Montag, 4. Februar 2013, 21:07h
Keine gute Nachricht – Streichung der Prozesskostenbeihilfe
Ich hätte nie gedacht, dass bestimmte Rechte einfach so gestrichen werden können. Aber da habe ich mich anscheinend geirrt, denn unsere Justizministerin will die Prozesskostenhilfe kippen, da die Bundesländer dadurch um die 500 Millionen Euro einsparen könnten.
So lange gibt es das Gesetz über die Prozesskostenhilfe noch gar nicht. Im Jahr 1981 wurde es von der SPD/FDP Koalition beschlossen, wobei der damalige Innenminister Gerhart Baum federführend war. Ich bin alles andere als ein FDP-Fan, aber Baum gehörte immer zu den wenigen Politikern, die für mich im Gegensatz zu fast allen andern so etwas wie Glaubwürdigkeit hatten.
In Zukunft werden Rechte also nur für diejenigen gelten, die auch in der Lage sind, diese für sich in Anspruch nehmen zu können. Und da fallen dann all diejenigen raus, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Genauso wie die Hartz-IV-Empfänger und die vielen alten Menschen, deren Rente so gering ist, dass zusätzlich noch Sozialleistungen gewährt werden müssen.
Vor dem Gesetz ist jeder gleich – vorausgesetzt er kommt überhaupt so weit, das Gesetz für sich in Anspruch nehmen zu können und das hängt nun mal leider oftmals von der Hilfe eines Anwalts ab, was wiederum mit hohen Kosten verbunden ist.
Ich befürchte, dass dieses Gesetz durchkommen wird. Vielleicht wird es ein wenig Protest geben, aber der breiten Masse wird das ziemlich gleichgültig sein. Genauso wie es Anwälte gibt, die kein Problem damit haben, trotz der Vorlage einer staatlichen Kostenübernahmebescheinigung von einer alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängerin einen Vorschuss zu verlangen und sich darüber hinaus noch als „engagiert“ zu bezeichnen.
Die fetten Jahre sind vorbei und jetzt wird der Gürtel enger geschnallt – allerdings nur bei denjenigen, die ohnehin wenig haben.
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