Donnerstag, 26. April 2012, 15:17h

Das Meer in mir - Todeswunsch und Lebenswille

behrens

Gestern sah ich den spanischen Film „Das Meer in mir“, dem die wahre Geschichte eines gelähmten Mannes zugrunde liegt, der für sein Recht auf Sterben kämpfte. Ramón Sampedro, der im Alter von 25 Jahren einen Unfall erlitt, aufgrund dessen er von Kopf bis Fuß gelähmt war, wollte nach 28 Jahren, die er nur im Bett liegend verbracht hatte, vor Gericht das Recht auf Sterbehilfe erkämpfen. Obwohl er den Prozess verlor, war seine Freundin bereit, ihm aktiv dabei zu helfen und verabreichte ihm im Jahr 1998 eine Zyankalisösung.

Ich zappte eine Weile nach dem Ende des Films herum und landete bei einer Talkshow, in der es auch um das Leben eines von Kopf bis Fuß Gelähmten ging, nämlich um den jungen Samuel, der vor etwa einem Jahr bei einem Unfall in der Sendung „Wetten, dass?“ schwer verletzt wurde.

Zwei Schicksale, die sich ähneln und die dennoch völlig unterschiedlich sind. Während Ramón Sampedro sein Leben als würdelos empfand, will Samuel auf jeden Fall leben. Zwei Aussagen stehen sich gegenüber: „Es ist ein würdeloses Leben als Gefangener meines Körpers“ und „Glücklichsein kann man auf jedem Niveau“. Man darf natürlich nicht ignorieren, dass Roman 55 Jahre alt war, als er sich entschloss, zu sterben und Samuel erst 23 Jahre alt ist. Vielleicht hat auch Samuel in vielen Jahren nicht mehr die Kraft, ein Leben unter so schweren Bedingungen zu leben.

Was für mich bei den beiden Lebensgeschichten so entscheidend ist, ist die Tatsache, dass beide von Menschen umgeben waren, bzw. sind, die ihnen helfen und von denen sie geliebt werden. Die Entscheidung der Freundin Ramons, aktive Sterbehilfe zu leisten, war keine übereilte Entscheidung, die aufgrund von Argumentationsgängen getroffen wurde. Sie liebte Ramon und erkannte die Bedeutung, die der Todeswunsch für ihn hatte. Erst nach einem langen Prozess war sie bereit, ihm dabei zu helfen, seinem Leben ein Ende zu setzen.

Der Film „Das Meer in mir“ berührt sehr. Der Anblick von Samuel, der mit einem bewundernswerten Willen für ein lebenswertes Leben kämpft, berührt genauso.

Und deswegen kann die Frage, danach, wann ein Leben lebenswert ist und wann nicht, überhaupt nicht allgemeingültig beantwortet werden und es gibt kein allgemeingültiges Richtig oder Falsch. Es gibt die Entscheidung, für sein Leben zu kämpfen und es gibt die Entscheidung, sein Leben nicht mehr leben zu wollen. Entscheidend ist bei dem Wunsch nach der Beendigung seines Lebens, dass sich nicht irgendwelche Außenstehenden anmaßen, diese Entscheidung beurteilen zu können. Nur Menschen, die wirklich Anteil am anderen nehmen, sind überhaupt in der Lage, die Situation des anderen annähernd zu beurteilen. Nur diese Menschen können beurteilen, ob es vielleicht noch andere Wege als den des Todes gibt. Und nur diese Menschen werden sich die Mühe machen und sich die erforderliche Zeit nehmen, nach den anderen Wegen zu suchen.

Menschen, die mit dem Blick auf die Uhr eine möglichst schnelle Entscheidung fällen wollen, sind bei solchen existentiellen Entscheidungen völlig fehl am Platz. Dies trifft auch auf Menschen zu, denen der zwischenmenschliche Respekt vor andern fehlt und die eigene Entscheidungen für unfehlbar halten. Meine Ansicht deckt sich mit der von Sherwin B. Nuland, für den die Sterbehilfe in die Hand derjenigen Ärzte gehört, denen der Patient langjährig vertraut ist. Wobei für mich auch nahe Angehörige den Platz von Ärzten einnehmen können.

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Donnerstag, 12. April 2012, 01:43h

Womit man so sein Geld verdienen kann

behrens

Gestern rief mich eine Betreute aufgeregt an, weil sie einen Brief einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten hat. Ihr wurde in dem besagten Schreiben unterstellt, aus dem Internet einen Porno der Firma Erotica heruntergeladen zu haben. Der Betreuten sollte dafür der stolze Preis von 1.598,00 € in Rechnung gestellt werden. Meine Betreute ließ mir das Schreiben zukommen und so konnte ich auf rund vier Seiten Kleingedrucktem lesen, warum wieso und weshalb sich meine Betreute damit nach Meinung der Anwälte ganz eindeutig strafbar gemacht hätte.

Mir selbst ist es auch schon einmal passiert, dass mir jemand einen Download (allerdings keinen Porno) unterstellt hat, den ich aber nie getätigt hatte. Damals reagierte die betreffende Firma zwar nicht auf meine Antwortschreiben, aber als dann ein Anwalt für mich tätig wurde, hörten die Anmahnungen sofort auf. Derlei Vorgänge werden immer wieder in der Presse besprochen und es wird geraten, auf keinen Fall zu zahlen. Allerdings geht es dabei den meisten wie mir, und es kehrt erst wieder Ruhe ein, wenn ein Anwalt tätig wird.

Als ich und meine Mitarbeiterin dann ein wenig googelten, stießen wir merkwürdigerweise auf diverse Einträge zu der besagen Anwaltskanzlei, die meist auch wiederum von Anwälten stammten. Es wurde dann immer wieder geraten, auf keinen Fall zu zahlen. Allerdings wurde dann auch sofort darauf hingewiesen, dass man auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen sollte und – wie sollte es anders sein – auf die eigene Kompetenz in der Materie hingewiesen.

Was geht hier eigentlich vor? Ich bin zwar jemand, der sich nur sehr schwer von Verschwörungstheorien überzeugen lässt, aber irgendwie scheint es sich ja hier um eine Art juristisches Perpetuum Mobile zu handeln. Da gibt es irgendein Internetportal, das Filme anscheinend so präsentiert, dass der Hinweis auf die Kostenpflicht so geschickt angebracht wird, dass ihn jeder übersieht. Dann gibt es eine Anwaltskanzlei, die sofort auf die vermeintlichen Downloads reagiert, indem eine drastische Geldstrafe gefordert wird - selbst von denjenigen, die überhaupt keinen Download gemacht haben.Und dann gibt es wiederum Anwälte, die sich auf genau diesen Vorgang bei genau der betreffenden Anwaltskanzlei spezialisiert haben.

All dies könnte man ja eigentlich schon fast eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nennen. Oder vielleicht auch Job-sharing. Es verdienen sozusagen drei verschiedene Parteien: eine Firma, die Schmuddelfilme produziert, Anwälte, die damit beauftragt werden, Menschen zu unterstellen, dass sie sich die Schmuddelfilme angeblich runtergeladen haben und Anwälte, die damit beauftragt werden, diesen Vorwurf zu entkräften. Die Anwälte verdienen durch ihre Honorare, die Schmuddelfilmfirma wahrscheinlich durch Vergleichszahlungen oder aber vielleicht auch durch diejenigen, die tatsächlich anstandslos zahlen.

Ich habe der betreffenden Anwaltskanzlei umgehend geantwortet, dass ich auf keinen Fall bereit bin, meine Betreute diese horrende Summe zahlen zu lassen für einen Film, den sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht gesehen hat. Ich habe es mir dabei nicht nehmen lassen, mein Erstaunen darüber zu äußern, dass man eine Summe fordert, die derart hoch ist, dass sie ja schon fast die Produktionskosten deckt.

Ich würde gern den Namen der Anwälte nennen, aber da ich ja schon einmal in den Genuss der Androhung einer Unterlassungsklage gekommen bin, lasse ich dies lieber.

Bleibt noch anzumerken, dass meine Betreute und ihr Lebensgehilfe von Grundsicherungsleistung (=Sozialhilfe) leben. Es würde daher Prozesskostenhilfe geben. Allerdings gibt es die nur für einen Rechtsstreit, der auch vor Gericht kommt und nicht für anwaltliche Schreiben, die gerade im Vorfeld verhindern sollen, dass die Angelegenheit vor Gericht geht. Für eine geringe Gebühr kann man in Hamburg auch die öffentliche Rechtsauskunft in Anspruch nehmen. Mir kommt aber die Galle hoch, wenn ich mir vorstelle, dass ein derart hoher Aufwand betrieben werden soll für ein durch und durch unseriöses Vorgehen und eine absurd hohe Geldstrafe.

Bleibt also abzuwarten, wie die Herren Anwälte reagieren. Ich würde mir ja gern mal die besagte Seite von „Erotica“ ansehen und mir genauer ansehen, ob deutliche Hinweise für Kostenpflichtigkeit bei Downloads vorhanden sind. Aber da ich mich mit vielen Sachen, die das Internet betreffen, oftmals ausgesprochen ungeschickt anstelle, habe ich Angst, dass ich dann vielleicht auch in den Genuss eines Forderungsschreibens der Herren Rechtsanwälte komme. Also lieber nicht.

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Mittwoch, 28. März 2012, 14:53h

Denunziation und Solidarität

behrens

Es kommt in der Betreuungsarbeit immer wieder vor, dass sich die Betreuten oder deren Angehörige über Betreuer beschweren, wobei berechtigte und unberechtigte Beschwerden sich dabei die Waage halten. Betreuungsarbeit ist ein sehr konfliktträchtiges Arbeitsfeld, denn wenn Entscheidungen gegen den Willen des Betreuten getroffen werden müssen, löst dies verständlicherweise zwangsläufig Auseinandersetzungen aus.

Manchmal gibt es aber nicht nur Beschwerden, sondern es kommt zur Denunziation. Und dies ist mir vor einigen Wochen passiert. Ich hatte für eine schwer krebskranke Betreute den Kontakt zu einem ambulanten Hospizdienst hergestellt, da sie meiner Einschätzung nach nicht nur jemanden für die rein pflegerische Versorgung, sondern auch jemanden für Gespräche benötigte. Das erste Gespräch verlief dann auch sehr positiv und die betreffende Mitarbeiterin sagte mir, dass meine Betreute sehr viel über ihre Ängste und Sorgen gesprochen hätte. Dies wurde mir von meiner Betreuten bestätigt, die mir sagte, dass sie weitere Gespräche wünsche. Eigentlich hätte alles harmonisch und zur Zufriedenheit meiner Betreuten verlaufen können. Eigentlich. Aber dies war nicht der Fall.

Aus Gründen, über die ich nur spekulieren kann, behauptete ein (vermeintlicher) Freund meiner Betreuten, dass ich ihr einen christlichen Hospizdienst geschickt hätte, der sie „mit der Bibel in der Hand“ aufgesucht hätte, obwohl sie doch Muslimin sei. Nichts an dieser Aussage stimmte, denn weder handelte es sich um einen christlichen Hospizdienst, noch kam irgendjemand mit einer Bibel zu meiner Betreuten, noch war meine Betreute muslimisch. Man hätte diesen Unsinn also komplett ignorieren können, wenn der Freund meiner Betreuten es dabei belassen hätte und sich nicht nur an das Gericht, sondern auch noch an zwei muslimische Zentren (eines davon als fundamentalistisch bekannt) gewandt hätte, wo er unter Nennung meines Namens darum bat, sofort etwas gegen meinen Frevel zu tun und einen muslimischen Hospizdienst zu beauftragen.

Es wird viel über religiöse Toleranz gesprochen, wobei allerdings die Realität nicht immer mit den Behauptungen übereinstimmt. Es gibt Religionen, in denen Konversion eine Todsünde ist, wobei diese Todsünde sowohl von denjenigen, die konvertieren, als auch von denjenigen, die im Ruf stehen, dazu aufzufordern, begangen wird. Mit anderen Worten – in fundamentalistischen Kreisen kann es für jemanden sehr schlimme Folgen haben, wenn unterstellt wird, dass er einen vermeintlich christlichen Hospizdienst mit einer vermeintlichen Bibel zu einem vermeintlich nichtchristlichen Menschen schickt. Und genau dies war auch die Absicht des vermeintlichen Freundes - mich in Schwierigkeiten zu bringen.

Ich setzte mich sofort daran, den Sachverhalt schriftlich möglichst klar und deutlich zu formulieren und den betreffenden Zentren zu schicken. Wobei ich mir darüber im Klaren war, dass man zwar sowohl meiner Schilderung Glauben schenken könnte, als auch der des Freundes meiner Betreuten. Allerdings bekam ich nach einiger Zeit sowohl schriftlich als auch telefonisch Rückmeldung, die ersichtlich machte, dass meine Schilderung nicht angezweifelt wurde. Mir wurde außerdem auch gesagt, dass es überhaupt keine muslimischen Hospizmitarbeiter geben würde und es daher auch nicht von vorneherein als Problem angesehen wird, wenn betreuende Mitarbeiter einen anderen Glauben haben.

Was diesen durch und durch unerfreulichen Vorfall so tragisch macht, ist die Tatsache, dass ich meine Zeit viel lieber für die Organisation der Versorgung meiner Betreuten aufgewendet hätte und nicht in der Auseinandersetzung mit völlig falschen Anschuldigungen eines Menschen, den man nur als widerwärtig bezeichnen kann. Insbesondere der Aspekt, dass die Erkrankung meiner Betreuten schon so weit fortgeschritten war, dass sie nur kurze Zeit später verstarb, macht die Vergeudung von wertvoller Zeit so bitter.

Trotz der Tragik des ganzen Geschehens gibt es aber noch etwas, was unbedingt erwähnen möchte. Ich stand in der äußerst belastenden Situation, in der ich völlig falschen Anschuldigungen ausgesetzt war, nicht gänzlich allein dar. Sowohl die Hospizmitarbeiterin als auch die pädagogische Mitarbeiterin meiner Betreuten hatten mir sofort Unterstützung zugesagt und mir spontan angeboten, gegebenenfalls Aussagen zur Richtigstellung der falschen Anschuldigungen zu machen. Das mag jetzt so manchem als etwas Normales erscheinen. Ist es vielleicht auch im Bereich manch anderer Tätigkeitsfelder. Im Bereich der Betreuung ist dies allerdings durch und durch ungewöhnlich. Egal wie ungerechtfertigt und haltlos Anschuldigungen gegen Betreuer auch sein mögen – es gilt die ungeschriebene Regel, dass dies einzig und allein die Privatangelegenheit der betreffenden Kollegen darstellt und es nicht die geringste moralische Verpflichtung gibt, sich solidarisch zu zeigen.

Und gerade deswegen möchte ich mich bei den beiden Mitarbeiterinnen hiermit von ganzem Herzen für ihre Solidarität bedanken!

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