Freitag, 25. Juni 2010, 16:35h
Der Faktor Zeit im Umgang mit Menschen – die Betreuungsfallzahl
Auch wenn sich die Ansichten über Ziel und Methodik in der Arbeit und im Umgang mit Menschen völlig unterscheiden mögen, es gibt ein Kriterium, das die Basis für alle weiteren Ansatzpunkte bildet und dieses Kriterium ist die Menge an Zeit, die ich jemandem widme. Der Mensch, dessen Wohl mir anvertraut ist, beansprucht Zeit. Und die Menge der Zeit ist gleichbedeutend mit der Menge an Hilfe und Unterstützung, die ich jemandem zukommen lasse.
Und Zeit steht nicht unbegrenzt zur Verfügung, Zeit muss auf die Anzahl der Betreuten verteilt werden. Da freiberufliche Betreuer nicht angestellt sind und der Verdienst sich nach der Höhe der Fallzahl richtet, besteht schon von vorneherein ein grundsätzlicher Konflikt zwischen den Interessen der Betreuten und denen des Betreuers. Für letzteren ist eine große Fallzahl – gleichbedeutend mit viel Einkommen – von Vorteil, für die Betreuten selbst ist eine niedrige Fallzahl – gleichbedeutend mit intensiver Betreuung – von Vorteil. Eine hohe Fallzahl kann nur erreicht werden, wenn ein möglichst geringer Zeitaufwand für den einzelnen Betreuten besteht. Eine qualitativ gute Betreuung ist allerdings mit minimalem Zeitaufwand kaum möglich.
Um Missverständnisse zu vermeiden: ein Betreuer mit geringer Betreutenzahl muss nicht zwangsläufig ein guter Betreuer sein, denn auch trotz großen Zeitaufwands können Fehler gemacht und falsche Entscheidungen getroffen werden. Und auch trotz hoher Fallzahl können, wenn die Arbeitabläufe gut und professionell organisiert sind, Betreute die ihnen zustehende und erforderliche Unterstützung erhalten. Nur – irgendwo gibt es zwangsläufig eine Grenze. Und dieses „irgendwo“ ist genau dort, wo Qualität aufhört und in reine Abfertigung übergeht.
Niemand schreibt einem Berufsbetreuer vor, wie viele Betreuungen er führen darf und entsprechend variiert die Zahl der zu betreuenden Personen zwischen 20 und 70 (manchmal auch erheblich mehr) Personen. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass manche Betreuer auch noch andere Tätigkeiten wahrnehmen, so dass man kaum ermitteln kann, wie viel Zeit denn nun tatsächlich für den einzelnen Betreuten übrig bleibt.
Um nochmals auf das von mir eingangs Gesagte zurückzukommen – Zeit ist die Basis für den Umgang mit Menschen. Das ständige und allgegenwärtige Bestreben, möglichst wenig Zeit aufzuwenden um möglichst viele Menschen zu betreuen, hat erschreckende Auswirkungen auf den Umgang mit Menschen. Dieser selbstauferlegte Zeitdruck bedeutet das Ende des Prinzips des Bestmöglichen zu Gunsten des Prinzips des Mindestmasses.
Vielleicht hat der Ein- oder Andere das Buch „Momo“ von Michael Ende gelesen. In dieser Erzählung treiben sogenannte „graue Herren“ ihr Unwesen, die versuchen, überall und immerzu Zeit einzusparen. Was übrig bleibt, ist eine rein auf Zweckmäßigkeit ausgerichtete menschliche Maschinerie, in der so ziemlich alles fehlt, was Menschen für ein menschenwürdiges Leben brauchen. Gott-sei-Dank gelingt es am Ende der kleinen Momo, die Zeiträuber in die Flucht zu schlagen. Das reale Leben unterscheidet sich leider immer weniger von Michael Endes Zukunftsvision – bleibt zu hoffen, dass es auch irgendwann jemanden gibt, der es Momo gleichtut und den Zeitdiebstahl verhindert.
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Mittwoch, 23. Juni 2010, 03:18h
Kant für Betreuer – oder was ist ein Interessenkonflikt?
Bevor ich als Berufsbetreuerin tätig wurde, hatte ich eigentlich niemals mit dem Begriff des Interessenkonflikts zu tun. Über Methodik in sozialpädagogischer Arbeit wurde und wird oft und heftig gestritten, aber über das Ziel war und ist man sich so gut wie immer einig: Das Wohl des Klientels. Ganz anders bei der Betreuungsarbeit. Hier konkurriert das Wohl des Betreuten mit dem des Betreuers. Und es ist äußerst schwierig, eindeutige Kriterien dafür zu finden, ob bei Entscheidungen das Wohl des Betreuten den Ausschlag gab, oder aber der Vorteil für den Betreuer.
Beispiele gibt es viele. Nehmen wir beispielsweise die Einschaltung eines Anwalts. Es kann durchaus sinnvoll und sogar zwingend erforderlich sein, bei bestimmten rechtlichen Problemen einen Anwalt zu beauftragen. Aber es kann genauso gut auch völlig überflüssig sein und für den Betreuten (oder die Staatskasse) nur unnötige Kosten verursachen. Und bei denjenigen Betreuern, die neben ihrer Funktion als Betreuer auch Anwalt sind, entsteht der Interessenkonflikt dadurch, dass die Erteilung eines Mandats eben auch Geld bringt. Es muss also immer wieder von neuem sorgfältig erwogen werden, ob eine Mandatserteilung auch wirklich für den Betreuten einen Vorteil bringt.
Ein anderer Interessenkonflikt kann dadurch entstehen, dass Pflegedienste, Besuchsdienste, Handwerker und Pflegeheime um die Aufträge von Betreuern werben und es dabei auch schon mal zu kleinen „Werbegeschenken“ kommen kann. Diese müssen gar nicht unbedingt materieller Art sein, sondern können auch einfach in dem Angebot von ein paar Extra-Serviceleistungen bestehen, die das Leben eines Betreuers ein bisschen einfacher machen. Auch hier steht und fällt die Entscheidung für oder gegen den Anbieter damit, ob die Eignung für den Betreuten oder aber die Eignung für den Betreuer im Vordergrund steht.
Nicht unbedenklich ist auch die Frage von freundschaftlichen Verbindungen zwischen Betreuern und anderen Dienstleistern. Wird jemand beauftragt, weil derjenige vom Anbieterprofil her genau auf die Bedürfnisse des Betreuten zugeschnitten ist, oder aber weil der Betreuer mit ihm befreundet ist und mit einer Beauftragung einen Freundschaftsdienst leisten will? Aber auch wenn letzteres nicht der Fall ist, wird immer ein leiser Makel an einer derartigen Zusammenarbeit haften, da die tatsächliche Motivation für die Beaufragung niemals völlig eindeutig ist. Was diese Problematik erschwert, ist allerdings die Tatsache, dass Freundschaften manchmal auch im Laufe der Jahre erst entstehen. Auch ich arbeite mit Pflegediensten, Besuchsdiensten e.t.c. zusammen, von denen mir einige besser als andere gefallen und bei denen es zu freundschaftlichen Kontakten gekommen ist. Ich versuche, dieses Problem zu lösen, indem ich grundsätzlich nicht nur mit einem Pflegedienst oder Besuchsdienst zusammen arbeite, sondern möglichst immer mit mehreren.
Ob es für den Betreuten wirklich von Vorteil ist, wenn der Betreuer neben seiner Funktion als Betreuer auch noch Immobilien- oder Versicherungsmakler ist, ist fraglich. Wird ein Haus nur deswegen verkauft, weil der Besitzer auf keinen Fall mehr darin leben kann und will, oder spielt bei der Entscheidung für einen Verkauf auch die Aussicht auf eine Courtage eine Rolle? Braucht und will ein Betreuter wirklich zwingend bestimmte Versicherungen oder aber ist es die Möglichkeit einer Provision, aufgrund der bestimmte Versicherungen abgeschlossen werden?
Was würde nun Kant zu dem Problem des Interessenkonflikts sagen? Kant formulierte in seiner Grundlegung der Metaphysik der Sitten: „Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zur Erreichung irgendeines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen an sich gut“. Einfacher ausgedrückt: nicht das, was jemand tut, sondern warum er es tut, ist das Kriterium für die moralische Bewertung einer Tat. Auf die Arbeit als Betreuer bezogen heißt dies, nicht die Tatsache des Vorteils einer Maßnahme ist das Entscheidende, sondern der Grund für das Ergreifen einer Maßnahme. Liegt der Grund für die Erteilung eines anwaltlichen Mandats, die Beauftragung eines Pflege- oder Besuchsdienstes, den Verkauf einer Immobilie oder den Abschluss einer Versicherung einzig und allein in dem Wunsch nach dem Vorteil für den Betreuten, ist dies moralisch nicht verwerflich - selbst wenn dies auch einen Vorteil für den Betreuer mit sich bringt.
So exakt Kant sein Kriterium für moralische Bewertbarkeit von Handlungen auch formuliert hat, so wenig hilfreich ist dies aber in der Arbeitspraxis. Bei Menschen, die grundsätzlich ihren Vorteil suchen und prinzipiell die eigenen Interessen vor die aller anderen stellen, ist dieser Wesenszug oftmals so erstarrt und verselbständigt, dass diese Menschen gar nicht mehr in der Lage sind, diesen Mechanismus überhaupt noch zu erkennen. Das Eigeninteresse ist so dominierend und so allseits präsent, dass das Eigeninteresse fälschlicherweise schon mit dem Wohl aller gleichgesetzt wird.
Fazit? Wenn die Bedingungen und die Voraussetzungen für die Arbeit als Betreuer es zulassen, dass das Eigeninteresse so bestimmend für die Arbeit werden kann, dann brauchen wir zwingend Kontrollinstanzen. Weil wir eben nicht immer durch den „kantschen guten Willen“ bestimmt werden, sollten gesetzliche Schranken uns daran hindern, Entscheidungen zu fällen, die in erster Linie uns und nicht unseren Betreuten Vorteile bringen.
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Montag, 14. Juni 2010, 20:39h
Sterbehilfe – wer kann entscheiden?
Vor einiger Zeit habe ich mehrere Beiträge zum Thema Sterbehilfe geschrieben. Jetzt bin ich beim Googeln auf einen Leserbrief eines mir bekannten Arztes gestoßen, in dem es um das Thema Sterbehilfe ging. Und zwar in nachdenklicher Form, was die strikte Ablehnung betrifft. Es wird die persönliche Erfahrung beschrieben, in der die Verweigerung der Sterbehilfe bei einem schwer erkrankten und an Ateminsuffizienz leidenden Freund immer noch eine quälende Erinnerung ist. Der Arzt fordert einen anderen Umgang mit dem Thema Sterbehilfe, da die rigorose Ablehnung dem Einzelfall nicht gerecht wird.
Mich hat der Beitrag sehr nachdenklich gemacht. In diesem Beitrag geht es nicht um das platte Vertreten einer Position, sondern vielmehr um die Forderung eines sensiblen und differenzierten Umgangs mit dem Thema Sterben und Leiden. Und eben genau das ist es, was bei der momentanen Diskussion völlig fehlt. Es wird lediglich versucht, möglichst zeitsparend, möglichst verallgemeinernd und möglichst schnell eine allgemeingültige Antwort auf die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit der Sterbehilfe zu präsentieren. Um den einzelnen Menschen mit seinem Leiden geht es dabei überhaupt nicht mehr. Das Thema Sterbehilfe wird zum kaufmännischen Sujet degradiert, das man es möglichst schnell abhaken möchte, um sich lukrativeren Fragen zu widmen.
Vielleicht es genau das, was man sich vor Augen halten sollte: Nicht jeder ist geeignet und befähigt, sich zum Thema Sterbehilfe zu äußern. Wenn man eine Lösung finden will, die den betroffenen, oftmals an unerträglichen Schmerzen leidenden Menschen gerecht werden soll, dann muss man dieses Thema denjenigen überlassen, die dafür geeignet sind und die dieser Verantwortung auch gerecht werden. Die Thematik der Sterbehilfe ist zu komplex und zu bedeutsam, um sie pauschal rigoros abzulehnen oder rigoros zu befürworten. Meines Erachtens sollte ein Komitee gebildet werden aus erfahrenen und verantwortungsbewussten Menschen, denen es nicht um Ideologien geht, sondern immer nur um den einzelnen Menschen in seiner ihm eigenen Situation. Die die Sterbehilfe nicht voreilig und leichtfertig anwenden, sondern konsequent nur als Ultima Ratio. Ein Komitee aus Menschen, die bereit sind, sich immer wieder neu einzulassen auf die Frage nach der Zumutbarkeit von Leiden und die sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe immer wieder bewusst machen, dass es sich um eine existentielle Entscheidung geht, die nur dann gefällt werden kann, wenn man auch bereit ist, den Betroffenen die dafür erforderliche Zeit zu widmen.
Also bitte möglichst keine Betreuer!
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