Mittwoch, 7. April 2021, 14:40h

Meine Idee: Bedingtes statt bedingungsloses Grundeinkommen!

behrens

Wenn ich meine Meinung zum bedingungslosem Grundeinkommen in einem Satz zusammenfassen sollte, dann würde dieser lauten: Bedingungslose Gewähr von Leistungen ist ein falsches Signal! Allerdings lehne ich die Idee des unbedingten Grundeinkommens nicht gänzlich ab, da ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Sozialarbeiterin das große Dilemma der Transferleistungen zur Genüge kennenlernen konnte.

Warum benötigt eigentlich jemand Hilfe dabei, den erforderlichen Antrag auf das ihm zustehende Existenzminimum zu stellen? Ganz einfach: weil die beantrage Leistung sich oftmals nicht aus einer einzigen Quelle zusammensetzt, sondern aus vielen: Hartz IV, Arbeitslosengeld I, niedriges Gehalt, Ausbildungsbeihilfe, Bafög, Kindergeld, Mietzuschuss, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, niedrige Rente (dann Grundsicherungsleistungen), Krankengeld, Reha-Leistungen etc. Und je mehr Mitglieder eine Bedarfsgemeinschaft hat, desto komplizierter wird es. Als Betreuerin hatte ich den Fall, dass für meine Betreute, eine Mutter von mehreren Kindern, drei (!) verschiedene Sachbearbeiter beim Jobcenter/Sozialamt zuständig waren: einer für die Betreute, einer für den volljährigen und einer für den 15jährigen Sohn. Ohne Betreuerin schafft das wohl kaum jemand, wobei gesagt werden muss, dass selbst die Sachbearbeiter nicht sicher waren, wie und wo die Antragstellung laufen muss.

So richtig kompliziert wird es aber, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird, denn dann werden plötzlich weitere Stellen zuständig, die aber nur dann zahlen, wenn geklärt wurde, ob nicht vielleicht doch ein vorrangiger Anspruch bei einer anderen Stelle besteht. Oftmals wird dann die Wohnungsmiete nicht pünktlich zum Monatsanfang gezahlt, was dann eine Mahnung mit sich bringt und sich negativ auf das Mietverhältnis auswirkt (Mahnungen, Zusatzkosten etc.) Und last not least ist es beim Klientel nicht selten der Fall, dass ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis schnell wieder beendet wird. Dann ist das Chaos perfekt, weil die Abklärung der vorrangigen Zuständigkeit erneut beginnt und diverse weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Erfahrungsgemäß benötigt das Einholen von Unterlagen jedoch sehr viel Zeit, zumal manche wiederum erst dann ausgestellt werden, wenn zuvor eine andere Unterlage eingereicht wurde.

Tapfer, wer bis hier beim Lesen durchgehalten hat. Meine Geduld stieß bei diesem Antragsmarathon oftmals an ihre Grenzen und den meisten Kollegen ging und geht es genauso. Zumal einige Betreute den Betreuer für das Dilemma verantwortlich machen, was nicht selten lautstark zum Ausdruck gebracht wird und auch schon mal eine Beschwerde beim Gericht oder beim Vorgesetzten mit sich bringt.

Alles in allem erinnern die kaum nachvollziehbaren und oftmals unnötig komplizierten Regelungen des Verfahrens zur Existenzsicherung meist mehr an Schildbürgerstreiche, als an strukturierte und durchdachte Vorgaben. Der einzelne Hilfebedürftige wiederum erinnert in seinem Kampf gegen eine übermächtige Bürokratie an Kafkas Protagonisten in "Der Prozess", welcher nicht mehr versteht, was mit ihm geschieht und der daran langsam verzweifelt.

Ist dieses haarsträubende, zeit- und personalintensive Prozedere tatsächlich unumgänglich? Meiner Meinung nach nicht. Mein Vorschlag:

Schaffung einer übergeordneten Kooperationsstelle für Antragsstellungen!

Das Antragsverfahren wäre hierdurch erheblich vereinfacht und die verschiedenen Ressorts könnten trotzdem beibehalten werden, was bei der Gewährung von Bundes- als auch Ländermitteln nicht unwesentlich ist.

Ein Antrag könnte bei jeder Behörde oder alternativ bei einer extra dafür eingerichteten Anlaufstelle gestellt werden und die Behörde klärt von sich aus ab, ob es vorrangige Ansprüche anderer Leistungsträger gibt. Ist dies der Fall, werden erforderliche Bescheinigung digital übermittelt. Das Einkommen betreffende Daten werden dabei zentral gespeichert und können jederzeit aktualisiert und verlässlich abgerufen werden.

Ansatzweise gibt es diesen Weg in bestimmten Fällen übrigens schon. Beantragt jemand zum Beispiel aus der Arbeitslosigkeit heraus Rente, wird während der Bearbeitungsdauer weiterhin ALG I oder ALG II gezahlt. Bei Bewilligung der Rente wird dann der ab Antragstellung angefallene Betrag von der Rentenkasse direkt an die Bundesagentur oder das Jobcenter gezahlt und verrechnet.

Die Vorteile einer Antragskoordination liegen auf der Hand:

- Der gesetzlich garantierte Anspruch auf ein Existenzminimum wird verlässlich umgesetzt

- Es gibt keine Zahlungslücken, die weitere soziale Schwierigkeiten erzeugen (säumige Miete/drohender Wohnungsverlust, Nichtzahlung von Strom, Gas, etc., Ratenzahlungen)

- Insbesondere in Hinsicht auf Familien mit Kindern ist die erforderliche Versorgung verlässlich sichergestellt.

- Reduktion kosten- und zeitintensiver Verwaltung

- Weitaus weniger Unterstützungsbedarf durch gesetzliche/sozialpsychiatrische Betreuer

Speziell aus meiner Erfahrung der Arbeit als Betreuerin spielt für mich auch ein weiterer Aspekt eine große Rolle. Schon seit längerem steigt die Zahl derer, die eine gesetzliche oder eine sozialpsychiatrische Betreuung benötigen. In beiden Fällen ist die Diagnose einer psychischen bzw. betreuungsrelevanten Erkrankung für die Hilfeleistung erforderlich. Allerdings liegt der Grund für die zunehmende Zahl erforderlicher Betreuungen nicht in erster Linie in einer zunehmenden Zahl psychischer Erkrankungen, sondern vielmehr in der zunehmenden Überforderung bei der eigenständigen Bewältigung von Alltagsangelegenheiten. Das mag auch mitverursacht durch eine Abnahme der Alltagskompetenz sein, aber zu einem großen Teil liegt die Ursache eben auch daran, dass viele Menschen sich übermächtigen Behörden ausgeliefert fühlen, deren Struktur und Vorgaben sie nicht mehr durchschauen und deren geforderter Mitwirkungspflicht sie selbst bei bestem Willen nicht nachkommen können.

Dass sich dies irgendwann auch psychisch bemerkbar macht, ist mehr als verständlich. Aber hier sollte man nicht Ursache und Wirkung verwechseln, denn viele Menschen waren in Zeiten, in denen sie noch durch Arbeit sozial eingebunden waren, psychisch weitaus stabiler. Dies wird insbesondere bei alten Menschen deutlich, die oftmals während ihrer aktiven Zeit den Alltag bestens bewältigt haben, aber die sehr schnell mit Antragstellungen überfordert sind. Als beispielsweise meine Mutter infolge des Schlaganfalls meines Stiefvaters diverse Behörden kontaktieren musste, gab sie sehr schnell auf, obwohl sie zuvor ihr - nicht gerade einfaches - arbeitsreiches Leben immer ohne jegliche Hilfe selbst gemeistert hatte.

Fazit:
Auf lange Sicht ist es keine gesellschaftlich sinnvolle Lösung, Menschen im Bezug von Transferleistungen immer häufiger Betreuer und Sozialarbeiter zur Seite zu stellen. Durch eine Koordination und Neustrukturierung des Antragsverfahrens könnte der Großteil der Hilfeempfänger sich selbständig um seine Belange kümmern und die jetzigen zahlreichen Folgeschäden eines ineffizienten Leistungssystems würden sich reduzieren.Diese Reform stellt kein bedingungsloses Grundeinkommen dar, sondern ein Grundeinkommen, dessen einzige Bedingung in der Hilfsbedürftigkeit besteht. Nur wenn der Staat seiner Verpflichtung zur Schaffung eines unbürokratischen und zeitnahen Antragsverfahrens zum Nachweis von Hilfsbedürftigkeit nachkommt, ist das Grundrecht auf ein Existenzminimum auch realisierbar.

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Mittwoch, 18. November 2020, 10:19h

Ist es vertretbar, so mit Klienten umzugehen?

behrens

Was ist davon zu halten, wenn einem Klienten einer Sozialen Einrichtung plötzlich eröffnet wird, dass er die vertraglich vereinbarte Betreuung nur weiterführen darf, wenn der Kontakt zu einem früheren Mitarbeiter* abgebrochen wird?

Eigentlich erübrigt sich eine Begründung dafür, dass dies gegen Prinzipien und ethische Grundlagen Sozialer Arbeit verstößt. Ein Klient hat immer und überall das Recht auf die Wahl seiner persönlichen Kontakte und es ist durch NICHTS vertretbar, ihn so unter Druck zu setzen, dass ihm nur die Wahl zwischen Beendigung seiner für ihn wichtigen Betreuung und dem Abbruch eines von ihm gewünschten Kontaktes bleibt. Dies umso mehr, als dass es sich bei der Klientel um psychisch Kranke handelt, für die die Einschränkung ihrer Selbstbestimmung noch viel gravierendere Auswirkungen hat, als für Gesunde. Mit einem therapeutischen Prozess ist so eine Bevormundung ganz sicher nicht vereinbar.

Wie kommt es überhaupt zu solch fragwürdiger Umgehensweise mit Klienten und was geht im Kopf desjenigen vor, der so etwas anordnet? Erklären kann man dies nur als Eskalation eines Konflikts, zu dem es in dieser extremen Form niemals gekommen wäre, wenn die Verantwortlichen sich nicht bewusst über bestehende verbindliche Gesetze hinweggesetzt hätten.

Allerdings hat die Leitung auf die Konfrontation mit der Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens nicht mit dem Eingeständnis ihrer Verfehlung reagiert, sondern stattdessen mit einer an eine Hexenjagt erinnernde Diffamierung des betreffenden Mitarbeiters begonnen. Eine Mitarbeiterin drückte dies sehr treffend als „Wildes-um-sich-schlagen“ aus. Diese Strategie wird hartnäckig beibehalten und gipfelt jetzt in der Anmaßung, dem Klientel einen Kontaktabbruch abzuverlangen.

Wirklich wundern muss man sich bei diesem Arbeitgeber nicht, denn unter ihm ist es gängige Praxis, auch Mitarbeitern gegenüber ein Kontaktverbot zu Kollegen auszusprechen. Das mag im Mittelalter oder in Diktaturen möglich gewesen sein - hier und heute ist dies selbstverständlich rechtswidrig.

Während dieser Vorfall nicht mich persönlich betrifft, ist dies in Bezug auf die Verbreitung unwahrer Behauptungen leider nicht der Fall. Auch über mich werden Behauptungen verbreitet, denen nicht nur jeglicher Wahrheitsgehalt fehlt, sondern die bereits den Tatbestand übler Nachrede erfüllen.

Die letzte Neuigkeit in dieser Endlosschleife von Unwahrheiten ist mir erst vor kurzem zuteil geworden, als mir ein früherer Klient von der Behauptung einer Mitarbeiterin erzählte, ich hätte ihn als „blöden Borderliner“ bezeichnet. Abgesehen davon, dass es sich dabei definitiv um eine Lüge handelt, bin ich entsetzt darüber, dass eine Mitarbeiterin sich mit Klienten darüber austauscht, was im Kollegenkreis gesprochen/geschrieben wird. Dabei wird noch nicht einmal davor zurückgeschreckt, psychisch kranke Menschen mit falschen Informationen zu belasten und zu verunsichern. Dies ist umso schlimmer, wenn auch eine Suizidproblematik vorliegt.

Was ich nicht unerwähnt lassen möchte, ist die Kritik daran, dass ich Facebook nutze, um mich zu den Vorfällen zu äußern (allerdings ohne den Arbeitgeber, Mitarbeiter oder Orte zu nennen). Während eindeutig rechtswidrige Vorgehensweisen bei den Kritikern keinerlei Reaktion auslösen, wird auf deren Schilderung hingegen hochempört reagiert. So ganz nachvollziebar ist dies nicht.

Allerdings bin auch ich der Meinung, für die Lösung von Konflikten ist ein direktes Gespräch das geeignete Mittel und nicht der Weg über Facebook. Aber leider erfolgte auf meinen (nachweislichen und mehrfachen)Vorschlag für ein Gespräch nicht die geringste Reaktion. Wäre die im Netz behauptete "positive Fehlerkultur" (der Ausdruck wird ernsthaft verwendet!) tatsächlich vorhanden, gäbe es zu diesem Konflikt auch keine Facebookbeiträge von mir. So einfach ist das! Und so war es in den Jahren zuvor unter allen früheren Bereichsleitungen der Fall.

*es betrifft nicht mich, sondern einen früheren Kollegen

Es kann auch kommuniziert werden über: das-sollte-mal-gesagt-werden@gmx.de

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Dienstag, 1. September 2020, 12:04h

Das Bonmot zum Morgen

behrens

Wer den Sinn einer Krise nicht verstanden hat, bekommt eine zweite.

Pascal Lachenmeyer (*1973) Schweizer Jurist

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