Freitag, 28. Oktober 2016, 01:17h

Auch das gibt es – ein Betreuer, der wegen eines Betreuten seinen Urlaub verschiebt

behrens

Zu einer der traumatischsten Situationen, die man erleben kann, gehört sicherlich der Verlust der eigenen Wohnung. Auch ein rechtlicher Betreuer kann so eine Situation nicht immer verhindern, denn nicht selten ist bei Übernahme der Betreuung schon so viel schiefgelaufen und so viel versäumt worden, dass es keine Rechtsmittel mehr gibt, die eine Räumung verhindern können. Erschwert wird dies dann noch dadurch, dass der vom drohenden Wohnungsverlust Betroffene nicht bereit ist, dieser Tatsache ins Auge zu sehen und dadurch die Vorbereitung erforderlicher Alternativmöglichkeiten verhindert.

Diese Situation erlebt hat vor kurzem ein früherer Kollege, der eine pflegebedürftige alte Frau betreut, bei der sich aus verschiedenen Gründen so hohe Mietschulden angehäuft hatten, dass auch die Einlegung sämtlicher möglichen Rechtsmittel nichts mehr an einer gerichtlich anberaumten Zwangsräumung ändern konnte. Die alte Dame reagierte mit Verdrängung der Realität und sah dem definitiv festgesetzten Räumungstermin in der Überzeugung entgegen, es würde letztendlich doch nicht dazu kommen. Sie stimmte zwar der Vereinbarung eines stationären Aufenthalts zum betreffenden Zeitpunkt zu, aber ging dennoch fest davon aus, dass ihr ihre Wohnung nach wie vor bei der Rückkehr weiterhin zur Verfügung stehen würde.

Der vom Gericht anberaumte Räumungstermin fiel unglücklicherweise genau in den Zeitraum des geplanten Urlaubs meines Kollegen und konnte nicht mehr verschoben werden. Was also tun? Die alte Dame in der katastrophalen Situation ohne Beistand lassen und außerdem einem eventuellem Handlungsbedarf aufgrund der Ortsabwesenheit nicht nachkommen können? Mein Kollege entschied sich anders und verschob seinen mit der Familie geplanten Urlaub.

Als er mir davon erzählte, schwankte meine Reaktion zwischen Anerkennung für sein großes Engagement und Bedenken, dass es ein viel zu großes Opfer darstellt, auf einen mit dem Partner geplanten gemeinsamen Urlaub zu verzichten. Mir fielen dabei frühere Situationen aus der Zeit meiner Tätigkeit als rechtliche Betreuerin ein, in denen Angehörige oder Betreute ihre Empörung darüber äußerten, dass ich „einfach so“ in Urlaub fuhr, obwohl ich mich während dieser Zeit dann nicht um ihre Probleme kümmern konnte. Mir fiel außerdem auch ein Gespräch mit dem früheren Leiter der Landesbetreuungsstelle ein, der mir auf meine Frage, was ihn zur Aufgabe seiner Betreuertätigkeit bewegte, antwortete: „Als Betreuer konnte ich eigentlich kein einziges Mal mit wirklich ruhigem Gewissen in Urlaub fahren.

Ich kenne so manchen Betreuer, der jetzt sofort einwenden würde, alles sei nur eine Sache der Organisation. Wäre ich nicht selbst Betreuerin gewesen, dann würde ich dies vielleicht auch glauben. Aber es gibt sogenannte hoheitliche Maßnahmen, die definitiv nicht delegiert werden können, es sei denn, es wird ein Betreuer zur Vertretung bestellt, wozu das Gericht jedoch wegen des hohen administrativen Aufwands nur ungern bereit ist. Situationen wie Wohnungsräumungen, erforderliche geschlossene Unterbringungen (Zwangseinweisungen), Kontopfändungen aufgrund derer jemand plötzlich ohne Geld dasteht und nicht zuletzt gravierende und lebensbedrohliche Verschlechterungen des Gesundheitszustandes mit der Erfordernis umgehender Entscheidungen richten sich nicht nach dem Terminkalender des Betreuers.

Wie ein Betreuer mit diesen Anforderungen umgeht, ist nicht allein davon abhängig, ob er über kaufmännisches Organisationstalent verfügt, sondern wie wichtig ihm das Wohl des Betreuten ist. Beispielsweise wird jemand wie mein früherer Chef, der auf die Ablehnung einer dringend erforderlichen Kostenzusage nur mit dem lapidaren Kommentar „Ist eben Pech“ reagiert ohne sich um Alternativmöglichkeiten zu kümmern, auch kein Problem dabei haben, wenn ein alter Mensch einer Zwangsräumung ohne jeglichen Beistand ausgeliefert ist, denn auch das ist für ihn einfach nur „eben Pech.“

Als ich noch rechtliche Betreuerin war, hatte ich Überlegungen angestellt, was für Möglichkeiten geschaffen werden müssten, damit in Abwesenheitszeiten auch akute Notsituationen ausreichend und für alle Beteiligten angemessen vertreten werden können. In Bürogemeinschaften ist dies sicherlich in mancher Hinsicht einfacher, aber es gibt nun mal auch Betreuer, die allein arbeiten. Und auch in Bürogemeinschaften besteht das Problem der hoheitlichen Maßnahmen, die an die Person des Betreuers gebunden sind. Wie dem auch sei – es gab niemanden im Kollegenkreis, der Lust hatte, sich zu diesem Thema Gedanken zu machen.

Jetzt ist der Beitrag doch wieder länger geworden als geplant. Eigentlich wollte ich gar nicht so sehr auf die Probleme hinweisen, die sich für Betreuer durch unvorhergesehene schwerwiegende Ereignisse ergeben, wenn diese in den geplanten Urlaub fallen. Nein, eigentlich wollte ich etwas ganz anderes – nämlich darauf hinweisen, dass es doch auch immer wieder Menschen gibt, denen das Schicksal anderer Menschen nicht gleichgültig ist und die über ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl verfügen. Vielleicht gelingt es ja irgendwann einmal, Bedingungen zu schaffen, unter denen solche Menschen ihre verantwortungsbewusste und engagierte Arbeit leisten können, ohne dabei auf den wohlverdienten Urlaub verzichten zu müssen.

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Sonntag, 11. September 2016, 03:22h

Ein Film, der unter die Haut geht – das Miterleben des Leides eines geliebten Menschen

behrens

Wohl bringt die Liebe uns zuletzt auch Leid, denn eines muss ja vor dem andern sterben.
Friedrich Hebbel (1813-1863)


Wie kräftezehrend und extrem belastend es ist, mit einem Pflegebedürftigen oder Schwerkranken zusammenleben, wissen wahrscheinlich nur diejenigen, die dies selbst schon erlebt haben. Der Film „Liebe“ schildert diese Situation, in der das Zusammenleben eines alten Ehepaares zur Tragödie wird, als die Frau einen Schlaganfall erleidet.

Georges und Anne, gespielt von Jean-Louis Trintignant und Emmanuelle Riva, sind schon seit langem verheiratet und führen eine glückliche Ehe. Beide zeigen noch reges Interesse an Kultur und verbringen ihren Lebensabend ohne finanzielle Sorgen in einer schönen Wohnung in Paris. All dies ändert sich von einem Tag auf den anderen, als Anne einen Schlaganfall erleidet und sich von da an nur noch im Rollstuhl fortbewegen kann und auf Hilfe angewiesen ist. Zuerst bewältigt Georges die Aufgabe der Pflege und Versorgung seiner Ehefrau noch relativ gut, aber die Situation ändert sich dramatisch, als Anne einen zweiten Schlaganfall erleidet und danach völlig hilflos ist. Während Anne zuvor noch in der Lage war, sich zu äußern, ist ihr Sprachvermögen jetzt nahezu verschwunden, nur ein Wort äußert sie noch: „Hilfe“. Georges kommt an die Grenzen seiner Kraft, zumal Anne sich zunehmend weigert, Nahrung oder Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Irgendwann kommt es zur Katastrophe und Georges erstickt seine Frau mit einem Kissen.

Georges kleidet seine Frau an und schmückt ihr Bett mit Blumen. Danach sieht Georges plötzlich seine Frau in voller Gesundheit in der Küche und wird von ihr daran erinnert, dass sie beide ausgehen wollen, was dann auch geschieht.

Es ist schwer zu beschreiben, welche Gefühle der Film auslöst. Ich würde es am ehesten mit Hoffnungslosigkeit bezeichnen. Der Regisseur Michael Haneke hat in einem Interview erklärt, bewusst die Situation eines wohlsituierten Ehepaars gewählt zu haben, um das Thema nicht auf ein Sozialdrama zu beschränken. Das war meines Erachtens eine weise Entscheidung, denn auch wenn finanzielle Mittel Krankheit und Pflegebedürftigkeit in mancher Hinsicht erleichtern können, so handelt es sich doch um eine Grenzsituation, deren Leid existentiell ist und somit unabhängig vom sozialen Status.

Der Film führt in die Welt zweier Menschen, von denen einer am Ende seines Lebens durch eine schwere Erkrankung aller körperlichen und geistigen Fähigkeiten beraubt wird und der andere diesen Verfall eines geliebten Menschen ohnmächtig miterleben muss und dadurch an die Grenzen seiner Kraft gelangt. Sicher, man kann einiges tun, um es leichter zu machen – ambulante Pflegedienste, Hospizmitarbeiter, pflegegerechte Umgebung und Hilfsmittel – aber all dies kann das Leiden nur lindern und nicht beheben. Es tut sehr weh, einen geliebten Menschen leiden zu sehen und es fordert eine fast schon übermenschliche Kraft, denjenigen in seinem Leid nicht allein zu lassen. Hanekes Film „Liebe“ macht dies einfühlsam deutlich, was sicherlich auch der enormen schauspielerischen Leistung Jean Louis Trintignants und Emmanuelle Rivas zu verdanken ist, die die beiden Protagonisten mit sehr viel Respekt und Würde darstellen.Und genau darum geht es auch bei der Betreuung von Menschen, die sich in einer derart belastenden und kräftezehrenden Situation befinden – Respekt und Würde.

In dem Film gibt es eine Szene, in der Anne von einer der Pflegerinnen sehr schroff und herrisch behandelt wird, was dazu führt, dass ihr von Georges gekündigt wird. Er begründet dies ihr gegenüber damit, dass sie für den Umgang mit Menschen völlig ungeeignet sei. Diese Ansicht teile ich voll und ganz, denn das Mindeste, was ein kranker und hilfloser Mensch und auch sein Angehöriger verdient hat, ist eine respektvolle und würdige Behandlung.

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Donnerstag, 4. August 2016, 22:42h

Möchten Sie von so jemand betreut werden?

behrens

"Das Schicksal aber gibt den Frechen mehr als den Fleißigen."
Stefan Zweig(1881-1942)

Was würde man empfinden, wenn man eine Arbeit auftragsgemäß für jemanden geleistet hat, der dann die Zahlung des zugesagten Lohns verweigert und dies damit begründet, dass man einen anderen, von den bisherigen Arbeiten unabhängigen Auftrag, nicht ausführen kann? Und wie würde man sich fühlen, wenn der Betreffende zusätzlich noch allen Ernstes mit Denunziation bei anderen Auftraggebern droht, indem er dort das Gerücht verbreiten will, man würde schlechte Arbeiten abliefern?

Mit Sicherheit würde sich die Meisten erpresst und genötigt fühlen, denn selbstverständlich besteht sowohl ein Recht auf Entlohnung geleisteter Arbeit als auch auf die freie Entscheidung darüber, welche Aufträge man ausführt und welche nicht. Pech allerdings, wenn man dabei an jemandem gerät, dem diese bestehende Rechtslage völlig gleichgültig ist. Wer jetzt mutmaßt, bei diesem Fall handle es sich vielleicht um jemanden aus dem Rotlichtmilieu oder aus der Kleinkriminalität, liegt falsch. Nein, es handelt sich um einen gesetzlichen Betreuer, also um jemanden, der im Rahmen eines vom Amtsgericht erteilten Auftrags tätig wird. Und somit um jemanden, dem hilfsbedürftige und kranke Menschen anvertraut sind, die sich sehr viel weniger wehren können, als dies bei einem um seinen Lohn betrogenen Handwerker der Fall ist.

Vielleicht ist der ein- oder andere geneigt, eine finanzielle Notlage zu vermuten, um damit ein derart antisoziales Verhalten zumindest ansatzweise erklärbar zu machen. Mit dieser Vermutung liegt man jedoch völlig falsch, denn es handelt sich bei weitem nicht um jemand in finanzieller Not, sondern im Gegenteil um jemanden, der während seiner langjährigen Betreuungstätigkeit (vor allem in den Zeiten der freien Rechnungsstellung) so viel und so gut verdient hat, dass er inzwischen etliche Immobilien sein eigen nennt und „nur noch“ eine kleine Zahl rechtlicher Betreuungen führt. Jemand, mit dem leider auch ich wenig erfreuliche Erfahrungen gemacht habe, von denen ich einige hier auch schon geschildert habe.

Was geht eigentlich in jemanden vor, für den es unerträglich ist, wenn nicht jeder dessen Ordern widerspruchslos Folge leistet? Was spielt sich im Gehirn eines Menschen ab, der keine Skrupel hat, einen Handwerker mit der Androhung der Zerstörung seiner beruflichen Existenz unter Druck zu setzen? Wie krank ist das Denken von jemand, der ungeachtet der Tatsache des Besitzes diverser Immobilen und damit verbunden zahlreichen Mieteinnahmen einen Handwerker um seinen wohlverdienten(im Übrigen nicht gerade hohen) Lohn prellt?

Bei diesen Fragen kann ich mir eine kleine Randbemerkung nicht verkneifen: betreffender Betreuer hat vor einigen Jahren – nicht ohne Stolz – in unserem damaligen Betreuerkreis* den bemerkenswerten Ausspruch gemacht, dass er Anfang der 80er Jahre angesichts der herrschenden Ungerechtigkeit „kurz davor stand, sich eine Waffe zu nehmen und der RAF beizutreten.“ Bei so einer Aussage kommt man unweigerlich ins Nachsinnen darüber, was denn um Himmelswillen passiert sein muss, das die Kehrtwende der Entwicklung vom Kämpfer gegen Staat und Kapital zum Immobilienaufkäufer und rechtlichen Betreuer bewirkt hat, dem es sichtlich Freude bereitet, einen Handwerker um sein sauer verdientes Geld zu prellen.

Wie immer stehe ich jedoch vermutlich mit meiner Empörung allein dar, denn bei ähnlichen Vorkommnissen (derer es leider nachweislich mehr als genug gibt…) lautet der Kommentar anderer Betreuer leider immer gleich:

- Finde ich auch nicht gut, aber jeder muss selber wissen, wie er arbeitet.
- Wo ist das Problem? Der Betreffende hat doch schließlich die Möglichkeit sich zu beschweren.
- Betrogen wird in jedem anderen Bereich doch auch, warum soll dies im Bereich rechtlicher Betreuung schlimmer sein?
- Was hat das Betrügen eines Handwerkers um seinen Lohn mit der Führung von Betreuungen zu tun?


Der Kommentar der wenigen früheren Kollegen, die sich ab und zu meinen Blog ansehen, wird höchstwahrscheinlich auch wie immer lauten:

Es ist schlimm, dass so etwas öffentlich beschrieben wird, dadurch wird unser guter Ruf zerstört und wir sollten schließlich alles tun, um in der Öffentlichkeit ein positives Bild abzugeben.

Aber was immer auch an denkwürdigen Statements abgegeben würde – die Frage ob man selbst von so jemand betreut werden möchte, würde selbstverständlich niemand ernsthaft mit „Ja“ beantworten.
*(1)

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