Mittwoch, 25. Dezember 2013, 16:11h

Gratulation zum Erfolg eines absurden Rechtsstreits. Ein Ort zum Sterben - jetzt auch in der eigenen Nachbarschaft

behrens

Vor zwei Jahren hatte ich über den Protest gegen die Planung eines Hospizes in unserem Stadtteil geschrieben. Argumente waren damals die durch den Bau zu angeblich zu befürchtenden sinkenden Grundstückspreise und die psychische Belastung der in der Nachbarschaft lebenden Kindern durch den Anblick der Leichenwagen.

Allen Widrigkeiten zum Trotz ist das Hospiz jetzt aber doch gebaut und vor einer Woche feierlich eingeweiht worden. Die Befürworter des Hospiz mussten aber bis zuletzt zittern, denn nachdem die erste Klage gegen den Bau abgewiesen wurde, wurde mit anderen, ebenso merkwürdigen Argumenten weiter prozessiert. Wie lauteten die Argumente? Das Gebäude würde dem geltenden Bebauungsplan widersprechen, da es zweigeschossig ist und dadurch nicht im „Einklang mit dem Gebietscharakter“ stehen würde. Ich kenne den Stadtteil und bin daher sehr verwundert über dieses Argument, da sich dort jede Menge zweigeschossige Gebäude befinden. Ein weiteres Argument lautete, dass die geplante Kapazität von 12 Betten für unseren Bezirk „zu hoch“ sei. Dies Argument ist noch merkwürdiger als das erste, da der betreffende Bezirk mehr als 150.000 Einwohner hat und ein Hospiz außerdem natürlich auch von anderen Bezirken in Anspruch genommen werden kann. In meiner vergangenen Tätigkeit als Betreuerin hätte schon ich allein mehrere Schwerkranke für einen Platz vermitteln können.

Ob jetzt endlich Ruhe ist mit den absurden Klagen, kann man noch nicht sagen, da die Einlegung von Berufung beim Hamburger Oberverwaltungsgericht möglich ist. Was an dem ganzen Vorgang so schockierend ist, ist nicht nur die Tatsache, dass das Klagen gegen die Entstehung eines Hospiz an sich schon ein Unding ist, sondern der Umstand, dass das geplante Vorhaben natürlich nicht mittendrin unterbrochen werden konnte und das Hospiz mittlerweile kurz vor der Eröffnung steht. Somit wären bei einer erfolgreichen Klage sowohl das ganze Engagement der ehrenamtlichen Unterstützer sowie auch die investierten Gelder einschließlich der vielen Spenden völlig vergebens gewesen. Bezeichnenderweise schien selbst dies bei den klagenden Anwohnern in keiner Weise moralische Bedenken auszulösen.

Aber ich will ja nicht nur den negativen Teil der Hospizgründung sehen, sondern in erster Linie freue ich mich natürlich über das Gerichtsurteil. Und finde es toll, wie viele Menschen sich ehrenamtlich engagiert haben für diese dringend erforderliche Einrichtung. Wenn man den Presseberichten trauen kann, sind rund zwei Millionen Euro gespendet worden. Das wiegt die Existenz prozessierender Anwohner wieder auf.

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