Sonntag, 17. Juli 2011, 21:51h

Wer weiß Rat, was man mit einer Leiche im Keller tut?

behrens

Manchmal kann eine einzige Frage mit einem Schlag sofort wieder alte Traumen in Erinnerung ruft. Gestern stellte mir ein guter Freund so eine Frage. „Warum hast Du nichts unternommen, als Du von den Betrügereien Deines Anstellungsträgers erfuhrst?“ fragte er mich. Ja, warum nicht – frage ich mich seit dem gestrigen Abend selbst wieder. Die ganze alte Geschichte, in der ich nicht das Rückgrat hatte, adäquat einzugreifen. In der ich mich nicht getraut hatte, das zu tun, was man tun sollte, wenn jemandem, der sich selbst nicht wehren kann, massives Unrecht zugefügt wird. Wenn Menschen sich wie Herrenmenschen aufführen, für die andere nur Untermenschen sind, die man nach Belieben für seine Zwecke missbrauchen kann.

Das ist meine ganz persönliche Leiche im Keller. Ich weiß nicht, wie man mit so einer Leiche umgeht. Und wünsche mir sehnlichst einen Rat.

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Meine Betreuten III – Herr W., meine traumatischste Betreuung

behrens

Ergebung und Duldsamkeit ist nicht der moralische Weg, wenn er auch der bequemere ist.
Martin-Luther King (1929-1968)

Heute möchte ich über einen meiner früheren Betreuten schreiben. Obwohl ich die Betreuung schon seit über 10 Jahren an einen früheren Kollegen abgegeben habe, bereitet es mir immer noch Bauchschmerzen, wenn ich an Herrn W. denke, denn Herrn W. ist durch die Betreuung sehr viel Unrecht zugefügt worden. Herr W., damals um die 38 Jahre, leidet unter einer Minderbegabung, aufgrund der er kaum lesen und schreiben kann und aufgrund der er nicht in der Lage ist, zu unterscheiden, ob ihm jemand helfen oder ihn nur ausnutzen will. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Herr W. sowohl für seinen Vater einen Bürgschaftsvertrag für einen Kredit unterschrieb, als auch als Namensgeber für durch seinen Bruder getätigte Bestellungen herhielt. Beides hatte im Jahr 1997, als ich Herrn W. kennenlernte, zu einer Verschuldung von ca. 80.000,00 DM geführt.

Die Betreuung wurde nicht durch allein durch Herrn W. selbst, sondern in Absprache mit seinen zwei Chefinnen beantragt. Immer wieder hatten die beiden Betreiberinnen eines kleinen Chemiebetriebs versucht, Herrn W. davor zu schützen, irgendetwas zu unterschreiben. Außerdem hatten sie immer wieder versucht, die entstandenen Schulden durch Vergleichszahlungen zu tilgen. Als die beiden Chefinnen von dem Betreuungsverein hörten, in dem ich zum damaligen Zeitpunkt arbeitete, hatten beide und auch Herr W. die große Hoffnung, dass eine Betreuung dem Ausgenutzwerden endlich ein Ende setzen könnte. Durch die Erteilung eines Einwilligungsvorbehaltes könnte ich zum einen die durch den Bruder immer wieder abgeschlossenen Verträge sofort rückgängig machen.

Zum Zeitpunkt des Aufsuchens des Betreuungsvereins gab es einen Pfändungsbeschluss, durch den die beiden – ob sie nun wollten oder nicht – einen Teil des Gehalts an Gläubiger abführen mussten. Damals waren die Pfändungsfreigrenzen noch erheblich niedriger als heute und so blieb Herrn W. kaum genug von seinem Lohn, um davon zu leben. Die beiden Chefinnen sprachen den damaligen Geschäftsführer, seines Zeichens Anwalt, darauf an, ob man es keine Möglichkeit geben würde, dagegen etwas zu tun. Dies wurde vom Geschäftsführer sofort bejaht und so wurde nicht nur der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung unterzeichnet, sondern gleich noch eine Mandatserteilung. Und sofort vereinbarte der damalige Geschäftsführer einen Vorschuss in Höhe von 400,00 DM.

Nach einiger Zeit erhielt ich dann den für meine Arbeit erforderlichen Betreuerausweis und sichtete die diversen Bestellungen, die der – inzwischen inhaftierte – Bruder meines Betreuten abgeschlossen hatte und die sich auf rund 30.000,00 DM beliefen. Ich sprach den Geschäftsführer darauf an, was dagegen getan werden könnte. Zu meinem Erstaunen, sagte dieser kurz und bündig und ohne von seiner Akte, in die er gerade vertieft war, aufzusehen: „Gar nichts“. Ich war sehr verblüfft, denn wenn man gar nichts tun konnte, machte das ihm erteilte Mandat ja auch überhaupt keinen Sinn. Obwohl der Geschäftsführer versprochen hatte, sich um die Heraufsetzung der Pfändungsgrenze zu bemühen, tat er auch in dieser Hinsicht nichts, und so wurde kurz darauf ein viel zu hoher Teil des Lohns gepfändet.

Ich war damals Berufsanfängerin und wusste überhaupt nicht, wie und wo man die Pfändungsgrenze heraufsetzen könnte. Schließlich erbarmte sich eine Bewährungshelferin und erklärte mir das Prozedere. Außer den von den vom Bruder verursachten Schulden gab es auch noch einen Kreditvertrag in Höhe von etwa 50.000,00 DM. Auch hier war der Geschäftführer (der übrigens für meine Anleitung zuständig war!) nicht im Geringsten bereit, mir bei der Überprüfung zu helfen. Ich hatte aber von dem zuständigen Richter den Tipp erhalten, dass die Art Bürgschaft, die von Herrn W. abgeschlossen wurde, eventuell sittenwidrig wäre.

Inzwischen reagierten die Chefinnen meines Betreuten sehr verärgert, weil sie trotz der Dringlichkeit überhaupt nichts geschah und sie trotz mehrmaligen Nachhakens keine Antwort vom Geschäftsführer erhielten. Dann kam allerdings ein denkwürdiger Brief: der Geschäftsführer teilte mit, dass keine Möglichkeit bestände, etwas gegen den rechtskräftigen Titel zu unternehmen. Er wäre allerdings bereit, gegen den Betrag von 2.500,00 DM (!) eine Ratenzahlung zu vereinbaren und zu überwachen. Zu Recht löste dieser Brief bei den beiden Chefinnen einen Wutanfall aus, denn die „Überwachung von Ratenzahlungen“ hatten beide schon seit Jahren selbst ausgeführt. Worum es ihnen ging, war die Anfechtung der Vollstreckungstitel, auf die Ihnen vom Geschäftsführer Hoffnung gemacht worden war. Eine Hoffnung, die er mir gegenüber allerdings sofort als völlig unrealistisch schilderte. Der eigentliche Eklat entstand dann aber, als die Chefinnen mit Herrn W. die Rücknahme des Mandats vereinbarten und sich der Geschäftsführer weigerte, die angezahlten 400,00 DM wieder zurückzuzahlen. Als ich als rechtliche Vertreterin von Herrn W. darauf bestehen wollte, drohte er mir damit, dass er „auch anders könne“, denn die Gebühren für eine Beratung könne man auch ohne weiters bis auf einen Betrag von 650,00 DM anheben. Dann fügte er noch lautstark hinzu, dass die Motivation der beiden Chefinnen, Herrn W. zu helfen, allein darin bestehen würde, ihn ausbeuten zu wollen. Außerdem sei Herr W. sowieso nur ein Krimineller.

Ich war sehr verzweifelt und fragte meinen damaligen Kollegen, der nicht nur Betreuer, sondern auch Anwalt ist. Seine Antwort lautete, dass eine Anhebung der Beratungsgebühren durchaus legitim wäre (eine Einschätzung, die, wie ich später erfuhr, allerdings nicht von allen geteilt wird). Ich versuchte daraufhin, Hilfe beim ersten Geschäftsführer dabei zu erhalten, die völlig zu Unrecht erhobene horrend hohe Gebührenrechnung zurückzunehmen. Der brach ein Gespräch über die Situation ab mit dem denkwürdigem Satz: „Anwälte kosten nun mal Geld“.

Da ich nichts tun konnte, um meinem Betreuten in dieser Angelegenheit zu helfen, konzentrierte ich mich auf den Bürgschaftsvertrag, gegen den ich Klage erheben wollte. Da ich mich als Nichtanwältin damit überfordert fühlte, fragte ich meinen Anwaltskollegen, der dann eine Klage für mich vorbereitete, wofür ich ihm 250,00 DM zahlte. Die Klage war ein Erfolg, denn die Bank lenkte ein und war bereit, die Forderung der 50.000,00 DM gegen eine geringe Vergleichszahlung zurückzunehmen. Zumindest in dieser Angelegenheit konnte ich etwas für Herrn W. tun.

Wie reagierte Herr W. eigentlich auf die ganze Situation? Ich brauche wohl nicht näher auszuführen, dass ein Mensch, der über seine hohen Schulden verzweifelt ist und sich hilfesuchend an einen gemeinnützigen Verein wendet, die Welt nicht mehr versteht, wenn er von eben diesem Verein eine hohe Rechnung für eine nie erfolgte Beratung erhält. Ich habe Herrn W. immer wieder gesagt, wie schlimm ich die Geschehnisse im Verein fand. Mich hat es immer beeindruckt, dass Herr W. trotz seiner hohen Pfändungen stets wacker zur Arbeit gegangen ist. Als dann endlich die Summe getilgt war, war er auch mehr als glücklich. Ich möchte betonen, dass auch Herr W. kein Engel ist und er ein- oder zwei kleine Strafdelikte begangen hat. Als bei ihm vor einiger Zeit Symptome einer psychischen Erkrankung auftraten, ließ auch seine Arbeitsmotivation nach, so dass seine Firma, in der inzwischen nur noch eine der zwei Chefinnen tätig ist, ihn entließ. Ich hatte immer mal wieder Kontakt zu Herrn W. weil dessen Betreuung nachdem ich den Verein verließ, von meinem damaligen Kollegen übernommen wurde.

Keine meiner Betreuungen verlief auch nur ansatzweise so negativ wie die von Herrn W. und beeinflusste so grundlegend meine Vorbehalte gegen Betreuer. Traumatisch war nicht nur die Tatsache, nichts gegen den Betrug meines Betreuten getan zu haben, sondern auch der Umgang der Kollegen mit dieser Situation. Meine damalige Kollegin äußerte sich gar nicht zu dem Geschehen, außer dass sie ihren Unmut darüber ausdrückte, dass die Chefinnen von Herr W. so oft anrufen würden. Mein damaliger Kollege empfand es als Anmaßung, dass ich die Mandatsrücknahme befürwortete und empfindet meine Kritik an der Arbeitspraxis des Vereins als völlig unberechtigt und unangebracht. Diese Meinung teilt ein großer Teil des Kollegenkreises, der außerdem der Meinung ist, man müsse über die Vorfälle Stillschweigen bewahren, da ansonsten unser ohnehin schlechter Ruf noch mehr gefährdet ist.

Wenn ich mir das Unrecht vor Augen führe, das Herrn W. – und allein um ihn geht in diesem Beitrag hier – im Rahmen der Betreuung angetan wurde, dann tue ich mich schwer, Stillschweigen als das geeignete Mittel anzusehen.

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