Sonntag, 21. Oktober 2012, 12:54h

Interessenwahrnehmung gegen Betreuer – Zum Jubeln oder zum Weinen?

behrens

Vor kurzem stieß ich beim Lesen einer Anwaltshomepage auf die folgende Auflistung von Rechtsgebieten

Betreuungsrecht
Führung von Betreuungen
Interessenwahrnehmung gegen Betreuer

Interessenwahrnehmung gegen Betreuer – bisher hatte ich von so einem Rechtsgebiet noch nichts gehört. Klingt nach einem Juristen, der das Betreuungsrecht durchaus kritisch sieht und der die Ansicht vertritt, dass ein Betreuer mit seinem Amt auch Missbrauch treiben kann. Also eigentlich doch etwas durchaus Positives, schließlich kümmert sich endlich mal jemand um die Belange der Betreuten. Eigentlich schon – wenn es sich bei dem Betreffenden nicht ausgerechnet um den früheren Geschäftsführer des Betreuungsvereins handeln würde, in dem ich zwei Jahre gearbeitet habe. Ja – richtig gelesen, genau der Betreuungsverein, über dessen Arbeitspraxis ich hier schon einige Male geschrieben habe und der nach siebenjährigem Bestehen endlich geschlossen wurde.

Es hört sich an wie ein schlechter Witz, dass sich ausgerechnet jemand zur Vertretung der Interessen von Betreuten berufen fühlt, dessen Geschäftsführung von Anfang an den Ruf des Unseriösen hatte und alles andere als rühmlich endete. Vielleicht steckt aber auch genau darin die Ironie des Ganzen, denn so gesehen ist der Betreffende ja bestens damit vertraut, was es für Betreuer so alles an Möglichkeiten gibt, um Eigeninteressen zu verwirklichen.

Aber es wird sich wohl kaum um die Wandlung vom Saulus zum Paulus handeln, sondern vielmehr um den Umstand, dass jemand einfach munter so weitermacht wie bisher – nur eben auf der anderen Seite. Was das ebenfalls aufgeführte Fachgebiet der Führung von Betreuungen betrifft, macht es nachdenklich, dass jemand mit so einer Vita überhaupt noch vom Gericht als gesetzlicher Betreuer bestellt wird…

Wie sagte jemand so treffend: Wenn eine Kassiererin nach 20 Jahren tadelloser Arbeit einen Kassenbon von 90 Cents unterschlägt, fliegt sie raus. Wenn Geschäftsführer an den Betreuten mit unsinnigen Mandaten Geld verdienen oder nebenbei Betreuungen für’s eigene Portemonnaie führen, hat dies nicht die geringsten Konsequenzen.

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