Mittwoch, 26. März 2025, 01:19h
Hüte sich wer kann – was passiert, wenn sich jemand über einen Betreuer beschwert
Seit nunmehr 11 Jahren bin ich nicht mehr im Bereich der gesetzlichen Betreuung tätig, sondern arbeite stattdessen im Bereich Assistenz in der Sozialpsychiatrie, kurz ASP. Allerdings habe ich immer noch viel mit Betreuerin zu tun, da mittlerweile viele Menschen sowohl einen gesetzlichen Betreuer als auch einen ASP-Betreuer haben.
Wie sind meine Erfahren in der Zusammenarbeit mit Betreuern? Zuallererst einmal nicht so negativ, wie die Erfahrungen zu der Zeit, als ich selbst noch gesetzliche Betreuerin war. Ich habe sehr engagierte Betreuer kennengelernt, die einen hohen Anspruch an ihre Tätigkeit haben, wodurch sich mein bisheriges nicht allzu positives Bild revidiert hat. Allerdings gibt es nach wie vor auch jene Betreuer, die ihre Betreuten nicht gut betreuen. Und was sich leider überhaupt nicht verändert hat, ist der Umstand, dass Betreuer, die fehlerhaft arbeiten, nur selten zur Rechenschaft gezogen werden. Kommt es doch einmal zu einer offiziellen Beschwerde, dann muss man nicht nur gefasst sein auf ein rigoroses Abstreiten berechtigter Vorwürfe, sondern auch auf eine Retourkutsche von gänzlich falschen Gegenbeschuldigungen und Unterstellungen.
Genau das ist mir und meiner Kollegin vor kurzem passiert. Es ging um eine junge Frau, die sich wegen einer schweren psychischen Erkrankung in stationärer psychiatrischer Behandlung befand. Aufgrund der Schwere der Erkrankung wurde sowohl eine gesetzliche als auch eine ASP-Betreuung eingerichtet, letztere wird von mir und einer Kollegin wahrgenommen. Da die Betreute zuvor freiberuflich tätig war, gab es keinen Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld und somit musste Bürgergeld beantragt werden. Der Erstantrag auf Bürgergeld stellt oftmals schon eine Überforderung für Antragsteller aus einem Angestelltenverhältnis dar, für diejenigen, die aus der Selbständigkeit kommen, ist es ein wahrer Papierkrieg – umso mehr, wenn der Betroffene auch noch an einer psychischen Erkrankung leidet.
Da ist es hilfreich, wenn es in diesem Fall einen gesetzlichen Betreuer gibt, der den Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden hat. Schlecht ist allerdings, wenn der Betreuer zwar diesen Aufgabenkreis hat, aber die damit verbundenen Aufgaben gar nicht wahrnimmt. Wenn beispielsweise:
• Kein Weiterbewilligungsantrag für das Bürgergeld gestellt wird.
• Wenn nicht bemerkt wird, dass das Jobcenter die Unterkunftskosten fehlerhaft berechnet hat.
• Kein Antrag auf einen Sozialrabatt für das Deutschlandticket gestellt wird.
• Nicht auf die Aufforderung der Polizei reagiert wird, ein abgemeldetes Auto aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
• Trotz des Aufgabenkreises der Vermögenssorge nicht der erforderliche Verkauf des Autos angestrebt wird.
• Es versäumt wird, einen erforderlichen Antrag auf Weiterversicherung bei der Krankenkasse zu stellen.
All diese Versäumnisse haben dazu geführt, dass meine Kollegin und ich mit unserer Klientin über die Möglichkeit eines Betreuerwechsels sprachen. Ich hatte dabei - zugegebenermaßen - Bauchschmerzen, da ich äußerst schlechte Erfahrungen mit Betreuern in Hinsicht auf den Umgang mit berechtigter Kritik gemacht hatte, aber stimmte dennoch zu. Das Amtsgericht fordert in diesem Fall üblicherweise den Betreuer zu einer Stellungnahme auf. Und genau hierin liegt der Schwachpunkt in den Beschwerdeverfahren: was dann geantwortet wird, spottet oftmals jeder Beschreibung und hat nichts mehr mit der Wahrheit zu tun. In dem hier geschilderten Fall hat die Betreuerin die Behauptungen aufgestellt
• Es sei anzuzweifeln, dass der Antrag auf Betreuerwechsel von der Betreuten stammt
• Es stimme nicht, dass sie Aufgaben nicht wahrgenommen hätte, sondern alle erforderlichen Aufgaben wären von ihr übernommen worden.
• Der beanstandete zu geringe persönliche Kontakt sei sinnvoll, da er für die Betreute psychisch zu belastend sei.
Den Höhepunkt der unwahren Behauptungen stellt jedoch die Behauptung dar, unser Träger würde „ in vielen Fällen Schreiben für Betreute mit falschen Angaben aufsetzen, um einen Betreuerwechsel zu erwirken“. Es würde dann „immer wieder dasselbe Betreuerbüro als nächster potenzieller Betreuer“ genannt“.
Mit anderen Worten – es wird meinem Träger und damit auch mir und meiner Kollegin unterstellt, wir würden regelmäßig nur deswegen einen Betreuerwechsel initiieren, damit ein bestimmtes Büro Betreuungen erhält. Eine überaus spannende Frage ist dabei, aus welchem Grund mein Träger dies tun sollte. Und die Antwort kann nur in eine Richtung gehen, nämlich dass dem Träger und dem Betreuerbüro damit irgendein gegenseitiger Vorteil verbunden ist. Mit anderen Worten – es geht nicht um das Wohl der Betreuten, sondern um persönliche Vorteilnahme.
Ich will nicht abstreiten, dass es gesetzliche Betreuer gibt, die auf diese Weise arbeiten. Eine Betreuerin, deren Schwester einen Pflegedienst hat und hierdurch gegenseitige Aufträge entstehen, mein früherer Anstellungsträger, dessen Geschäftsführer durch die Betreuten lukrative Mandate erhielt (für Aufgaben, die definitiv dem Betreuer oblagen) und last not least ein Immobilienmakler, der sich selbst für Maklergeschäfte beauftragt.
Allerdings trifft dies auf den Träger, bei dem ich angestellt bin, in keiner Weise zu. Wenn in manchen Fällen ein Betreuerwechsel sinnvoll ist, dann schlagen wir natürlich Betreuer vor, die gut arbeiten und die ihre Aufgabe ernst nehmen. Aber wir arbeiten mit vielen Betreuern zusammen und selbstverständlich schlagen wir nicht immer denselben Betreuer vor.
Die Frage bleibt, was jetzt zu tun ist. Soviel unwahre Unterstellungen grenzen an Rufmord.In erster Linie ist mein Träger davon betroffen und nicht ich. Ich erwäge aber trotzdem, mit anwaltlicher Hilfe eine Gegendarstellung an das Amtsgericht zu schicken. Die Betreute war übrigens durch die vom Gericht zugestellte Stellungnahme offenbar so schockiert, dass sie jetzt keinen Wechsel mehr will.
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Gegen diese falschen Behauptungen der Betreuerin würde ich in jedem Fall vorgehen, alleine um zu verhindern, dass sie weiterhin die Betreuerin der jungen Frau bleibt! Denn m.E. kann man nicht davon ausgehen, dass sich ihre "Leistung" in Zukunft verbessern wird, um der jungen Frau tatsächlich zu helfen. Und dass die Behauptungen falsch sind, wird sich ja bestimmt belegen lassen, um dem AG aufzuzeigen, dass ein Wechsel des Betreuers wirklich angebracht ist.
PS:
Und was Ihre Frage (im Hilfe-Blog) bzgl. der Registrierung eines neuen Nutzernamens betrifft, könnten Sie vielleicht versuchen, den Nutzernamen von einem User zu übernehmen, der nicht mehr aktiv ist. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich vor einer Weile irgendwo hier bei Blogger.degelesen, dass ein Ex-Blogger, das angeboten hat.
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Ich habe gerade einen Anwalt angeschrieben und hoffe, dass ich bei meiner Stellungnahme unterstützt werde.
PS: vielen Dank für Ihren Tipp zum Thema Registierung! Ich glaube aber, dass dies Leuten, die Lust aufs Kommentieren haben, zu umständlich ist. Vielleicht versuche ich es einfach mal mit einer Mailadresse, die ich am Schluss einfüge.
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