Montag, 21. März 2011, 23:55h

Kontrolle der Häufigkeit der Besuchskontakte

behrens

Vor einiger Zeit kam ein Schreiben des Gerichts in Umlauf, in dem der Standpunkt vertreten wurde, dass es sei notwendig sei, die Häufigkeit der sozialen Kontakte zu den Betreuten verbindlich vorzuschreiben. Obwohl das Schreiben sich in erster Linie auf die die Führung von Vormundschaften von Minderjährigen bezieht, ist es auch im Gespräch, für uns rechtliche Betreuer eine verbindliche Vorschrift in Bezug auf die persönlichen Kontakte zu erlassen. Ohne, dass dies schon spruchreif wäre, taucht immer wieder die Vorschrift eines einmal monatlich zu erfolgenden persönlichen Kontakts auf. Es ist aber fraglich, ob eine so starre Vorschrift sinnvoll und durchführbar ist.

Die Betreuungsarbeit gestaltet sich so komplex und so individuell, dass die Vorschrift eines monatlichen Besuchs dieser Komplexität gar nicht gerecht werden kann. Nicht jeder Betreute will seinen Betreuer jeden Monat sehen – immerhin gibt es ja auch einige Betreute, die gar nicht mit einer Betreuung einverstanden sind. Wenn die Aufgabenkreise sich nur auf Teilbereiche erstrecken, wie z.B. auf die Vermögenssorge oder auf die Geltendmachung von Ansprüchen, dann steht nicht der persönliche Kontakt im Mittelpunkt, sondern administrative Tätigkeiten. Außerdem muss auch berücksichtigt werden, in wieweit der Betreute sozial eingebunden ist und ein verlässlicher Informationsaustausch zu anderen Diensten, wie z.B. Pflegedienste, PPM-Betreuer, Besuchsdiensten oder Verwandten besteht.

Bei der Ansicht, wie oft ein persönlicher Kontakt zum Betreuten erforderlich ist, gibt es himmelweite Unterschiede unter den Betreuern, die von überhaupt nicht bis mindestens einmal monatlich reichen. Allerdings gab es einen Bruch in der Praxis der Kontakthäufigkeit, denn seitdem es eine Vergütungspauschale für die Betreuungstätigkeit gibt, gibt es auch einen teilweisen Rückgang der persönlichen Kontakte zu den Betreuten, was im Klartext heißt, dass seitdem nicht mehr so oft Besuche erfolgen. Für diesen Umstand gibt es zwei konträre Erklärungen.

Die eine lautet, dass die Pauschale unsere tatsächlich aufgewandte Arbeitszeit nicht abdeckt und deswegen mehr Betreuungen geführt werden müssen, da es sonst zu einer Verdiensteinbuße kommen würde. Der dadurch bedingte erhöhte Arbeitsanfall führt zwangsläufig dazu, dass Tätigkeiten wie Besuche der Betreuten wegfallen müssen.

Die andere Erklärung lautet, dass es dadurch, dass jetzt nicht mehr jede Tätigkeit detailgenau vergütet wird, auch weniger für den einzelnen Betreuten getan wird und die Betreuer versuchen, die Betreuungstätigkeiten auf ein Minimum zu begrenzen, um auf jeden Fall zeitlich unter der Stundenpauschale zu bleiben. Diese Reduzierung auf das nur unbedingt Notwendige wiederum ermöglicht die Erhöhung der Betreuungsfälle, was mit einer Einkommenserhöhung verbunden ist.

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