Samstag, 18. August 2012, 13:55h
Wie erhalten Betreuer ihre Betreuungen?
Im Gegensatz zu Beratungsstellen, die von den Ratsuchenden frei frequentiert werden können, muss eine gesetzliche Betreuung von einem Amtsgericht eingerichtet werden. Wird von Angehörigen, Bekannten, einer Einrichtung oder unter Umständen sogar von den Betroffenen selbst eine Betreuung angeregt, so ist hierfür das zuständige Amtsgericht die erste Anlaufstelle. Von dort aus wird das Anliegen an die zuständige Betreuungsstelle weitergeleitet. So eine Stelle gibt es in der Regel in jedem Bezirk oder in jeder größeren Gemeinde. Die Aufgabe der Mitarbeiter einer Betreuungsstelle ist die Ermittlung der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung. Dies geschieht durch Hausbesuche bei den Betroffenen und durch Gespräche mit Angehörigen, Freunden e.t.c.
Steht es fest, dass jemand eine rechtliche Betreuung benötigt, dann ist es die Aufgabe des ermittelnden Mitarbeiters der Betreuungsstelle, einen geeigneten Betreuer zu finden. Die meisten Betreuer sind der Betreuungsstelle bekannt, da es in größeren Abständen Treffen gibt, an denen die meisten Betreuer teilnehmen. In der Regel stellt sich jemand, der als Betreuer arbeiten will, der Betreuungsstelle vor. Es gibt allerdings auch Betreuungsrichter, die sich direkt an die Betreuer wenden, ohne vorher die Betreuungsstelle einzuschalten.
Die Kriterien für die Bestellung eines Betreuers für einen konkreten Fall sind nicht so leicht fassbar. Fallen bei einer Betreuung zum Beispiel sehr viel kaufmännische Arbeiten an, wie dies bei Geschäftsauflösungen oder bei einem Besitzer von Mietshäusern der Fall ist, dann ist es sinnvoll einen Betreuer mit kaufmännischen Kenntnissen oder einen Anwalt zu bestellen. Geht es bei einer Betreuung um jemanden, der an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, so bietet sich die Bestellung eines Sozialpädagogen oder Psychologen an. Arbeitet jemand schon sehr lange als Betreuer, gibt es auch mehr oder weniger Rückmeldungen, an denen sichtbar wird, wie jemand seine Aufgabe als Betreuer wahrnimmt. Diese Rückmeldungen können beispielsweise von den involvierten Pflegediensten, von den Mitarbeitern der Seniorenberatung oder von den Pflegeheimen kommen.
Ein weiteres Kriterium ist für viele Betreuungsstellen auch die Zahl der bereits vorhandenen Betreuungen des jeweiligen Betreuers. Wenn ein Betreuer bereits siebzig Betreuungen führt, dann wird sich die Betreuungsstelle wahrscheinlich in vielen Fällen erstmal an diejenigen Betreuer wenden, die weniger Betreuungen führt. Wer gerade mit seiner Arbeit als Betreuer begonnen hat, wird vielleicht erstmal vorrangig mit Betreuungen bedacht, damit der Aufbau eines Betreuungsbüros überhaupt möglich ist.
Bei alldem muss betont werden, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Zuweisung von Betreuungen gibt. Und man darf auch nicht verhehlen, dass – anders als bei Laufkundschaft – die Betreuungsstelle eine Art Monopol darstellt. Theoretisch ist es nicht möglich, als Betreuer tätig zu sein, wenn es – aus welchen Gründen auch immer – zu einem Bruch mit der Betreuungsstelle gekommen sein sollte.
Für den Betreuten – also derjenige, dessen Wohl im Mittelpunkt stehen sollte – ist es von zentraler Wichtigkeit, dass sowohl die beruflichen Kenntnisse seines Betreuers als auch dessen Art, mit Menschen umzugehen, zu ihm passen und seiner individuellen Situation angemessen sind. Genauso wichtig ist es, dass der Betreuer weder zuwenig noch zuviel Betreuungen führt. Bei zuviel Betreuungen steht nicht mehr genug Zeit für den Einzelnen zur Verfügung. Zuwenig Betreuungen bedrohen die berufliche Existenz des Betreuers, was unter Umständen zur Aufgabe des Berufs und somit zwangsläufig auch zur Beendigung der Betreuung führt.
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"Betreuungsverfahren" durch wohlmeinende "Dritte",
wie Angehörige, Bekannte, eine Einrichtung oder
sonstige Erbschleicher "angeregt", hat der
Ablauf für "Betroffene" eher Ähnlichkeit mit
dem mittelalterlichen Klassiker.
Denunziation, Beweisumkehr, Hexentaufe.
Plötzlich sieht mann oder Frau sich mit dem
"Mindeststreitwert" konfrontiert, der dann locker
zu einer Anwaltsrechnung um 600 Euronen führt.
Betreuungsanregungen aus Schikane und/oder Geldgier
nach einem neurologisch psychiatrischen Gutachten,
von dem dann die Folgegutachter abschreiben.
Wer meint, bei einer "rechtlichen" Betreuung
Hilfe zu erhalten, sollte sich beizeiten selbst darum kümmern,
bevor die "Grüntischrechner" ihre Instrumente zeigen und sich
gegenseitig den Fall zuspielen.
Verklappt im Pflegeheim wirds eng auf 10m²
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Eine Betreuung wird sicherlich von einem Heimbewohner anders empfunden als von jemandem, der noch in seiner eigenen Wohnung lebt. Letzterer ist sich oftmals (aber auch längst nicht immer) bewusst, dass er ohne fremde Hilfe nicht mehr in seinen eigenen vier Wänden wohnen könnte und empfindet daher die Betreuung als Unterstützung. Bei einem Heimbewohner ist es oft der Betreuer, der den Wechsel in das Heim veranlasst hat. Dies ist für eine Betreuung eine sehr ungünstige Voraussetzung. Auch wenn eine Heimeinweisung sicher in so manchem Fall vermeidbar gewesen wäre, so gibt es doch auch immer wieder Fälle, in denen es leider nicht möglich ist, dass jemand in seiner Wohnung noch ausreichend versorgt werden kann.
Ich versuche immer, es irgendwie zu ermöglichen, dass jemand in seiner Wohnung verbleiben kann. Aber manchmal ist dies mit einer erheblichen Eigen- oder Fremdgefährdung verbunden.
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die Betreuung die Interessen des "Betroffenen"
ausgewogen sind mit den Interessen seiner
"Gläubiger" (i.d.R Pflegeheim, Pflegedienst)
Da die Betreuerin nicht alle "Betroffenen"
adoptieren kann, ist der Betreuer wohl eher
der Kooperationspartner der Heime?
Mißbrauch des Betreuungsgerichts ist ein
spannendes Thema, wenn die Erbschleicher sich
formieren und Routine-Abläufe zielgerecht koordinieren.
Wer prüft Richter, Gutachter, Anwälte und die
psycho-sozialen Dienstleister auf Psychohygiene?
Der Bereich der "persönlichen" Assistenz scheint
mir wichtiger.
Gibt kein Patentrezept, wer in die Mühlen der
"Durchführungsvorschriften" gerät, wird aufgerieben.
Pflegeheim bedeutet weitgehende Entrechtung auf
menschlich sozialer Ebene, je nach dem, wer gerade
"Dienst" hat.
PEG, SPDK, MRSA, Dekubitus, Amputation, Exitus
Die Illusion der Freiheit wird eben nicht am
Hindukusch verteidigt, sondern normgerecht
in unseren "Heimen" beerdigt.
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Nichtsdestotrotz habe ich gerade bei dem Thema, wie Betreuer ihre Betreuungen erhalten, auch ein weiteres Thema im Auge – nämlich das Problem, wenn Betreuungen nicht mehr gerecht verteilt werden und Betreuer, die manchmal unbequeme Fragen stellen, plötzlich keine Betreuungen mehr erhalten. Und hier ist es leider in der Tat so, dass es anscheinend Heime gibt, die erwarten, dass Betreuer zu allem ihr Jawort geben.
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Persönlichkeitsstörung, frühkindlicher Hirnschaden durch Sauerstoffmangel während der Geburt
Bin als Mutter und Betreuerin immer in einer Doppelrolle.
Die psychische Erkrankung trat erst 8 Jahr nachdem er im Heim war auf. Seitdem nehmen die Unstimmigkeiten zu.
Ich habe in der Psychiatrie gearbeitet daher etwas Hintergrundwissen.
Betreuer im Heim wissen alles besser, können alles besser. Depotspritzen werden vergessen usw.
Ich muß das immer beweisen, zugegeben wird nix. Jetzt 2. Gespräch bei der Betreuungsstelle. Wollen einen BB das ist sonnenklar. Der Sohn möchte dort bleiben nach 28 Jahren und weiterhin mich als Betreuerin. Die Leitung dort gibt zu 98 % der Zeit sitzt sie am PC, Personalnotstand ist vorhanden. Hätte ich das vorher gewußt niemals hätte ich mein Kind in eine Einrichtung gegeben. Es wäre ein Weg gefunden worden.
Ich bin einmal die Woche dort, schaue hin und mache auch auf Misstände aufmerksam. Alles wird schön geredet!!!
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