Samstag, 25. Dezember 2010, 01:31h
Ich habe keinen Korpsgeist
Gestern hat mich ein Kollege mit dem Begriff „Korpsgeist“ vertraut gemacht. Ehrlich gesagt war mir dieser Begriff überhaupt nicht geläufig. Ich kenne Begriffe wie Solidarität, Kollegialität, Sozialverhalten. Aber all diese Begriffe haben nur entfernt etwas mit Korpsgeist zu tun.
Korpsgeist gab es in den Ritterorden, im preußischen Militär, in den studentischen Verbindungen und heutzutage sogar in den Bereichen der Betriebsführung. Einer für alle – alle für einen. Hört sich nicht schlecht an. Klingt irgendwie doch ein bisschen nach Solidarität – die ich mir ja schon so lange und so sehnlichst wünsche. Ein gemeinsames Ziel verfolgen, etwas gemeinschaftlich erkämpfen und durchsetzen, anderen bei Angriffen den Rücken stärken und im Gegenzug selbst den Rücken gestärkt bekommen. Aber wenn all dies gleichbedeutend mit Korpsgeist wäre, dann würde man ja diesen Begriff und nicht den der Solidarität verwenden.
Es muss also einen entscheidenden Unterschied geben. Und es muss etwas sein, das mir persönlich fehlt, denn von einigen Kollegen wurde vorgeworfen, dass es eben jener Korpsgeist ist, an dem es mir mangeln würde. Begründet wird dies mit dem Vorwurf, dass es der Korpsgeist zwingend gebietet, Kritik - selbst wenn sie berechtigt ist - nicht öffentlich zu äußern, wenn es sich dabei um das Verhalten der eigenen Gruppenmitgliedern handelt.
Ich glaube, ich habe den Unterschied zu den mir geläufigen Begriffen eben herausgefunden. Korpsgeist bedeutet Gleichschritt. Und zwar ganz gleich in welche Richtung. Korpsgeist kann bedeuten, sogar großen Unsinn, böse Schweinereien oder absurde Aktionen mitzumachen und mitzutragen. Es ist nicht ein gemeinsames Ziel, eine gemeinsame Haltung, durch die eine Verbindung mit den anderen Korpsmitgliedern entsteht – nein, es ist lediglich eine mehr oder weniger zufällige und auch nur partielle Zugehörigkeit zu einem Stand oder einer Gruppe. Und zu allem was immer dieser Stand oder diese Gruppe dann tut, muss konsequent genickt werden. Der Korps hat keine andere Funktion als die, sich selbst zu nützen. Eine Zweckgemeinschaft, deren einziger Zweck sie selbst ist.
Ob jemand andere Menschen ausnutzt, ob jemand menschenverachtende Positionen vertritt, ob jemand lügt und betrügt oder ob jemand kompletten Schwachsinn veranstaltet – all dies muss ausnahmslos mitgetragen werden. Mit anderen Worten – das Gehirn bleibt draußen. Das Gewissen im Zweifelsfall auch.
Und deswegen habe ich keinen Korpsgeist. Ich will nicht im Ritterorden an Kreuzzügen teilnehmen. Ich will auch nicht im preußischen Stechschritt marschieren. Ich will auch in keiner schlagenden Burschenschaft an Trinkgelagen teilnehmen. Ich will nicht in irgendeinem Betrieb als Heldin der Arbeit gefeiert werden. Und vor allem will ich weder ducken vor Betreuern, die sich wie Obersturmführer aufführen noch vor Betreuern, die in den Betreuten nichts anderes als eine Einnahmequelle sehen.
Da wo Korpsgeist herrscht, zählt nichts anderes mehr als das Wohl derjenigen, die zum Korps gehören – das aller anderen wird bedeutungslos. Korpsgeist ist ein Euphemismus für Cliquen- und Vetternwirtschaft.
Ich habe keinen Korpsgeist. Und ich will auch keinen.
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Freitag, 24. Dezember 2010, 00:27h
Wie verdienen Betreuer ihr Geld?
Seit 2005 wird die Betreuungsarbeit pauschal vergütet. Der Stundensatz beträgt 44,00 €* und nur im ersten Jahr gibt es aufgrund des erhöhten Arbeitsanfalls eine erhöhte Pauschale. Nach dem ersten Jahr gelten folgende Pauschalen:
In der eigenen Wohnung lebende Betreute:
3,5 Stunden monatlich = 154,00 € (jährlich 1.848,00 €)
Im Heim lebende Betreute:
2,00 Stunden monatlich = 88,00 € (jährlich 1.056,00 €)
Es gibt Betreute, die als „vermögend“ eingestuft werden. Dieser Begriff ist jedoch irreführend, denn als vermögend gilt schon jemand, der ein Sparguthaben besitzt, das den Betrag von 2.600,00 € übersteigt. Vermögende Betreute müssen die Vergütung nicht nur selbst zahlen, sondern es werden auch höhere Stundenpauschalen zugrunde gelegt. Eine Handhabung, die sich meines Erachtens nicht unbedingt logisch erschließen lässt.
In der Wohnung lebende Betreute:
4,5 Stunden monatlich = 198,00 € (jährlich 2.376,00 €)
Im Heim lebende Betreute:
2,5 Stunden monatlich = 110,00 € (jährlich 1.320,00 €)
Wenn eine Betreuung sehr arbeitsintensiv ist, dann kann der zeitliche Aufwand auch nach Jahren noch weitaus höher als 3,5 bzw. 4,5 Stunden monatlich ausfallen. Ist eine Betreuung nicht sehr arbeitsintensiv, kann Arbeitsaufwand aber auch geringer ausfallen. Das Ganze wird „Mischkalkulation“ genannt, bei der man davon ausgeht, dass sich die arbeitsintensiven mit den weniger arbeitsintensiven Betreuungen ausgleichen.
Ob dies tatsächlich so ist, hängt von vielen Faktoren ab. Nimmt der Betreuer an Besprechungen teil? Besucht er die Betreuten regelmäßig? Wird die Betreuung immer individuell abgestimmt oder aber nach einem Einheitsprinzip? Besteht eine optimale Arbeitsorganisation? Hat der Betreuer Mitarbeiter? Ist die Arbeit am tatsächlichen Handlungsbedarf orientiert oder werden bestimmte Aufgaben generell ausgeklammert? Wird bei Problemen die optimale Lösung angestrebt oder die zeitsparendste?
Die Pauschalierung wurde eingeführt, weil die Kosten für Betreuungsarbeit drastische Höhen annahmen. Wie wurde denn nun aber vor der Pauschalierung vergütet?
Vor der Vergütung gab es einen Stundenlohn von 33,00 € und im Gegensatz zur Pauschalierung zuzüglich und nicht inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzlich konnten Kosten für Telefonate, Porto, Kopien und Fahrkosten geltend gemacht werden.
War eine Betreuung sehr aufwändig, dann wurde dies auch vergütet, wobei jede einzelne Tätigkeit minuziös aufgeführt werden musste. Es konnte dann auch geschehen, dass ein Rechtspfleger einige Tätigkeiten beanstandete, da sie seiner Meinung nach nicht zu den Aufgaben gehörten.
Auf der anderen Seite gab es natürlich damals genauso wie heute Betreuungen, in denen alles gut geregelt und der Betreute optimal versorgt war und hierdurch die eigentliche Betreuungsarbeit nur minimal ausfiel. Wobei betont werden muss, dass die Notwendigkeit einer Betreuung auch trotz einer guten Organisation der Versorgung bestehen bleiben kann.
Eigentlich gab es indirekt auch damals schon die Mischkalkulation, denn auch damals glichen sich sehr arbeitsintensive mit weniger arbeitsintensiven Betreuungen aus. Aber eben nur eigentlich, denn die Rechnungsstellung hing natürlich auch von der Ehrlichkeit der Betreuer ab.
Waren wir Betreuer denn nun immer ehrlich? Dies ist eine mehr als spannende Frage, denn die Pauschalierung, über die viele Betreuer sich so bitter beklagen, ist eine Folge der Kostenexplosion und wenn eben diese Kostenexplosion mit verursacht wurde durch Betreuer, die überhöhte Abrechnungen erstellt haben, dann sollten wir uns nicht so sehr über Gesetzgebung beschweren, sondern vielmehr über diejenigen Kollegen, die diese Reglementierung verursacht haben.
Und weil ich diese Frage so spannend finde, werde ich demnächst einmal einen interessanten Vergleich zweier Rechnungen anstellen.
*sofern ein Studienabschluss vorliegt, Betreuer ohne Studienabschluss verdienen weniger.
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Montag, 20. Dezember 2010, 11:43h
Das Bonmot zum Nachmittag
Ergebung und Duldsamkeit ist nicht der moralische Weg, wenn er auch der bequemere ist.
Martin-Luther King (1929-1968)
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