Samstag, 13. September 2014, 02:41h

Chancengleichheit - haben auch Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern die Möglichkeit, gemeinsam mit den Eltern Urlaub zu machen?

behrens

Vor einiger Zeit sagte mir eine Hartz-IV-Empfängerin, wie traurig es sie macht, dass sie niemals mehr die Möglichkeit haben wird zu verreisen. Ihr würde nach eigenen Aussagen schon ein Wochenende an der Ostsee reichen und es wäre für sie überhaupt kein Problem, wenn es ein einfacher Zelturlaub wäre. Aber da sie so schon kaum mit ihrem Geld auskommt, ist selbst eine Wochenendreise illusorisch. Dass sie Hartz-IV-Bezieherin ist, ist übrigens nicht ihr Verschulden. Seit einer verpfuschten Operation hat sie so starke Schmerzzustände und psychische Probleme, dass sie einer Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Diese Situation betrifft nicht nur sie allein, sondern auch ihren 15jährigen Sohn, für den durch den Bezug von Hartz-IV ein gemeinsamer Urlaub automatisch auch nicht mehr möglich ist.

Es sei betont, dass es durchaus Angebote für Kinder- und Jugendreisen gibt, die staatlicherseits bezuschusst werden. Hamburg bringt jedes Jahr eine kleine Broschüre heraus, in denen die Angebote kirchlicher oder freier Träger aufgelistet werden. Allerdings können diese Angebote nur von Kindern oder Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Was machen aber Eltern, die ihre Kinder nicht allein in die Ferien schicken möchten, sondern die gern den Urlaub gemeinsam verbringen wollen? Falls diese Eltern zu den vielen Geringverdienenden oder zu den Hartz-IV-Empfängern zählen, wird es schwierig.

Gehen wir mal die Möglichkeiten durch: da wäre beispielsweise Campingurlaub. Aber selbst, wenn man davon absieht, dass man fürs Campen ja erstmal ein Zelt haben muss, so unterscheiden sich die Preise auf Campingplätzen schon seit langem nicht mehr von denen für Ferienwohnungen oder Pensionen. Früher war Campen für jeden erschwinglich und ich erinnere mich an Familien, die mit Fahrrad und Minizelt durch die Natur radelten und die sich abends mittels Spirituskocher selbst versorgten. Allerdings gab es damals auf Campingplätzen kaum Komfort, so gab es beispielsweise oftmals lediglich kalte Duschen, nur ein einziges Toilettenhaus, meist auch nur eine einzige Trinkwasserstelle und die heute obligatorischen "Eventangebote" suchte man vergeblich. Dieser erheblich größere Komfort, der beim Campen heutzutage geboten wird hat seinen Preis und der ist für Familien im Hartz-IV-Bezug oder Geringverdienende schlichtweg zu hoch.

Dann gibt es noch die Möglichkeit des Urlaubs in einer Jugendherberge. Aber hier verhält es sich nicht viel anders als bei einem Campingurlaub, denn auch hier ist der Komfort beträchtlich gestiegen. Und genauso beträchtlich sind auch die Preise gestiegen, so dass auch dies bei knappem Budget kaum finanzierbar ist.

Allerdings las ich vor ein paar Tagen erfreut, dass es anscheinend doch staatlich bezuschusste Ferienangebote gibt, die sich nicht nur an Kinder und Jugendliche richten, sondern auch an die gesamte Familie. Und heute wurde mir dann endlich die von mir angeforderte Broschüre „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zugeschickt. Beim ersten Durchblättern stutze ich ein wenig, denn da wurden Preisbeispiele genannt, die oftmals im Bereich von 600 bis 900 Euro pro Woche für eine vierköpfige Familie lagen und somit für Geringverdienende kaum finanzierbar sind. Aber da gab es ja glücklicherweise noch das Kapitel „Zuschussregelungen der Bundesländer“, das ich hoffnungsvoll aufschlug. Alle Bundesländer haben verschiedene Zuschussregelungen in verschiedener Höhe und mit verschiedenen Einkommensgrenzen. Und da las ich dann unter der Rubrik Hamburg:

Seit 2011 werden keine Landeszuschüsse mehr für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt!

Es tröstet nicht wirklich, dass die Familien aus fünf weiteren Bundesländern* dieses Schicksal teilen. Es gibt zwar eine lange Liste von meist unter kirchlicher Trägerschaft geführten Ferienerholungswerken und Familienferienheimen, aber davon befindet sich der überwiegende Teil in denjenigen Bundesländern, in denen es auch die gesetzlich festgelegten Zuschüsse gibt – für Hamburg ist kein einziges aufgeführt. Die Zuschüsse einzelner Bundesländer werden nur denjenigen gewährt, die auch im betreffenden Bundesland ihren Wohnort haben.

Mit anderen Worten – für hamburger Familien gibt es keine Möglichkeit, gemeinsam Urlaub zu machen.

*Sachsen, Baden Württemberg, NRW, Schleswig-Holstein, Hessen.

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