Donnerstag, 25. Dezember 2014, 19:47h
Alles hat ein Ende – die frohe Botschaft zum Jahreswechsel
- weil das Betreuungsrecht den Betreuten ein Mitwirken an Entscheidungen einräumt und somit mit bevormundender autoritärer Behandlung nicht vereinbar ist...
- weil in einer Demokratie auch – oder gerade – behinderte, kranke oder alte Menschen den Schutz einer menschenwürdigen Hilfestellung erhalten müssen, die sich klar abgrenzt von beleidigendem und respektlosem Verhalten...
- weil Menschen, die rechtliche Betreuungen führen, in der Lage sein müssen, Konflikte durch Bereitschaft zum Dialog zu lösen und nicht durch das Androhen von Unterlassungsklagen oder Einschaltung der Polizei...
- weil es bedenklich ist, wenn Menschen, die Betreuungen führen, es für erwägenswert halten, politische Forderungen mit bewaffneter Gewalt durchzusetzen...
- weil die Qualität in der Betreuungsarbeit abhängig ist von kollegialer Kooperation, die nicht vereinbar ist mit der Absicht, Kollegen bei Gericht anzuschwärzen oder Überlegungen anzustellen, wie man Kollegen daran hindert, „die Preise zu verderben.“...
- weil es moralisch unvertretbar und mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist, im Falle von Suizidalität ausschließlich nahen Angehörigen die größtmögliche Hilfe zukommen zu lassen, während im Falle von suizidalen Betreuten lediglich der Grundsatz vertreten wird: „Wer sterben will, soll doch sterben.“...
…löst es bei so manchem Erleichterung aus, wenn jemand seine Betreuertätigkeit beendet, der keinen dieser Grundsätze jemals beachtet hat und dessen Arbeitsweise selbst von Mitarbeitern des Amtsgerichts wörtlich als „Bauchschmerzen verursachend“ bezeichnet wird. Auch wenn diese Entscheidung nicht durch Einsicht begründet ist, sondern durch den simplen Umstand, für alle Zeiten finanziell ausgesorgt zu haben – ich schließe mich all jenen an, die aufatmen und es als einen Grund ansehen, positiv ins neue Jahr zu blicken!
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