Dienstag, 18. März 2014, 11:34h

Wenn Behörden sich querstellen

behrens

Schon seit Jahren kümmere ich mich im Rahmen einer Vollmacht um die Belange meines Stiefvaters, der seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist. Bisher gab es dabei auch nie irgendein Problem.

Gestern hatte ich nun das erste Mal einen gegenteiligen Fall und eine Mitarbeiterin des Versorgungsamtes Verden teilte mir mit, dass sie das von mir beantragte Beiblatt zur Beförderung zwar bewilligt hat, aber es nicht mir, sondern direkt meinem Stiefvater zusenden würde. Ihrer Auskunft nach wäre es nicht möglich, aufgrund einer Bevollmächtigung Schreiben nicht an den Betreffenden selbst zu schicken, dies sei nur der Fall bei rechtlichen Betreuungen. Es würde im PC-Programm auch nur eine Anschriftenspalte für Betreuer und nicht für Bevollmächtigte geben.

Man mag dies für eine Kleinigkeit halten, aber dies ist es nicht. Wenn alle Behörden, Versicherungen etc so verfahren würden, könnte man als Bevollmächtigter nichts mehr für seine Angehörigen tun und damit würde die gesamte Vollmacht kippen. Folge wäre dann zwangsläufig die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, die aber ja gar nicht jeder haben möchte. Gesellschaftspolitisch gesehen ist es natürlich kaum vertretbar, dass teure Betreuungen eingerichtet werden müssen, weil Behörden aus nicht besonders stichhaltigen Gründen die Korrespondenz mit Bevollmächtigten verweigern.

Ich bat darum, mir die entsprechende Gesetzesgrundlage zu nennen, damit ich überprüfen kann, ob die Weigerung des Direktversands an mich als Bevollmächtigte tatsächlich rechtens ist. Die betreffende Mitarbeiterin konnte mir die entsprechende Grundlage nicht nennen und räumte ein, dass es eventuell auch nur eine Dienstanweisung des Vorgesetzten sei.

Für Angehörige ist die Sorge um ein hilfebedürftiges Familienmitglied immer sehr arbeitsintensiv und oftmals auch sehr belastend. Es ist fatal, wenn dabei der ohnehin sehr umfangreiche Schriftverkehr auch noch durch unsinnige Vorschriften erschwert wird. Bleibt zu hoffen, dass die mir zugesagte Information über die Gesetzesgrundlage nicht stichhaltig ist und ich eine Zurücknahme erwirken kann. Schließlich bin nicht nur ich von der Einschränkung betroffen, sondern unzählige andere Angehörige auch.

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Fernsehtipps

behrens

Über die sehr informative Seite http://www.wernerschell.de erhalte ich über einen Newsletter wertvolle Fernsehtipps. Zwei möchte ich hier weitergeben:

Rechtlos und ausgeliefert? Schicksal Demenz
am 23.03.2014, 16:30 - 17.00 Uhr, WDR
Film von Silvia Matthies zum Thema Altenpflege (Wiederholung)

Organspende - Mit dem Sterben Leben geben?
am 18.03.2014, 15.00 - 16.00 Uhr, WDR

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