Mittwoch, 7. Oktober 2009, 21:36h
Betreute und Telefonsex – oder das Kreuz mit den neuen Kommunikationsmitteln
Die neuen Kommunikationsmittel haben in nahezu allen Lebensbereichen tiefgehende Veränderungen bewirkt. Man mag dem positiv oder negativ gegenüber stehen – auf jeden Fall kann nicht geleugnet werden, daß es einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung gibt, der mit der verantwortungsvollen Handhabung der Kommunikationsmittel völlig überfordert ist. Und dazu gehören leider auch viel Betreute. Dies ist im Grunde nicht allzu verwunderlich, denn wer schon mit der Einteilung seines Geldes sowie der Bearbeitung seines Schriftverkehrs Schwierigkeiten hat, ist mit der Handhabung von Handy und Internet oft genauso überfordert.
Bereits bei Beginn meiner Tätigkeit als Betreuerin war ich ziemlich schnell mit dem Thema Handymißbrauch konfrontiert. Vor etwa 12 Jahren hatten die meisten noch kein Handy, aber einer meiner damaligen Betreuten wollte unbedingt bei dem damals noch neuen Trend mitmachen und legte sich ein Handy zu. Als er dann in Geldschwierigkeiten kam, kam er auf die Idee, am Hauptbahnhof gegen ein paar Mark sein Handy an Ausländer auszuleihen, die dies dann nutzen, um endlich einmal kostengünstig in ihre Heimat zu telefonieren. Innerhalb weniger Tage kam es dann zu ungefähr 6.000,00 DM Handygebühren.
Dies war mein Einstieg in das Thema Handy. Inzwischen sind Rechnungen in schwindelnder Höhe Alltag. Zwar haben die meisten Betreuten jetzt Kartenhandys. Aber es gibt ja auch durch das Festnetz oder das Internet Möglichkeiten, hohe Rechnungen zu verursachen. Wenn ich bei einem meiner Betreuten einen neuen Telefonanschluß legen lasse, veranlasse ich mittlerweile grundsätzlich eine Sperrung der Nummern für Telefonsex, Gewinnspiele und Auskunftsdienste. Bei Betreuten, die schon lange einen Anschluß haben, vertraue ich darauf, daß es, wenn es in der Vergangenheit keine Schwierigkeiten gab, auch in Zukunft keine geben wird. Es käme mir etwas diktatorisch vor, automatisch Sperren zu veranlassen, wenn der Betreute bisher verantwortungsbewußt mit dem Telefon umging. Meine Einstellung ist für die meisten Betreuten richtig, aber bei einigen hat sie sich als blauäugig erwiesen. Manche kommen erst spät auf den Geschmack und hat jemand erstmal Spaß am Telefonsex gefunden, dann wird auch stundenlang telefoniert. Rechnungen mit einigen tausend Euro Gebühren und die Sperrung des Festnetzanschlusse sind nichts Ungewöhnliches.
Es gibt manchmal auch sehr schwierige Wohnkonstellationen. So wohnt beispielsweise einer meiner Betreuten mit seiner gebrechlichen Mutter zusammen und ein Festnetzanschluß sollte unbedingt zur Verfügung stehen, da immer die Möglichkeit bestehen muß, Arzt oder Pflegedienst anrufen zu können. Da mein Betreuter bereits vor einiger Zeit mehrere Tausend Euro Kosten für Telefonsex verursacht hat, habe ich eine Sperre einrichten lassen, die nur Stadtgespräche ermöglicht. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es gibt mittlerweile auch Telefonsexanbieter, die über ein Rückrufsystem ihre zweifelhaften Dienste anbieten. Oder über das System einer Mittelsnummer. Mein Betreuter hat all dies herausgefunden und jetzt mußte ich die Notbremse ziehen. Der Mutter habe ich ein Seniorenhandy besorgt, da auch ein normales Handy sofort vom Sohn für seine Telefonsexbedürfnisse genutzt werden könnte. Ob die alte Dame – die übrigens auch von mir betreut wird – sich an das Handy gewöhnen wird, bleibt abzuwarten.
Wie dem auch sei – es fällt eine Unmenge von Schriftverkehr mit Inkassobüros und Anwälten an, die dann die diversen Telefonsexanbieter vertreten. Teilweise ähneln die Briefköpfe den Formularen aus der Ausstattung der Kinderpost. Und teilweise handelt es sich um exotische Adressen wie Belize oder St. Petersburg. Aber manche Schuldeneintreiber sind durchaus seriös und so kommt es dann, wie es kommen muß – es flattern Mahn- und Vollstreckungsbescheide ins Haus, bzw. ins Büro. Dies wiederum kann zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder zur Kontopfändung führen.
Bei der ganzen Problematik kommt man nicht umhin, über die Zusammenarbeit mit der Telekom in Verzweiflung zu geraten. Will man beispielsweise zu einem anderen Anbieter wechseln, dann erfährt man plötzlich, daß beim letzten Tarifwechsel ohne vorherige Absprache ein befristeter Vertrag entstand, dem man genauso wenig entkommen kann wie einer Haftstrafe. Das aus Amerika importierte Callcenter-System hat zur Folge, daß man nie mit dem gleichen Sachbearbeiter spricht und daher auch niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn etwas schief läuft.
Einigen meiner jüngeren Betreuten würde ich sehr gern die Möglichkeit des Internetzugangs verschaffen. Gerade Menschen mit sozialen Ängsten oder Behinderungen könnten enorm von den diversen Foren, Chats e.t.c. profitieren. Aber hier lauert leider die gleiche Gefahr wie beim Telefonieren.
Ich würde mich in meiner Arbeit gern mehr um die alten, kranken und vereinsamten Betreuten kümmern, für die ich manchmal der einzige Ansprechpartner bin. Aber in letzter Zeit spreche ich weitaus öfter mit den sogenannten Call-Agents von Telekom, und Hansenet & Co als mit meinen Betreuten. Und meine Korrespondenz mit Telefonsexanbietern sowie deren Inkassobüros nimmt einen besorgniserregenden Umfang an.
Ich habe gerade einem solchen Gläubiger eine Absage an seine Forderung geschrieben. Und mein Argument halte ich auch nicht für das schlechteste. Wenn man Telefonsex anbietet – worüber ich mir gar keine keine moralische Wertung anmaßen möchte – dann sollte man auf die in diesem Gebiet herrschende Zahlungspraxis zurückgreifen: Leistung erst nach Bezahlung! So wie jede Prostituierte erst Leistung erbringt, nachdem der Preis gezahlt wurde.
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Freitag, 19. Juni 2009, 18:23h
Wer sterben will, soll doch sterben
Gerade hatte ich wieder eine Diskussion, wie ich sie hasse. Es ging um das Thema Sterbehilfe. Und zwar nicht um irgendwelche Fälle von Sterbehilfe, sondern um diejenigen Menschen, die von Kopf bis Fuß gelähmt sind und für die es tatsächlich de facto nicht mehr möglich ist, ihr Leben von eigener Hand zu beenden.
Ich lehne die Sterbehilfe ab für Menschen, die noch in der Lage sind, selbst Hand an sich zu legen. Aber in dem Fall, in dem jemand tatsächlich daran gehindert ist, wäre es für mich vorstellbar, daß ich diesem Menschen den Wunsch nicht abschlagen könnte (was ich aber letztendlich auch nicht genau weiß, da ich diese Situation noch nicht erlebt habe).
Und dann kommt wieder diese leidige Diskussion um das "Recht auf Sterben" und wie gemein und egoistisch ich doch sei, weil ich - bis auf diesen eben geschilderten Fall - Menschen dieses Recht nicht zugestehen würde.
Diese Position wird verdächtig oft von Menschen vertreten, denen andere Menschen (die eigene Familie ausgenommen) schnurz-piepe-egal sind. Und die verdächtig gern etwas schnell und reibungslos und ohne großen Aufwand regeln. Und die verdächtig oft in ihrer Arbeit mit Menschen den Einwand äußern "zu zeitintensiv, zu kostenaufwändig, nicht meine Aufgabe". Und eben solche Menschen vertreten den Standpunkt, es reiche aus, wenn man über juristische oder kaufmännische Kennntnisse verfügt, um sich zu so einem hochsensiblen und kompliziertem Thema zu äußern.
Und genau das ist ein verhängnisvoller Irrtum! Es sollten sich nur Menschen zu diesem Thema äußern, die Interesse an anderen Menschen haben und die in der Lage sind, Menschen in ihrer Individualiät und ihrer Komplexität wahrzunehmen. Dazu gehört zwangsläufig auch die Fähigkeit, eigenen Positionen selbstkritisch gegenüber zu stehen; wer dazu nicht in der Lage ist, wird ständig Eigenanteile in andere hineinprojizieren und ständig nur von den eigenen Erfahrungen und Wertvorstellungen ausgehen. Das ist das schlimmste, was man anderen antun kann.
Vor allem gehört zu dem hochsensiblem Thema der Sterbehilfe auch die Fähigkeit, sich offen und direkt auseinander zu setzen. Menschen, denen ihre Außendarstellung wichtiger ist als Authentizität, sollen sich um Himmels Willen von diesem Thema fernhalten und sich Themen widmen, von denen kein Menschenleben abhängt. Betreuer, die Kritik an ihrer Person verbieten (oder die dieses Kritikverbot verteidigen), disqualifizieren sich selbst für diese existentiellen Themen.
Für GEZ-Anträge, Haushaltsauflösungen und Geldverwaltung braucht man weder Selbstkritik noch Rückgrat. Für die Entscheidung, ob jemand sterben oder leben soll, ist beides unverzichtbar.
Sterbehilfe versus Sterbebegleitung
Kusch und sein Sterbeautomat
Und nochmals Montaigne
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Mittwoch, 29. April 2009, 12:34h
Kein Wahlrecht für Betreute?
Habe gerade erfahren, daß Betreute, die einen Betreuer haben, der sie in allen Aufgabenkreisen vertritt, nicht an politischen Wahlen teilnehmen dürfen.
Gemäß § 13 Nr. 2 BWG ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, für wen zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. Dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichnete Angelegenheiten nicht erfasst.
In der Praxis haben fast alle Betreute kein großes Interesse an Wahlen und an Politik im allgemeinen. Allerdings ist ja durchaus vorstellbar, daß ein Betreuter von Kopf bis Fuß gelähmt ist aber trotzdem geistig noch fit ist und sich auch für Politik interessiert. So einem Betreuten dürfte ich dann also nicht das Kreuzchen machen?
Für den Fall, daß jemand nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurde (ich frage mich, auf wessen Veranlassung dies eigentlich passieren kann): dies ist eine derjenigen Situationen, in denen man sich auf seinem gesunden Menschenverstand und nicht auf die Rechtsvorschriften verlassen sollte. Mit anderen Worten: den Betreuten fragen, wo er das Kreuz machen will.
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