Mittwoch, 4. Januar 2012, 16:45h
Jobcenter - wie gewohnt und auch mal anders
Ich war gerade dabei, eine kleine Begebenheit mit dem Jobcenter aufzuschreiben, die wieder einmal sehr unerfreulich verlief, als ich einen Anruf bekam, der ein Beispiel dafür ist, dass es doch auch Mitarbeiter beim Jobcenter gibt, denen die ihnen anvertrauten Menschen nicht völlig gleichgültig sind.
Fangen wir dennoch mit der unerfreulichen Begebenheit an. Vor einiger Zeit habe ich für einen Betreuten einen Reha-Antrag beim Arbeitsamt gestellt, da dieser sehr gern in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten würde. Es hatte in der Vergangenheit bereits ein Beratungstermin stattgefunden, der aber negativ verlief, weil man im Arbeitsamt der Meinung war – die ich nicht teile – dass mein Betreuter erstmal andere Angebote wahrnehmen sollte. Nachdem der zweite Beratungstermin im November stattfand, schickte ich, ohne mir dabei etwas Böses zu denken, der Reha-Abteilung eine kurze Mail, in der ich anfragte, was der Termin ergeben hatte.
In der vergangen Woche rief die Vertretung der zuständigen Sachbearbeiterin an und da ich nicht im Büro war, nahm meine Mitarbeiterin den Anruf entgegen. Dann folgte ein Wortwechsel, über den meine Mitarbeiterin noch langer verärgert war. Es begann damit, dass die Sachbearbeiterin betonte, dass sie nicht sagen dürfe, um wen und um was es sich handeln würde, da meine Mitarbeiterin ja „nur“ eine Mitarbeiterin und nicht die Betreuerin war. Nachdem ihr meine Mitarbeiterin dann doch entlocken konnte, um welchen meiner Betreuten es sich handelte, folgte ein langer Vortrag darüber, wie es angehen könne, dass ich als Betreuerin nicht über das Gesprächsergebnis informiert sei. Meine Mitarbeiterin versuchte wacker, der Sachbearbeiterin zu erklären, dass meine Nachfrage etwas völlig Normales wäre. Dies sah die Sachbearbeiterin allerdings nicht ein und wies darauf hin, dass ich den Betreuten hätte begleiten müssen, wenn ich Informationen hätte haben wollen.
Ich könnte jetzt noch weiter dieses unerfreuliche und darüber hinaus durch und durch überflüssige Gespräch beschreiben, was aber zu nichts führen würde. Ich habe ja selbst einige Jahre im Arbeitsamt gearbeitet und hatte daher Gelegenheit, diesen Persönlichkeitstypus kennenzulernen, der sich durch ein völliges Unverständnis gegenüber all denen auszeichnet, die nicht in die amtsinternen Abläufe eingeweiht eingeweiht sind und logischerweise daher manche Dinge erfragen müssen. Und genau dieser Typus zeichnet sich wiederum meist durch ein äußerst lückenhaftes Fachwissen aus. Jeder Behördenmitarbeiter muss wissen, dass rechtliche Betreuer in der Regel auch Mitarbeiter haben, die befugt sind, Anrufe entgegenzunehmen und Schreiben zu bearbeiten – anders wäre die Arbeit als Berufsbetreuerin gar nicht machbar. Genauso sollte unbedingt bekannt sein, dass ein Betreuer nicht über das Zeitbudget für eine persönliche Begleitung verfügt. Und natürlich hat ein rechtlicher Betreuer auch nicht automatisch mit beruflichen Rehaverfahren zu tun, da es jede Menge Betreuungen gibt, bei denen so eine Maßnahme gar nicht in Frage kommt. Und die Tatsache, dass zwar eine Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, eine Bewilligung aber nicht, mag zwar einer Behördenmitarbeiterin logisch erscheinen, dem Rest der Welt wahrscheinlich aber nicht.
So, und nun die positive Erfahrung, die mich eben gerade gemacht habe: Es handelt sich um die Schwester meiner Betreuten, die ich momentan noch gar nicht gesetzlich betreue, sondern im Rahmen einer Vollmacht. Die Leistungen des Jobcenters wurden eingestellt, da aufgrund der vorhandenen Behinderung eine Erwerbstätigkeit gar nicht möglich wäre. Damit ich schnellstmöglich Grundsicherungsleistungen beantragen kann, wäre eine Schweigepflichtentbindung erforderlich. Die Schwester meiner Betreuten ist sich aber der Wichtigkeit nicht bewusst und hat den vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Heute ruft mich die Sachbearbeiterin an und teilt mir mit, dass sie übermorgen sowieso in der Gegend wäre, und daher auch einen kurzen Hausbesuch machen könnte. Ich war darüber äußerst erstaunt und fragte, ob dies öfter vorkäme, worauf die Sachbearbeiterin mir sagte, dass sie ab und zu Hausbesuche machen würde, wenn sie das Gefühl hätte, dass es sich um Arbeitslose handeln würde, die Schwierigkeiten haben, die in den Behördenschreiben formulierten Anliegen überhaupt zu verstehen.
Ich kann zu letzterem Beispiel nur sagen, dass wahrscheinlich so manche gesetzliche Betreuung gar nicht erforderlich wäre, wenn man in der Behörde realisieren würde, dass es sich nicht immer zwangsläufig um eine – wie in den Schreiben formulierte – "Verweigerung der Mitarbeit" handelt, sondern schlichtweg um Menschen, die mit der adäquaten Bearbeitung von Behördenangelegenheiten überfordert sind.
Es gibt sie also doch – Menschen, die nicht nur in der Lage sind, sich in andere hinein zu versetzen, sondern die auch bereits sind, hilfsbedürftigen Menschen Hilfe anzubieten!
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Mittwoch, 4. Januar 2012, 00:59h
Jammern auf hohem Niveau und die Sache mit dem Einfühlungsvermögen
Manche Leserbriefe in meiner Tageszeitung treffen den Nagel auf den Kopf. Es ging heute um die wachsende Altersarmut und das damit verbundene Risiko des Zusammenbruchs des sozialen Zusammenhalts. Und eine Ursache dafür liegt nach Ansicht eines Leserbriefschreibers darin, „dass Politiker selbst hohe Pensionen beziehen und sich dementsprechend schlecht in die Situation der normalen Bevölkerung hineinversetzen können“. Auf eine Kurzformel gebracht geht es in der Aussage um den Verlust des Einfühlungsvermögens.
Ich kann mir mittlerweile – das war nicht immer so – nicht mehr vorstellen, dass jemand, der gut verdient, noch in der Lage ist, sich in jemanden hineinzuversetzen, dem nur das Existenzminimum zur Verfügung steht. Dafür mag es mannigfache Gründe geben. Einer ist, dass sich erfahrungsgemäß Menschen, die gut verdienen, für schlecht verdienend halten. Entsprechend sind solche Menschen dann mit bestem Gewissen voll und ganz mit sich selbst beschäftigt, da sie ja ihrer eigenen Wahrnehmung gemäß zu den Armen gehören. Somit ist das ausschließliche Kümmern um sich selbst nicht egoistisch, sondern quasi eine Form der Armenfürsorge. Ein weiterer Grund ist, dass manche Menschen ihre Arbeit, die nach objektiven Gesichtspunkten völlig durchschnittlich ist, für das absolute Nonplusultra halten und infolgedessen ihren Lohn als eine himmelschreiende Unterbezahlung ansehen.
Es gibt mit Sicherheit auch Ausnahmen. Vor kurzem kam ich mit einer Bankangestellten ein wenig ins Gespräch über das Thema Armut, als ich ein Pfändungskonto für einen Betreuten einrichten ließ. „Ich kann nicht klagen, ich gehöre zu denen, denen es gut geht“, meinte die Bankangestellte. Ich gab meiner Verwunderung Ausdruck, da ich diesen Satz schon sehr, sehr lange nicht mehr gehört habe. Daraufhin antworte meine Gesprächspartnerin, dass man zwar schon mal ins Jammern verfallen würde, aber dies wäre dann „Jammern auf hohem Niveau“, weil man sich alles, was man braucht, leisten kann. Dies wäre also ein Beispiel dafür, dass jemand durchaus in der Lage ist, zu sehen, dass es sehr viele Menschen gibt, die erheblich weniger verdienen.
Gutverdienende Politiker können sich kaum noch in Geringverdienende hineinversetzen. Wie ist es um uns Betreuer bestellt? Auch wir verdienen ein Vielfaches von dem geltenden Hartz-IV-Satz. Sind wir trotzdem noch in der Lage, uns in unsere Betreuten hineinzuversetzen, die niemals in Urlaub fahren können, kein Auto haben und deren Kinder auf Dinge wie Musikunterricht und Auslandsschulbesuche verzichten müssen? Wenn ich mir die Anwaltskollegin vor Augen halte, die einer im Hartz-IV-Bezug stehenden alleinerziehenden Mutter trotz staatlichen Beratungsscheins eine Summe von 100,00 € abfordert, dann kann man die Frage mit einem sicheren „Nein“ beantworten. Dasselbe „Nein“ gilt genauso sicher für jene Kollegen, die Menschen, die mit ihren lausigen 96,00 € Heimtaschengeld nicht auskommen, Anspruchsdenken vorwerfen.
Natürlich gibt es auf der anderen Seite wiederum auch Kollegen, denen die Armut unserer Betreuten sehr wohl bewusst ist und die sogar bei finanziellen Engpässen aus eigenen Mitteln Geld vorstrecken. Nur ehe man jetzt ins nebulöse „es gibt solche und solche“ verfällt, muss ehrlicherweise sagen, dass Betreuer – obwohl direkt in die Hartz-IV-Problematik involviert – nie und nirgends in Erscheinung treten, wenn es darum geht, sich öffentlich zu äußern. Man setzt sich innerhalb des klar umrissenen Aufgabenkreises für die Betreuten ein – aber mehr auch nicht. Das Einfühlungsvermögen mag auf der individuellen Ebene vorhanden sein, auf der gesellschaftlichen Ebene im Sinne von Parteilichkeit sucht man es leider vergeblich.
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Mittwoch, 21. Dezember 2011, 13:01h
Die Falle des Tu-quoque
Durch Zufall bin ich beim Lesen über die Argumente der Kritik an den Nürnberger Prozessen auf den Begriff des Tu-quoque-Arguments gestoßen, von dem ich bisher noch nie gehört hatte. Tu-quoque- heißt wörtlich übersetzt „Du auch“ und beruht auf der Ansicht, dass man einen Vorwurf von jemanden durch einen Vergleich mit dessen Verhalten zurückweisen kann. Bei den Nürnberger Prozessen wurde beispielsweise von den Verteidigern versucht, den Anklagepunkt des Angriffskriegs damit zu entkräften, dass auch die Alliierten schon Angriffskriege geführt haben. Das Tu-quoque-Argument wird als logischer Fehlschluss angesehen. Im Bereich der Justiz bildet diese Einschätzung eine Grundlage, denn – wie mir mein juristischer Kollege ausführlich erklärte – kann Unrecht natürlich nicht dadurch Straffreiheit erlagen, dass der Kläger ebenfalls Unrecht begangen hat.
Wird das Tu-quoque-Argument aber auch im Alltagsleben als logischer Fehlschluss angesehen? Meiner Meinung nach fast nie, denn das „Du auch“ ersetzt in vielen Diskussionen die argumentative Auseinandersetzung. Was mir wiederum auch nicht völlig abwegig vorkommt, wenn man sich einfach einmal irgendeinen beliebigen der vielen alltäglichen Streitpunkte herausfischt. Nehmen wir einfach mal jemanden, der seinem Gesprächspartner vorwirft, dass er ständig anderen ins Wort fällt und dieser Vorwurf wird ausgerechnet von jemanden erhoben, der selbst auch anderen dauernd ins Wort fällt. Dann gibt es eigentlich kaum ein näherliegendes Argument als das des Tu-quoque. Oder etwa nicht?
Ja und Nein. Auch wenn jemand das Recht hat, bei Kritik an eigenem Fehlverhalten darauf hinzuweisen, dass dieses Fehlverhalten auch bei dem Kritiker vorhanden ist, so bleibt es dennoch ein Fehlverhalten. Und genau dieser Punkt wird bei der Tu-quoque-Argumentation übersprungen. Beide Gesprächspartner werden – folgt man bei dem Beispiel der Tu-quoque-Logik – bis ans Ende ihrer Tage anderen ins Wort fallen und bei der leisesten Kritik darauf hinweisen, dass es ja auch andere gibt, die ins Wort fallen. Die Gelegenheit, das eigene Diskussionsverhalten zu verbessern und dadurch auch die Möglichkeit zu schaffen, produktiver und sinnvoller zu diskutieren, wird mit Hinweis auf „Tu-quoque“ verschenkt. Tu-quoque ist eine rhetorische Sackgasse, in der sich die Gesprächspartner ihr Fehlverhalten wie Ping-Pong-Bälle um die Ohren hauen. Und manchmal erinnert es an das Gezanke von Kleinkindern im Sandkasten wo der Satz „Du bist doof“ beantwortet wird mit dem Satz „Du bist selber doof“.
Je mehr man in die Sichtweise der Tu-quoque-Argumention eindringt, desto mehr wird deutlich, welche Falle sich in diesem Schema verbirgt. Denn man verschenkt nicht nur die Möglichkeit einer Auseinandersetzung, sondern man verhindert sie auch rigoros. Und nicht nur das – man kann sich perfekt vor Verantwortung schützen, denn man kann sich mit Tu-quoque sogar selbst ausbremsen, in dem man das Tu-quoque in ein „Ego-quoque“ wandelt. Dies sieht dann so aus, dass man sich in einer Situation, in der man Zeuge eines schädigenden Verhaltens wird, der Anforderung eines Eingreifens argumentativ dadurch entzieht, dass man selbst ja auch nicht fehlerfrei ist. Man hat somit ja gar nicht die Berechtigung, anderen ihr Fehlverhalten vorzuwerfen. Um dies mit einem praktischen Beispiel zu erläutern: in der Situation, in der jemand bemerkt, dass jemand einen anderen Menschen schadet, indem er ihn etwa beleidigt, ausnutzt oder täuscht, gibt es nach dem Ego-quoque-Prinzip nicht die geringste Verpflichtung, einzugreifen – weil man selbst ja auch moralische Schwächen hat. Wer ist nicht schon mal schwarzgefahren, hat in der Schule abgeschrieben oder hat vielleicht in der Pubertät eine Telefonzelle demoliert? Und weil man sich eben selbst auch schon etwas zuschulden kommen lassen hat, kann man getrost zu allem Ja und Amen sagen.
Abgesehen von allem Für und Wider in Bezug auf Tu-quoque bleibt es selbstverständlich eine Pflicht, das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen. Dazu muss man gar nicht auf lateinische Sprichwörter ausweichen, sondern das volkstümliche „Sich an die eigene Nase fassen“ bringt es auch sehr treffend auf den Punkt. Natürlich sollte man immer darüber nachdenken, ob die Vorwürfe, die man anderen macht, nicht auch bei der eigenen Person begründet sein könnten. Aber es wäre fatal, wenn dies dazu führen würde, dass überhaupt niemand mehr Kritik äußert.
Das Tu-quoque-Prinzip findet man überall, so auch unter uns Betreuern. Als ich darüber las, wurde ich sofort an meinen früheren Kollegen erinnert, der jede Stellungnahme vermeidet, indem er das „Tu-quoque“ wie ein Schutzschild vor sich herschiebt. Und der Kollege hat sogar noch eine weitere Abwandlung des Tu-quoque erfunden, nämlich die des „Ille-quoque“. Die Ille-quoque – also die „Er auch“ Argumentation – benutzte er, als wir im Rahmen unserer Arbeit Zeugen wurden, wie es zu einer heftigen Übervorteilung eines Betreuten kam. Auf meine Kritik an unserem Nicht-Eingreifen konterte der Kollege damit, dass der Betreute in der Vergangenheit „ja auch schon mal“ kriminelle Aktivitäten gezeigt hatte. Würde man dieser seltsamen Argumentation konsequent folgen, käme dies einem Verbot jeglicher Strafverteidigung gleich, denn wer eine Straftat begangen hat, hat damit das Recht auf eine Verteidigung verwirkt.
Tu-quoque mag auf den ersten Blick aussehen wie ein Argument. Aber schon beim zweiten Blick entpuppt sich das Tu-quoque als perfekte Tarnung um sich gekonnt vor Konfrontation und der damit verbundenen unbequemen Pflicht zum Handeln zu drücken. Und durch die Kombination mit dem Ego-quoque wird das Ganze dann letztendlich auch noch in etwas durch und durch Positives gewandelt – denn was ist schließlich rühmlicher, als der Hinweis auf die eigene Fehlbarkeit?
Ich bin leider des Lateinischen nicht mächtig und habe mir das „Ego-quoque“ und das „Ille-quoque“ konstruiert in der Hoffnung, dass es so richtig ist.
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