Sonntag, 30. März 2008, 22:41h

Einwilligungsvorbehalt - ein zweischneidiges Schwert

behrens

Seit der Änderung des Begriffs "Vormundschaft" in "gesetzliche Betreuung" gibt es auch den Begriff der Entmündigung nicht mehr.Allerding gibt es ein Instrumentarium, das diesem sehr ähnelt: der Einwilligungsvorbehalt. Mal wieder etwas, was sich besser anhört und Laien wahrscheinlich gar nicht bekannt ist.

Der Einwilligungsvorbehalt wird dann erteilt, wenn jemand nicht mehr auf eigene Faust Rechtsgeschäfte abschließen soll. Für Jemanden, der beispielsweise ständig Bestellungen macht, obwohl er diese gar nicht bezahlen kann oder ständig irgendwelche Kredite abschließt, kann der Betreuer zu seinem Aufgabenkreis der Vermögenssorge auch einen
sogenannten Einwilligungsvorbehalt erhalten. Alles, was der betreffende Betreute kauft, per Vertrag abschließt oder bestellt, muß vom Betreuer genehmigt werden. Manchen Betreuten ist ohne diesen Einwilligungsvorbehalt die Führung der Betreuung überhaupt nicht mehr möglich, da der Betreuer sonst zu nichts anderem kommen würde, als Verhandlungen mit Gläubigern zu führen. Darüber hinaus würden auch ständig Pfändungen zu befürchten sein und die Sicherung des Lebensunterhaltes wäre nicht gewährt.

Obwohl der Einwilligungsvorbehalt also in manchen Fällen unvermeidlich ist, ist er dennoch ein zweischneidiges Schwert. Die Verkäufer oder Anbieter liefern Ware oder Dienstleistungen in dem Glauben, daß diese auch bezahlt werden. Wenn Ihnen dann vom Betreuer der Einwilligungsvorbehalt mitgeteilt wird, gehen sie leer aus. Großlieferungen können natürlich wieder abgeholt werden (wenn der Betreute die Tür öffnet) aber Dienstleistungen sind erbracht und werden nicht bezahlt. Da ist es schon verständlich, wenn mancher Verkäufer/Anbieter verärgert ist. Allerdings wäre die Alternative auch nicht anderes: bei einem zahlungsunfähigen Käufer/Abonnent wird auch ohne Einwilligungsvorbehalt nicht bezahlt und darüber hinaus fallen dann noch Kosten für Mahnung und rechtliche Schritte an.

Es gibt ab und zu Betreute, die trotz oder gerade aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes fröhlich weiter shoppen gehen, da sie ja wissen, daß nie bezahlt werden muß. Ich lasse daher manchmal bei einem der oftmals zahlreichen Gläubiger die Forderung in Kleinstraten abbezahlen um zu verdeutlichen, daß Handlungen auch Konsequenzen haben. Allerdings sind einige Betreute oft bestens über die rechtliche Situation informiert und wissen daher, daß von Sozialleistungen keine Schulden getilgt werden dürfen. Entsprechend muß ich mir dann auch Beschimpfungen und lautstarke Rechtsbelehrungen hierüber anhören, woran man sich als Betreuer jedoch gewöhnt hat.

Was bleibt, ist die unbefriedigende Einsicht, daß es für manche Probleme auch nur unbefriedigende Lösungen gibt. Jedenfalls, wenn man nicht nur den Betreuten sondern auch die Gesellschaft berücksichtigt, in der die Betreuten nun mal leben
und die deren Betreuung ja auch finanziert.

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