Samstag, 23. Februar 2013, 00:58h
Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast
Diesen weisen Ausspruch des Philosophen Johann Kaspar Lavater (1741-1801) kann man erweitern um den Zusatz „Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht die Verantwortung für einen hilfebedürftigen Angehörigen mit ihm geteilt hast."
Damit ist gemeint, dass beim Auftreten der Verpflichtung, sich um die alten Eltern oder Großeltern kümmern zu müssen, viele latent vorhandene Unstimmigkeiten und Konflikte zum Ausbruch kommen können. Und dabei kommen dann oftmals längst vergessene Gefühle wie Eifersucht, Neid, das Gefühl des Benachteiligtseins und Rachegelüste zum Vorschein. Und nicht selten geht es dabei auch um Geld und um das zu erwartende Erbe.
Die Konstellationen sind vielfältig. Da gibt es zum einen die Situation, in der sich ein Geschwisterteil um den Vater oder die Mutter kümmert. Sind beide Eltern mittellos dann wird sich vielleicht irgendwann bei der sich kümmernden Tochter bzw. dem sich kümmernden Sohn ein Gefühl des Ärgers auf diejenigen Geschwister entwickeln, die sich der Verantwortung entziehen. Haben die alten Eltern jedoch Vermögen, eine hohe Rente oder ein eigenes Haus und die sich kümmernde Tochter, bzw. der Sohn lebt dort gemeinsam mit dem Elternteil, dann hat dies nicht selten Neid zur Folge bei denjenigen Geschwistern, die nicht bei den Eltern wohnen. Es kommt dann oft zu sehr unguten Vorwürfen, bei denen vorgerechnet wird, dass man für das mietfreie Wohnen oder für das Profitieren von der elterlichen Rente doch viel mehr für die Eltern leisten müsste.
Es gibt den unschönen Ausdruck „Erbschaftsschutz“. Damit ist beispielsweise gemeint, dass Massnahmen, die von Angehörigen für ein gebrechliches Familienmitglied veranlasst werden, beeinflusst werden von der Aussicht auf das zu erwartende Erbe. Es kann zum Beispiel sein, dass nahe Angehörige die gebrechlichen Eltern nicht in eine geeignete Einrichtung geben wollen, weil sich durch die zu entrichtenden Heimkosten das zu erwartende Erbe schmälert. Solange die Eltern sich in der eigenen Häuslichkeit wohlfühlen, ist dies natürlich auch in deren Sinne, aber es gibt sehr wohl auch alte Menschen, die sich in einer Heimeinrichtung oder einer Einrichtung des betreuten Wohnens wohler und sicherer fühlen oder die vielleicht gern eine Tagespflegestätte besuchen würden.
Es kann auch die ungute Situation geben, dass der pflegebedürftige Elternteil gern zuhause wohnen bleiben möchte, hierfür aber für die Bezahlung einer umfassenden Pflege durch einen ambulanten Pflegedienstes erhebliche Mehrkosten entstehen, so dass unter Umständen ein Heim billiger sein würde, zumal in Bezug auf ambulante Pflege natürlich auch die gesamten Wohnungskosten weiterbezahlt werden müssen. Manchmal wird aus Gründen der Kostenersparnis die Pflege auch nicht durch einen Pflegedienst erbracht, sondern durch Angehörige. Wenn dies vom Elternteil auch so gewünscht wird, ist dagegen selbstverständlich auch überhaupt nichts einzuwenden. Wenn dies allerdings gegen den Willen des Pflegebedürftigen nur aus Gründen der Vermeidung des Einsatzes der Ersparnisse geschieht, ist dies nicht vertretbar.
Und letztendlich kann man leider nicht ausschließen, dass selbst bei der Entscheidung über existentielle Maßnahmen wie dem Einsatz einer Ernährungssonde oder die Durchführung einer Reanimation der finanzielle Aspekt eine Rolle spielt. Dies gilt in beide Richtungen – sowohl in Bezug auf die Befürwortung einer möglichen lebensverlängernden Maßnahme, als auch deren Ablehnung. Im ersten Fall kann die weiter zur Verfügung stehende hohe Rente eine Rolle spielen, im zweiten Fall die Sorge um die Verringerung von Vermögenswerten.
Aber auch ohne Vermögen gibt es noch genug Konfliktpotential, denn eine Wohnung auflösen, ein Heim suchen und sich um sämtliche anfallenden Formalitäten kümmern, ist eine sehr zeitaufwendige und oftmals auch belastende Aufgabe, die immer wieder Zündstoff für Streit unter den Angehörigen bietet. Denn nicht immer geschieht dies von Seiten der Geschwister in inniger Eintracht. Und selbst wenn es gelingt, die Arbeit gleichmäßig zu verteilen, kommen oft alte Geschichten wieder zutage und es wird beispielsweise gegenseitig vorgerechnet, dass ein Geschwisterteil von den Eltern eine teure Ausbildung erhalten hat, während andere Geschwister ihren Lebensunterhalt schon in jungen Jahren ohne jegliche Unterstützung der Eltern allein finanziert haben. Und erwachsene Kinder, die in ihrer Kindheit von ihren Eltern völlig vernachlässigt wurden, tun sich meist schwer damit, ihren Pflichten gegenüber den jetzt hilfsbedürftigen Eltern genauso nachzukommen, wie diejenigen Geschwister, die bevorzugt behandelt wurden.
Die Beispiele könnten noch um unzählige andere erweitert werden, zumal man auch noch die speziellen Konstellationen von Familien mit Enkelkindern und von Patchworkfamilien mit einbeziehen muss. Denn vielleicht wurde sich um die Enkelkinder des in der Nähe lebenden Kindes sehr intensiv gekümmert, während dies bei den Enkelkindern der entfernt wohnenden Kinder gar nicht möglich war. Und Kinder aus erster Ehe werden erfahrungsgemäß nicht selten gegenüber denjenigen aus der zweiten Ehe benachteiligt und „stiefmütterlich“ behandelt. All das, was es an Zwistigkeiten und familiären Dramen in der Familie gab und gibt, kommt zum Ausbruch, wenn die belastende Situation der Pflegebedürftigkeit eines Elternteils eintritt.
Und weil dies dann oftmals zu Lasten einer angemessenen Versorgung des alten Menschen geht, kommen manchmal wir Betreuer ins Spiel. Die Situation, in die wir dann geraten, ist alles andere als einfach. Es ist kaum möglich, nicht zwischen die Fronten zu geraten. Und nicht selten wird versucht, den Betreuer zu instrumentalisieren und auf eine Seite zu ziehen. Manchmal gelingt es zumindest etwas zwischen den Fronten zu vermitteln. Meist scheitert dies aber den verhärteten Standpunkten. Und im schlechtesten Fall sind sich die ansonsten völlig zerstrittenen Parteien dann doch in einem einig – der Betreuer macht seine Arbeit falsch! Damit rutscht der Betreuer dann in die Rolle des Sündenbocks, der für alle anfallenden Probleme verantwortlich ist. Die Situation ist dann so verfahren, dass man im Grunde nur mit von außen kommender professioneller Hilfe eine Lösung erreichen wird. Hierzu muss zum einen die Bereitschaft der Angehörigen vorhanden sein zum anderen auch die des Betreuers.
Wenn es zu Machtkämpfen zwischen Geschwistern oder zwischen Angehörigen und dem Betreuer kommt, ist immer der Betreute als schwächstes Glied in dem sozialen Gefüge der Leidtragende. Derjenige, um dessen Wohl es doch eigentlich allen gehen sollte.
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Montag, 18. Februar 2013, 12:18h
Fremdschämen
Die Sendung bei Maischberger mit dem Titel „Entmündigt – wenn die Betreuung zum Albtraum wird“ hat Reaktionen von allen Seiten auf sich gezogen. Man muss zur Sendung vorab sagen, dass die Auswahl der eingeladenen Gäste nicht besonders ausgewogen war. Für die Seite derer, die die Praxis des Betreuungsrechts kritisieren, waren zwei Angehörige von Betreuten eingeladen worden sowie ein Rechtsanwalt. Die Situation von Betreuern wurde allein durch den Vorsitzenden des Berufsverbandes der Betreuer vertreten. Außerdem waren noch zwei weitgehend neutrale Personen anwesend, denen es nicht um Kritik an Betreuern ging, sondern um die Darstellung der Situation als Angehörige eines Kranken, bzw. hilfebedürftigen Menschen.
Von Seiten der Angehörigen wurden massive Vorwürfe gegen die Betreuer ihrer Angehörigen erhoben und auch der Anwalt vertrat vehement die Ansicht, dass bei der Führung der Betreuungen nicht das Interesse des Betreuten und seiner Angehörigen im Vordergrund steht, sondern das der Betreuer. Der Kern der Kritik der Angehörigen lautete, dass die jeweilige Betreuerin die Betreute gegen den Willen der Angehörigen in ein Heim einweisen ließ, obwohl eine Versorgung in der eigenen Wohnung durchaus möglich gewesen wäre.
Es war keine leichte Situation für den Vertreter der Berufsbetreuer, dieser massiven Kritik etwas entgegenzusetzen, zumal auch ein Film eingespielt wurde, der den Abtransport der Mutter in ein Heim unter Polizeieinsatz zeigte. Im Grunde gibt es auch nur zwei Möglichkeiten auf diese Vorwürfe zu reagieren: zum einen kann man entgegnen, dass sich die dargestellten Fälle auf keinen Fall so zugetragen haben können und zum anderen kann man antworten, dass man die dargestellten Fälle zwar nicht grundsätzlich anzweifelt, aber dennoch das Gros der Betreuer anders arbeitet und den Willen der Angehörigen nicht einfach ignoriert. Der Vorsitzende der Berufsbetreuer entschied sich zu letzterer Möglichkeit. Und dies stieß unter Kollegen nicht nur auf Zustimmung, denn man hätte deren Ansicht nach viel vehementer die genannten Beispiele in Frage stellen und vor allen Dingen darauf hinweisen müssen, wie engagiert doch viele Berufsbetreuer arbeiten.
Zwei Meinungen, die für sich genommen durchaus ihre Berechtigung haben. Es wäre dabei allerdings sehr interessant, einmal gedanklich durchzuspielen, welche Wirkung das strikte Infragestellen dargebrachter Vorwürfe wohl auf die Zuschauer haben mag. Und dabei sollte man einfach mal die Berufsgruppe austauschen und sich vorstellen, dass es ein anderes Thema betrifft. Angenommen, es gäbe eine Sendung zum Thema Krebsbehandlung und es wären Betroffene mit sehr negativen Erfahrungen geladen sowie auch ein Vertreter der Ärztekammer. Angenommen, dieser Vertreter würde alle Kritik rigoros zurückweisen und seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Betroffenen äußern und außerdem ausdrücklich betonen, wie professionell und engagiert die Ärzte die Behandlung durchführen.
Ich habe meine Zweifel, ob so eine Argumentation tatsächlich so überzeugend wirken würde, wie es manche Kollegen annehmen, denn nicht auf jeden macht es einen seriösen Eindruck, wenn Kritik grundsätzlich als unberechtigt dargestellt wird und auf viele wird dies eher wie ein Ablenkungsmanöver wirken, um sich mit der eigentlichen Kritik nicht auseinandersetzen zu müssen. Wobei im Falle der Betreuer – ob man dies nun gern hört oder nicht – leider erwiesenermaßen nicht jede Kritikäußerung völlig unberechtigt ist. Und in sofern halte ich die Hinweis des Vertreters des Berufsverbandes für richtig, dass es auch unter den Betreuern schwarze Schafe gibt; das Gros der Betreuer jedoch verantwortungsbewusst und vorschriftsmäßig arbeitet. Aber für diese Äußerung gab es Schelte und es wurde – da sind wir bei der Überschrift – der Ausdruck des Fremdschämens gebraucht.
Es gibt viele Ausdrücke, an die ich mich nie gewöhnen werde. „Fremdschämen“ ist einer davon. Diesen Begriff assoziiere ich mit Menschen wie zum Beispiel Dieter Bohlen, bei dem dieser Begriff zum Standartvokabular gehört und der oft und gern damit zum Ausdruck bringen will, wie blamabel und miserabel jemand etwas darstellt. Diesen Begriff allerdings darauf anzuwenden, dass jemand eine definitiv vorhandene Tatsache nicht abstreitet, löst bei mir Unverständnis aus. Da wird anscheinend Ursache und Wirkung verwechselt, denn Scham sollte man nicht für denjenigen empfinden, der inakzeptables Verhalten nicht abstreitet, sondern für denjenigen, der inakzeptabel handelt. Ebenfalls löst es bei mir Unverständnis aus, wenn jemand der Ansicht ist, dass es ausreicht, den Focus auf die positive Darstellung zu legen, um auch als gut bewertet zu werden. Werbung mag ja durchaus ihre Wirkung haben, wenn es um die Bekanntmachung und Information über eine Dienstleistung geht. Wenn es allerdings zunehmend Menschen gibt, die mit dieser Dienstleistung nicht zufrieden sind, kann diese Unzufriedenheit auch durch eine professionell positiv gestaltete Außendarstellung nicht verhindert werden.
Man sollte Menschen in ihrer Kritikfähigkeit nicht unterschätzen. Ein eloquent und wortgewaltig vorgetragenes Plädoyer für Betreuungsarbeit wird nur dann eine Wirkung entfalten, wenn diese mit der tatsächlichen Erfahrung in der Bevölkerung auch übereinstimmt. Alles andere wird – früher oder später – als Mogelpackung in die Kritik geraten. Dies wäre dann in der Tat etwas, bei dem das Gefühl der Scham seine Berechtigung haben könnte.
Die Bereitschaft, Kritik ernst zu nehmen und sich mit ihr auseinanderzusetzen wäre mit Sicherheit für einen Berufsstand die beste Werbung und eine realistische Möglichkeit, das umzusetzen, worum es bei der Reform des Betreuungsgesetz im Kern geht – Demokratie!
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Samstag, 9. Februar 2013, 13:44h
Der Teufel in Person oder der beste Betreuer der Welt – kann man sich immer auf die Darstellung der Betreuten und ihrer Angehörigen verlassen?
Wie bei jeder anderen Tätigkeit, kommt es auch bei der Betreuertätigkeit zu Bewertungen. Genauso wie beispielsweise die Arbeit eines Handwerkers, eines Arztes oder eines Kaufmanns von all denjenigen bewertet wird, für die die Tätigkeit geleistet wird, so urteilen auch die Betreuten über die Arbeit, die ihr Betreuer für sie leistet. Dabei ist es nicht selten der Fall, dass ein- und derselbe Betreuer in seiner Bewertung einer erstaunlichen Spannbreite unterliegt. Diese kann von der Titulierung „Teufel in Person“ bis zur „besten Betreuerin der Welt“ reichen. Hier ein paar Beispiele:
In der vergangenen Woche habe ich eine im Heim lebende Betreute besucht, mit der ich im Laufe eines Jahres immer wieder ausführlich besprochen habe, ob sie trotz ihrer schweren Pflegebedürftigkeit wieder in ihre Wohnung zurückkehren möchte, oder aber im Heim bleiben möchte. Das Ergebnis war, dass sie sich dafür entschied, im Heim zu bleiben. Ich ließ mir ihre Einwilligung in die Kündigung ihrer Wohnung nicht nur unterschreiben, sondern nahm auch meine Mitarbeiterin zu dem damit verbundenen Gespräch mit. Als ich jetzt besagte Betreute vor zwei Wochen besuchte, weigerte sie sich, mir die Hand zu geben und bezeichnete mich als „Teufel in Person“, dem sie „die Pest an den Hals wünschte“. Ihrer Meinung nach hatte ich ihr gegen ihren Willen die Wohnung weggenommen und mich außerdem an ihr bereichert.
Die Titulierung „Teufel in Person“ war mir nicht neu. Vor vielen Jahren hatte ich eine Betreute, die seit Jahren Sozialhilfe bezog, obwohl sie Ersparnisse in fünfstelliger Höhe besaß. Die Wohnung musste dringend entmüllt werden, da sich der Müll schon meterhoch stapelte. Zwar war die Betreute mit der Entmüllung einverstanden, aber sie war hochempört, als ich die Kosten von ihren Ersparnissen bestreiten wollte und keinen Antrag beim Sozialamt stellte. Wo immer die Möglichkeit bestand, erzählte die Betreute, dass ich ihr ihr Geld vorenthalten und mich nicht für ihre Rechte einsetzen würde. Das tat sie so überzeugend, dass dann auch in steter Regelmäßigkeit Menschen bei mir anriefen und mich vorwurfsvoll ermahnten, mich besser um die Betreute zu kümmern. Ich stellte dann natürlich die Angelegenheit richtig, was mir wiederum barsche Kritik der Schwester der Betreuten einbrachte, die mir vorwarf, „meinen Beruf verfehlt zu haben“, weil ich zu viel Informationen abgeben würde. Die Betreute selbst drohte mir ständig mit der Einschaltung der BILD-Zeitung. Außerdem drohte sie mir damit, dass man „schon für vierzig DM jemand umbringen lassen könne“. Wie ich übrigens später erfuhr, hatte die Betreute tatsächlich schon einmal eine Sozialarbeiterin mit einem Messer angegriffen.
Wie ich hier auch schon einmal ausführlich dargestellt habe, gibt es auch Angehörige, die einen Betreuer mit ihrem Hass regelrecht verfolgen, so wie der Vater einer Betreuten, der seiner schwerkranken Tochter jeglichen Kontakt zur Außenwelt verbieten wollte und dabei auch schon mit erhobener Faust auf mich zukam. Auch dieser Angehörige bezeichnet mich als „Teufel in Person“ und beauftragte einen Anwalt damit, gegen mich vorzugehen, weil ich seiner Ansicht nach das Geld seiner Tochter nicht richtig verwalten würde – was ich allerdings durch Darlegung der entsprechenden Unterlagen eindeutig widerlegen konnte.
In einem anderen – hier auch schon beschriebenen Fall – hatte ein Angehöriger ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet und sich bei Gericht über mich beschwert, weil ich seiner Ansicht nach eine angeblich muslimische Betreute zum Christentum bekehren wollte. Hierbei war die Einschaltung eines Anwalts noch harmlos, denn der Angehörige hatte mich auch mit vollem Namen bei zwei als sehr fundamentalistisch geltenden muslimischen Einrichtungen denunziert. Natürlich war die Bekehrung zum Christentum völlig aus der Luft gegriffen zumal meine Betreute auch überhaupt keine Muslimin war, sondern evangelisch. Aber bevor diese Vorwürfe entkräftet wurden, standen sie erst einmal im Raum und geben ein sehr negatives Bild über Betreuungsarbeit ab.
Natürlich gibt es nicht nur diese Fälle von Betreuten und Angehörigen, die Betreuungsarbeit sehr negativ sehen. So schickte mir vor kurzem einer meiner Betreuten einen Brief, der adressiert war an „die beste Betreuerin der Welt“. So sehr ich mich auch über dieses Lob freue, so bin ich mir natürlich auch im Klaren darüber, dass auch diese Bewertung subjektiv ist. Aber natürlich ist es bei einer Arbeit, die oftmals mit sehr viel harter Kritik verbunden ist, wohltuend, wenn nicht nur negativ geurteilt wird. Wenn Angehörige nicht nur den „Teufel in Person“ in mir sehen, sondern mir beispielsweise sogar auch noch nach Beendigung der Betreuung nette Weihnachtsgrüße schicken. Auch wenn ich immer betone, dass ich keine Geschenke möchte, so habe ich doch auch schon einige Male Blumen, Pralinen und andere Kleinigkeiten erhalten, über die ich mich natürlich sehr gefreut habe.
Aber die in der Überschrift dieses Beitrags formulierte Frage bleibt:
Kann man sich immer auf die Darstellung der Betreuten und ihrer Angehörigen verlassen?
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