Samstag, 18. August 2012, 13:55h
Wie erhalten Betreuer ihre Betreuungen?
Im Gegensatz zu Beratungsstellen, die von den Ratsuchenden frei frequentiert werden können, muss eine gesetzliche Betreuung von einem Amtsgericht eingerichtet werden. Wird von Angehörigen, Bekannten, einer Einrichtung oder unter Umständen sogar von den Betroffenen selbst eine Betreuung angeregt, so ist hierfür das zuständige Amtsgericht die erste Anlaufstelle. Von dort aus wird das Anliegen an die zuständige Betreuungsstelle weitergeleitet. So eine Stelle gibt es in der Regel in jedem Bezirk oder in jeder größeren Gemeinde. Die Aufgabe der Mitarbeiter einer Betreuungsstelle ist die Ermittlung der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung. Dies geschieht durch Hausbesuche bei den Betroffenen und durch Gespräche mit Angehörigen, Freunden e.t.c.
Steht es fest, dass jemand eine rechtliche Betreuung benötigt, dann ist es die Aufgabe des ermittelnden Mitarbeiters der Betreuungsstelle, einen geeigneten Betreuer zu finden. Die meisten Betreuer sind der Betreuungsstelle bekannt, da es in größeren Abständen Treffen gibt, an denen die meisten Betreuer teilnehmen. In der Regel stellt sich jemand, der als Betreuer arbeiten will, der Betreuungsstelle vor. Es gibt allerdings auch Betreuungsrichter, die sich direkt an die Betreuer wenden, ohne vorher die Betreuungsstelle einzuschalten.
Die Kriterien für die Bestellung eines Betreuers für einen konkreten Fall sind nicht so leicht fassbar. Fallen bei einer Betreuung zum Beispiel sehr viel kaufmännische Arbeiten an, wie dies bei Geschäftsauflösungen oder bei einem Besitzer von Mietshäusern der Fall ist, dann ist es sinnvoll einen Betreuer mit kaufmännischen Kenntnissen oder einen Anwalt zu bestellen. Geht es bei einer Betreuung um jemanden, der an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, so bietet sich die Bestellung eines Sozialpädagogen oder Psychologen an. Arbeitet jemand schon sehr lange als Betreuer, gibt es auch mehr oder weniger Rückmeldungen, an denen sichtbar wird, wie jemand seine Aufgabe als Betreuer wahrnimmt. Diese Rückmeldungen können beispielsweise von den involvierten Pflegediensten, von den Mitarbeitern der Seniorenberatung oder von den Pflegeheimen kommen.
Ein weiteres Kriterium ist für viele Betreuungsstellen auch die Zahl der bereits vorhandenen Betreuungen des jeweiligen Betreuers. Wenn ein Betreuer bereits siebzig Betreuungen führt, dann wird sich die Betreuungsstelle wahrscheinlich in vielen Fällen erstmal an diejenigen Betreuer wenden, die weniger Betreuungen führt. Wer gerade mit seiner Arbeit als Betreuer begonnen hat, wird vielleicht erstmal vorrangig mit Betreuungen bedacht, damit der Aufbau eines Betreuungsbüros überhaupt möglich ist.
Bei alldem muss betont werden, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Zuweisung von Betreuungen gibt. Und man darf auch nicht verhehlen, dass – anders als bei Laufkundschaft – die Betreuungsstelle eine Art Monopol darstellt. Theoretisch ist es nicht möglich, als Betreuer tätig zu sein, wenn es – aus welchen Gründen auch immer – zu einem Bruch mit der Betreuungsstelle gekommen sein sollte.
Für den Betreuten – also derjenige, dessen Wohl im Mittelpunkt stehen sollte – ist es von zentraler Wichtigkeit, dass sowohl die beruflichen Kenntnisse seines Betreuers als auch dessen Art, mit Menschen umzugehen, zu ihm passen und seiner individuellen Situation angemessen sind. Genauso wichtig ist es, dass der Betreuer weder zuwenig noch zuviel Betreuungen führt. Bei zuviel Betreuungen steht nicht mehr genug Zeit für den Einzelnen zur Verfügung. Zuwenig Betreuungen bedrohen die berufliche Existenz des Betreuers, was unter Umständen zur Aufgabe des Berufs und somit zwangsläufig auch zur Beendigung der Betreuung führt.
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Sonntag, 5. August 2012, 14:53h
Sprachliche Verwirrungen - aus Klienten werden Kunden
Schon seit längerem kann man einen merkwürdigen sprachlichen Wandel in der Sozialarbeit beobachten. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ist man dazu übergegangen, Menschen unter dem Begriff des „Kunden“ zusammenzufassen, der die zuvor verwendeten differenzierten Bezeichnungen ersetzt. Früher gab es bei den Pflegediensten Patienten, in den Heimen gab es Bewohner, in den sozialpädagogischen Beratungsstellen gab es Klienten, in den Bildungseinrichtungen gab es Teilnehmer und beim Arbeitsamt gab es Arbeitslose. Damit ist jetzt Schluss. Wir sind jetzt alle zu Kunden geworfen. Dies hat wiederum konsequenterweise die Folge, dass Heime, Pflegedienste, Sozialpädagogen und Arbeitsämter als Pendant zum Kunden zu Verkäufern geworden sind, wobei wiederum der Heimplatz, die Pflegeleistung, die Beratung e.t.c. zur Ware wird.
Was hat zu diesem Wandel geführt? Vermutlich erhofft man sich von der Einbindung in marktwirtschaftliche Begrifflichkeiten eine effektivere Arbeit, in der die zu erbringende Ware/Leistung klar festgelegt ist. Der Kunde ist kein Bittsteller mehr, sondern hat die Rechte eines Käufers. Gleichzeitig ist die Einrichtung zur Lieferung der vereinbarten Ware/Dienstleistung verpflichtet. Hört sich doch eigentlich ganz gut an, oder? Wenn da nicht der Umstand wäre, dass es zwischen einem Kunden und einem Klienten entscheidende Unterschiede gibt, denn während ein Kunde immer und grundsätzlich die Auswahl hat und seine Wahl freiwillig trifft, kann man das auch mit viel Phantasie nicht von Kranken, Heimbewohnern und Arbeitslosen behaupten.
Der Begriff Kunde reduziert einen Menschen auf seine Eigenschaft als Käufer einer Ware und die Beziehung zu einer Einrichtung auf einen Warenaustausch. Der Begriff Klient hingegen ist sehr viel komplexer und beinhaltet die unbedingte Mitberücksichtigung des sozialpolitischen Hintergrunds. Ein Arbeitsloser ist nicht einfach nur jemand, der vom Arbeitsamt Geldleistungen erhält und im Gegenzug seine Arbeitskraft anbietet. Ein Arbeitsloser ist Teil eines höchst komplizieren sozialen Gefüges. Ein Mensch, der durch seine Arbeitslosigkeit ausgeschlossen ist von vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wobei sich die Ausgeschlossenheit oft nicht nur auf ihn, sondern – so vorhanden – auf seine Familie auswirkt.
Was tatsächlich hinter diesem Wandel der Begrifflichkeit vom „Klienten“ zum „Kunden“ steckt, ist hauptsächlich das Ziel des Sparens. Soziale Arbeit wird in den meisten Fällen subventioniert. Dies hat zur Folge, dass immer wieder versucht wird, Leistungen auf das Notwendigste zu reduzieren. Die Komplexität des Begriffs des Klientels ist da hinderlich und ist dem ständigen Verdacht ausgesetzt, dass vielleicht doch mehr als das Plansoll geleistet wird. Da kommt der wirtschaftspolitische Begriff des Kunden wie gerufen. Es wird klar definiert, was zur Warenleistung gehört – nicht mehr und nicht weniger, wobei das Augenmerk eindeutig auf das „nicht mehr“ gerichtet wird. Man kann sich getrost auf die oft zitierte „Zuständigkeit“ zurückziehen und alles ausblenden, was über den reinen Warenaustausch hinausgeht. Hat aber der Wechsel der Begrifflichkeiten die erwünschte Einsparung gebracht? Mitnichten, die Kosten explodieren weiter. Wäre auch verwunderlich, denn soziale Probleme bleiben soziale Probleme, auch wenn man die Verpackung ändert.
Die eigentliche Misere bei dem Versuch, sozialpolitische Probleme in wirtschaftspolitische Begrifflichkeiten zu pressen, besteht darin, dass man damit vom Prinzip der Vernetzung zum Prinzip der Konkurrenz übergeht. Genauso wie Karstadt sich wohl kaum um die Kunden von Woolworth kümmern wird, genauso kümmert sich irgendwann die Beratungsstelle X nicht mehr um die Beratungsstelle Y. Wir Betreuer sind unserer Zeit voraus und praktizieren dies schon. Es ist Betreuer X schnurz-piepe-egal, wie Betreuer Y seine Betreuungen führt. Auch bei eventuellen Problemen mit anderen Institutionen wird sich nur derjenige Betreuer dafür interessieren, dessen eigene Betreute davon auch betroffen sind. Während sich soziale Beratungsstellen - zumindest jetzt noch – solidarisieren und reagieren, wenn Klienten in anderen Institutionen oder von staatlicher Seite in ihren Rechten beschnitten werden, ist dies bei Betreuern unvorstellbar. Das ist eben genau der Unterschied zwischen Klientel und Kundschaft.
Der Begriff Kunde ist der Versuch, etwas Negatives sprachlich positiv darzustellen, man nennt dies auch Euphemismus. Mit einem Schlag gibt es keine Kranken, Alten, und Arbeitslosen mehr – sondern überall nur noch Kunden. Unsere Gesellschaft wird dadurch zu einem Shoppingcenter, in dem jenseits sozialer Probleme munter Waren ausgetauscht werden. Vielleicht werden demnächst auch die Gefängnisdirektoren ihre Häftlinge als Kunden bezeichnen, Hospizmitarbeiter einen Sterbenden als Kunden betiteln und Pastoren sonntags die Predigt beginnen mit der Begrüßung: „Liebe Kunden und Kundinnen“…
Da dieser Beitrag in den letzten Wochen sehr oft angeklickt wurde, habe ich mir hier noch ein paar weitere Gedanken gemacht.
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Sonntag, 29. Juli 2012, 15:31h
Was machen Menschen, die krank sind und wenig Geld haben, wenn sie dringend zum Arzt müssen?
Was passiert, wenn jemand dringend zum Arzt muss? Nun, wenn man noch gehen kann, setzt man sich in die Bahn, ins Auto oder aufs Fahrrad oder geht vielleicht auch zu Fuß zur Arztpraxis. Was ist, wenn man so krank oder so gehbehindert ist, dass man den Weg nicht mehr allein schafft? Dann bittet man Verwandte oder Bekannte um die Fahrt zum Arzt oder man nimmt sich ein Taxi. Hierfür muss man allerdings Verwandte und Bekannte oder aber Geld haben. Was passiert aber, wenn man weder über das Eine noch über das Andere verfügt? Dann wird es sehr, sehr schwierig.
Zeitgleich mit der Hartz-IV-Reform wurde auch bei den Krankenkassen so einiges geändert. Früher war es in der Regel möglich, sich die sogenannte Krankentransportverordnung vom behandelnden Arzt auch noch nach der Inanspruchnahme eines Taxis austellen zu lassen und sich dann den bereits gezahlten Betrag von der Kasse erstatten zu lassen. Das ist jetzt anders, man muss vorab eine Krankentransportbescheinigung vom Arzt einholen, die dann gemeinsam mit einem Antrag auf Kostenübernahme zur Krankenkasse geschickt wird. Erst wenn der Antrag bewilligt ist, darf man den Arzt aufsuchen.
Man merkt, dass hier eine logische Lücke besteht. Denn um den Arzt um eine Verordnung zu bitten, muss man ja erstmal in seine Praxis kommen. Eventuell könnte man sich die Verordnung ja auch zuschicken lassen, wobei man anmerken muss, dass Arztpraxen generell äußerst ungern in Briefmarken investieren und dazu auffordern, sich die Verordnung zu holen. Nun gut, man könnte auch Geld hinterlegen für die Zusendung, was ich selbst übrigens auch für das Zusenden eines Rezepts so handhabe, weil ich für ein Rezept nicht extra in die Praxis gehen will. Allerdings braucht man auch hier 1 – 2 Tage für den Postweg, der sich wiederum um weitere 2 – 4 Tage für die Zusendung an die Krankenkasse plus Rücksendung verlängert. Bei akuter Erkrankung, die mit einem schnellen Behandlungsbedarf verbunden ist, fällt dies also weg.
Bleibt also nur das Selbstzahlen. Nicht ganz einfach für einen Hartz-IV-Empfänger oder für jemanden mit einer Minirente. Erst recht, wenn nicht ein Taxi sondern ein Krankenwagen benötigt wird, was dann der Fall ist, wenn jemand Rollstuhlfahrer ist und die Arztpraxis über keinen Fahrstuhl verfügt, so dass der Patient hochgetragen werden muss. Dies kostet dann mindestens 75,00 €, also rund 20 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes.
Als Betreuerin habe ich den Vorteil, dass ich über ein Faxgerät verfüge und mir sowohl die erforderliche ärztliche Verordnung zufaxen lasse, als auch den Antrag an die Krankenkasse per Fax weiterleite, die mir dann die Bewilligung ebenfalls zufaxt. Dann bleibt allerdings immer noch die Weiterleitung an das Krankentransport- oder Taxiunternehmen. Und es bleiben noch die Wartezeiten. Arztpraxen haben keine Anrufbeantworter, so dass ich die Sprechzeiten abwarten muss.
Wie gestaltet sich dieser enorme Arbeitsaufwand für Menschen, die keinen Betreuer haben? Oder für Familienmitglieder, die sich um ihre kranken Angehörigen kümmern? Ich selbst kümmere mich um meinen Stiefvater, der nicht in unmittelbarer Nähe wohnt. Und letzte Woche musste er (Rollstuhlfahrer, Pflegefall) dringend zum Hautarzt. Nachdem ich damit scheiterte, eine Hautarztpraxis mit Fahrstuhl (flächendeckende medizinische Versorgung ist ein anderes ebenso interessantes Thema!) zu finden, musste ich also die schon eingeholte Verordnung für einen Taxischein nochmals umschreiben lassen. Die habe ich dann sehr spät noch an die Krankenkasse geschickt in dem Glauben, dass mein Antrag mit dem Vermerk „Eilt“ auch umgehend beantwortet wird. Das war aber nicht der Fall, ich musste nochmals telefonisch nachhaken.
Ich habe übrigens meinen Eltern aufgrund der hier geschilderten Widrigkeiten ein Faxgerät geschenkt. Allerdings ist mein Stiefvater nicht in der Lage, das Gerät auch zu bedienen, was auch tatsächlich nicht so einfach ist, weil eigentlich die Anschlussbuchse von der Telekom geändert werden müsste. Hiervon haben wir bisher abgesehen, da die Zusammenarbeit mit der Telekom (auch das ist ein weiteres ebenso interessantes Thema!) ihre Tücken hat.
Ich habe eine Mitarbeiterin des für meinen Stiefvater zuständigen Pflegedienstes gefragt, wie denn die anderen Patienten das Problem der Fahrt zum Arzt lösen. Die Antwort war, dass die meisten resignieren und letztendlich die 75,00 € für den Krankentransport zahlen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass eine akute Erkrankung eine schnelle Behandlung erfordert. Und es ist kaum nachvollziehbar, dass hierfür ein Vorlauf gefordert wird, der kaum zu bewältigen ist. Und man kann sich ausmalen, dass wahrscheinlich so manche Versorgungslücken entstehen, weil die Menschen mit diesem immensen Antragsaufwand überfordert sind.
Im Falle meines Stiefvaters hat mich das ganze Prozedere gut zwei Stunden Zeit gekostet. Anschließend war ich so entnervt, dass dies auch noch einen Streit mit meinem Freund auslöste, der mir sagte: „Warum beantragst du nicht endlich eine Betreuung für deinen Stiefvater?“ Ja, warum eigentlich nicht? Ein Betreuer vor Ort hätte es wahrscheinlich mit manchem leichter. Aber da taucht dann wieder jener besagte Satz vor meinem geistigen Ohr auf, der mir von einem Kollegen entgegnet wurde, als ich erwähnte, dass mein Stiefvater nicht ins Heim möchte, weil er nach 47 Jahren harter Arbeit nicht von 95,00 € Taschengeld leben will: „Das ist dieses Anspruchsdenken, das unsere Gesellschaft kaputt macht!“.
Nein, ich bringe es nicht über’s Herz, jemanden in die Hände von Menschen mit so einer Einstellung zu geben. Sicher, es sind natürlich längst nicht alle Betreuer so. Aber ich will mit der Lebensqualität meines Stiefvaters nicht Lotterie spielen…
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