Sonntag, 23. Oktober 2011, 14:56h
Die Zahlen explodieren – Kettenreaktionen in der sozialen Arbeit
In der psychosozialen Arbeitsgruppe, in der sich einmal monatlich Vertreter der diversen Einrichtungen unseres Bezirks treffen, wurde beim letzten Treffen über die Zunahme der Anträge auf Einrichtung einer Betreuung gesprochen, die mittlerweile so zahlreich sind, dass es nur noch möglich ist, mit Hilfe einer Deckelung die Bearbeitung zu bewältigen. Gleichzeitig hat sich in der Zeit, in der ich an der psychosozialen Arbeitsgruppe teilnehme, die Zahl der Teilnehmer, die einem Anbieter von PPM (Personenbezogene Hilfen für psychisch kranke Menschen) angehören, erhöht. Von zwei Seiten – der rechtlichen und der pädagogischen – wird folglich eine Zunahme des Bedarfs an Betreuung deutlich, der wiederum zeigt, dass immer weniger Menschen in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Ich glaube allerdings, dass es auch noch einen anderen Faktor gibt, der bei der augenfälligen Zunahme des Bedarfs an Betreuung eine Rolle spielt. Hierzu muss man sich die verschiedenen Hintergründe der Antragstellung auf Betreuung ansehen. Es kommt nämlich sowohl vor, dass ein PPM-Träger eine rechtliche Betreuung beantragt als auch dass ein rechtlicher Betreuer eine pädagogische Betreuung beantragt. Was sind die Gründe hierfür?
Zum einen gibt es den Grund, dass man seinen Betreuten so gut wie möglich versorgt wissen will. Er oder sie soll die Hilfen erhalten, die zur Bewältigung des Lebensalltags erforderlich sind. Rechtliche Betreuung spielt sich in der Regel nicht vor Ort ab und erfüllt somit nicht den Bedarf der Alltagsbegleitung. Pädagogische Betreuung ist vorrangig Beziehungsarbeit und kann einen hohen Anfall von administrativen Aufgaben somit meist nicht befriedigend erfüllen. Aufgrund der völlig verschiedenen Arbeitsaufträge kann unter Umständen die Beantragung der jeweiligen anderen Betreuungsform folglich eine unumgängliche Erfordernis sein.
Ich habe aber die Vermutung, dass es noch ein weiteres Motiv für die Beantragung der jeweiligen anderen Betreuungsform gibt. Eine Betreuung stellt oftmals auch ein sehr hohes Maß an Verantwortung dar. Und vielleicht spielt es eine Rolle, dass man Verantwortung lieber teilen möchte, als sie allein zu tragen. Was nicht unbedingt als Furcht vor der Verantwortung einzustufen ist, sondern vielmehr als Furcht davor, in seiner Arbeit mangelhaft zu sein. Wenn man beispielsweise einen psychisch kranken Menschen rechtlich betreut, kann man – wenn man Glück hat – den Bereich des Wohnens, der Finanzen und der Antragstellungen ausreichend regeln. Aber zusätzlich auch noch den Bereich der sozialen Einbindung zufriedenstellend zu regeln, übersteigt dann allerdings meist die Möglichkeiten. Ein pädagogischer Betreuer wiederum kann – auch nur wenn er Glück hat – erreichen, dass der Betreute seinen Lebensalltag so verändert, dass er wieder in der Lage ist, eigenständig am sozialen Leben teilzunehmen. Wenn der Betreute sich allerdings auch weiterhin so verhält, dass er immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten gerät, stößt der pädagogische Betreuer an seine Grenzen.
Diese Grenzen, an die man in der sozialen Arbeit zwangsläufig immer wieder stößt, sind etwas, das nicht nur auf Dauer schwer auszuhalten ist, sondern das auch immer wieder in Rechtfertigungsnöte bringt. Ob pädagogischer oder ob rechtlicher Betreuer – wenn der Betreute nicht in der Lage ist, sich zu verändern und beispielsweise immer wieder in stationäre Behandlung kommt oder immer wieder in Konflikt mit dem sozialen Umfeld gerät, dann wird die Ursache unweigerlich nicht in der Person des Betreuten gesehen, sondern im Betreuer. Dem wird plötzlich Allmacht (in der Sozialpädagogik wird dies gern Omnipotenz genannt) zugesprochen und somit hat man auch endlich das, was soziale Missstände und Konflikte so schön einfach und übersichtlich macht: einen Sündenbock! Je nach Naturell wird sich dann dieser Schuh mehr oder weniger auch angezogen. Ich selbst tue mich oftmals auch schwer damit, ungerechtfertigte Vorwürfe an mir abprallen zu lassen.
Aber selbst wenn ein pädagogischer oder rechtlicher Betreuer in der Lage ist, die Schuldzuweisungen Dritter von sich zu weisen, so bleibt doch immer noch die ganz persönliche Ebene, auf der man mit den Grenzen seines Handelns leben muss. Und da erfordert es ein hohes Maß an Abgrenzung, wenn der Versuch, eine Verbesserung der Situation des Betreuten zu erreichen, scheitert. Wenn man trotz sehr viel Aufwands an Grenzen stößt und kaum Veränderungen bewirkt und man sich irgendwann unweigerlich fragt: „Was tue ich hier eigentlich?“.
Ich glaube, dass dieses latent oftmals vorhandene Ohnmachtsgefühl dazu beiträgt, dass man versucht, das Netzwerk der Hilfsmöglichkeiten zu erweitern und sich andere Helfer „mit ins Boot“ zu holen. Dies ist wohlgemerkt nur ein Aspekt des Phänomens der steigenden Betreuungszahlen im Bereich rechtlicher und pädagogischer Betreuung. Natürlich sind die Ursachen des steigenden Bedarfs sehr viel komplexer und beruhen in erster Linie auf gesellschaftlichen Veränderungen in den sozialen Beziehungen. Aber dennoch ist es wichtig, sich auch mit diesen Aspekt der „Kettenreaktion“ sozialer Arbeit auseinander zu setzen.
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Dienstag, 18. Oktober 2011, 02:59h
Zuständigkeit versus Verantwortlichkeit – rechtliche und pädagogische Betreuung
Vor einigen Monaten habe ich die Betreuung für eine 50jährige Frau übernommen. Zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kam es, weil die Betreute eines Tages von ihrer Schwester blutend auf dem Boden liegend gefunden wurde und man im Krankenhaus eine Magenoperation durchführen wollte und dabei Zweifel daran hatte, ob die Betreute einwilligungsfähig sei. In so einem Fall geht das gerichtliche Prozedere sehr schnell, der Betreuer wird nach Aktenlage bestellt und gibt dann die notwendigen Erklärungen ab. Die Betreute hat eine starke Lernbehinderung und die Ärzte hatten zu Recht Zweifel daran, ob sie Art und Ausmaß des Eingriffs verstehen würde. Es wurde eine Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium festgestellt aufgrund der fast der ganze Magen entfernt werden musste.
Bei einem Hausbesuch lernte ich dann die Betreute und auch deren Schwester kennen, mit der sie schon seit ihrer Geburt zusammenwohnt. Sehr schnell wurde ersichtlich, dass auch die Schwester an einer Lernbehinderung litt. Die häusliche Situation war völlig chaotisch, denn als vor einem Dreivierteljahr die Mutter verstarb, die ebenfalls mit den beiden zusammenlebte, waren beide Schwestern völlig überfordert mit der Regelung ihrer Angelegenheiten. Sie waren weder in der Lage, die ARGE-Bescheide zu verstehen, wodurch es zu einer Leistungsreduzierung kam, noch waren sie in der Lage, die geforderte Umschreibung des Mietvertrags vornehmen zu lassen. Auch zur erforderlichen Einrichtung eines eigenen Kontos waren beide nicht in der Lage. Es war reine Glücksache, dass es zu keiner Überziehung des Kontos der Mutter kam. Ich veranlasste sofort die notwendigen Formalien und musste, da die ARGE allen Ernstes von der schwerkranken Betreuten einen Umzug verlangte, erstmal Widerspruch einlegen, was ich übrigens auch für die nicht von mir betreute Schwester tun musste, da beide ja als Bedarfsgemeinschaft gelten.
Mittlerweile sind die Formalitäten weitgehend erledigt, der Widerspruch hatte glücklicherweise Erfolg und zumindest eine der Schwestern hat jetzt ein Konto. Allerdings sind die Heilungsaussichten der Betreuten alles andere als gut und der Zustand hat sich leider verschlechtert. Beide Schwestern waren seit ihrer Kindheit nicht mehr bei einem Arzt in Behandlung gewesen und so konnte die Krebserkrankung meiner Betreuten auch erst bei Durchbruch des Geschwürs erkannt werden.
Was mir ein wenig bitter aufstößt bei dieser Betreuung, ist die Tatsache, dass die im vergangenen Jahr verstorbene Mutter eine rechtliche Betreuerin hatte. Formal endet die Betreuung mit dem Tod des Betreuten und die betreffende Betreuerin hat dies auch ohne Wenn und Aber befolgt. Da gibt es zwei lernbehinderte Frauen, die noch nie auf eigenen Füßen standen und nach dem Tod der Mutter plötzlich allein darstehen und mit fast allen Alltagsangelegenheiten völlig überfordert sind. Und da gibt es eine Betreuerin, die nicht die mindeste Veranlassung sieht, jemanden über den Hilfebedarf zu informieren, sondern die die beiden einfach allein ihrem Chaos überlässt. Ohne viel Aufwand hätte man einfach kurz bei einem der vielen PPM-Träger anrufen und um einen Hausbesuch bitten können. Aber das kostet Zeit, vielleicht zehn, vielleicht fünfzehn oder vielleicht sogar zwanzig Minuten. Und da kommt dann der jedes Handeln bestimmende Satz: "Das krieg ich ja nicht bezahlt!"
Szenewechsel. Vor einiger Zeit hatte ich hier über den tragischen Tod eines meiner Betreuten geschrieben. Der Betreute wurde schon seit Jahren im Rahmen einer sogenannten PPM-Maßnahme – personenbezogene Hilfe für psychisch kranke Menschen – betreut. Dem pädagogischen Betreuer war bekannt, wie eng die Bindung zwischen meinem Betreuten und dessen Bruder war, der selbst große psychische Probleme hatte. Und bei einem Telefonat erfuhr ich, dass der pädagogische Betreuer sich deswegen große Sorgen machte und daher mit dem Bruder gesprochen und ihm Hilfe bzw. Gespräche angeboten hatte.
Früher hätte ich so ein Verhalten als etwas völlig Normales empfunden. Inzwischen bin ich da realistischer und weiß es sehr zu schätzen, dass sich jemand seinen Mitmenschen gegenüber verantwortlich zeigt. Dass jemand die Sorge um einen anderen Menschen einen höheren Stellenwert einräumt als der formalen Zuständigkeit. Auch ein PPM-Betreuer – der übrigens sehr viel weniger als ein rechtlicher Betreuer verdient – bekommt nach dem Tod seines Betreuten keinen Cent mehr bezahlt. Aber offenbar scheint es doch möglich zu sein, dass es auch noch um etwas anderes als um Geld zu geht. Das gibt Anlass zum Hoffen und mir fällt Hans Jonas ein, für den Verantwortung und Hoffnung untrennbar zusammenhängen.
Vielleicht ist es das, was man sich immer wieder vor Augen halten muss, wenn man seine Hoffnung nicht verlieren will – es gibt nicht nur diejenigen, für die es ohne Zuständigkeit auch keine Verantwortung gib, sondern eben auch all jene, die sich der Verantwortung anderen gegenüber bewusst sind.
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Montag, 29. August 2011, 14:15h
Meine Betreuten - Was ist das Menschenmögliche?
Am Grab der meisten Menschen trauert tief verschleiert ihr ungelebtes Leben.
Hermann Hesse (1877-1962)
Heute habe ich die Nachricht erhalten, dass einer meiner Betreuten verstorben ist. Herr F. ist 47 Jahre alt und befand sich schon seit über zwei Monaten auf der Intensivstation. Allerdings war er auf dem Wege der Besserung und es war schon eine anschließende Reha-Maßnahme geplant, so dass die Nachricht für mich trotz der schweren Erkrankung völlig überraschend eintraf.
Ich betreue Herrn F. schon seit etwa 8 Jahren. Herr F. litt seit seinem vierzehnten Lebensjahr an einer schweren Zwangserkrankung. Er selbst beschrieb die Symptome als Blockaden. Diese Blockaden äußerten sich darin, dass er fast alle Tätigkeiten des alltäglichen Lebens nur sehr langsam und verzögernd ausführen konnte. Fiel beispielsweise etwas auf den Boden, dann brauchte Herr F. mehrere Anläufe, ehe er den Gegenstand wieder aufheben konnte.
Die Symptome waren so stark, dass Herr F. einen Pflegedienst benötigte. Duschen, Anziehen, in der Wohnung etwas ordnen – all diese Tätigkeiten dauerten bei Herrn F. sehr viel länger als bei anderen Menschen. Soziale Kontakte hatte Herr F. kaum, obwohl er sich die sehr wünschte. Dies lag zum einen daran, dass er mit seinem Verhalten bei anderen Menschen oftmals Ablehnung oder zumindest Irritierung hervorrief. Zum anderen lag es aber auch daran, dass Herr F. nicht in der Lage war, wirkliches Interesse für andere zu entwickeln. Manchmal wirkte er regelrecht gefühllos anderen gegenüber. Seine Außenseiterposition wurde noch dadurch erschwert, dass er seinen Kummer durch Essen kompensierte und sich infolge seines Übergewichts nur noch schwer bewegen konnte.
Herr F. hatte sich große Hoffnungen gemacht, als er von einem sogenannten Tiefensimulator hörte. Hierbei handelte es sich um eine Art Schrittmacher, der operativ in das Gehirn eingesetzt wird und der bei einigen psychischen Erkrankungen, wie z.B. bei Zwangserkrankungen oder der Touretteerkrankung Heilerfolge zeigte. Allerdings wird diese Operation nur dann durchgeführt, wenn sich alle psychotherapeutischen Verfahren als erfolglos erwiesen haben. Herr F. musste sich daher mehrere Male in stationäre psychiatrische Behandlung begeben, damit ausgeschlossen werden konnte, dass ihm durch andere Therapien geholfen werden kann. Dies wurde allerdings immer wieder verzögert und jeder ärztlichen Konsultation folgten neue Vorschläge.
Als ich heute Morgen vom Tod meines Betreuten erfuhr, löste dies ein Gefühl aus, das ich vage als Hoffnungslosigkeit oder Trostlosigkeit beschreiben kann. Ich sah vor meinem geistigen Auge das Leben von Herrn F., in dem es kaum so etwas wie Glück gab. Er selbst hat einmal gesagt, dass er nicht mehr viel Sinn in seinem Leben sieht, da er keine Hoffnung mehr hat, einmal so etwas wie Normalität zu erleben. Die Zwänge hatten ihm die Möglichkeit genommen, ein normales Leben zu führen. Dazu kam dann die große Einsamkeit, die einherging mit dem Gefühl, dass sich im Grunde niemand für ihn interessiert und es egal ist, ob er lebt oder stirbt. Bei den meisten Menschen erfuhr er nur Ablehnung, die er sich dadurch erklärte, dass er eben jemand ist, der nichts Liebenswertes an sich hat.
Man könnte jetzt sagen, dass der Tod eine Erlösung für ihn war. Das ist schön einfach, man kann die Sache leicht abhaken und muss sich keine Vorwürfe machen. Aber das mit der Erlösung ist so eine Sache. Bevor man stirbt, sollte man gelebt haben. Und es ist allemal besser, von seinen Leiden durch Heilung erlöst zu werden als durch den Tod. Und so bleibt bei mir dieses vage Gefühl, dass nicht alles versucht wurde. Vielleicht wurde nicht alles Menschenmögliche getan.
Das MENSCHENMÖGLICHE. Hat Herr F. das Menschenmögliche wirklich erhalten? Von uns? Von mir?
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