Montag, 2. November 2015, 13:09h

Fernsehsendung zum Thema Sterbehilfe

behrens

Heute gab es eine Sendung zum Thema Sterbehilfe mit dem Titel: "Sterbehilfe - von den Bürgern gewollt, vom Staat verboten?"

Die Diskussion verlief streckenweise so, wie ich es erwartet habe: diejenigen, die Strebehilfe befürworten, betrachten sich unhinterfragt als diejenigen, die für die freie Willensentscheidung eintreten und die Gegner der Sterbehilfe stehen stellvertretend für jene, die Sterbenden eine freie Willensentscheidung absprechen.

Vor meiner Arbeit als Betreuerin wäre ich vielleicht für diese Polarisierung empfänglich gewesen, aber durch meine Erfahrung mit dem Thema Sterben komme ich nicht umhin, es differenzierter sehen zu müssen. Da ich die Vertreter beider Seiten kennengelernt habe, kann ich eindeutig sagen, dass es bei weitem nicht immer der Respekt vor dem freien Willen ist, der das Motiv des Eintritts für die Legalisierung der Sterbehilfe darstellt, sondern in den meisten Fällen ist es schlichtweg schnödes Desinteresse. Es ist enorm zeitintensiv, Gespräche mit den Betroffen und deren Angehörigen zu führen und nach Alternativen zu suchen. Nur wer sich wirklich für den Betroffenen interessiert, wird die Bereitschaft zeigen, dies in Kauf zu nehmen.

Unter den Betreuern sind es paradoxerweise gerade diejenigen, die sich durch ausgeprägt autoritäres Verhalten auszeichnen, die plötzlich vom freien Willen des Betreuten reden. Gerade die, denen der freie Wille des Betreuten ansonsten ziemlich egal ist, rücken in Bezug auf Sterbehilfe auf einmal den freien Willen in den Focus. Und was das Thema Respekt angeht – man sollte sich auch dabei nicht die Illusion machen, dass dies eine Eigenschaft ist, die besonders auf die Vertreter der Legalisierung der Sterbehilfe zutrifft.

Ich habe übrigens in keinem einzigen Fall in Bezug auf die ärztliche Behandlung Schwerkranker und Sterbender erlebt, dass Ärzte darauf drängten, jedes Mittel einzusetzen, um den Betreffenden möglichst lange am Leben zu halten. Im Gegenteil – ich war überrascht, wie klar angesprochen wurde, ob lebensverlängernde Mittel tatsächlich sinnvoll wären. Dabei sei betont, dass hierbei die Entscheidung mir als rechtlicher Betreuerin überlassen wurde und nicht überprüft wurde, wie eingehend ich mich bei dem Betreffenden und seinen Angehörigen über dessen Vorstellungen informiert habe. Da genau liegt der Schwachpunkt, denn es sollte verbindliche Richtlinien geben, die vorschreiben, möglichst genau mit dem Betreffenden und auch mit seinen Angehörigen zu recherchieren, wie der Betreute sterben möchte. Wobei ich nicht außer Acht lassen möchte, dass es offensichtlich einigen Angehörigen vor der Vorstellung eines langen Sterbeprozesses mehr graut, als den Sterbenden selbst.

Mit den Pflegekräften und ambulanten und stationären Pflegekräften von Sterbenden habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Übrigens nicht nur hier, sondern auch in Frankreich, wie ich an anderer Stelle beschrieben habe. Es ist sehr berührend, mit welch hohem Maß an Engement und Empathie diese Menschen sich für andere einsetzten. Aber ich möchte nicht verschweigen, dass das Leiden eines Menschen dennoch so stark und unerträglich sein kann, dass auch ein Höchstmaß an Pflege und Fürsorge nicht ausreicht. Dann – und nur dann –muss darüber nachgedacht werden, ob man dem Betreffenden in seinem Wunsch nach Erlösung durch den Tod entspricht. Dies ist jedoch keine Entscheidung, die allein an juristischen Kriterien festgemacht werden kann, sondern es geht in erster Linie um Empathie und die Fähigkeit, Menschen die Hilfe zu geben, die sie benötigen.

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