Mittwoch, 18. November 2020, 10:19h

Ist es vertretbar, so mit Klienten umzugehen?

behrens

Was ist davon zu halten, wenn einem Klienten einer Sozialen Einrichtung plötzlich eröffnet wird, dass er die vertraglich vereinbarte Betreuung nur weiterführen darf, wenn der Kontakt zu einem früheren Mitarbeiter* abgebrochen wird?

Eigentlich erübrigt sich eine Begründung dafür, dass dies gegen Prinzipien und ethische Grundlagen Sozialer Arbeit verstößt. Ein Klient hat immer und überall das Recht auf die Wahl seiner persönlichen Kontakte und es ist durch NICHTS vertretbar, ihn so unter Druck zu setzen, dass ihm nur die Wahl zwischen Beendigung seiner für ihn wichtigen Betreuung und dem Abbruch eines von ihm gewünschten Kontaktes bleibt. Dies umso mehr, als dass es sich bei der Klientel um psychisch Kranke handelt, für die die Einschränkung ihrer Selbstbestimmung noch viel gravierendere Auswirkungen hat, als für Gesunde. Mit einem therapeutischen Prozess ist so eine Bevormundung ganz sicher nicht vereinbar.

Wie kommt es überhaupt zu solch fragwürdiger Umgehensweise mit Klienten und was geht im Kopf desjenigen vor, der so etwas anordnet? Erklären kann man dies nur als Eskalation eines Konflikts, zu dem es in dieser extremen Form niemals gekommen wäre, wenn die Verantwortlichen sich nicht bewusst über bestehende verbindliche Gesetze hinweggesetzt hätten.

Allerdings hat die Leitung auf die Konfrontation mit der Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens nicht mit dem Eingeständnis ihrer Verfehlung reagiert, sondern stattdessen mit einer an eine Hexenjagt erinnernde Diffamierung des betreffenden Mitarbeiters begonnen. Eine Mitarbeiterin drückte dies sehr treffend als „Wildes-um-sich-schlagen“ aus. Diese Strategie wird hartnäckig beibehalten und gipfelt jetzt in der Anmaßung, dem Klientel einen Kontaktabbruch abzuverlangen.

Wirklich wundern muss man sich bei diesem Arbeitgeber nicht, denn unter ihm ist es gängige Praxis, auch Mitarbeitern gegenüber ein Kontaktverbot zu Kollegen auszusprechen. Das mag im Mittelalter oder in Diktaturen möglich gewesen sein - hier und heute ist dies selbstverständlich rechtswidrig.

Während dieser Vorfall nicht mich persönlich betrifft, ist dies in Bezug auf die Verbreitung unwahrer Behauptungen leider nicht der Fall. Auch über mich werden Behauptungen verbreitet, denen nicht nur jeglicher Wahrheitsgehalt fehlt, sondern die bereits den Tatbestand übler Nachrede erfüllen.

Die letzte Neuigkeit in dieser Endlosschleife von Unwahrheiten ist mir erst vor kurzem zuteil geworden, als mir ein früherer Klient von der Behauptung einer Mitarbeiterin erzählte, ich hätte ihn als „blöden Borderliner“ bezeichnet. Abgesehen davon, dass es sich dabei definitiv um eine Lüge handelt, bin ich entsetzt darüber, dass eine Mitarbeiterin sich mit Klienten darüber austauscht, was im Kollegenkreis gesprochen/geschrieben wird. Dabei wird noch nicht einmal davor zurückgeschreckt, psychisch kranke Menschen mit falschen Informationen zu belasten und zu verunsichern. Dies ist umso schlimmer, wenn auch eine Suizidproblematik vorliegt.

Was ich nicht unerwähnt lassen möchte, ist die Kritik daran, dass ich Facebook nutze, um mich zu den Vorfällen zu äußern (allerdings ohne den Arbeitgeber, Mitarbeiter oder Orte zu nennen). Während eindeutig rechtswidrige Vorgehensweisen bei den Kritikern keinerlei Reaktion auslösen, wird auf deren Schilderung hingegen hochempört reagiert. So ganz nachvollziebar ist dies nicht.

Allerdings bin auch ich der Meinung, für die Lösung von Konflikten ist ein direktes Gespräch das geeignete Mittel und nicht der Weg über Facebook. Aber leider erfolgte auf meinen (nachweislichen und mehrfachen)Vorschlag für ein Gespräch nicht die geringste Reaktion. Wäre die im Netz behauptete "positive Fehlerkultur" (der Ausdruck wird ernsthaft verwendet!) tatsächlich vorhanden, gäbe es zu diesem Konflikt auch keine Facebookbeiträge von mir. So einfach ist das! Und so war es in den Jahren zuvor unter allen früheren Bereichsleitungen der Fall.

*es betrifft nicht mich, sondern einen früheren Kollegen

Es kann auch kommuniziert werden über: das-sollte-mal-gesagt-werden@gmx.de

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Dienstag, 1. September 2020, 12:04h

Das Bonmot zum Morgen

behrens

Wer den Sinn einer Krise nicht verstanden hat, bekommt eine zweite.

Pascal Lachenmeyer (*1973) Schweizer Jurist

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Mittwoch, 26. August 2020, 17:02h

Woran ist ein kompetentes Krisenmanagement erkennbar?

behrens

- Die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen wird nicht nur von anderen verlangt, sondern selbstverständlich auch selbst befolgt.

- Das Gegenüber wird trotz möglicher Fehler respektvoll behandelt und nicht auf das Fehlverhalten reduziert.

- Die Situation wird in ihrer Komplexität und vor allem auch in ihrem Kontext gesehen, um jedem Aspekt gerecht zu werden.

- Eine einvernehmliche Lösung wird angestrebt und nicht nur die ausschließliche Durchsetzung der eigenen Position.

- Der Eigenanteil am Verlauf des Krisenmanagements wird kritisch hinterfragt.

- Es wird offen kommuniziert und auf keinen Fall auf der Ebene von Halbwahrheiten, da diese die Realität verzerren und den Konflikt weiter verschärfen.

- Wenn eine Trennung unvermeidlich ist, wird sie so gestaltet, dass dem Betreffenden ein würdevoller Weggang ermöglicht wird.


Resultat:

- Schadensbegrenzung, der Konflikt bleibt auf der Sachebene, anstatt sich auf die Beziehungsebene zu verlagern.

- Deeskalation: die Krise ebbt ab, anstatt noch folgenreicher zu werden.

- Eine konstruktive Lösung wird ermöglicht, da nicht die bloße Durchsetzung der eigenen Position fokussiert wird.

- Das Wohl involvierter Dritter, wie das des Klientels, wird nicht gefährdet.



Eine Leitungskraft, die dies beherrscht, kann gemeinsam mit dem Team auch den heftigsten Konflikt bewältigen.

Eine Leitungskraft, die sich hierin als unfähig erweist, führt zwangsläufig jeden Konflikt in die Katastrophe.

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