Donnerstag, 19. Juni 2014, 01:03h

Geruchsbelästigung als Grund für Heimeinweisung gegen den Willen eines alten Menschen?

behrens

Wenn alte Menschen durch Demenz oder Gebrechlichkeit auffallen, kommt es im Umfeld immer wieder zu der Frage, ob das Verbleiben in der eigenen Wohnung noch vertretbar ist. Wie ich es hier schon früher einmal geschildert habe, ist es erschreckend, wie schnell Angehörige, Nachbarn, Pflegedienstmitarbeiter und selbst Behördenmitarbeiter das Urteil fällen, jemand müsse so schnell wie möglich ins Heim eingewiesen werden.

Ich erinnere mich an den Fall einer Betreuten eines früheren Kollegen, deren Vermieter hochempört darüber war, dass sich der Kollege sträubte, die alte Dame gegen ihren Willen in einem Heim unterzubringen. Was waren es für Vorfälle, die solche große Empörung hervorriefen? Im Wesentlichen ging es um zwei Dinge: zum einen spazierte die Betreute manchmal barfuß durchs Dorf und zum anderen war sie nicht mehr in der Lage, die Wasserspülung ihres WCs zu bedienen. Was das Barfußlaufen betraf, so muss man sagen, dass es sich nicht im tiefsten Winter abspielte, sondern bei annehmbaren Temperaturen. Und die Probleme mit der Toilettenspülung rührten daher, dass der Spülkasten ausgetauscht worden war und jetzt nicht mehr mit einer Spülkette sondern mit einer Spültaste betätigt wurde. Selbst bei jüngeren Menschen dauert es einige Zeit, ehe sich daran gewöhnt wird – bei einem älteren Menschen mit beginnender Demenz kann es manchmal unmöglich sein, sich an so eine Veränderung zu gewöhnen. So war es auch bei der Betreuten, was zur Folge hatte, dass sie nicht mehr spülte und es dadurch zu einer Geruchsbelästigung kam. Hätte sich die Toilette in der Wohnung befunden, wäre es wahrscheinlich niemandem aufgefallen, aber da sie sich im Hausflur ihrer Einliegerwohnung befand, bekam es der Vermieter mit.

Die Betreute wurde von einer sehr engagierten Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes versorgt, die neben ihren regulären Einsätzen nochmals zusätzlich bei der Betreuten vorbeischaute, nur um die Spülung zu betätigen. Die Mitarbeiterin war genauso wie mein Kollege der Meinung, dass weder das Barfußlaufen noch das Nichtbetätigen der WC-Spülung einen Grund darstellte, die alte Damen gegen ihren Willen aus der ihr vertrauten Umgebung herauszureißen und in einem Heim unterzubringen. Aber wie in so vielen anderen ähnlichen Fällen wurde dies nicht als Respekt vor der Selbstbestimmung eines alten Menschen angesehen, sondern als Verantwortungslosigkeit gedeutet. Es kam von Seiten des Vermieter zu sehr heftigen Anschuldigungen und zu unschönen Aktionen wie dem Fotografieren eines verschmutzen Bettes. Obwohl der Pflegedienst regelmäßig vorbeikam, kam es einmal dennoch dazu, dass durch die Inkontinenz der alten Dame das Bett völlig verschmutzt war. Natürlich wurde das Bett gesäubert, als der Pflegedienst in die Wohnung kam, aber der Vermieter war schneller und nutzte die Gelegenheit, um schnell Fotos zu machen, die dann als Beweis für die Anschuldigung der angeblichen Vernachlässigung der Betreuten herhalten mussten.

Da besagter Kollege und ich zum damaligen Zeitpunkt zusammen in einer Bürogemeinschaft arbeiteten und er gern eine zweite Meinung zu der Situation einholen wollte, suchten wir die Betreute gemeinsam auf. Ich traf eine quietschfidele alte Dame an, die offensichtlich mit sich und ihrem Leben zufrieden war. Ein gezieltes Gespräch war zwar nicht mehr möglich, aber die Betreute brachte durchaus zum Ausdruck, dass sie sich in ihrer Umgebung wohl fühlte. Diesen Eindruck hatte auch die Pflegedienstmitarbeiterin, die damit konfrontiert war, dass der Vermieter auch dem Pflegedienst feindlich gegenüberstand und massiven Druck ausübte.

Wie ist die Geschichte ausgegangen? Irgendwann kam ein Zeitpunkt, an dem mein damaliger Kollege ein passendes Heim suchte und den Versuch wagte, die Betreute dort vorzustellen. Wider Erwarten gefiel es der Betreuten dort und sie fand Zugang zu den anderen Bewohnern, so dass ein dauerhafter Wechsel ins Heim veranlasst wurde. Es ist aber außerordentlich wichtig zu betonen, dass diese Reaktion eine Ausnahme darstellt und viele Betreute an dem Verlust ihrer vertrauten Umgebung zerbrechen. Aus diesem Grund kann gar nicht oft genug betont werden, wie wichtig eine sorgfältige und gewissenhafte Abwägung dieser Entscheidung ist. Manchmal kommt die Bereitschaft, die vertraute Umgebung gegen eine bessere Versorgung einzutauschen nach einiger Zeit von alleine, denn auch ein dementer Mensch kann unter Umständen den Wunsch nach mehr Sicherheit entwickeln. Soweit es möglich ist, sollte man diesen Prozess abwarten.

Worauf es mir bei diesem Beitrag ankommt, ist der Appell an mehr Verständnis für die Eigenheiten und Einschränkungen alter Menschen. Es ist sicherlich nicht angenehm, wenn es zu Geruchsbelästigungen kommt. Und es ist auch zuerst einmal auch ungewöhnlich und befremdlich, dass ein alter Mensch barfuß spazieren geht. Aber beides sind keine ausreichenden Gründe um lauthals nach Heimeinweisung zu rufen und einem Menschen seine Wohnung zu nehmen. Und genauso unfair ist es auch, Betreuern generell Verantwortungslosigkeit und Ignoranz vorzuwerfen, nur weil nicht gleich bei den ersten Problemen eine Heimeinweisung veranlasst wird.

Es wäre schön, wenn diese Problematik mehr Interesse in der Öffentlichkeit erhalten und endlich ein Dialog beginnen würde.

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Montag, 16. Juni 2014, 11:53h

Eine schwere Entscheidung II – und der Versuch, nicht voreingenommen zu sein

behrens

Drei Monate liegt es nun zurück, dass ich für meinen Stiefvater eine Betreuung beantragt habe. Wie ich hier bereits beschrieben habe, fiel es mir alles andere als leicht, mich zu dieser Entscheidung durchzuringen, da ich ja während meiner Tätigkeit als rechtliche Betreuerin leider im Kollegenkreis auch einige sehr unschöne Dinge miterlebt habe. In meinem Antrag an das Amtsgericht erwähnte ich diesen Umstand und schloss das Schreiben mit den Sätzen: „....da es mir aber aus den genannten Gründen jetzt nicht mehr möglich ist, mich selbst um die Belange meines Stiefvaters zu kümmern, würde ich mir wünschen, dass ein Betreuer vorgeschlagen wird, der für seriöses und engagiertes Führen von Betreuungen bekannt ist. Ich möchte darum bitten, keinen Betreuer auszuwählen, der seine Arbeit ausschließlich an kaufmännischen Leitlinien orientiert oder der bei Gericht im Ruf eines respektlosen Umgangs mit den Betreuten steht.

Vor etwa drei Wochen rief mich dann mein Stiefvater an und sagte mir, dass ihm der Name des Betreuers mitgeteilt wurde. Weil keine Telefonnummer aufgeführt war, suchte ich diese im Internet, aber ich fand unter dem genannten Namen nur ein Maklerbüro. Als ich keinen anderen Eintrag vorfand, rief ich trotzdem an und mir wurde mitgeteilt, dass die Telefonnummer richtig sei, da der besagte Betreuer auch Makler ist.

Ich muss gestehen, dass ich bei dieser Information erstmal enttäuscht schlucken musste, denn ich habe ja gerade mit Betreuern, die ihre Betreuertätigkeit mit Maklergeschäften koppeln, extrem ungute Erfahrungen gemacht. In meinem Schreiben an das Amtsgericht hatte ich daher auch erwähnt, dass ich bestimmte berufliche Konstellationen wie eben beispielsweise das Führen von Betreuungen in Verbindung mit der Tätigkeit als Makler für bedenklich halte. Was sollte ich jetzt davon halten, dass nun trotzdem ausgerechnet ein Makler zum Betreuer meines Stiefvaters bestellt wurde?

Ehemalige Kollegen, mit denen ich über die Entscheidung des Gerichts sprach, konnten mein Erstaunen und meine Skepsis verstehen und empfanden die Entscheidung als ignorant. Was mir dann allerdings half, war die Reaktion einer Bekannten, der die Arbeitspraktiken einiger Betreuer meines Bezirks nicht unbekannt sind. Sie empfahl mir, einfach erstmal abzuwarten. Auch wenn der Beruf bzw. die ursprüngliche Ausbildung sicherlich Einfluss hat auf die Art, wie jemand seine Betreuungen führt, so sagt diese letztendlich dennoch nichts über die tatsächliche Ausführung der Arbeit aus.

Immerhin hat der Betreuer meines Stiefvaters meine Bitte erfüllt, meinen Stiefvater vor der eigentlichen richterlichen Anhörung aufzusuchen, damit dieser nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Dies würde mit Sicherheit von vielen meiner früheren Kollegen empört als nicht erforderlich abgelehnt werden. Außerdem hat der Betreuer meinen Stiefvater mittlerweile schon dreimal besucht und ich habe auch einen Rückruf erhalten – beides ist ebenfalls längst nicht selbstverständlich. Bei dem Telefonat erfuhr ich dann, dass der Betreuer meines Stiefvaters nur 30 Betreuungen führt. Das ist eine Zahl, die mich überrascht, da es Betreuer gibt, die trotz ihrer Maklertätigkeit zeitweilig bis zu 70 Betreuungen führen. Auch wenn eine geringe Betreuungszahl noch kein Garant für hohe Qualität ist, so sagt sie dennoch aus, dass es dem Betreffenden ganz offensichtlich nicht in erster Linie um Gewinnmaximierung geht. Ein weiterer Pluspunkt ist der Umstand, dass es keine Homepage gibt, die für peinliche Eigenwerbung genutzt wird.

Alles in allem versuche ich, die Entscheidung des Gerichts gelassen zu nehmen und nicht voreingenommen zu sein. Zugegebenermaßen fällt mir dies nicht leicht, denn wie bereits erwähnt, fiel es mir nach allem, was ich während meiner Tätigkeit als Betreuerin mitbekommen habe äußerst schwer, eine Betreuung für meinen Stiefvater zu beantragen, zumal es eben nicht nur um fragwürdigen Umgang mit den Betreuten geht, sondern auch darum, dass ein nicht unerheblicher Teil des Berufsstandes eine offene Auseinandersetzung mit Kritik vehement und rigoros ablehnt. Aber dennoch ist der Hinweis meiner Bekannten richtig – nicht jeder Makler geht zwangsläufig autoritär und respektlos mit anderen Menschen um. Und auch ein Makler kann einen humanistischen demokratischen Arbeitsansatz haben und Qualität und nicht Zeitersparnis als Ziel anstreben.

Warten wir es also ab.

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Freitag, 30. Mai 2014, 18:00h

Aus aktuellem Anlass – nochmals das Thema Kunde versus Klient

behrens

Zu meiner Verwunderung wird seit einigen Wochen einer meiner älteren Beiträge täglich mehrmals angeklickt. Es handelt sich um den Beitrag „Sprachliche Verwirrungen – aus Klienten werden Kunden.“ Ich habe daraufhin mal ein wenig gegoogelt und dabei wurde ersichtlich, dass es mittlerweile sehr viele Artikel zu der Thematik des Begriffswandels gibt und es wurden auch schon entsprechende Hausarbeiten hierzu verfasst.

Obwohl mich das Thema nach wie vor interessiert, habe ich mir die meisten Artikel ganz bewusst nicht angesehen. Dies ist nicht durch Desinteresse begründet, sondern dadurch, dass ich es mir schlichtweg nicht antun möchte, mich mit den haarsträubenden Theorien der Befürworter der Verwendung des Begriffs des „Kunden“ in der sozialen Arbeit auseinanderzusetzen. Da werden so absurde Argumente angeführt wie die, dass die herkömmliche Verwendung des Begriffs des Klienten den Betreffenden zu einem Objekt degradiert, indem er ihn in eine „defizitäre“ Rolle drängen würde. Hierbei werden sämtliche geschichtliche Entwicklungen in der sozialen Arbeit wie zum Beispiel das Leitbild des klientenzentrierten Arbeitens und der Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe hartnäckig ignoriert.

Was ebenfalls gänzlich ignoriert wird, ist die Tatsache, dass ein Hilfebedarf nicht das Gleiche ist wie ein Konsumbedürfnis. Wer dringend Hilfe braucht, weil er beispielsweise schwerkrank ist und sich sowie gegebenenfalls seine Angehörigen nicht mehr ausreichend versorgen kann, befindet sich nicht in derselben Situation wie jemand, der in ein Kaufhaus geht, weil er ein Konsumprodukt benötigt. Noch weitaus absurder ist jedoch die Ansicht, dass ausgerechnet „Kunden“ nicht den Status eines Objektes innehätten. Hierbei wird der betriebswirtschaftliche Hintergrund dieses Begriffes völlig ausgeblendet, der nicht zum Ziel hat, einen Kunden optimal zu behandeln, sondern darauf ausgerichtet ist, an einem Kunden maximal viel Geld zu verdienen. Wäre dies nicht so, dann würden wohl kaum Unsummen für das riesige Heer von Werbepsychologen ausgegeben werden, deren Aufgabe einzig und allein darin besteht, zu mehr Konsum zu verleiten.

Wird der bisherige sozialpolitische Begriff des Klienten tatsächlich gegen den wirtschaftspolitischen Begriff des Kunden ausgetauscht, dann passt auch der Begriff Sozialarbeit nicht mehr und müsste konsequenterweise neu definiert werden. Aber welcher Begriff wäre geeignet? Soziales Geschäftswesen? Soziale Dienstleistung – oder für diejenigen, die Anglizismen für unverzichtbar halten: Social Business? Steht dabei dann tatsächlich noch der Hilfeempfänger im Mittelpunkt wie ja so gern behauptet wird oder geht es dabei nicht vielmehr um diejenigen, die ein Interesse daran haben, die Arbeit mit möglichst geringem Zeitaufwand auszuführen? Weitere Fragen, die bei der Verwendung von rein wirtschaftlichen Begrifflichkeiten auftauchen: Was wird aus der wissenschaftlichen Begleitung, die für soziale Arbeit so unverzichtbar ist? Wird die dann durch „Markforschung“ ersetzt? Und was wird aus der ebenfalls unverzichtbaren Öffentlichkeitsarbeit? PR-Aktionen und Werbecampagnen?

Das eigentlich Interessante bei der Frage nach Sinn und Unsinn der Verwendung des Begriffs des Kunden wäre natürlich eine konkrete Überprüfung der Folgen, die sich durch die Begriffsänderung ergeben.Hierbei muss man jedoch zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass sich die Verwendung des Begriffs noch längst nicht überall etabliert hat. Außerdem gibt es auch unter all jenen, die einheitlich den Begriff des Klienten verwenden, gravierende Unterschiede im Umgang mit dem Klientel. Allein die Verwendung des Begriffs des Klienten sagt noch überhaupt nichts über dessen Behandlung aus. Aber ungeachtet dessen wird vermutlich irgendwann die Entwicklung zum Übergang zu neuen Begrifflichkeiten und Definitionen einsetzen.

Die entscheidende Frage wird dann sein: verhalten sich diejenigen, die den Begriff des Kunden verwenden, tatsächlich respektvoller und weniger autoritär als diejenigen, die den Begriff des Klienten verwenden? Wird einem „Kunden“ tatsächlich mehr Autonomie und Mitspracherecht eingeräumt als einem Klienten? Der Logik der Theorie des „Kunde = selbstbestimmtes Subjekt“ und „Klient = abhängiges Objekt“ zufolge müssten sich die „Kunden“ sehr viel besser behandelt fühlen als die Klienten. Aber genau daran habe ich Zweifel.

Ich habe in meinem früheren Kollegenkreis bereits das genaue Gegenteil erlebt. So tituliert ausgerechnet ein Betreuer, dessen Verhalten überall als ausgesprochen autoritär und respektlos beurteilt wird, seine Betreuten als Kunden. Auch wenn man diesen Einzelfall natürlich nicht verallgemeinern kann, so wird dadurch immerhin exemplarisch deutlich, dass die Verwendung des Begriffs des Kunden überhaupt nichts damit zu tun haben muss, ob der Klient respektvoll und auf Augenhöhe behandelt wird. Es ist nicht auszuschließen, dass der Hintergrund des Begriffswechsels eher auf das Gegenteil hinweist, nämlich auf eine Haltung, die die Komplexität einer sozialen Aufgabe auf den rein wirtschaftlichen Aspekt reduziert. Es geht dann folglich dabei nicht um die Aufhebung des angeblichen Status eines Objekts, sondern vielmehr um die Reduzierung auf die Funktion eines Käufers (denn genau das ist ein Kunde), die nur einen geringen Teilaspekt einer komplexen Sichtweise erfasst. Das ist dann weniger eine Frage des Respekts als vielmehr ein Frage der Arbeitsersparnis.

Um wieder auf den Ausgangspunkt meines Beitrags zurückzukommen, nämlich die Auseinandersetzung um den Hintergrund des Austauschs des Begriffs des Klienten gegen den des Kunden im Bereich der sozialen Arbeit – das unerwartet große Interesse an diesem Thema macht deutlich, dass es eben nicht nur um Begrifflichkeiten geht, sondern um nichts Geringeres als um die Vereinnahmung sozialer Arbeit durch rein wirtschaftliche Aspekte. Dies allein ist schon beunruhigend. Aber man erweist der Sozialpolitik einen Bärendienst, wenn man das Ganze dann noch als eine Verbesserung im Sinne von mehr Ebenbürtigkeit und mehr Mitbestimmung deklariert. Und last-not-least – das, was sich in der Wirtschaft abspielt, hat nicht unbedingt den Vorbildcharakter, an dem man sich kritiklos orientieren sollte…

Hier noch ein Tipp für diejenigen, die zur Thematik ein wenig weiterlesen wollen:
http://www2.fhstp.ac.at/~webmaster/equal_template/content/Downloads/03_Qualit%E4t-in-der-Beratung-Betreuung/Kundenbegriff_der_Sozialen-Arbeit.pdf

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