Mittwoch, 18. November 2020, 10:19h

Ist es vertretbar, so mit Klienten umzugehen?

behrens

Was ist davon zu halten, wenn einem Klienten einer Sozialen Einrichtung plötzlich eröffnet wird, dass er die vertraglich vereinbarte Betreuung nur weiterführen darf, wenn der Kontakt zu einem früheren Mitarbeiter* abgebrochen wird?

Eigentlich erübrigt sich eine Begründung dafür, dass dies gegen Prinzipien und ethische Grundlagen Sozialer Arbeit verstößt. Ein Klient hat immer und überall das Recht auf die Wahl seiner persönlichen Kontakte und es ist durch NICHTS vertretbar, ihn so unter Druck zu setzen, dass ihm nur die Wahl zwischen Beendigung seiner für ihn wichtigen Betreuung und dem Abbruch eines von ihm gewünschten Kontaktes bleibt. Dies umso mehr, als dass es sich bei der Klientel um psychisch Kranke handelt, für die die Einschränkung ihrer Selbstbestimmung noch viel gravierendere Auswirkungen hat, als für Gesunde. Mit einem therapeutischen Prozess ist so eine Bevormundung ganz sicher nicht vereinbar.

Wie kommt es überhaupt zu solch fragwürdiger Umgehensweise mit Klienten und was geht im Kopf desjenigen vor, der so etwas anordnet? Erklären kann man dies nur als Eskalation eines Konflikts, zu dem es in dieser extremen Form niemals gekommen wäre, wenn die Verantwortlichen sich nicht bewusst über bestehende verbindliche Gesetze hinweggesetzt hätten.

Allerdings hat die Leitung auf die Konfrontation mit der Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens nicht mit dem Eingeständnis ihrer Verfehlung reagiert, sondern stattdessen mit einer an eine Hexenjagt erinnernde Diffamierung des betreffenden Mitarbeiters begonnen. Eine Mitarbeiterin drückte dies sehr treffend als „Wildes-um-sich-schlagen“ aus. Diese Strategie wird hartnäckig beibehalten und gipfelt jetzt in der Anmaßung, dem Klientel einen Kontaktabbruch abzuverlangen.

Wirklich wundern muss man sich bei diesem Arbeitgeber nicht, denn unter ihm ist es gängige Praxis, auch Mitarbeitern gegenüber ein Kontaktverbot zu Kollegen auszusprechen. Das mag im Mittelalter oder in Diktaturen möglich gewesen sein - hier und heute ist dies selbstverständlich rechtswidrig.

Während dieser Vorfall nicht mich persönlich betrifft, ist dies in Bezug auf die Verbreitung unwahrer Behauptungen leider nicht der Fall. Auch über mich werden Behauptungen verbreitet, denen nicht nur jeglicher Wahrheitsgehalt fehlt, sondern die bereits den Tatbestand übler Nachrede erfüllen.

Die letzte Neuigkeit in dieser Endlosschleife von Unwahrheiten ist mir erst vor kurzem zuteil geworden, als mir ein früherer Klient von der Behauptung einer Mitarbeiterin erzählte, ich hätte ihn als „blöden Borderliner“ bezeichnet. Abgesehen davon, dass es sich dabei definitiv um eine Lüge handelt, bin ich entsetzt darüber, dass eine Mitarbeiterin sich mit Klienten darüber austauscht, was im Kollegenkreis gesprochen/geschrieben wird. Dabei wird noch nicht einmal davor zurückgeschreckt, psychisch kranke Menschen mit falschen Informationen zu belasten und zu verunsichern. Dies ist umso schlimmer, wenn auch eine Suizidproblematik vorliegt.

Was ich nicht unerwähnt lassen möchte, ist die Kritik daran, dass ich Facebook nutze, um mich zu den Vorfällen zu äußern (allerdings ohne den Arbeitgeber, Mitarbeiter oder Orte zu nennen). Während eindeutig rechtswidrige Vorgehensweisen bei den Kritikern keinerlei Reaktion auslösen, wird auf deren Schilderung hingegen hochempört reagiert. So ganz nachvollziebar ist dies nicht.

Allerdings bin auch ich der Meinung, für die Lösung von Konflikten ist ein direktes Gespräch das geeignete Mittel und nicht der Weg über Facebook. Aber leider erfolgte auf meinen (nachweislichen und mehrfachen)Vorschlag für ein Gespräch nicht die geringste Reaktion. Wäre die im Netz behauptete "positive Fehlerkultur" (der Ausdruck wird ernsthaft verwendet!) tatsächlich vorhanden, gäbe es zu diesem Konflikt auch keine Facebookbeiträge von mir. So einfach ist das! Und so war es in den Jahren zuvor unter allen früheren Bereichsleitungen der Fall.

*es betrifft nicht mich, sondern einen früheren Kollegen

Es kann auch kommuniziert werden über: das-sollte-mal-gesagt-werden@gmx.de

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Doch vertretbar? Pro und Kontra Kontaktverbot für Klienten
In der Diskussion über das im Beitrag geschilderte Kontaktverbot gibt es auch Stimmen, die ein Kontaktverbot unter Umständen für gerechtfertigt halten. Dies wäre demnach dann der Fall, wenn es um ein Abhängigkeitsverhältnis gehen würde, das sich im Rahmen einer psychosozialen Betreuung ungünstig auswirken könnte. Diese Begründung steht jedoch bezeichnenderweise im Konjunktiv, denn natürlich ist nicht jede Beziehung zu einer früheren Betreuungsperson mit Abhängigkeit verbunden. Und nicht jeder Kontakt ist intensiv und dauerhaft.

In diesem konkreten Fall geht es gar nicht um den Wunsch nach Aufrechterhaltung eines Kontaktes, sondern der betreffende Klient hatte einfach nur den Wunsch, sich von einer von ihm geschätzten Betreuungsperson zu verabschieden. Im Betreuungsprozess stellt die Möglichkeit eines Abschlusses normalerweise einen wichtigen und unverzichtbaren Aspekt dar. Mir ist keine Richtung in der Sozialarbeit und auch keine Einrichtung bekannt, die die Ansicht vertritt, für den Betreuungsprozess sei eine abrupte Beendigung ohne Abschied und Klärung sinnvoll.

Wenn tatsächlich ein eindeutiges Abhängigkeitsverhältnis besteht, dann bin jedoch auch ich der Meinung, dass der Kontakt einem therapeutischen Prozess nicht förderlich ist. Aber gerade im Fall einer (erstmal nur vermuteten) Abhängigkeit ist es unverständlich, dass ein abrupter und erzwungener Kontaktabbruch für den Klienten sinnvoll sein soll. Ich als Sozialarbeiterin habe in ähnlichen Situationen, in denen Bezugspersonen gewechselt wurden, immer ein gemeinsames Abschlussgespräch vorgeschlagen, damit die Beziehung auch wirklich abgeschlossen werden kann. Gerade bei Menschen, deren Probleme im Bereich der menschlichen Beziehungen liegen, ist dies aus meiner Sicht sinnvoll.

Ich glaube, in diesem konkreten Fall geht es um etwas ganz anderes:

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betreffenden Kollegen verlief unter rechtlich und menschlich inakzeptablen Bedingungen, die in anderen Einrichtungen auf jeden Fall zu Konsequenzen für die verantwortliche Leitung geführt hätten. Es ist unbestritten, dass die kündigungsrelevanten Vorwürfe gegen den Kollegen mit Sicherheit auch andere Arbeitgeber zu einer Reaktion veranlasst hätte. Allerdings würde kein seriös arbeitender Träger dabei die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften missachten. Und hierin ist ein wesentlicher Grund zu sehen, warum mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht wird, Kontakte zu unterbinden: durch Kontakt könnten Informationen fließen, die zu berechtigten Zweifeln an der offiziellen Darstellung des Konflikts führen würden. Hierbei sei erwähnt, dass einige Klienten von Anfang an Zweifel an den ihnen gegebenen Erklärungen hatten.

Das Tragische an den ganzen Vorfällen ist, dass der ganze eskalative Verlauf eines personellen Konflikts natürlich auch seine Auswirkungen auf das Klientel hat. Als ich mich mit zwei Klienten zu einem Kaffee* traf, sagten mir diese, dass sich die Situation noch immer nicht vollständig beruhigt hätte. Ich habe daraufhin die Frage gestellt, was sie sich wünschen würden, damit es zu einem klärenden Abschluss kommt. Die Antwort war: „Ein gemeinsames Gespräch, wo Ihr (Teamleitung, der Kollege und ich) unsere Fragen beantwortet!“

Gar nicht so schlecht die Idee! Der Kollege und ich wären auch bereit dazu, aber auch wenn dies aus professioneller Sicht durchaus eine Möglichkeit darstellen könnte, um eine konfliktreiche Situation endlich abzuschließen, so besteht von Seiten der Leitung kein Interesse. Dann schon lieber Kontaktverbote erteilen.

Übrigens: der betreffende Klient hat den Betreuungsvertrag gekündigt und begründet dies damit „Ich lasse mir nicht vorschreiben, zu wem ich Kontakt habe oder nicht!

* Ich habe mich lediglich ein einziges Mal mit ehemaligen Klienten getroffen und nicht wöchentlich, wie dies absurderweise behauptet wird.

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Kein Einzelfall
Es ist übrigens nicht bei diesem einen Fall geblieben. Einem weiteren Klienten wurde die Kündigung des Betreuungsvertrags nahegelegt. Begründet wurde dies ebenfalls damit, dass es noch ein einmaliges Treffen mit einem ehemaligen Mitarbeiter gab, wobei unterstellt wurde, dass dabei dessen Kündigung thematisiert wurde. Obwohl dies gar nicht der Fall war, wurde an dieser Einschätzung festgehalten.

Ein weiterer Grund für das Nahelegen der Kündigung war der Umstand, dass der Klient Zweifel daran äußerte, ob die Kündigung des Mitarbeiters tatsächlich so ablief, wie es rechtlich geboten ist.

Es macht einigermaßen fassungslos, dass Klienten gehen müssen, wenn sie von ihrem Recht auf freie Wahl ihrer privaten Kontakte und das Stellen von Fragen Gebrauch machen.

Bleibt noch anzumerken, dass die betreffende Einrichtung nach außen hin ausdrücklich betont, wie wichtig ihr die Mitbestimmung des Klientels und dessen Gleichrangigkeit ist. Um dies zu verdeutlichen, wurde auch der Ausdruck "Klientel" untersagt und stattdessen soll der Begriff "Nutzer/Nutzerin" verwendet werden.

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