Montag, 17. Juni 2013, 17:53h

Es ist zum Heulen

behrens

Seitdem mein Stiefvater vor acht Jahren einen Schlaganfall erlitt, kümmere ich mich um Antragsstellungen, Bankgeschäfte e.t.c. Nicht im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, sondern auf Grundlage einer Bevollmächtigung, die auch überall anerkannt wird.

Heute rief ich die Hamburger Bank meines Stiefvaters an, da schon vor längerem die Auflösung und Guthabenübertragung eines Sparbuchs vereinbart wurde. Hierzu ist eine Unterschrift erforderlich und zu meinem großen Ärger verlangt die Bank jetzt, dass mein Stiefvater dort persönlich zur Abzeichnung der Vereinbarung erscheint. Mein Stiefvater ist allerdings zu 100 % schwerbehindert, besitzt die Pflegestufe I und kann sich nur mühsam im Rollstuhl fortbewegen. Aufgrund seiner Behinderung ist er bereits vor Jahren in eine behindertengerechte Wohnung im Landkreis gezogen, die rund sechzig Kilometer von Hamburg entfernt liegt. Ich habe zwar auch am Wohnart ein Konto eröffnet, aber durch eine Kontoüberziehung des Hamburger Kontos müssen auch dort immer noch Dinge geregelt werden.

All mein Argumentieren, dass ich doch schließlich bevollmächtigt bin und mein Stiefvater definitiv nicht in der Lage ist, persönlich in der Bank zu erscheinen, stößt auf taube Ohren. Dies seien nun mal die Regeln, da könne man nichts machen. Ich hatte diese unerfreuliche Diskussion vor einiger Zeit schon einmal und schrieb damals einen langen Beschwerdebrief an den Filialleiter, der auch Erfolg hatte und dazu führte, dass das erforderliche Verfahren auf dem Postweg abgewickelt werden konnte. Jetzt ist der damalige Mitarbeiter allerdings in Urlaub und zu allem Übel hat auch die Leitung der Filiale gewechselt, so dass mir nichts anderes übrig blieb, als erneut einen langen Beschwerdebrief zu schreiben und darauf zu hoffen, dass dieser auch Erfolg haben wird.

Und immer wieder, wenn diese aus meiner Sicht völlig unnötigen Schwierigkeiten mich stressen und wütend machen, werde ich im Bekanntenkreis gefragt, warum ich mir diese Strapazen denn nicht erspare und eine rechtliche Betreuung anrege – zumal ich doch selbst jahrelang bis vor kurzem selbst Betreuungen geführt habe.

Die Antwort liegt allerdings schon in der Fragestellung – eben weil ich mit dem Bereich der rechtlichen Betreuungen bestens vertraut bin, möchte ich niemanden, der mir nahesteht, rechtlich betreuen lassen.

Mir klingt immer noch im Ohr, wie mir bei der Erwähnung des Umstands, dass mein Stiefvater ein Pflegeheim ablehnt, weil er seinen Lebensabend nicht mit 95,00 € Taschengeld verbringen will, von einem meiner damaligen Websitekollegen, der sich im Laufe seiner Betreuungstätigkeit diverse Immobilien zulegte, geantwortet wurde, dies sei „reines Anspruchsdenken, das unser System kaputtmachen würde.“ Und ich sehe immer noch vor meinem geistigen Auge die diversen völlig abwegigen Mandate, die dem Geschäftsführer meines damaligen Betreuungsvereins auf Kosten der Betreuten erteilt wurden. So wie ich auch besagte/n Anwaltskollegen/in vor mir sehe, der/die von einer im Hartz IV-Bezug stehenden alleinerziehenden Mutter trotz staatlichen Beratungsscheins einen hohen Vorschuss verlangte. Und last-not-least erinnere ich mich an das letzte Zusammenkommen mit einer Kollegin, welche mir bitterste Vorwürfe machte, dass ich in einer Fernshesendung sagte, ich sei mir immer bewusst, dass die Betreuertätigkeit auch für Eigeninteressen missbraucht werden könne.

Gerade diese letzte Auseinandersetzung machte mir deutlich, wie wenig Interesse daran besteht, sich auch mal mit den unschönen Dingen zu beschäftigen, die im Rahmen von Betreuungsarbeit vorfallen und die im krassen Widerspruch stehen zu dem Bild des engagierten und emphatischen Betreuers, für den einzig und allein das Wohl des Betreuten im Mittelpunkt steht.

Ja, ich weiß - es sind doch längst nicht alle Betreuer so. Aber gerade deswegen ist es längst überfällig, dass diejenigen, die ihre Tätigkeit seriös und engagiert ausführen, sich deutlich distanzieren und die Kritik Betroffener endlich einmal ernst nehmen und nicht einfach nur schulterzuckend darauf hinweisen, dass sich doch schließlich jeder beschweren könne.

Nein, mir bleibt vorerst wohl nichts anderes übrig, als mich weiterhin herumzuschlagen mit Institutionen und Menschen, denen es völlig gleichgültig ist, in welcher Notlage sich Hilfsbedürftige befinden können. Und auch weiterhin gegen Wände zu laufen, die gar nicht existieren könnten, wenn weniger werbewirksame Phrasen gedroschen würden und stattdessen mehr Bereitschaft zur Schaffung von Strukturen bestände, die auch Behinderten, Kranken und alten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen.

Wie ich schon sagte – es ist zum Heulen!

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Ohmacht trotz Vollmacht
Sofern die Vollmacht notariell beglaubigt ist,
verstehe ich den Sozialrassismus der "Bank" nicht.

Ansonsten impliziert mein dezenter Wutausbruch
natürlich die Frage, ob eine notariell beglaubigte
Vollmacht nicht weiterhelfen könnte?

Hier eine "ehrenamtliche" Betreuung für den
familiären Einzelfall könnte auch strukturiertes
Arbeiten mit den Förmchenspielern bringen.

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Die Tatsache, dass die Vollmacht nicht notariell beglaubigt ist, wurde nicht beanstandet. Was der genaue Grund für die Erledigung durch mich ist, wurde nicht anders begründet als „Zur Unterschrift muss man persönlich erscheinen, das geht nun mal nicht anders“. Allerdings hat mein langer Beschwerdebrief Erfolg gehabt und die Filialleiterin rief mich an um mir zu sagen, dass man mir entgegenkommt und eine Abwicklung über mich möglich ist.

Ich bin natürlich froh darüber, aber dennoch ist es nicht vertretbar, dass erst ein langer Brief an den Vorgesetzten geschrieben werden muss, ehe man etwas erreicht. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss seine Angelegenheiten unerledigt lassen. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass immer mehr rechtliche Betreuungen angeregt werden. Was früher durch einen guten Service gelöst werden konnte, wird heute ausgelagert und delegiert. Das Kapitel Behandlung alter und behinderter Menschen in Banken und Sparkassen ist jedoch einen eigenen Beitrag wer, wobei dieses Thema aber noch viel weitgreifender ist, denn es geht im Grunde um die generelle Veränderung des Umgangs mit benachteiligten Gruppen im öffentlichen Leben. Während es früher noch einen gewissen „Ehrenkodex“ im Umgang mit Kunden und Klienten gab, geht es jetzt nur noch um schnellstmögliche Abwicklung. Dass dabei die Alten und Behinderten auf der Strecke bleiben, kümmert anscheinend niemanden.

Ich muss allerdings betonen, dass es auch Ausnahmen gibt. Mir wurden im Falle meines Stiefvaters früher schon einmal, bzw. mehrere Male, Steine in den Weg geworfen. Einmal habe ich mich dann an eine Mitarbeiterin einer Filiale in meiner Nähe gewandt, die mir sofort ihre Hilfe anbot und eine Transaktion unbürokratisch und schnell durchführte. Ich bin danach extra nochmals in die Bank gegangen und habe mich mit einem Blumenstrauß dafür bedankt. Auch in der Arbeit mit meinen Betreuten gab es schon Situationen, in denen Mitarbeiter ihr Möglichstes getan haben um mir, bzw. den Betreuten, weiterzuhelfen. Die Regel ist dies allerdings nicht.

Ihr Anstoß mit der ehrenamtlichen Betreuung hat mich auf eine Idee gebracht. Zwar nicht in Bezug auf mich selbst, denn auch eine ehrenamtlich geführte Betreuung würde mir auf Dauer aufgrund der Entfernung irgendwann zuviel werden. Allerdings wäre es vielleicht eine Alternative, die Einsetzung eines ehrenamtlich tätigen Betreuers anzuregen.

Ich habe nicht allzu viel Erfahrung mit den Ehrenamtlern und weiß nur, dass es relativ schwierig ist, Menschen für die Führung einer ehrenamtlichen Betreuung anzuwerben. Die meisten Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, wollen lieber direkten persönlichen Kontakt zu Menschen, als nur deren Korrespondenz und Finanzen zu regeln und viele schrecken auch vor dem großen Maß an Verantwortung zurück. Dennoch werden ab und zu von Berufsbetreuern Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer abgegeben.

Es wäre vielleicht einen Versuch wert, bei Gericht um die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers anzuregen.

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