Sonntag, 19. Juni 2011, 17:42h
„Betreut und Betrogen“ ein Film über die Bandbreite der Betreuungspraxis
Vorgestern wurde in 3SAT eine Sendung aus der Folge „45 Min“ zum Thema rechtliche Betreuung gezeigt. Es wurde zum einen die Arbeit einer Hamburger Betreuerin vorgestellt und zum anderen kamen Menschen zu Wort, die mit den Betreuern ihrer Angehörigen sehr schlechte Erfahrung gemacht haben.
Fall 1
Der Sohn einer inzwischen verstorbenen Betreuten schildert seine Erfahrung mit der Betreuerin seiner Mutter und seines Stiefvaters:
Die Betreute, die auf eigenen Wunsch von ihrem Sohn betreut wird erleidet infolge von Osteoporose einen Beinbruch. Ein Pfleger des Pflegedienstes erstattet daraufhin Anzeige und es wird eine Berufsbetreuerin bestellt, die veranlasst, dass die Mutter in ein Heim eingewiesen wird, was unter Polizeieinsatz durchgesetzt wird. Auch der körperbehinderte Stiefvater wird betreut und sollte ebenfalls zuerst ins Heim. Allerdings hat er eine Betreuungsvollmacht, in der der Stiefsohn als Betreuer gewünscht wird. Die Betreuerin hatte einen Pflegegutachter beauftragt, der den Zustand der Mutter untersuchte. Der Pflegegutachter kam zu dem Schluss, dass die Mutter fachgerecht gepflegt wird. Die Heimeinweisung erfolgte aber trotzdem und wenige Monate nach der Einweisung starb die Mutter.
Fall 2:
Die beiden Söhne ihres inzwischen verstorbenen Vaters schildern die Erfahrung mit dessen Betreuerin:
Ein 78jähriger vermögender ehemaliger Geschäftsmann kollabiert auf der Straße und reagiert anschließend in ärztlicher Behandlung verwirrt. Es erfolgt eine Psychiatrieeinweisung. Von den drei Söhnen kommt der erste für eine Betreuung nicht in Frage, die beiden anderen werden nicht gefragt, ob sie den Vater betreuen wollen und es wird eine Betreuerin bestellt. Die Brüder wollen die Betreuung übernehmen und auch der Vater wünscht dies. Es gibt eine von ihm unterzeichnete schriftliche Erklärung, für die jedoch im Betreuungsverfahren kaum Interesse gezeigt wird. Die Betreuerin ist der Meinung, dass die Söhne lediglich am Geld des Vaters interessiert sind.
Nach dem Tode des Vaters nehmen die Söhne Einsicht in die Unterlagen und es stellt sich heraus, dass der Lebensgefährte der Betreuerin, der als Rechtsanwalt tätig ist, eine Sekretärin für 2.500,00 € auf Kosten des Vaters angestellt hat. Die Betreuerin erteilte ihrem Lebensgefährten Aufträge und der Rechtsanwalt veranlasste, dass vom Konto des Vaters 137.000,00 € an ihn überwiesen wurde. Letztendlich wurde der Anwalt zu 18 Monaten Haft verurteil, das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
Die Stellungnahme des Direktors des Amtsgerichts Remscheid fällt sehr entschuldigend aus. Der Direktor weißt darauf hin, dass man ja nie weiß, unter welchen Bedingungen Betreuungsverfügungen aufgesetzt wurden. Sehr vorsichtig sagt er vor der laufenden Kamera, der Umstand, dass eine Betreuerin ihren Lebensgefährten als Anwalt für ihren Betreuten beauftragt, sei keine „besonders gute Konstellation“.
Fall 3
Hier kommt eine Hamburger Betreuerin zu Wort, die die Hintergründe schildert, die bei einem ihrer Betreuten zur Einrichtung einer Betreuung geführt haben:
Ihr Betreuter hatte trotz einfacher Wohnverhältnisse sehr viel Geld gespart. Die Bank wird misstrauisch, als die Nichte des Mannes 860.000,00 € vom Konto ihres Onkels abheben will und daraufhin kommt es zur Einrichtung der Betreuung. Die Betreuerin bemerkt bei Sichtung der Wohnung und der Unterlagen, dass außerdem rund 60.000,00 € verschwunden sind. Möglicherweise wurde das Geld von einem Mitarbeiter des Pflegedienstes gestohlen. Obwohl soviel Geld vorhanden war, wurde die Pflege nicht besonders gut ausgeführt.
Inzwischen ist der Betreute mit seinem Einverständnis in ein Heim gezogen. Die Betreuerin war bei der Durchführung des Umzugs selbst dabei und hat persönliche Dinge herausgesucht, wie z.B. Fotos, die sie ihrem Betreuten ins Heim bringt. Als sie ihren Betreuten nach seinem Befinden fragt, antwortet er ihr, dass es ihm im Heim gut gehe.
Die Betreuerin ist der Meinung, dass die Gefahr einer Betreuungsvollmacht darin besteht, dass niemand den Bevollmächtigten kontrolliert und er im Grunde machen kann, was er will. Sinnvoll wäre es, zumindest zwei Bevollmächtigte zu benennen, damit die Möglichkeit des Missbrauchs eingedämmt wird.
Die Hamburger Betreuerin führt 40 Betreuungen und ihrer Aussage nach sind 95 % ihrer Betreuten arm.
Der Film vermittelt eine Ahnung davon, wie groß die Bandweite der Betreuungspraxis ist. Von großem Engagement bis hin zur persönlichen Bereicherung ist alles vorhanden. Mit der Betreuungszahl von 40 liegt die Betreuerin meines Erachtens im Mittelfeld. Es gibt Betreuer, die weniger Betreuungen führen* und Betreuer, die erheblich mehr Betreuungen führen und manchmal zusätzlich auch noch anderen Tätigkeiten nachgehen.
Am besten selbst mal reinsehen, es lohnt sich:
Betreut und betrogen? Sendung 45 Min vom 17.06.2011 auf 3SAT (Erstsendung am 14.09.2010 auf NDR)
Edit 11.08.14:
* Mittlerweile sind mir nur noch wenige Betreuer bekannt, die weniger als 40 Betreuungen führen. Auf der anderen Seite gibt es inzwischen viele Betreuer, die mindestens 60 Betreuungen führen und die die Vorstöße des Gerichts in Bezug auf eine Obergrenze ablehnen. So kann es denn auch schon mal zu Extremfällen kommen, in denen jemand 160 Betreuungen führt.
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Mittwoch, 8. Juni 2011, 12:07h
Das Kreuz mit den Telefonanbietern
Ich glaube, dass es im Betreuungswesen keinen Bereich gibt, der sich in den letzen 12 bis 15 Jahren so von Grund auf gewandelt hat, wie der Bereich der Telekommunikation. Man erinnere sich an früher: Man hatte ein einziges Gerät, das man nie gewechselt hat und es gab einen einzigen Nahtarif, nämlich 23 Pfennig für 8 Minuten, Ferngespräche waren teuer.
Natürlich gab es auch damals Menschen, die so viel telefoniert haben, dass die Rechnungen nicht mehr bezahlt wurden. Dann wurde der Anschluss gesperrt. Schluss. Punkt. Aus. Keine andere Ausweichmöglichkeit außer Briefe schreiben oder in die Telefonzelle gehen.
Das hat mit der heutigen Telefonwirklichkeit nichts mehr gemeinsam. Der unendliche Tarifdschungel wird offensichtlich noch nicht einmal von den betreffenden Mitarbeitern verstanden. Wer Schulden hat, geht zum nächsten Anbieter oder telefoniert irgendwann nur noch mit dem Handy. Wer dann auch bei den Handyanbietern auch überall Schulden hat und infolgedessen rausgeflogen ist, kauft sich letztendlich ein Kartenhandy. Der Betreuer hat dann manchmal einen ganzen Order voll mit Schreiben von Anbietern, Rechtsanwälten und Inkassobüros und nicht selten kommt es zu einer Kontopfändung. Der Bereich der Telekommunikation hat sich somit für uns Betreuer von einem zeitlich fast gar nicht ins Gewicht fallenden Bereich in einen äußerst zeitintensiven und nervenaufreibenden Bereich gewandelt.
Aber nicht nur die Betreuten geraten mit den Telefonanbietern aneinander. Auch ich habe vor kurzem eine Mahnung erhalten, weil ich einen Betrag von rund 128,00 € nicht bezahlen will. Es handelt sich dabei um eine Vorwahlnummer, die über Jahre eine der billigsten Vorwahlmöglichkeiten für Auslandsgespräche war. Da ich Verwandtschaft in Frankreich habe, habe ich die betreffende Vorwahlnummer gleich zusammen mit der eigentlichen Telefonnummer einprogrammiert. Alles lief gut, bis ich plötzlich zusätzlich zu meiner Flatrate einen Betrag von 128,00 € in Rechnung gestellt bekam. Was war passiert?
Der Anbieter war von einer anderen Firma aufgekauft worden und die hatte den eigentlichen Tarif von ca. 4 Cents pro Minute auf den Betrag von 1,53 € pro erhöht. Also eine Preiserhöhung von mehr als 3.800,00 %!!!
Ich habe jetzt die Wahl, die Rechnung zu bezahlen, oder aber es auf einen Prozess ankommen zu lassen, dessen Ausgang ungewiss ist. Aber da ich Betreuerin bin, und mich schon seit Jahren herumärgere mit dieser Sorte von Anbietern, werde ich wahrscheinlich den Kampf aufnehmen. Ich sehe dabei nicht nur mich, denn ich wäre in der Lage, die 128,00 € zu bezahlen. Ich sehe auch die vielen Menschen, denen nur Hartz IV zur Verfügung steht oder die im Gegensatz zu mir geringverdienend sind (anders als die Kollegen sehe ich uns Betreuer ja nicht als geringverdienend an…). Was mir Kopfzerbrechen bereitet, ist die Tatsache, dass zu allem Übel das zuständige Amtsgericht in Euskirchen liegt und ich in Hamburg wohne…
Schon lange bin ich der Meinung, dass in Bezug auf die neuen Medien mehr Verbraucherschutz erforderlich ist. Immer mehr Menschen geraten in Verschuldung, weil es die Fülle der Anbieter und die Menge an völlig unübersichtlichen Tarifen und Vertragsbedingungen es unmöglich machen, den Überblick zu behalten. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die zu einer Klärung von Problemen mit dem Telefonanbieter überhaupt nicht mehr in der Lage sind. Man kann ja schon seit langem nicht mehr einfach bei der Telekom – alte Menschen sagen noch „Deutsche Post“ – anrufen, sondern man hängt Ewigkeiten in Warteschleifen, in denen man dann irgendwelche Ziffern eingeben muss. Bei Neuabschlüssen durch Umzug wird dann plötzlich ein Tarif aufgeschwatzt, der nicht nur überflüssig ist, sondern zu allem Übel einen frei kündbaren Vertrag in eine Zweijahresbindung wandelt. „Steht doch alles in den Vertragsbedingungen“ wird dann bei Nachfragen geantwortet. Die sind allerdings so klein geschrieben, dass man zum Lesen eine Lupe benötigt.
Meine Vorstellung ist, dass die Anbieter verpflichtet werden müssen, die Verbraucher – an denen sie ja schließlich verdienen – ausreichend zu informieren. Und es muss möglich sein, aus Verträgen kurzfristig auch wieder aussteigen zu können. Zweijährige Vertragsbindungen, aus denen man ums Verrecken nicht herauskommt, sind unzumutbar. Und solche Angebote wie z.B. das „SCHUFA-Handy“ – gibt es tatsächlich! – sollten auf Risiko des Anbieters laufen. Wenn sich Bedingungen grundlegend verändern, was ja im Bereich der Telekommunikation unübersehbar ist, müssen sich auch rechtliche Grundlagen ändern.
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Mittwoch, 1. Juni 2011, 12:14h
Das Bonmot zum Morgen
Ich fühle mich hier wie unter Großgrundbesitzern, die über ihre Leibeigenen sprechen.
Nicht von mir, sondern von einem Berufsanfänger in einer Fortbildung für Betreuer.
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