Mittwoch, 15. Dezember 2010, 15:25h

Welches Fachwissen brauchen Betreuer?

behrens

Was die Betreuungsarbeit so schwierig macht, ist der Umstand, dass für die Ausübung dieses Berufs ein äußerst breites Spektrum völlig unterschiedlicher Wissensbereiche erforderlich ist. Die Arbeit eines Betreuers erfordert kaufmännisches, juristisches und sozialarbeiterisches Fachwissen.

Man kann dies vielleicht mit einem Beispiel deutlich machen. Nehmen wir den Fall eines Betreuten, der an beginnender Demenz leidet und deswegen auf lange Sicht in seiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt ist. Und nehmen wir an, es ist aufgrund der beginnenden Demenz schon zu folgenschweren Versäumnissen gekommen, wie z.B. Kontoüberziehung, nicht bezahlte Miete, Strom, e.t.c.. Und nehmen wir an, dass der Vermieter deswegen schon die Kündigung ausgesprochen hat, so dass eventuell eine Zwangsräumung droht.

Der in diesem Fall entstandene Handlungsbedarf erstreckt sich auf mindestens drei Bereiche. Es muss schnellstens die rechtliche Situation geprüft werden, um zu klären wie die Kündigung rückgängig gemacht werden kann. Außerdem muss umgehend ein geeigneter Pflegedienst beauftragt werden, damit sichergestellt wird, dass der Betreute angemessen versorgt ist. Wegen des überzogenen Kontos müssen mit der Bank Abzahlungsmöglichkeien verhandelt werden und das zur Verfügung stehende Geld muss genauestens für den täglichen Bedarf und die Begleichung der Zahlungsrückstände eingeteilt werden. Gleichzeitig muss abgeklärt werden, auf welche staatlichen Zuschüsse ein Anspruch bestehen könnte. Zum Betreuten muss ein vertrauensvoller Kontakt aufgebaut werden, damit eingeschätzt werden kann, ob noch genug Selbständigkeit für das Leben in einer eigenen Wohnung vorhanden ist oder ob der Wechsel in ein Heim unvermeidbar ist. In dem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob vielleicht eine ärztliche Behandlung und die Gabe von Medikamenten erforderlich ist.

Um alle diese Probleme zu lösen, braucht der Betreuer juristische Grundkenntnisse im Mietrecht und er braucht kaufmännisches Wissen für die Verwaltung der Finanzen. Außerdem braucht der Betreuer Kenntnisse über die bestehenden Möglichkeiten staatlicher und eventuell ehrenamtlicher Hilfen und er braucht soziapädagogisches Wissen, um die richtige Perspektive für den Betreuten zu finden und umzusetzen.

Jetzt könnte man den Fall noch weiter komplizieren, indem man annimmt, dass sich nach einigen Monaten irgendwo in der Wohnung doch noch Sparbücher, Wertpapiere oder vielleicht sogar eine große Summe Bargeld anfindet. In der Praxis ist nicht ungewöhnlich und kommt immer wieder vor. In diesem Fall müssen die gerade beantragten Zuschüsse wieder zurückgezahlt und das Geld angelegt werden. Bei der Geldanlage muss eine sogenannte „mündelsichere“ Anlage gewählt werden, die aber gleichzeitig auch noch optimale Zinsen erzielt. Für den Betreuer heißt dies, dass er im Bereich der Geldanlage über einen umfassenden und auch aktuellen Kenntnisstand verfügen muss.

Zusätzlich können noch viele kleine Schwierigkeiten auftauchen, wie etwa die Erfordernis, ein durch die Demenz nicht mehr nutzbares Fahrzeug abzumelden und zu verkaufen. Vielleicht gibt es auch ein Haustier, mit dessen Versorgung der Betreute jetzt überfordert ist und das anderweitig untergebracht wird. Vielleicht ist der Betreute auch so dement, dass er orientierungslos ist und nachts bei den Nachbarn klingelt oder wegläuft. Dies bedeutet dann wiederum, dass regelmäßig Beschwerden der Nachbarn und Nachfragen die Polizei eingehen, mit denen der Betreuer sich auseinandersetzten muss. Es wäre außerdem denkbar, dass die Angehörigen die Betreuung ablehnen und jede veranlasste Regelung erschweren.

Zugegeben – dies ist ein Fallbeispiel, das so ziemlich alle der möglichen Schwierigkeiten auf einmal beinhaltet. Aber auch wenn es im Betreuungsalltag nicht immer so extrem zugeht, so handelt es sich dennoch sehr selten um lediglich ein einzelnes Problem. Altersgebrechlichkeit, Demenz und psychische Erkrankung lösen eine Kettenreaktion aus, die eben nicht nur ein gesundheitliches Problem darstellt, sondern die auch andere Lebensbereiche, wie den der Finanzen oder den der Wohnungsangelegenheiten, in Mitleidenschaft ziehen.

Und hiermit nähern wir uns wieder der Ausgangsthese, dass die Erfordernis von vielen unterschiedlichen Wissensbereichen eine grundsätzliche Schwierigkeit in der Betreuungsarbeit darstellt. Es kann nämlich durchaus sein, dass jemand sehr gut mit Menschen umgehen kann und dadurch schnell in der Lage ist, herauszufinden, was der Betreute wirklich braucht und was zu veranlassen ist. Aber nicht jeder, der diese Fähigkeit hat, verfügt zwangsläufig auch über professionelles kaufmännisches Wissen. Der Betreute erhält dann vielleicht auf jeden Fall die geeigneten persönlichen Maßnahmen, aber vielleicht wird sein Geld nicht so gewinnbringend angelegt, wie es theoretisch möglich wäre.

Auf der anderen Seite ist es vorstellbar, dass jemand sich mit der Verwaltung des Geldes und dessen gewinnbringendster Anlage sehr gut auskennt, aber nicht in der Lage ist, den erforderlichen guten persönlichen Kontakt zum Betreuten aufzubauen, der erforderlich ist, um die optimale Hilfestellung und die optimale Wahl des Lebensumfeldes herauszufinden.

Es ist auch vorstellbar, dass jemand zwar gleichermaßen über gutes kaufmännisches und gutes sozialarbeiterisches Fachwissen verfügt, aber in der Betreuung auch höchst komplizierte juristische Fragestellungen auftauchen. Andersherum kann es auch sein, dass jemand über ein komplexes juristisches Fachwissen verfügt, aber trotzdem das soziale Hilfsangebot mit seinen diversen Variationen nicht kennt.

Auch wenn die Frage des persönlichen Engagements hier nicht thematisiert werden soll, so darf nicht vergessen werden, dass es natürlich auch durchaus vorstellbar ist, dass jemand trotz der Tatsache, gleichermaßen über professionelle juristische, sozialarbeiterische und kaufmännische Kenntnisse zu verfügen, diese nicht ausschöpft, weil es an persönlichem Interesse für den Betreuten oder an der Bereitschaft zur Aufwendung der erforderlichen Zeit fehlt. Hierdurch relativiert sich dann wiederum jegliches Fachwissen. Und natürlich relativiert sich auf der anderen Seite auch die Frage des persönlichen Engagements, denn ohne Fachwissen reicht dieses noch nicht für gute Betreuungsarbeit.

Resümee: Wenn es zur Erfordernis einer Betreuung kommt, weil jemand nicht mehr in der Lage ist, sein Leben selbständig zu regeln, dann umfasst dies meist mehr oder weniger alle Lebensbereiche. Und so wie sich die Probleme über alle Lebensbereiche erstrecken, so muss ein Betreuer auch in all diesen verschiedenen Bereichen über das jeweils erforderliche Fachwissen verfügen. Eine vielschichtige Problemlage erfordert ein genauso vielschichtiges Fachwissen. Es kommt eben nicht nur auf die bestmögliche Verwaltung des Geldes an, nicht nur auf das juristische Ausschöpfen aller möglichen Rechtsmittel, nicht nur auf die bestmögliche soziale und pflegerische Versorgung.

Es kommt – und das macht eine gute Betreuungsarbeit so schwierig – darauf an, alles gleichermaßen gut zu erfüllen.

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Dienstag, 7. Dezember 2010, 01:16h

Betreuungsgerichtstag

behrens

Ich bin gerade Mitglied im Betreuungsgerichtstag – vormals Vormundschaftsgerichtstag – geworden. Zwar bin ich mir noch nicht völlig im Klaren darüber, was diese Mitgliedschaft bedeutet, aber die Zielsetzung gefällt mir:

Der Verein dient als Forum des Dialogs aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Personen und Stellen…Er wirkt mit an der Weiterentwicklung des Rechts, der Standards sozialer Arbeit und der gesellschaftlichen Integration der betroffenen Menschen…Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“.

Neben der Satzung wurde mir ein dickes Buch zugesandt, das ein breites Spektrum von Beiträgen zum Thema Betreuung enthält. Es geht um Strukturen im Betreuungswesen, um Umgang mit den Betreuten, um Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten, um Lebensbedingungen von Betreuten und um Perspektiven. Der Titel des Buchs „Der Mensch im Mittelpunkt“ gefällt mir zwar überhaupt nicht, da es wohl keine Aussage gibt, die mehr missbraucht wurde. Aber den Autoren scheint es ausnahmsweise Ernst zu sein mit der Zielsetzung, denn wohltuend bleibt man vor dem Thema Vergütung verschont.

Ich habe das Buch längst noch nicht durchgelesen und nicht jedes einzelne Thema interessiert mich. Aber ich habe das Gefühl, dass ich mir das erste Mal seit sehr langer Zeit wieder an das annähere, worum es in meiner Ausbildung eigentlich ging: Strategien und Möglichkeiten zu entwickeln, um sozialer Benachteiligung entgegenzuwirken. Eine Lobby zu bilden für diejenigen, die in dieser Gesellschaft auf Hilfe angewiesen sind.

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Donnerstag, 2. Dezember 2010, 01:21h

Thema Einsparungen - der Unterschied zwischen betriebswirtschaftlichem und volkswirtschaftlichem Denken

behrens

Einmal im Monat treffen sich Vertreter von verschiedenen sozialen Einrichtungen und behördlichen Stellen unseres Bezirks zum Austausch in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft – kurz PSAG. Es geht um einen Informationsaustausch über die den sozialen Bereich betreffenden Neuigkeiten. Neue Einrichtungen, neue Rechtssprechungen, Veränderungen in Verfahrensabläufen, politische Hintergründe und vieles mehr. Heute fand unser jährliches Weihnachtsfest statt, das traditionsgemäß von den Elbewerkstätten, einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen, veranstaltet wird.

Diesmal ging es unter anderem um das Problem, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen die erforderliche Hilfeleistung verweigert wird, indem die Kriterien für die Hilfegewährung als nicht erfüllt angesehen werden. Im Klartext: jemand möchte Hilfe, wird aber als zu gesund eingestuft. Dies kann sowohl bei psychosozialen Hilfeleistungen wie PPM (personenbezogene Hilfe für psychisch kranke Menschen) als auch bei rechtlicher Betreuung passieren. Staatliche Hilfen – egal aus welchem Topf – kosten Geld und nach Meinung der Politiker eben viel zuviel. Also werden die Maßstäbe enger angelegt.

Man dreht sich bei diesen Diskussionen im Kreis. Denn wenn eine beantragte erforderliche Hilfeform abgelehnt wird, bleibt der Hilfebedarf natürlich nach wie vor bestehen, so dass sich die Situation meist irgendwann verschlimmert und andere Hilfen erforderlich werden. Hinzu kommt die merkwürdige politische Tendenz, soziale Einrichtungen immer mehr in private Unternehmen zu wandeln. Aus Beratungsstellen werden dann plötzlich GmbHs, Holdings oder KGs.

Ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn dies auch zum gewünschten Erfolg führen würde. Aber leider ist das nicht so. Und einer der Kollegen hat dies auf den Punkt gebracht: die sozialen Einrichtungen werden immer mehr betriebswirtschaftlich geführt anstatt volkswirtschaftlich. Es werden Heime oder Krankenhäuser privatisiert, weil man sich davon wirtschaftlicheres Arbeiten verspricht, was sich jedoch meist nicht erfüllt. Konsequenz dieser Umwandlung ist aber außerdem, dass sich durch strukturelle Veränderungen Defizite in anderen Bereichen ergeben können. Auf betriebswirtschaftlicher Ebene ist das dann schnurz-piepe-egal, auf der volkswirtschaftlichen aber eben nicht. Wenn man z.B. die Aufnahmekriterien für eine Arbeitsstelle in einer Werkstatt für Behinderte erhöht, mag es sein, dass die Werkstatt dann wirtschaftlicher arbeitet. Es fallen dann aber Menschen aus dieser Einrichtung heraus, für die dann irgendwann eine andere Hilfe erforderlich wird.

Eine wahre Hiobbotschaft ist die Absicht der Stadt, die bezirkliche Seniorenberatung einzusparen. Die Seniorenberatung ist eine eng an das Sozialamt angeschlossene Stelle, die für die älteren Menschen zuständig ist, wenn diese Hilfe bei der Organisation ihrer Versorgung benötigen. Ältere Menschen haben oftmals noch nie etwas mit dem Sozialamt zu tun gehabt und wissen daher überhaupt nicht, wo und wie man einen Antrag stellt. Meist ist die bezirkliche Seniorenberatung nur mit einer, manchmal auch mit zwei Personen besetzt, die die älteren Menschen in ihrer Wohnung aufsuchen. Oftmals geht es um die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes und die damit verbundenen finanziellen Hilfen, oder es geht um die Beantragung eines Platzes in einer Tagespflegestätte oder in einem Heim. Auf jeden Fall geht es meist um sehr existentielle Probleme.

Und diese Stellen will die Stadt nun einsparen. Wer kümmert sich dann um hilfebedürftige alte Menschen? Wahrscheinlich erstmal niemand, bis die Situation so eskaliert, dass jemand eine rechtliche Betreuung benötigt, die alles weitere veranlasst. Oder aber jemand muss dann ins Heim, wodurch die Versorgung gewährleistet ist. Aber das sind ja andere Finanzierungstöpfe und deswegen interessiert es schlichtweg niemanden.

Wir haben alle diese unerfreulichen Neuigkeiten mit Galgenhumor aufgenommen – schließlich war es ja unser Weihnachtsfest und wir wollten ein wenig feiern. So negativ der Anlass zur Diskussion auch war – immerhin gab es wenigstens eine Diskussion. Es wäre unvorstellbar, die besprochenen Themen beim Treffen der Berufsbetreuer zu diskutieren. Niemand ist daran auch nur ansatzweise interessiert, da diese Themen nicht unmittelbar mit unserer Vergütung zusammenhängen. Und dies ist genau das, worum es in im Grunde bei der Diskussion ging – der Unterschied zwischen betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Denken.

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