Dienstag, 18. März 2014, 11:34h

Wenn Behörden sich querstellen

behrens

Schon seit Jahren kümmere ich mich im Rahmen einer Vollmacht um die Belange meines Stiefvaters, der seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist. Bisher gab es dabei auch nie irgendein Problem.

Gestern hatte ich nun das erste Mal einen gegenteiligen Fall und eine Mitarbeiterin des Versorgungsamtes Verden teilte mir mit, dass sie das von mir beantragte Beiblatt zur Beförderung zwar bewilligt hat, aber es nicht mir, sondern direkt meinem Stiefvater zusenden würde. Ihrer Auskunft nach wäre es nicht möglich, aufgrund einer Bevollmächtigung Schreiben nicht an den Betreffenden selbst zu schicken, dies sei nur der Fall bei rechtlichen Betreuungen. Es würde im PC-Programm auch nur eine Anschriftenspalte für Betreuer und nicht für Bevollmächtigte geben.

Man mag dies für eine Kleinigkeit halten, aber dies ist es nicht. Wenn alle Behörden, Versicherungen etc so verfahren würden, könnte man als Bevollmächtigter nichts mehr für seine Angehörigen tun und damit würde die gesamte Vollmacht kippen. Folge wäre dann zwangsläufig die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, die aber ja gar nicht jeder haben möchte. Gesellschaftspolitisch gesehen ist es natürlich kaum vertretbar, dass teure Betreuungen eingerichtet werden müssen, weil Behörden aus nicht besonders stichhaltigen Gründen die Korrespondenz mit Bevollmächtigten verweigern.

Ich bat darum, mir die entsprechende Gesetzesgrundlage zu nennen, damit ich überprüfen kann, ob die Weigerung des Direktversands an mich als Bevollmächtigte tatsächlich rechtens ist. Die betreffende Mitarbeiterin konnte mir die entsprechende Grundlage nicht nennen und räumte ein, dass es eventuell auch nur eine Dienstanweisung des Vorgesetzten sei.

Für Angehörige ist die Sorge um ein hilfebedürftiges Familienmitglied immer sehr arbeitsintensiv und oftmals auch sehr belastend. Es ist fatal, wenn dabei der ohnehin sehr umfangreiche Schriftverkehr auch noch durch unsinnige Vorschriften erschwert wird. Bleibt zu hoffen, dass die mir zugesagte Information über die Gesetzesgrundlage nicht stichhaltig ist und ich eine Zurücknahme erwirken kann. Schließlich bin nicht nur ich von der Einschränkung betroffen, sondern unzählige andere Angehörige auch.

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Prompte Antwort
Auf mein Anliegen hin habe ich eine Antwort der betreffenden Behörde erhalten und dies sogar ziemlich prompt. Die Erklärungen, warum Bevollmächtigte die Wertmarke, um die es bei meiner Kritik geht, nicht erhalten sind – zumindest für mich – allerding nicht allzu nachvollziehbar. Immerhin soll aber im Rahmen eines neuen EDV-Programms geprüft werden, ob eine Direktzusendung möglich ist.

Die Wertmarke ist inzwischen bei meinem Stiefvater eingetroffen und wie erwartet, konnte er zuerst einmal nicht besonders viel mit dem Schreiben anfangen, was dann darauf hinausläuft, dass mir alles, inklusive Telefonnummern, Ansprechpartnern etc, vorgelesen wird und ich den Inhalt dann geduldig erklären muss. Auch die Gültigkeitsdauer konnte mein Stiefvater erst nach einigen Minuten finden. Wird die Post direkt an mich versandt, kann ich sofort die Informationen/Begleitschreiben, die nur verwirrend sind, entfernen, mir eine Kopie für die Akte machen und für das Verständnis des Schreibens Anmerkungen machen.

Es ist sicherlich kein weltbewegendes Thema, aber der Zeitaufwand für kranke und behinderte Angehörige ist enorm, so dass man meines Erachtens versuchen sollte, die Sache so einfach wie möglich zu gestalten. Es ist die Summe vieler Kleinigkeiten, die irgendwann den Rahmen sprengt. Auch im Rahmen meiner Betreuungsarbeit habe ich immer wieder der Erfahrung gemacht, dass es Menschen gibt, die mit Schriftverkehr und Postbearbeitung völlig überfordert sind. Vielleicht nicht für jeden nachvollziehbar, aber dennoch eine Realität.

Immerhin wurde auf mein Anliegen reagiert, was bei weitem nicht immer der Fall ist.

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