gesetzt wird, sondern stattdessen ängstlich in dem Bedürfnis nach absoluter Absicherung juristische was-wäre-wenn-Probleme konstruiert werden. Diese werden dann anscheinend von juristischer Seite dankbar aufgenommen und letztendlich wird das Thema Sterben dann wieder aus dem Familien- und Freundeskreis ausgelagert hin zu Menschen, die den Betreffenden gar nicht kennen. Gerade weil sich viele Angehörige durch Betreuer ausgebootet fühlen und gerade weil leider nicht die geringste Bereitschaft zur offenen Auseinandersetzung mit Kritik besteht, sollte man die Patientenverfügung mit gesundem Menschenverstand lesen und nicht in akribischer Suche nach Formulierungen, die eine äußerst geringe Möglichkeit der anderweitigen Interpretation bieten.
Nein, sehr viel sicherer fühle ich mich durch die existierende praktische Umsetzung des Gesetzes über Patientenverfügungen nicht unbedingt.
... link (0 Kommentare) ... comment
Sonntag, 2. Juni 2013, 03:15h
Meine Betreuten VII: Ein viel zu früher Abschied
Heute rief mich meine frühere Mitarbeiterin an und sagte mir, dass einer meiner ehemaligen Betreuten gestern in seiner Wohnung tot aufgefunden wurde. Herr M. war erst 38 Jahre alt.
Ich habe Herrn M. rund zehn Jahre betreut, in denen es immer auf und ab ging. Die Lebensgeschichte von Herrn M. ist von viel Leid gezeichnet, wobei es jedoch auch zu dieser Lebensgeschichte gehört, dass Herr M dem Leid immer wieder die Stirn geboten und gekämpft hat.
Die Mutter von Herrn M. war schon sehr früh mit der Erziehung ihres Sohnes überfordert und der Vater, der praktisch nicht präsent war, sagte Herrn M. später auch unmissverständlich, dass er kein Interesse an ihm hat. So kam es, dass Herr M. schon früh in Heime und später in Jugendwohngruppen kam. Irgendwann nahm er dann zuerst weiche und bald darauf harte Drogen. Trotzdem versuchte er ein „ganz normales“ Leben zu führen und hatte mit seiner Freundin zwei Kinder. Aber dies endete nicht viel anders als in seiner Kindheit, die Beziehung ging in die Brüche und von den Kindern ist eines schon lange in öffentlicher Erziehung. Später stieg Herr M. von den harten Drogen auf Alkohol um. Allerdings kämpfte er immer wieder hartnäckig gegen die Alkoholsucht an.
Ich lernte Herrn M. in einer akuten Notlage kennen, denn seine Wohnung stand unmittelbar vor der Zwangsräumung, so dass ich mich sofort mit dem für die Vollstreckung zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung setzte, der sich auf eine Fristverschiebung einließ und durch Glück fand ich dann eine neue Wohnung. Irgendwann wollte Herr M. dann in eine stationäre Langzeittherapieeinrichtung wechseln und so zog er dann in eine Einrichtung am Rande Hamburgs. Allerdings kam es auch hier zu Konflikten und Herr M. wollte bald wieder eigenständig in einer Wohnung leben. Ich fand nichts anderes als eine etwas dubiose Wohnung, die vom Vermieter auf Grundlage einer WG-Form vermietet wurde. Die Mitbewohner litten auch alle an psychischen Problemen und eines Tages zog ein schwer psychisch Kranker in die WG, der nach einem Streit einen Brandanschlag auf Herrn M. verübte, der sich nur durch einen Sprung aus dem Fenster retten konnte. Daraufhin war Herr M. eine Zeit lang obdachlos, was mir große Sorgen bereitete, so dass ich sehr froh war, nach einigen Monaten eine geeignete Wohnung zu finden, in der sich Herr M. nach langer Zeit auch wieder wohl fühlte. Inzwischen hatte er auch eine Beziehung und die Arbeit in einer Einrichtung für psychisch Kranke lief gut. Die Beziehung ging zwar leider vor einiger Zeit auch in die Brüche, aber Herr M. hatte dies nach Absolvierung einer stationären Therapie gut verarbeitet.
Herr M. war ein sogenannter „Borderliner“. Obwohl er ein eher friedliebender Mensch war, geriet er sehr leicht in Konflikt mit der Umwelt und verlor dadurch wiederum den inneren Halt. Vielleicht kann man dies auch umgekehrt sehen und es fehlte ihm aufgrund der völlig instabilen Beziehungen in der Kindheit an innerem Halt, was wiederum die Ursache der Konflikte mit anderen darstellte. Herr M. hatte sich zum Teil schon sehr schwere Selbstverletzungen zugefügt. Durch die Drogensucht litt Herr M. nicht nur an Hepatitis C sondern war auch HIV positiv und vor einiger Zeit wurde dann auch noch eine Diabetes festgestellt. Letztere wird wahrscheinlich auch die Ursache für den plötzlichen Tod sein, da Herr M. vermutlich seine Medikamente nicht immer regelmäßig eingenommen hat.
Es berührt mich immer sehr, wenn meine Betreuten, die ja selbst nur über ein Existenzminimum verfügen, mir etwas schenken. Herr M. hatte einen guten Freund, der ihm fast jedes Jahr einen Dänemarkurlaub spendierte und immer brachte mir Herr M. von dem Urlaub etwas mit. Als ich ihm sagte, dass ich meine Tätigkeit als Betreuerin beenden möchte, war er sehr geknickt und wollte zuerst überhaupt keine Betreuung mehr, aber als er dann erfuhr, dass meine bisherige Mitarbeiterin Betreuungen übernehmen würde, war er sofort einverstanden. Er sagte mir aber bei unserem letzten Gespräch, dass ich trotzdem weiterhin Urlaubskarten bekommen würde. Im Gegenzug sicherte ich Herrn M. die Versorgung mit Kleidung zu, denn da mein Lebensgefährte den gleichen Geschmack und auch die gleiche Figur wie Herr M. hat, hatte es schon seit längerem eingebürgert, dass Herr M. die ausrangierten Kleidungsstücke erhielt. Erst vor ein paar Tagen hat Herr M. wieder eine große Tasche Kleidung erhalten.
Herr M. war handwerklich sehr begabt und so erhielt ich zum Abschied eine schöne Blumenschale mit einem selbstgemachten Geschenk. Die Schale steht jetzt auf meinem Fensterbrett in der Küche und wenn auch einige der Frühlingsblumen mittlerweile von mir ausgetopft wurden, so befindet sich das kleine Geschenk eingebettet in die immergrünen Pflanzen noch dort – ein steinernes Herz, in das Herr M. meinen Namen eingraviert hat.
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 28. Mai 2013, 03:08h
Meine Betreuten VI – Demenz und ein trauriger Abschied
Dies ist die Geschichte von Herrn M. und von der Tragik, die durch eine Demenz über das Leben eines Menschen hereinbrechen kann. Ich würde mir sehr ein paar Kommentare wünschen. Nicht so sehr für mich, sondern für Herrn M. und als Anstoß für den Umgang mit Demenz.
Ich war noch nicht lange als Betreuerin tätig, als mir Herr M. als Betreuter vorgeschlagen wurde. Der 83jährige Herr M. fiel in seinem Umfeld durch zunehmende Verwirrung auf, denn seit einiger Zeit unterstellte er seinen Nachbarn Diebstähle, die er regelmäßig bei der Polizei anzeigte, ohne dass sich seine Anzeigen jemals als berechtigt erwiesen. Außerdem suchte Herr M. fast täglich seine Bank auf und unterstellte auch dort, dass Geld unrechtmäßig entwendet wurde.
Die Wohnung von Herrn M. war liebevoll und sehr geschmackvoll eingerichtet und mir fielen sofort die interessanten Kunstdrucke und das riesige Bücherregal auf, als ich gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Betreuungsstelle das erste Mal Herrn M. aufsuchte. Herr M. zeigte sich sofort mit der Einrichtung der Betreuung einverstanden und sagte, dass er mich „am liebsten gleich dabehalten würde“.
Ich nahm Kontakt zu den Nachbarn auf wir führten ein gemeinsames Gespräch. Ich konnte bestens verstehen, dass die Nachbarn genervt waren, denn Herr M. klingelte mitunter nachts um 2.00 Uhr aus unerfindlichen Gründen und erstattete, wie bereits erwähnt, regelmäßig Diebstahlsanzeigen. Dennoch war durchaus Verständnis für Herrn M. vorhanden, denn schließlich hatten beide Mietparteien jahrelang eine gute Beziehung zueinander gehabt. Die Nachbarn zeigten sich letztendlich auch bereit, den Zustand noch länger zu ertragen. Auch der Vermieter reagierte überraschenderweise positiv, als ich ihn anrief und ich ihn unter Schilderung der tragischen Umstände um Verständnis dar. „Von mir aus kann Herr M. hier so lange wohnen bleiben, wie er möchte“, war seine Antwort.
Sowie bekannt war, dass ich die Betreuung von Herrn M. übernommen hatte, hagelte es auch schon täglich Anrufe. Mal war es die Bank, der Herr M. vorwarf, Geld veruntreut zu haben, mal war es die Polizei, bei der Herr M. erneut Anzeigen gegen die vermeintlichen Diebstähle der Nachbarn machte und einmal war es auch ein völlig verzweifelter Taxifahrer, der Herrn M. bis nach Cuxhaven gefahren hatte, ohne dass Herr M. in der Lage war, die Fahrt auch zu bezahlen. Außerdem schloss sich Herr M. in regelmäßigen Abständen aus seiner eigenen Wohnung aus und es musste dann ein Schlüsseldienst bestellt werden, dessen Einsätze nicht gerade billig waren.
Ich organisierte einen Pflegedienst, der jedoch auch bald seine liebe Not mit Herrn M. hatte, da er auch dem Pflegedienst nicht vertraute und sich oftmals bestohlen fühlte. Außerdem konnte er ja einige Dinge durchaus noch selbst erledigen und war daher manchmal nicht damit einverstanden, wenn der Pflegedienst Arbeiten anders ausführte, als er es gewohnt war. Der Einsatz des Pflegedienstes war jedoch sehr wichtig, denn so war zumindest die ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln garantiert, da Herr M. zwar theoretisch in der Lage war, selbst einzukaufen, praktisch jedoch nie Geld vorhanden war, weil er das Geld entweder versteckte oder aber verlor.
Herr M. war ein sehr gebildeter Mann, der noch die inzwischen kaum mehr anzutreffende humanistische Bildung genossen hatte, so dass er neben Englisch und Französisch auch Griechisch und Latein gelernt hatte. Außerdem war Herr M. ein großer Liebhaber guter Literatur und klassischer Musik, wobei er zwar eine gute HiFi-Anlage, aber bezeichnender Weise keinen Fernseher besaß. Vor der Berentung hatte Herr M. als Prokurist einer großen Firma gearbeitet. In den Unterlagen von Herrn M. fanden sich Briefe, wie beispielsweise an bekannte Journalisten, die eine sehr große Wortgewandtheit und Hintergrundwissen deutlich machten.
Dieser Mann, der einst eine so verantwortungsvolle Stellung innehatte, litt entsetzlich darunter, jetzt nicht mehr die richtigen Worte zu finden. Einmal, als er wieder mühevoll nach einem Wort suchte, schlug er sich vor lauter Wut an den Kopf und rief verzweifelt: „Das ist so furchtbar“.
Als sich abzeichnete, dass der Verbleib in der eigenen Wohnung aufgrund seiner Verwirrung immer schwieriger wurde, schlug ich die Besichtigung eines Heims vor und Herr M. erklärte sich damit auch bereit. Als wir dann allerdings das erste Heim ansahen, das im Vergleich zu anderen Heimen wirklich einigermaßen gemütlich war und außerdem schön gelegen, reagierte Herr M. ausgesprochen ablehnend. Der Grund hierfür lag nicht so sehr im Heim an sich, das dem Vergleich seiner stilvollen Wohnung natürlich nicht standhielt, sondern vielmehr in der Tatsache, dass sich so viele ebenfalls alte und gebrechliche Menschen dort befanden. Die gleiche Reaktion zeigte Herr M. genauso deutlich bei dem Besuch einer Tagespflegestätte und bei einem weiteren Heim.
Obwohl es bald keinen Tag mehr gab, an dem ich nicht in irgendeiner Weise mit Herrn M. beschäftigt war und dies allmählich an die Grenzen meiner Kraft ging, wollte ich Herrn M. auf keinen Fall mit Gewalt in ein Heim bringen. Es gibt einen Satz, den Herr M. äußerte und den ich noch genau wie damals erinnere: „Frau Behrens, meine Wohnung – das bin ich!“ Und wenn man sich in der Wohnung mit den vielen Büchern, den sorgsam ausgesuchten Kunstdrucken und den vielen kleinen Erinnerungsstücken umsah, dann verstand man genau, was Herr M. meinte.
Ich veranlasste einen psychiatrischen Krankenhausaufenthalt in der Hoffnung, dass es vielleicht eine Form einer hilfreichen medikamentösen Behandlung geben würde, was aber leider nicht der Fall war. Ich nahm außerdem Kontakt zum Sohn auf, der sich überraschenderweise als mein früherer Politiklehrer herausstellte, der sich erstaunlicherweise sogar noch genau an mich erinnern konnte. Auch er hatte sich schon große Sorgen um seinen Vater gemacht, insbesondere deswegen, weil der Vater bis vor kurzem trotz seiner Demenz noch Auto gefahren war. Und wie ich weiter erfuhr, hatte der Vater zuvor in seiner Verwirrung seine gesamten Ersparnisse abgehoben, die daraufhin spurlos verschwanden. Auch bei mir löste es Unverständnis aus, dass man erst dann die Einziehung des Führerscheins erwirken kann, wenn es bereits zu einem Unfall gekommen ist und eine Bank keinerlei Verpflichtung hat, bei einem deutlich verwirrten Kunden etwas gegen die Abhebung des mühsam angesparten Geldes zu tun.
Irgendwann kam dann der Zeitpunkt, den ich eigentlich gar nicht mehr erwartet hatte – Herr M. äußerte von sich aus den Wunsch, in ein Heim zu ziehen. Da er sich immer wieder von Nachbarn und Pflegedienstmitarbeitern beraubt wähnte, fühlte er sich in seiner Wohnung nicht mehr sicher. Allerdings war Herr M. wiederum trotz seiner Demenz zeitweilig in der Lage, wahrzunehmen, dass es nicht die anderen waren, mit denen etwas nicht stimmte, sondern der Grund allein in ihm lag. Diese zeitweilige Erkenntnis schien ihn mindestens genauso zu deprimieren, wie das Gefühl der Bedrohung durch Dritte.
Glücklicherweise war durch die von mir vorgenommene Geldeinteilung inzwischen ein wenig Geld angespart worden, so dass die Wohnung nicht sofort gekündigt werden musste und dadurch auch die Option der Rückkehr in die eigene Wohnung weiterbestehen konnte. Da mir klar war, dass Herr M. den Rahmen der Betreuung einer normalen Pflegestation sprengen würde, schlug ich eine spezielle Dementenstation vor, der Herr M. auch zustimmte. Ich werde nie vergessen, wie traurig Herr M. in seiner Wohnung saß, als wir gemeinsam entschieden, welche Dinge er mitnehmen würde. Wir sahen gemeinsam ein Fotoalbum an und während die meisten Betreuten ihre persönlichen Fotos unbedingt mitnehmen wollten, schienen Herrn M. die Fotos nichts mehr zu bedeuten. Obwohl er sich bei dem Anblick der Fotos noch genau an die damalige Situation zu erinnern schien, schüttelte er den Kopf, als ich vorschlug, die Fotos mitzunehmen. Im nachherein denke ich, dass Herr M. in dem Moment, als er sich zur Aufgabe seiner Wohnung entschlossen hatte entschied, bereits einen Teil von sich aufgegeben hatte.
Im Heim fühlte sich Herr M. überhaupt nicht wohl, aber er wollte auch nicht in seine Wohnung zurück. Bei dem Heim handelte es ich um eine sehr große Einrichtung, die früher mal eine Kaserne war, was man den Räumlichkeiten auch noch immer anmerkte. Insbesondere ein Ästhet wie Herr M. konnte sich natürlich schwer mit so einer Umgebung anfreunden. Diese Abneigung konnte Herr M. auch trotz seiner Wortfindungsstörungen deutlich machen; er wies auf den langen Korridor und sagte kopfschüttelnd: „Also, das ist einfach unmöglich hier!“ Da Herr M. ausgesprochen unfreundlich zu seinem Zimmernachbarn war, hatte er allerdings in Windeseile ein Einzelzimmer.
Es ging Herrn M. im Heim weder besser noch schlechter als zuhause. Auf der einen Seite fühlte er sich sicherer als in den eigenen vier Wänden und auf der anderen Seite fehlte ihm seine Wohnung. Genauso verhielt es sich mit dem Kontakt zu anderen Menschen: auf der einen Seite war Herr M. froh darüber, nicht allein zu sein, auf der anderen Seite störte ihn die Konfrontation mit so vielen alten Menschen. Als ich ihn einmal besuchte, standen ihm Tränen in den Augen. Mühsam formulierte er den Satz: „Ich sitze hier und sitze hier und denke immer nur eins – wann kommen Sie endlich!“.
Als eine Mitarbeiterin der Heimverwaltung hörte, dass ich eigentlich gern ein kleineres und gemütlicheres Heim für Herrn M. suchte, schien sich eine spontane Lösung anzubieten, denn besagte Mitarbeiterin war mit der Heimleiterin eines kleinen Heimes im Norden Hamburgs befreundet, so dass ich einen Vorstellungstermin vereinbarte, den ich gemeinsam mit Herrn M. wahrnahm. Herr M. schien vom Heim angetan und war bester Laune, als wir dann wieder zurück fuhren. Allerdings kam es zu einer kleinen Katastrophe, als ich Herrn M. wieder in das Heim begleiten wollte, denn er weigerte sich mit aller Kraft, das Haus zu betreten. An dem Tag stürmte und regnete es und da es Winter war, war es auch schon stockfinster. Wir beide standen also vor der Eingangstür und ich zerrte an Herrn M. in Richtung Tür und Herr M. zerrte nicht minder hartnäckig in Richtung Straße. Er machte dann deutlich, dass er nicht von mir alleingelassen werden wollte. Ich sagte dann, dass ich ihn doch nicht mit zu mir nehmen könnte, aber Herr M. erwiderte unerschütterlich „Doch!“ Ich bat ihn, vernünftig zu sein und erklärte außerdem, dass ich nicht allein leben würde, sondern mit meinem Freund. Darüber schien Herr M. sehr ärgerlich zu sein und antwortete: „So war das nicht abgemacht“. Letztendlich ließ er sich dann aber doch von mir in sein Zimmer bringen, wo wir uns dann beide erschöpft und völlig durchnässt verabschiedeten.
Es kam dann zu dem Wechsel in das kleinere Heim und die Szene wiederholte sich, als ich mich von ihm verabschieden wollte. Wieder war Herr M., der kurz zuvor noch zu Scherzen aufgelegt war, völlig aufgebracht und wollte mich nicht fortlassen. Es ging ihm dann in dem Heim nicht viel besser als in dem ersten Heim. Und leider war die Heimleiterin auch sofort von Herrn M. sehr genervt und schien mit der Problematik der Demenz überfordert. Erschwert wurde die Ganze Situation noch durch den Umzug, den ich organisiert hatte, denn es mussten ja noch die Möbel und persönliche Dinge ins Heim gebracht werden. Ich hatte, da Herr M. den Umzug selbst bezahlen musste, ein sehr günstiges ABM-Projekt für den Umzug gewählt, was sich als ein großer Fehler herausstellte. Beim Einpacken war ich dabei und war entsetzt, als die teuer HiFi-Anlage regelrecht auf den Boden geschmissen wurde, aber mir wurde nur entgegnet, dass für „den Opa“ bei Schäden doch die Versicherung zahlen würde. Im Heim wurde dann entgegen der Vereinbarung nichts aufgebaut, sondern ebenfalls nur auf den Boden geschmissen, wodurch das Verhältnis zur Heimleiterin vollends in die Brüche ging.
Mittlerweile hatte ich im Betreuungsverein, in dem ich zum damaligen Zeitpunkt beschäftigt war, gekündigt und die Betreuung wurde an meine Nachfolgerin übergeben. Ich besuchte Herrn M. ein letztes Mal und er schien mir nicht mehr böse zu sein. Einige Zeit später verstarb Herr M. an einer Lungenentzündung, die er sich wahrscheinlich zugezogen hatte, als er bei schlechtem Wetter aus dem Heim fortgelaufen war.
Ich schließe diese Geschichte, die mich auch jetzt noch sehr traurig stimmt, mit der Beschreibung des Moments, der auch die letzte Erinnerung an Herrn M. darstellt. Herr M. begleitete mich noch bis zur Gartentür des Heims und nachdem wir uns verabschiedet hatten, drehte ich mich noch einige Male um. Jedes Mal stand Herr M. noch am Gartenzaun und winkte mir lebhaft zu. Selbst als ich schon in weiter Entfernung um die Ecke bog und ein letztes Mal zurücksah, stand Herr M. immer noch dort – beide Arme hocherhoben über den Kopf heftig hin- und her schenkend.
... link (5 Kommentare) ... comment