Samstag, 27. Mai 2017, 14:38h

Das Bonmot zum Mittag

behrens

Wer nicht widerspricht, stimmt zu.
Deutsches Sprichwort

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Samstag, 1. April 2017, 12:58h

Eine Mauer mitten durchs Büro – (k)ein Aprilscherz?

behrens

„Wenn zwei Geizige sich paaren,
mög‘ die anderen Gott bewahren.
Knausern beide im Verein,
wird es unerträglich sein“.
Otto Julius Bierbaum (1865-1910)

Manchmal höre ich Dinge von meinen früheren Betreuerkollegen, bei denen ich mir nie so ganz sicher bin, ob es ernst gemeint ist oder es sich um einen Scherz handelt. So passt dieser Beitrag auch bestens zum 1. April. Es geht um zwei in Bürogemeinschaft arbeitende Betreuerinnen, die sich dazu entschlossen, quer durch ihr Büro eine Wand mauern zu lassen. Was könnte wohl ein Grund für so eine merkwürdige Entscheidung sein? Vielleicht die Wahrung des Datenschutzes, weil durch die Anwesenheit eines weiteren Kollegen die Vertraulichkeit von Gesprächen mit den Betreuten nicht möglich ist? Nein, dies nehmen viele Betreuer gar nicht als Problem wahr. Oder war es vielleicht das Bedürfnis, mehr Ruhe beim Arbeiten zu haben? Auch das trifft nicht zu, denn dann hätten sich die betreffenden Betreuerinnen wohl kaum ganz bewusst für ein gemeinsames Büro entschieden.

Nein, der Grund war ein völlig anderer. Es ging um einen Streit über die Stromrechnung, die wie allgemein üblich durch die Anzahl der Büropartner geteilt wurde. Irgendwann jedoch wurde einer der beiden Betreuerinnen bewusst, dass der gemeinsame Kühlschrank von ihr gar nicht genutzt wurde, woraufhin sie sich dann weigerte, weiterhin ihren hälftigen Anteil zu zahlen, da sie sich finanziell unangemessen benachteiligt fühlte.

Was hat dies nun mit der besagten Mauer zu tun, die daraufhin quer durchs Büro gezogen wurde? Die Mauer wurde erstaunlicherweise von den Betreuerinnen als einziger Ausweg angesehen, um dieses von beiden als äußerst schwerwiegend empfundene Problem eines einstelligen Eurobetrags aus der Welt zu schaffen. Weder kam es infrage, weiterhin die Abschlagssumme gemeinsam zu tragen, noch kam es infrage, die Summe um einige Euro zu reduzieren – nur der Bau einer Mauer ermöglichte die weitere Nutzung des Büros.

Die ganze Begebenheit an sich ist an Absurdität und Lächerlichkeit kaum zu überbieten, aber zieht man in Betracht, dass beide Betreuerinnen einen Beruf ausüben, der sich oftmals sehr konfliktreich gestaltet und zu dessen Aufgaben infolgedessen auch die Findung konstruktiver Kompromisse gehört, dann bekommt man unweigerlich Mitleid mit den von ihnen abhängigen Betreuten. Wer schon im Falle einer lächerlichen Lappalie völlig unfähig ist, einen angemessenen Kompromiss einzugehen, der wird natürlich erst recht außerstande sein, wenn es sich um schwerwiegendere Sachverhalte handelt, vor allem wenn dazu auch meist gar keine Notwendigkeit besteht, weil Betreute oftmals gar nicht in der Lage ist, sich angemessen für ihre Anliegen einzusetzen. Und wer sich nicht entblödet, aus einem lächerlich geringen Betrag ein derartiges Drama zu machen, der wird auch in seiner Arbeit jede Entscheidung einzig und allein nach monetären Kriterien fällen. Hier treffen gleich zwei äußerst unangenehme menschliche Eigenschaften aufeinander: extremer Geiz und ebenso extreme Rechthaberei.

Übrigens verstanden sich die beiden Betreuerinnen anfangs ausgesprochen gut. Ganz nach dem Motto – niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen. Aber bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und im Falle mancher Betreuer ist dies sogar dann der Fall, wenn es sich lediglich um ein paar lausige Euros handelt.

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Montag, 6. März 2017, 21:58h

Im Rechtsstreit mit kriminellen Betreuern – manchmal erfolgreich.

behrens

Vor einiger Zeit habe ich hier zwei sehr unschöne Vorfälle beschrieben, in denen es um Betrug ging. Bei dem ersten Fall handelt es sich um den ehemaligen Geschäftsführer eines Betreuungsvereins, der die vermögenswirksamen Beiträge seiner Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben an die betreffenden Institutionen abführte, sondern in die eigene Tasche steckte und außerdem auch die fälligen Löhne mit zum Teil monatelanger Verspätung zahlte. Bei dem zweiten Fall handelt es sich um einen Betreuer, der einem Handwerker den für die geleistete Arbeit angefallenen Lohn verweigerte und damit drohte, den Betreffenden, bei anderen Betreuern zu diffamieren, falls er nicht nachgeben würde.

Im ersten Fall gelang es dem geschädigten Mitarbeiter mit anwaltlicher Hilfe einen gerichtlichen Beschluss zur Kontopfändung zu erhalten. Die erste Pfändung ergab zwar nur einen Betrag von 8,00 €, aber mittlerweile konnten auch höhere Beträge gepfändet werden, so dass gute Chancen bestehen, den finanziellen Schaden irgendwann voll erstattet zu bekommen.

Im zweiten Fall kam es nach Ergehen eines gerichtlichen Mahnbescheides zum gerichtlichen Klageverfahren. Zwar hat der um seinen Lohn geprellte Handwerker nicht seine volle Forderung erhalten, aber es kam zumindest zu einem Vergleich mit der Auflage zur Zahlung der Hälfte des gezahlten Lohns. Wir erwartet lief das Klageverfahren sehr unschön ab, der betreffende Betreuer bestritt die Rechtmäßigkeit des Lohns ab und schreckte dabei auch nicht vor haarsträubenden Lügen zurück, allerdings kam er damit bei der zuständigen Richterin nicht durch.

Ich muss gestehen, dass ich im zweiten Fall nicht mit so einem positiven Ausgang gerechnet hätte. Der besagte Betreuer ist bekannt dafür, seinen Willen mit allen Mitteln durchzusetzen und dabei auch vor äußerst fragwürdigen, teilweise sogar kriminellen Methoden nicht zurückzuschrecken. Eine ehemalige Kollegin beschrieb den Betreuer einmal als jemanden, vor dem die Menschen Angst hätten und ein Kollege ergänzte, dass dies sogar auf einige Rechtspfleger zutrifft. Wenn jemand sogar in einem Gericht gefürchtet wird, stellt das kaum eine gute Voraussetzung für ein erfolgreiches Gerichtsverfahren dar.

Unter den geschilderten Umständen muss man über das Ergebnis froh sein. Aber dennoch sollte man dabei nicht außer Acht lassen, dass die Durchsetzung seiner Rechte erst im Rahmen eines Rechtsstreits möglich war. Der wiederum ist meist nur dann erfolgsversprechend, wenn anwaltliche Unterstützung vorhanden ist. Im ersten Fall stellte dies kein Problem dar, weil der geschädigte Mitarbeiter eine Rechtsschutzversicherung besaß, was jedoch im zweiten Fall nicht zutraf. Zwar kann sowohl ein Mahnbescheid als auch eine Klage grundsätzlich auch ohne Anwalt eingereicht werden, aber zum einen wissen das nur sehr wenige Menschen und zum anderen stellt dies für jemanden ohne Erfahrung in rechtlichen Dingen mit Sicherheit eine Überforderung dar, so dass sich dies auch kaum jemand zutraut. Dass es trotzdem zumindest zu einem Vergleich kam, lag hauptsächlich daran, dass der betreffende Handwerker von privater Seite juristische Unterstützung bei dem Verfahren erhielt. Dieses Glück haben die meisten Menschen jedoch nicht und ein derartiger Rechtsstreit würde somit im Normalfall für den Betreuer und nicht für den Geschädigten erfolgreich ausgehen.

Überträgt man diese Erkenntnis auf die Situation von rechtlich Betreuten, dann wird deutlich, dass das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Betreuer zwar ein Instrumentarium im Sinne der Rechte von Betreuten darstellt, de facto kann dieses Rechtmittel jedoch durch die ungleichen Voraussetzungen kaum das halten, was es verspricht. Dies trifft umso mehr zu, da eine Betreuung dem Grundsatz nach nur dann eingerichtet wird, wenn der Betreute selbst nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten eigenständig ausreichend zu regeln.

Bei dieser Thematik fällt mir wieder die Argumentation einer früheren Kollegin ein, die über meine offen geäußerte Kritik an der zweifelhaften Arbeitspraxis einiger Betreuer sehr erbost war und dabei gebetsmühlenartig immer wieder betonte „die Betreuten können sich ja schließlich beschweren“. Die beiden hier beschriebenen Fälle machen mehr als deutlich, wie realitätsfremd und blauäugig diese Einschätzung ist.

Trotzdem oder gerade deswegen weiß ich es umso mehr zu schätzen, wenn zumindest in diesen zwei Fällen der Kampf gegen kriminelle Betreuer doch einmal von Erfolg gekrönt ist!

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