Mittwoch, 6. Juni 2012, 11:31h
Eine hochinteressante Dokumentation über die Betreuungspraxis
Ich habe mir gerade über die ARD-Mediathek die hochinteressante Dokumentation mit dem Titel "Wenn Betreuung zum Albtraum wird" angesehen. Hochinteressant deswegen, weil auf Polemik verzichtet wird und vier völlig unterschiedliche Fälle geschildert werden, die die Bandbreite der Betreuungspraxis deutlich machen. Ich kann nur jedem raten, der sich für das Thema Betreuung interessiert, sich diese Doku anzusehen.
Im ersten Fall ging es um eine 89jährige Frau, die nur deswegen unter rechtliche Betreuung gestellt wurde, weil eine ihrer drei Töchter sich durch die Aufteilung des Erlöses eines Hausverkaufs benachteiligt fühlte und deswegen eine Betreuung beantragt hatte. In den Augen der Tochter war damit anscheinend eine zu früheren Zeiten getroffene Erbvereinbarung zu ihren Ungunsten beeinflusst worden. Durch die Initiative der anderen Töchter fand eine erneute richterliche Prüfung statt, aber obwohl das neue ärztliche Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis kam, dass die Frau durchaus noch geschäftsfähig ist, wurde letztendlich weder die Betreuung aufgehoben, noch der Wunsch der Frau nach einem Betreuerwechsel erfüllt. Selbst der Einwilligungsvorbehalt – gleichbedeutend mit Aberkennung der Geschäftsfähigkeit – wurde beibehalten. Die beiden älteren Schwestern befinden sich jetzt in einem Rechtsstreit, da der auch als Anwalt tätige Betreuer eine Klage auf Rückzahlung von Geldern androht.
Es gilt natürlich auch in diesem Fall, dass man beide Seiten anhören muss, um die Situation beurteilen zu können. Aber wie ich sofort ahnte, als ich die Sendung sah – der Betreuer wollte sich zur angedrohten Klage nicht äußern.
Ein sehr ungewöhnliches Statement gab zu dem Fall ein Jurist ab, der es grundsätzlich für fragwürdig hält, wenn Juristen als Betreuer arbeiten: "Ich meine, ich bin ja selbst in dem Beruf tätig ich mache keine Betreuungen weil ich mich für nicht qualifiziert halte Betreuungen zu machen - und ich es nicht machen will. Gerade im Bereich der medizinischen Versorgung habe ich erhebliche Bedenken, dass Anwälte das machen. Ich bin der Ansicht, dass hier eben Spezialberufe geschaffen werden müssen. Aber für die Anwälte ist das natürlich ein gutes Geschäft wenn einer 30 – 40 Betreuungen hat , dann hat er auch ein gewisses Auskommen. Es gibt auch Gerichte von denen wir hören, dass wenn junge Anwälte anfangen, dann bekommen sie Betreuungsfälle, damit sie überleben können. Also auch das ist die Frage, wer wird als Anwalt Betreuer, das möchte ich jetzt hier nicht vertiefen. "
Beim zweiten Fall ist die Problematik genau entgegengesetzt, ein Gericht sah keine Veranlassung, eine Betreuung einzurichten, obwohl die Erkrankung des Betreffenden fast die Familie ruiniert hätte. Ein an einem Hirntumor erkrankter Mann, der gemeinsam mit seiner Ehefrau im betreuten Wohnen lebte, verschenkte 65.000,00 € an die Putzfrau. Als es dann dazu kam, dass er die für die Tochter erteilte Vollmacht zurückzog und die Putzfrau bevollmächtigen wollte, regte die Tochter die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung an. Der Gutachter kam erstaunlicherweise zu dem Entschluss, dass hierzu kein Grund vorläge. Das lapidare Statement des Richters: „Ein schwäbischer Geschäftsmann wird wahrscheinlich normalerweise seiner Putzfrau kein Geld geben. Das ist schon ein ungewöhnliches Verhalten, aber es muss nicht auf einem krankhaften Verkennen von irgendwas beruhen. Und das muss man selbstverständlich prüfen, ob ein Mensch dafür gute Gründe hat oder auch gar keine besonderen Gründe hat. Jedenfalls darf grundsätzlich jeder mit seinem Geld machen, was er will".
Anscheinend sind Richter und Gutachter der Meinung, die Situation des schwerkranken (kurz danach verstorbenen Mannes), „gründlich“ geprüft zu haben. Die gefällte Entscheidung ist gleichbedeutend mit einem Freibrief für Betrüger, die sich auf alte Menschen spezialisiert haben. Ich glaube, dass es wohl niemanden gibt, der im Zustand der geistigen Klarheit damit einverstanden wäre, wenn irgendwann bei Nachlassen der geistigen Kräfte niemand eingreifen würde und dadurch das – oftmals sehr hart erarbeitete – Ersparte an Fremde verschenkt wird, wodurch die Ehefrau irgendwann zur Sozialhilfeempfängerin wird. Die Herren Richter und Gutachter haben sich das Ganze wirklich erschreckend einfach gemacht und halten ihre Gleichgültigkeit wahrscheinlich auch noch für Toleranz.
Beim dritten Fall geht es um einen Mann, der nach einem Schlaganfall von seiner Frau und seiner jüngeren Tochter zuhause gepflegt wurde. Dann wollte die ältere Tochter die Betreuung übernehmen und es kam zum Konflikt, so dass es letztendlich zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kam, die einer Betreuerin erteilt wurde, deren Ausbildung ein Wirtschaftstudium war. Obwohl der Mann gut gepflegt wurde, veranlasste die Betreuerin eine Heimeinweisung. Dem Mann ging es daraufhin sehr viel schlechter und er verlor gravierend an Gewicht. Die Ehefrau unternahm alles, um ihren Mann wieder nach Hause zurückkehren zu lassen – alles ohne Erfolg. Erst als der zuständige Richter berentet wurde, wurde dem Wunsch nach einem anderen Betreuer stattgegeben. Allerdings sitzt die ganze Familie jetzt auf 14.000,00 € nicht bezahlter Heimosten und kämpft darum, dass die Betreuerin, die ja für diese Kosten verantwortlich ist, für diesen Schaden aufkommen muss. Übrigens läuft seit Bestellung des neuen Betreuers - einem ehrenamtlich tätigen Pastor - sehr gut.
Auch zu diesem Fall gibt es ein Statement des schon vorab zitierten Juristen: „Mir ist nicht bekannt, dass es in irgendeinem anderen Rechtsystem oder einer Gesetzeslage in Deutschland für irgendeine Installation soviel Rechte gibt alles wegzunehmen. Gut man kann natürlich sagen, bei Straftätern, wenn sie entsprechende bestimmte Straftaten gemacht haben, dann verlieren sie die Freiheitsrechte und eventuell kann ein Teil des Vermögens eingezogen werden. Aber hier, die Freiheitsrechte ganz und auf Dauer einzuziehen, das Vermögen auf Dauer einzuziehen, und die Entscheidung über die ärztliche Versorgung, über den Postempfang und über Telefon, das alles wegzunehmen, da bin ich der Meinung, da sollte man nachdenken, ob man dann noch im richtigen Gesetz ist“.
Beim vierten Fall handelt es sich um jemanden, der aus eigenem Antrieb eine rechtliche Betreuung beantragt hat. Durch Vermüllung ist es zu einer Räumungsklage des Vermieters gekommen. Gemeinsam mit dem Betreuer – ein Vereinsbetreuer der Caritas – sieht er sich nach einem geeigneten Heim um. Letztendlich will er dann aber auch in seiner Wohnung bleiben, was der Betreuer, der sich auch die Zeit nimmt, das Heim gemeinsam anzusehen, auch akzeptiert. Der Betreute macht deutlich, dass die Betreuung für ihn eine große Hilfe ist.
Wie man sieht, ist das Thema Betreuung ein weites Feld, in dem Betreuung sowohl als existentielle Bedrohung als auch als große Hilfe empfunden wird. Und ebenfalls ist es ersichtlich, welch gravierende Unterschiede es sowohl unter den Betreuern als auch unter den Betreuungsrichtern gibt. Auch die völlig unterschiedliche Ausbildung der Betreuer ist interessant: im ersten Fall ist der Betreuer Anwalt, im zweiten Fall ist die erste Beteuerin Wirtschafswissenschafterin und der zweite Betreuer Pastor und im vierten Fall ist der Betreuer Sozialarbeiter/Sozialpädagoge. Bei den richterlichen Urteilssprechungen reichen die Extreme einerseits von selbstgerechter Ignoranz der fachärztlichen Gutachten, verbunden mit dem totalen Ignorieren des Willens des Betreuten bis hin zur als Toleranz getarnten Hilfeverweigerung. Ich muss in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich betonen, dass ich persönlich glücklicherweise weder das eine noch das andere Extrem bei den Richtern erlebt habe und in fast allen Fällen versucht wird, dem Einzelfall gerecht zu werden. Und wie gesagt – für eine gerechte Beurteilung sollte man beide Seiten gehört haben. Es spricht aber für sich, dass weder die betreffenden Betreuer noch die Familienmitglieder, die auf eine rechtliche Betreuung drängen, zu einem Statement bereit waren.
http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird?documentId=10748694
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Mittwoch, 23. Mai 2012, 15:12h
Ein nachdenklicher Ausflug in die Vergangenheit – Paradigmenwechsel
Am vergangenen Sonntag nahm ich an einer Jubiläumsfeier in meinem Heimatdorf teil. Gefeiert wurde das fünfzigjährige Jubiläum der dortigen Jugendarbeit. Eine Jugendarbeit, die zum großen Teil auf dem großen Engagement des inzwischen berenteten Jugendwarts und seiner Frau beruht. Ein wesentlicher Bestandteil der Jugendarbeit war und sind die unzähligen Ferienfahrten, von denen auch ich als kleines Mädchen einige mitgemacht habe. Die meisten Kinder aus meinem Dorf hätten wohl kaum die Möglichkeit gehabt, in den Ferien zu verreisen, da es damals längst noch nicht selbstverständlich war, dass die Eltern in Urlaub fuhren. Außerdem sind viele der Dorfbewohner Landwirte, für die es selbst in der heutigen Zeit nur sehr schwer möglich ist, sich ein paar Wochen freizunehmen.
Dem Engagement des Ehepaares war es auch zu verdanken, dass es irgendwann sogar zu einem eigenen Ferienhof kam, so dass zu nahezu jeder Schulferienzeit Reisen angeboten werden können. Obwohl Jugendarbeit der Schwerpunkt war und ist, gab es auch schon immer Angebote für ältere Mitbürger.
Was war für mich an diesem Jubiläum so besonders? Abgesehen davon, dass das Aufsuchen von Orten der Kindheit oftmals sehr aufwühlend sein kann, befand ich mich plötzlich wieder in einer Welt, in der nach völlig anderen Werten gelebt wird. Ich bin ja seit langem selbst Sozialarbeiterin und eigentlich sollte Sozialarbeit – und Jugendarbeit ist ja nichts anderes als Sozialarbeit – für mich nichts Ungewöhnliches sein. Aber so ist es nicht. Denn dieses enorme Engagement, das der Jugendwart und seine Frau über Jahrzehnte geleistet haben, sucht man heute meist vergeblich.
Da gab es ein junges Ehepaar, das in den 60ern in ein kleines Dorf zieht und den Traum hat, dort etwas für Kinder und Jugendliche zu tun. Ein Dorf, in dem diese Idee völlig neu ist und erstmal viel dafür getan werden muss, damit es zu dem erforderlichen Rückhalt in der Dorfgemeinschaft kommt. Der entsteht allerdings bald und nach einiger Zeit gibt es eine Schar von jugendlichen freiwilligen Helfern. Irgendwann ist das Ganze ein fester Bestandteil, der sogar in benachbarten Dörfern Resonanz findet.
All das aber fällt nicht einfach vom Himmel. Für eine derartige Arbeit reicht eine normale 40-Stundenwoche bei weitem nicht aus. Etwas aus dem Nichts aufzubauen gelingt nicht bei Dienst nach Vorschrift. Da meine Familie mit dem Jugendwart befreundet war und deren Tochter meine Freundin war, habe ich auch oftmals miterlebt, wie eng verwoben Arbeit und Privatleben bei einer so umfassenden Aufgabe sein kann. Dies ist manchmal für die Familie auch mit Zugeständnissen verbunden. Ich habe miterlebt, was bewegt werden kann, wenn Menschen sich mit Herzblut einer Aufgabe widmen.
Es tat mir sehr leid, dass der Jugendwart in der Nacht vor dem Jubiläum erkrankte und ins Krankenhaus gebracht werden musste, so dass allein die Ehefrau anwesend war. Diese erhielt allerdings einen minutenlangen Applaus – Standing Ovations würde man in Neudeutsch sagen – der sehr berührend war.
Ich frage mich, wie sich die beiden selbst charakterisieren würden, wenn dies von jemandem erfragt werden würde. Und ich bin mir sehr sicher, dass keiner der beiden sich als „engagiert“ oder „hochqualifiziert“ beschreiben würde. Nicht, weil es unzutreffend wäre, denn ohne Zweifel treffen beide Attribute voll und ganz zu, sondern weil es sich um Menschen handelt, denen es fremd ist, die eigene Leistung so in den Vordergrund zu rücken. Beide würden mit Sicherheit betonen, wie wichtig Jugendarbeit ist.
Sind die beiden durch ihr enormes Engagement eigentlich reich geworden? Das glaube ich kaum, weder gibt es ein eigenes Haus, noch einen Mercedes noch Reitpferde. Bevor jetzt jemand den Schluss aus meinem Beitrag zieht, ich würde den allgemeingültigen Anspruch erheben, jeder sollte sich mit seiner ganzen Kraft ohne Entgelt ehrenamtlich einer Aufgabe widmen – genau darum geht es mir eben nicht. Mir geht es um etwas völlig anderes, nämlich um die Definition des Begriffs des Engagements. Ein Begriff, der mittlerweile inflationär benutzt wird und der damit sowohl seine Bedeutung als auch seine Aussagekraft verloren hat. Ein Begriff, der regelrecht missbraucht wird um damit Menschen vorzugaukeln, dass etwas nicht aus monetären Gründen, sondern aus purer Nächstenliebe getan wird und der verschleiern soll, dass jeder Aspekt des Handelns einzig und allein auf dessen finanziellen Nutzen ausgerichtet wird. Letztendlich ist der Missbrauch des Begriffs des Engagements nichts anderes als ein Symptom für die Vereinnahmung sozialer Arbeit durch Menschen, die einzig und allein kaufmännische Interessen haben.
Was mich so nachdenklich an meinem Ausflug in die Vergangenheit gemacht hat, ist das Bewusstwerden darüber, wie viel vertrauter mir die Vergangenheit in Bezug auf meine Gegenwart ist. Ich will auf keinen Fall die Welt der Kindheit idealisieren, denn die war alles andere als heil und auch in konkretem Bezug auf die Jugendarbeit gab es vielleicht Dinge, die man heute anders gemacht hätte. Aber dennoch ging es dabei nie um etwas anderes als um ein soziales Ziel. Ein Ziel, dass durch und durch authentisch war und eben genau deswegen so erfolgreich umgesetzt werden konnte. Ich werde mich nie anfreunden können mit dem gesellschaftlichen Wandel, in dem sich soziale Arbeit nicht mehr an authentischen Zielen orientiert, sondern am Streben nach Gewinnmaximierung, die wiederum zwangsläufig mit erbärmlichen PR-Lügen einhergeht und desinteressiert ist an Einbindung in übergeordnete sozialpolitische Zusammenhänge.
Schade und traurig, dass die authentische Form der Sozialarbeit mittlerweile zum Auslaufmodell geworden ist. Diese Entwicklung ist wohl jene, die man als Paradigmenwechsel bezeichnet.
Aber ich möchte hier nochmals meine Hochachtung für die Jugendarbeit meines Heimatdorfs aussprechen. A. und K.: Euch beiden ein großes Chapeau!!
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Sonntag, 13. Mai 2012, 20:15h
Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker
Im Februar habe ich an einem Treffen des Landesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker teilgenommen. Es waren unter anderem eine Psychiatrieärztin, ein Betreuungsrichter und ein Psychiater eines Gesundheitsamtes geladen. Thema der Veranstaltung war rechtliche Betreuung.
Bei dem größten Teil der Angehörigen handelt es sich um die Eltern von psychisch Kranken. Was durch die Wortbeiträge auf dem Treffen deutlich wurde, ist die oftmals tiefe Verzweiflung der Eltern, die den Problemen ihrer erwachsenen Kinder meist hilflos gegenüber stehen, wie zum Beispiel in der Situation, in der es aufgrund psychischer Erkrankung zum Wohnraumverlust kommt und die Eltern damit konfrontiert sind, dass ihre Kinder auf der Straße leben. Oder aber die Situation eines psychotischen Schubs, bei dem sämtliches Geld verschenkt wird und die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, sich um die Sicherstellung ihrer Einkünfte zu kümmern.
Rechtliche Betreuung könnte eine Entlastung für die Angehörigen darstellen, da die Befugnisse eines Betreuers größer sind als die der Angehörigen. Um ein Beispiel zu nennen: der Situation, in der jemand in der Phase eines psychotischen Schubs durch Aussetzungen der Mietzahlungen seine Wohnung zu verlieren droht, kann durch einen Betreuer vorgebeugt werden, indem von vorneherein ein spezielles Betreuungskonto eingerichtet wird, von dem die laufenden Kosten automatisch abgebucht werden. Auch bei Situationen, in denen es zu massiven Selbstschädigungen kommt, kann ein Betreuer schneller reagieren als Angehörige.
Ein Problem, das kaum zu lösen ist, sind die Grenzfälle, in denen zwar eindeutig eine psychische Erkrankung vorliegt und diese auch zu massiven Selbstschädigungen führt, aber dennoch die Gründe für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung noch nicht ausreichen. Zwangsläufig hat dies Auswirkungen auf alle Personen, die dem Betroffenen nahestehen. Dies trifft nicht nur auf die Eltern psychisch Kranker zu, sondern auch auf erwachsene Kinder, Geschwister oder Lebenspartner.
Ein Argument, das auch von Betreuern bei dieser Thematik oft angeführt wird, zumindest, wenn es um die Eltern psychisch Kranker geht, ist, dass diese „doch wohl auch nicht ganz unbeteiligt“ an der Erkrankung sind. Ohne diese Ansicht hier als richtig oder falsch zu bewerten, muss aber dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine psychische Erkrankung in ihren Folgen oftmals die ganze Familie betrifft und es Bereiche gibt, wie Wohnraumsicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, die geregelt werden müssen und die dann meist an den Angehörigen hängen bleiben, die daran manchmal zu zerbrechen drohen.
Das, was über die Erwartungen der Angehörigen an rechtliche Betreuer deutlich wurde, ist der Wunsch, durch den Umstand einer rechtlichen Betreuung nicht automatisch ausgegrenzt zu werden. Viele Familienangehörige übernehmen trotz eines rechtlichen Betreuers diverse Aufgaben für den Betroffenen, wodurch sich immer wieder Schnittstellen ergeben, für die Kooperation wünschenswert ist. Um es auf einen Punkt zu bringen – es geht um Miteinbeziehung.
Bleibt noch anzumerken, dass ich die Behauptung eines früheren Kollegen, „alle Angehörigen sind Psychopathen“ als nicht bestätigt empfand. Und dass ich es schade fand, dass außer mir trotz des Themas rechtliche Betreuung kein weiterer Betreuer anwesend war.
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