Samstag, 17. Juli 2010, 16:09h
Versäumnisse
Es gibt immer wieder Situationen, in denen man sich dessen bewusst wird, dass man etwas nicht getan hat, was unbedingt getan hätte werden müssen. Man schiebt etwas immer wieder vor sich hin. So ist es mir bei einer schwerkranken Betreuten passiert. Die Betreute ist Ende 40 und seit ihrem 15. Lebensjahr an Multipler Sklerose erkrankt. Mittlerweile hat sie die höchste Pflegestufe und benötigt bei nahezu allen Verrichtungen Hilfe und sie leidet ungeachtet der hohen Gabe von Medikamenten unter erheblichen Schmerzen. Trotz ihrer schweren Erkrankung hat sie vor etwa 10 Jahren ihre große Liebe kennengelernt und geheiratet. Aber dieses Glück währte nur kurz, denn ihr Mann erkrankte an Krebs und verstarb vor 5 Jahren. Ein Verbleiben in der eigenen Wohnung war nun nicht mehr möglich und ich suchte ein spezielles Pflegeheim für sie aus.
Meine Betreute ist in ihrer neuen Bleibe niemals wirklich heimisch geworden und da sie eigentlich aus einem anderen Bundesland stammt, vereinbarten wir den Wechsel in ein dortiges Heim. Meine Betreute versprach sich davon den Kontakt zu ihrer dort wohnenden Mutter, anderen Verwandten und früheren Freunden. Aber leider hat sich ihre Erwartung nicht erfüllt, denn die Mutter zeigte kein Interesse an Kontakt und hat ihre Tochter seit dem Einzug vor etwa 8 Monaten nur ein einziges Mal besucht. Mir war immer bekannt, dass es auch noch eine Tante gibt, an der meine Betreute sehr hängt und die auch schon vor vielen Jahren den Vorschlag machte, dass ihre Nichte doch wieder in die Nähe ziehen sollte. Leider hatte ich keine aktuelle Telefonnummer und die Mutter meiner Betreuten war mir bei meiner Nachfrage wenig behilflich.
Und als ich jetzt einmal ein bisschen Zeit hatte, habe ich das getan, was ich eigentlich schon lange tun wollte, aber immer wieder verschoben hatte: ich setzte mich an den PC und ans Telefon, googelte und rief Leute mit dem mir bekannten Namen an, um die Tante zu finden. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten wurde ich auch fündig. Während die Mutter meiner Betreuten kaum Interesse zeigte, rief mich die Tante umgehend zurück und besuchte meine Betreute sofort. Die Tante meiner Betreuten war hochbetroffen darüber, wie schlecht es ihrer Nichte ging. Sofort machte sie Pläne, wie man etwas für meine Betreute tun könnte – frühere Mitschüler ausfindig machen, eine neue Brille kaufen, Besuche organisieren und vieles mehr.
Und meine Betreute? Die war vor Freude über die Besuche ihrer Tante völlig aus dem Häuschen. Ich erhielt ein von der Tante gemachtes Foto, auf dem meine Betreute – einen großen Blumenstrauß in der Hand – über das ganze Gesicht strahlte.
Und ich? Einerseits freue ich mich natürlich darüber, wie gut meiner Betreuten der Kontakt zur Tante tut. Andererseits mache ich mir jetzt große Vorwürfe, weil ich mich nicht schon eher um die Organisation dieses so wichtigen Kontakts gekümmert habe. Das Leben meiner Betreuten ist ein einziger Schicksalsschlag und von Schmerzen, Einschränkung und völliger Abhängigkeit von Pflege und Versorgung durch andere gekennzeichnet. Und diese ganze Tragik wird noch durch die Isolation erschwert, da es bisher weder Verwandte, noch Freunde oder Bekannte gab, die an ihrem Leben Anteil nehmen.
Ich könnte mich jetzt damit herausreden, dass mir nur zwei Stunden an Betreuungszeit zur Verfügung stehen, die durch Schriftverkehr, Geldverwaltung, Antragstellungen e.t.c. völlig aufgebraucht werden. Und ich könnte als noch schwerwiegenderes Argument anführen, dass es überhaupt nicht meine Aufgabe ist, mich um der Herausfinden der verwandtschaftlichen Kontakte zu kümmern, da ich nur für die rechtliche Vertretung zuständig bin und der Bereich der sozialen Kontakte normalerweise in den Aufgabenbereich des Heims fällt. Weder irgendein Rechtspfleger noch irgendein Richter würde jemals auf die Idee kommen, mir einen Vorwurf zu machen. Auch Kollegen, mit denen ich über diese Angelegenheit gesprochen habe, haben mir sofort gesagt, dass ich mir nichts vorwerfen muss.
Aber all das kommt mir vor wie fadenscheiniges Herumreden um das, worum es eigentlich geht. Ich habe etwas vor mir hergeschoben, was für jemanden sehr wichtig ist und eine entscheidende Verbesserung seiner Situation darstellt. Und alle Ausreden ändern nichts daran, dass es hierfür nur eine Bezeichnung gibt: Versäumnis.
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Freitag, 9. Juli 2010, 01:20h
Das Bonmot zur Nacht
Diesmal nicht von Tucholsky oder Nietzsche sondern nur von mir:
Nur weil man nicht duckt, bedeutet dies noch nicht, dass man sich größer als die anderen macht. Aufrecht gehen zu wollen, ist noch keine Anmaßung, sondern die einzige dem Menschen entsprechende Fortbewegungsart.
Dieses Bonmot widme ich meinem früheren Kollegen, der mir in steter Regelmäßigkeit vorwirft, mich größer als andere machen zu wollen, wenn ich etwas an der gängigen Praxis mancher Kollegen kritisiere
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Sonntag, 27. Juni 2010, 11:39h
Das Urteil zur Sterbehilfe – Ein Schritt nach vorn mit Wermutstropfen
Jetzt hat Karlsruhe endlich eine Grundsatzentscheidung zur Sterbehilfe gefällt. Es ist demnach nicht strafbar, wenn medizinische Behandlungen, die den natürlichen Sterbeprozess hinauszögern, aktiv beendet werden, wenn dies in einer Patientenverfügung so bestimmt wurde. Der schwammige Begriff der „passiven Sterbehilfe“ wird jetzt durch den konkreteren Begriff des gewollten „Behandlungsabbruch“ ersetzt.
Für die Fälle, in denen es keine Patientenverfügung gibt, muss der mutmaßliche Wille ergründet werden – was sich in der Praxis nicht immer als einfach erweisen wird. Daher kann in diesen Fallen zur Findung der Entscheidung ein Betreuer bestellt werden, bzw. ein schon vorher bestellter Betreuer kann diese Entscheidung fällen.
Ich persönlich habe schon vor langer Zeit gemeinsam mit meinem Freund eine Patientenverfügung aufgesetzt, da wir aufgrund der Tatsache, dass wir nicht verheiratet sind, noch nicht einmal ein Anrecht auf ärztliche Auskunft hätten. Unsere Verfügungen müssen aber jetzt auf jeden Fall überarbeitet werden, weil das Gesetz inzwischen möglichst konkrete Formulierungen verlangt. Und wir haben auch über den Fall der Fälle gesprochen, bei dem ein medizinischer Zustand eintritt, der völlige Abhängigkeit bedeutet, wie z.B. bei einer vollständigen Lähmung oder einem Wachkoma. Und auch ohne das jetzt gefällte Urteil hätte jeder von uns beiden dem anderen den Wunsch nach Beendigung des Leidens erfüllt. Ich erwähne dies hier so ausdrücklich, um deutlich zu machen, dass ich kein prinzipieller Gegner der Sterbehilfe bin.
Allerdings bin ich nach wie vor ein prinzipieller Gegner der Auffassung, dass man jeden mit so einer verantwortungsvollen und schwerwiegenden Entscheidung betrauen kann. Mir wird unbehaglich zumute, wenn ich mir vorstellte, dass ein Betreuer, der an die 60, 70 oder noch mehr Betreute hat und seine Betreuten kaum besucht und nie persönlich mit dem Arzt oder den Angehörigen spricht, so eine existentielle Entscheidung fällen darf. Wenn ich mir dann noch die gängige Praxis vorstelle, in der pedantisch nachgerechnet wird, ob man denn um Himmelswillen nicht über die monatliche Stundenpauschale kommt, dann tritt mir im wahrsten Sinne des Wortes der Angstschweiß auf die Stirn.
Für mich ist es ein Albtraum, mir vorzustellen, dass über das Leben von Menschen, die mir nahestehen, nach kaufmännischen Gesichtspunkten entschieden wird. Von Menschen, die erschreckend oft nicht in der Lage sind, sich auch nur ansatzweise vorzustellen, dass jemand andere Normen als die eigenen haben könnte und die folglich grundsätzlich bei jedem die eigenen Maßstäbe anlegen. Menschen, für die auf jeden Fall immer die zeitsparendste Maßnahme die beste ist.
Und noch andere Aspekte machen mir große Angst. Erfahrungsgemäß kann es bei schwerwiegenden Entscheidungen - zu denen zweifellos auch die Sterbehilfe zählt - zu erheblichen Differenzen mit Ärzten oder Angehörigen kommen. Und hier braucht man ein enormes Rückgrat, um die Entscheidung, die dem Willen des Schwerkranken entspricht, auch durchzusetzen. Und mit dem Rückgrat ist es leider bei manchen Betreuern nicht gerade gut bestellt. Außerdem muss man in einem Entscheidungsprozeß, in dem es letztendlich um Leben und Tod geht, eigene Positionen immer wieder kritisch hinterfragen – und leider ist auch Selbstkritik keine Eigenschaft, die man oft bei Betreuern findet.
Obwohl es sich um ein existentielles Thema handelt – was ist schließlich existentieller als das Sterben? – gibt es noch nicht einmal ansatzweise Diskussionen unter Betreuern. In einem Gespräch mit einem Kollegen wurde mir – wie fast immer - Arroganz und Selbstgefälligkeit vorgeworfen, da ich nun mal nicht jeden Kollegen für fähig halte, der schwierigen Aufgabe der Entscheidungsfindung über Sterbehilfe gerecht zu werden. Was mich daran sprachlos macht, ist die Gleichsetzung von Besorgnis mit Arroganz und von Kritik mit Selbstgefälligkeit.
Ist es wirklich so arrogant, wenn man nicht jeden für fähig hält, alles zu machen? Ist es wirklich selbstgefällig, wenn man Angst davor hat, irgendjemandem in die Hände zu fallen? Niemand käme auf die Idee, eine Zahnbehandlung von einem Klempner durchführen zu lassen, niemand würde sein Auto zur Inspektion zum Friseur bringen und niemand würde für eine Rechtsberatung eine Bäckerei aufsuchen. Und genauso fehl am Platz ist kaufmännisches Denken im Bereich der Sterbehilfe.
Ob ich selbst der schwierigen und belastenden Aufgabe der Entscheidungsfindung bei dem Thema Sterbehilfe gerecht werden würde – ich weiß es nicht. Aber ich würde zumindest nicht das entsetzliche Zeitsparprinzip dabei anwenden, sondern ich würde versuchen, von Familie, Freunden und Verwandten Information über den Sterbenden zu erlagen. Und ich würde mir immer vergegenwärtigen, dass das, was für mich das Richtige ist, für jemand anderen genau das Falsche sein kann. Und es wäre mir in jedem Moment bewusst, dass ich mich bei der Entscheidung irren könnte.
Sterben ist qualvoll, Sterben macht Angst und ein Sterbender sollte daher die größtmögliche Hilfe erhalten. Und kaufmännisches Denken ist dabei ganz sicher fehlt am Platz.
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