Donnerstag, 8. Dezember 2011, 01:16h
Jobcenter – anderer Name, gleiche Misere
Vor kurzem hat mir die Geschichte einer Bekannten vor Augen geführt, wie schlimm es sein kann, in die Mühlen des Jobcenters zu geraten. Die ARGE hat sich vor einem Jahr in Jobcenter umbenannt. Der neue Name hat allerdings leider nichts daran geändert, dass Arbeitslose nach wie vor wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden.
Meine jetzigen Erfahrungen mit dem Jobcenter beruhen nicht auf eigenen Erfahrungen, sondern auf den Erfahrungen, die ich bei der Vertretung meiner Betreuten mache. Während sich der direkte Kontakt zwischen Jobcenter und Arbeitslosem unter Umständen sehr konfliktreich gestalten kann, gestaltet sich der Kontakt zwischen Jobcenter und rechtlichem Betreuer meist weitgehend neutral. Betreuer sind vom Amtsgericht mit der Vertretung eines Menschen beauftragt und kennen erfahrungsgemäß die Rechte eines Arbeitslosen genau. Außerdem sind sie nicht mit dem Makel der Arbeitslosigkeit belegt, sondern gehören zur arbeitenden Bevölkerung.
Vor kurzem habe ich allerdings über eine Bekannte einen Einblick in die Methoden des Jobcenters erhalten, der mir vor Augen geführt hat, wie ausgeliefert ein Arbeitsloser gegenüber dem Jobcenter ist. Die Bekannte, von der ich spreche, ist noch nicht lange arbeitslos. Die alleinerziehende Mutter ist erst durch ihre Scheidung in die Abhängigkeit vom Jobcenter geraten. Wenn ein Familienvater nur ein durchschnittliches Gehalt hat, reicht dies im Falle einer Scheidung normalerweise nicht mehr aus, um die geschiedene Frau und Kinder davon zu unterhalten. Es bleibt also in so einem Fall kein anderer Ausweg, als Arbeitslosengeld II zu beantragen. Während noch vor einigen Jahren von Müttern nur dann die Aufnahme einer Arbeit verlangt wurde, wenn die Kinder älter als zwölf waren, wird jetzt auch von denjenigen Frauen, die kleine Kinder haben, die Aufnahme einer Tätigkeit verlangt.
Ich will an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen, ob diese gesetzliche Regelung im Sinne der Kinder ist, sondern mir geht es um die Beschreibung der Situation, in die jemand geraten kann, der vorher noch nie mit dem Jobcenter zu tun hatte. Beispielsweise hat meine Bekannte – wie viele andere Mütter auch – ein wenig Geld für ihre Kinder angespart. Hierfür wird vom Jobcenter auch ein kleiner Freibetrag anerkannt – vorausgesetzt, man hat das Sparguthaben auf einem Sparbuch mit dem Namen des Kindes angelegt. Hat man dies nicht getan, fällt der Vermögensfreibetrag erbarmungslos weg und das angesparte Geld wird ohne Wenn und Aber angerechnet. Das Jobcenter rechnet stereotyp Unterhalt an, selbst dann wenn der gar nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Es hält leider auch niemand von den Mitarbeitern des Jobcenters für erforderlich, einer alleinerziehenden Mutter darüber zu informieren, dass in so einem Fall die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch genommen werden kann.
Noch schlimmere Folgen hatte allerdings für meine Bekannte, dass ihr nicht klar war, dass man noch vor Ablaufsfrist einen Folgeantrag stellen muss. Da sie trotz Ablaufs eine weitere Zahlung erhalten hatte, versäumte sie die Anschlussantragstellung. Bei der Zahlung handelte es sich jedoch lediglich um eine durch eine Nachberechnung entstandene Leistung und es wurde weder die reguläre Leistung gezahlt, noch – und das ist das Dramatische an der Situation – die Miete. Es gab zwar einen Bescheid, aber der war in typisch unverständlichem Behördendeutsch aufgefasst, sprich: für Laien nicht verständlich. Als meine Bekannte den Fehler bemerkte, war es nicht mehr möglich, für den Vormonat die Ansprüche geltend zu machen. Zu allem Übel überwies der Jobcenter durch einen Zahlendreher im Folgemonat die Miete viel zu spät, was zur Konsequenz hatte, dass der Vermieter die Kündigung aussprach. Alle Bemühungen meiner Bekannten, die rückständige Miete auf Darlehensbasis zu erhalten, wurden vom Jobcenter abgewiesen. Ich habe versucht, meiner Bekannten bei den Antragstellungen zu helfen, leider ohne Erfolg.
Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter des Jobcenters, die sich selbst in krisensicherer Anstellung befinden, nicht das geringste Problem damit haben, durch ihre Verweigerung eines Darlehens eine alleinerziehende Mutter von drei kleinen Kindern der Gefahr der Obdachlosigkeit auszusetzen. Der Vermieter besteht nach wie vor auf seiner fristlosen Kündigung. Ich habe Gott-sei-Dank einen Kollegen, der auch als Anwalt tätig ist und der sich dieser Sache angenommen hat und jetzt die rechtliche Vertretung meiner Bekannten gegenüber dem Jobcenter übernommen hat.
Ich drücke meiner Bekannten mit ihrer kleinen Familie mit aller Kraft die Daumen, dass der Jobcenter zu einer Darlehensgewährung verpflichtet wird und sie nicht mehr unter dem Damoklesschwert einer Räumungsklage leben muss.
Ach ja, eine kleine Notiz möchte noch anfügen. Meine Bekannte hatte, als sie eine Rechtsberatung benötigte, einen Beratungsschein für einen Anwalt erhalten. Mit diesem Schein kann dann ein Anwalt freier Wahl aufgesucht werden, der durch Einreichung des Beratungsscheins sein Honorar erhält. Sie hatte sich eine Anwältin ausgesucht, die nach zweimaliger Terminverschiebung (Hartz-IV-Empfänger haben ja genug Zeit…) noch vor der Beratung und trotz der Vorlage des Beratungsscheins einen Betrag von 100,00 € (!!) verlangte. Meine Bekannte machte daraufhin auf dem Absatz kehrt. Besagte Anwältin ist auch als Betreuerin tätig...
P.S. Ein dickes Dankeschön an meinen Kollegen, der meiner Bekannten (ohne Vorschuss!) mit Rat und Tat zu Seite stand und dessen Seite auf der ehemaligen Gemeinschaftshomepage im Gegensatz zu der besagter Kollegin so angenehm bescheiden ausfällt.
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 29. November 2011, 03:11h
Meine Betreuten III – Traumatisierungen aus der Nazizeit
Bei einer meiner Betreuten hatte ich schon immer den Verdacht, dass jemand aus ihrer Familie während des Dritten Reichs von den Nationalsozialisten umgebracht wurde. Und obwohl ich meine Betreute Frau V. schon fast elf Jahre betreue, ist es mir nie gelungen, ein wenig mehr darüber zu erfahren. Dies liegt daran, dass die 84jährige Frau V. sowohl an einer psychotischen Erkrankung als auch an dementiellen Symptomen leidet. Meist ist sie so aufgeregt, dass sie von einem Thema zum anderen springt und es nicht möglich ist, konzentriert über eine Sache zu sprechen.
Heute allerdings war dies anders. Ich besuchte Frau V. in der Tagespflegestätte, weil sie dringend etwas mit mir besprechen wollte. Meist sind es ganz banale Dinge, wie zum Beispiel ein Werbebrief oder etwas, was sie falsch verstanden hat, was Frau V. in so große Aufregung bringt, dass sie mit mir sprechen will. Als ich sie heute antraf – sie hatte gerade einen Mittagsschlaf gemacht und war ungewohnt ruhig – hatte sie schon wieder vergessen, was sie eigentlich mit mir besprechen wolle. Ich weiß nicht mehr genau, wodurch wir auf das Thema kamen, aber wir gelangten wieder einmal zu ihrer Vergangenheit und wie immer sprach sie davon, dass „jemand abgeholt wurde“. Diesmal ließ ich nicht locker und fragte immer wieder nach. Und dabei kam ihr schreckliches Erlebnis aus der Kindheit ans Licht.
Die Mutter von Frau V. war blind und während des Dritten Reichs wurde sie aufgrund ihrer Behinderung irgendwann abgeholt und kehrte nie wieder zurück. Weder Frau V. noch ihr Vater oder sonst irgendjemand hat jemals erfahren, was mit der Mutter passierte. Bei Frau V. die meiner Rechnung nach damals im Alter von zehn bis achtzehn Jahren alt gewesen sein muss, hat dies spurlose Verschwinden der Mutter einen großen Schock ausgelöst. Anscheinend reagierte sie darauf so heftig und nachhaltig, dass dies auch anderen auffiel. Nach Meinung von Frau V. hat eine Haushaltsangestellte dann jemand von der Behörde über ihren Zustand informiert. Dies hatte die tragische Folge, dass auch Frau V. abgeholt und in eine geschlossene Anstalt gebracht wurde. Der Vater von Frau V. schien wohlhabend zu sein, denn er beauftragte einen sehr renovierten Anwalt damit, sich für die Rückkehr von Frau V. einzusetzen. Der Anwalt erreichte schließlich, dass Frau V. nach Hause zurückkehren durfte. Frau V. erinnert sowohl den Namen des Anwalts als auch den der Hausangestellten.
Bei Frau V. hat dieses schreckliche Erlebnis zu einer schweren Traumatisierung geführt. Sie war zwar zeitweilig in der Lage, zu arbeiten und hat später auch geheiratet, aber sie war nie wirklich belastbar. Dadurch, dass sie auch noch zwei weitere schwere Schicksalsschläge erlebt hat, hat sie dann vollends ihre psychische Stabilität eingebußt. Nur durch die Einnahme von Medikamenten kann sie einigermaßen angstfrei leben.
Nach dem Gespräch ist mir auf erschreckende Weise klar geworden, warum Frau V. schon durch kleine Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten völlig beunruhigt ist und immer das Gefühl hat, dass jederzeit etwas Schlimmes passieren kann. Eine Mutter, die plötzlich spurlos verschwindet und nie wieder auftaucht. Danach eine Zwangseinweisung in eine geschlossene Anstalt weitab von zuhause. Das sind Wunden, die niemals ganz verheilen.
Ich möchte noch anfügen, dass Frau V. trotz allem, was man angetan hat, nur an das Gute im Menschen glaubt. Und in ihrer Gutmütigkeit verschenkt sie dann sogar oftmals ihr Geld oder Lebensmittel, so dass für sie selbst kaum genug übrig bleibt.
... link (0 Kommentare) ... comment
Freitag, 18. November 2011, 23:44h
Das Bonmot zur Mitternacht
Kein wirklich großer Mensch hat sich je selbst dafür gehalten
William Hazlitt
Und so wie Hazlitts weise Erkenntnis auf das Kriterium der Größe zutrifft, so ist sie ausnahmslos auch anwendbar auf jegliches andere positive Attribut:
Kein wirklich engagierter Mensch hat sich je selbst dafür gehalten.
Kein wirklich hochqualifizierter Mensch hat sich je selbst dafür gehalten.
Kein wirklich einfühlsamer Mensch hat sich je selbst dafür gehalten.
Kein wirklich gutaussehender Mensch hat sich je selbst dafür gehalten.
Be very careful with those who praise themselves...
... link (0 Kommentare) ... comment

