Mittwoch, 25. November 2009, 13:04h

Betreuermund tut Wahrheit kund

behrens

Dies ist eine kleine Sammlung der Aussagen meiner ehemaligen Betreuerkollegen über ihre Arbeit. Alles ist wortgenau wiedergegeben. Die Liste wird laufend ergänzt.

Wenn es in einer Konfliktsituation zu einer Gegenüberstellung der Aussage meines Betreuten und meiner Aussage kommen sollte, hätte ich keine Bedenken, die Unwahrheit zu sagen, wenn ich mir dadurch einen Nachteil ersparen kann, denn ich gehe davon aus, dass das Gericht mir und nicht dem Betreuten Glauben schenken wird.
Betreuer M.

Wenn nach der Beendigung der Betreuung ein Angehöriger oder ein Nachlasspfleger noch eine Frage an mich hat und um Rückruf bittet, reagiere ich grundsätzlich nicht darauf. Ich habe den Fall ordnungsgemäß abgeschlossen und bekomme nichts mehr bezahlt, also interessiert es mich auch nicht mehr.

Ich habe nicht viel Lust auf die regelmäßige Teilnahme an den Betreuertreffen in der Betreuungsbehörde. Ich gehe nur deswegen hin, damit ich auch weiterhin Betreuungen erhalte.

Warum sollte ich eine Fortbildung machen? Ich bin so qualifiziert, dass ich besser überlegen sollte, selbst eine Fortbildung für Betreuer anzubieten.

Es muss doch eine Möglichkeit gefunden werden, damit du auch die Ratschläge und Unterstützung, mit denen du Freunden und Bekannten weiterhilfst, vergütet bekommst.

(dies ist wirklich (!) so gesagt worden)

Es gibt keinen Grund, Kritik öffentlich auszutragen - die Betreuten haben ja schließlich die Möglichkeit, sich bei Gericht zu beschweren.

Ich habe mich für die Arbeit als Betreuer entschieden, weil dies eine der wenigen Tätigkeiten ist, in der ich auf selbständiger Basis und ohne Vorgesetzten arbeiten kann.

Wenn ich bei einem Betreuten über die 3,5-Stundenpauschale komme, dann mache ich nichts mehr für ihn.

Die Angehörigen von Betreuten, die sich beschweren, sind doch sowieso alle Psychopathen.

Das mit den überhöhten Rechnungen bei Betreuer X darf man nicht kritisieren; er hat bei der Aufstellung seiner Tätigkeiten einfach eine andere Sichtweise, diese zu berechnen.

Ich gebe gegenüber der Betreuungsstelle nicht den tatsächlichen Jahresumsatz an, die Mitarbeiter würden dann neidisch werden.

Wer sich umbringen will, soll sich doch umbringen. Damit habe ich kein Problem.

Betreuer X mag keine offenen Auseinandersetzungen und danach müssen wir uns auch richten.

Wenn ich gefragt werde, was meine Aufgabe ist, antworte ich: „Alles wofür ich bezahlt werde“.

Ich muss mich doch nicht vor der Öffentlichkeit rechtfertigen für das, was ich als Betreuer tue.

Ich mache grundsätzlich keine Insolvenzverfahren für meine Betreuten - zu aufwändig.

Ich spare immer das Vermögen der Betreuten an, damit ich den erhöhten Vergütungssatz erhalte.

Man müsste etwas dagegen tun, dass einige Betreuer auch Besorgungen für ihre Betreuten machen, denn das verdirbt uns die Preise.

Ist doch nicht mein Problem, wenn das Heim auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Jemand will sich umbringen und da sitzt hier so eine Arschgeige* und will ihm dieses Recht nehmen.

Ich will keine Kritik an Kollegen äußern, ich will mit dem Strom schwimmen.

Wo der Betreute wohnt oder nicht, bestimme immer noch ich und nicht die Angehörigen.

Das ist das Anspruchsdenken, das unsere Gesellschaft kaputt macht, wenn jemand nicht ins Heim will, weil ihm 96,00 € Taschengeld zuwenig sind.

Ich will keinen Hinweis auf Adressen anderer Betreuer in unserer Homepage, das ist unsere Konkurrenz.

Da möchte jemand einfach mal gemütlich ein Bier mit anderen Betreuern zusammen trinken und da sprichst du einfach Kritikpunkte an.

Wenn ich Ihnen als Chef sage, dieser schwarze Stuhl hat die Farbe weiß, dann hat er für Sie weiß zu sein.

Anweisung des früheren Geschäftsführers des Betreuungsvereins Elbe

Ihre Kritik führt zu nichts, Betrug gab es auch schon zu Zeiten der Vormundschaften. Und es gibt ja auch viele Gegenbeispiele.

Ich würde noch nicht einmal im Traum daran denken, etwas zu tun, was nicht bezahlt wird.

Es gehört sich nicht, einen Kollege offen zu kritisieren - wenn man Kritik äußern will, darf dies nur in einem Gespräch unter vier Augen geschehen.

Es liegt nur an einem selbst, wenn man von dem Regelsatz von 359,00 € nicht leben kann.

Sie haben immer noch nicht begriffen, dass ich der Chef hier bin.


Es gibt durchaus auch kritische Stimmen:



Die Frage, ob ein Betreuer gut oder schlecht verdient kann man so beantworten: wenn er gut arbeitet vedient er schlecht und wenn er schlecht arbeitet, verdient er gut.

Ich habe in den Jahren meiner Tätigkeit als Betreuer schon jede Form von Betrug mitbekommen.

Ich würde meine Mutter nie rechtlich betreuen lassen.

Wenn Betreuer sich über die Einführung der pauschalierten Vergütung aufregen, denke ich oft, dass wir dies denjenigen Kollegen verdanken, die grundsätzlich völlig überhöhte Rechnungen erstellt haben.

Kollege X. leidet definitiv an einem krankhaften Verarmungswahn.

Es gibt im Rahmen der Betreuung jede Menge Möglichkeiten, Vermögen zu veruntreuen und es nervt mich, dass es immer wieder vorkommt, dass Betreuer dies auch tun.

Ein Betreuer in einer vor Jahren gesendeten Dokumentation über rechtliche Betreuung.

Kollegin X. gilt als engagiert, aber sie hat ihre Lieblinge, für die sie viel macht und um den Rest kümmert sie sich nicht viel.

Kollege X. hat in seinem Bericht geschrieben, dass ein Gespräch mit dem dementen Betreuten in keiner Weise mehr möglich ist, aber in seinen Vergütungsabrechnung berechnet er trotzdem 90 Minuten für einen Heimbesuch.

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Anforderungsprofil für beruflich tätige rechtliche Betreuer/innen
"Ein wichtiger Anspruch für die Arbeit des Betreuers/der Betreuerin ergibt sich aus §
1897 I BGB; danach muss die zum Betreue/zur Betreuerin bestellte Person geeignet
sein, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des
Betreuten zu besorgen und ihn hierbei im erforderlichen Umfang persönlich zu
betreuen.

Weitere gesetzliche Ansprüche an die Qualität von Betreuungsarbeit ergeben sich
aus dem § 1901 BGB. Nach diesen Vorschriften hat der/die Betreuer/in die
Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.
Dabei gehört nach § 1901 II BGB zum Wohl des Betreuten/der Betreuten auch die
Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeit sein Leben nach seinen/ihren eigenen
Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Der/die Betreuer/in muss also zulassen
können, dass der/die Betreute sein/ihr Leben nach anderen Vorstellungen und
Grundsätzen gestaltet als er/sie selbst oder die Allgemeinheit es tut.

Die Fähigkeit und die Bereitschaft des Betreuers/der Betreuerin, unter Beachtung der
Würde und Vorstellungen des/der Betreuten persönlich zu betreuen, stellt einen
wichtigen Standard der rechtlichen Betreuung dar."

Arbeitsgemeinschaften
örtlicher Betreuungsbehörden
in Nordrhein-Westfalen
- AGöB Westfalen-Lippe und Rheinland -

Anforderungsprofil für
beruflich tätige rechtliche
Betreuer/innen

Fazit:
Betreuer-Selbstherrlichkeit wie hier zitiert, beweist nichts anderes als Ungeeignetheit für den Beruf.

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Das eigentlich Schwierige bei der Beurteilung von Geeignetheit oder Ungeeignetheit ist der Umstand, daß die Tätigkeit als Betreuer ungemein komplex ist. Es mag sein, daß ein Betreuer zwar das von Ihnen hier aufgeführte Anforderungsprofil erfüllt, aber dafür trotzdem in anderen Bereichen Defizite hat. Dabei will ich mich überhaupt nicht ausnehmen. Ich habe ein sozialpädagogisches Studium absolviert und entsprechend gibt es im Bereich meiner kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten leider immer wieder Dinge, die in nachherein anders gemacht hätten werden müssen. Wenn Kollegen beispielsweise meinen vorherigen Beitrag vom 08.11.09 lesen würden, würden diese mir sofort – und wahrscheinlich zu Recht – vorwerfen, nicht professionell zu sein, da ich vor meinem Urlaub einmal im Büro übernachtet habe um meine Arbeit zu schaffen.

Das eigentlich Tragische am Betreuungswesen ist die Tatsache, daß es vielen Betreuern nur auf einen reibungslosen Arbeitsablauf ankommt. Es gibt weder Innovationen noch kritische Auseinandersetzung. Das eigentliche „Herzstück“ der Sozialarbeit, nämlich die Entwicklung von Konzepten und Lösungsstrategien wird völlig vernachlässigt, bzw. es existiert überhaupt nicht. Wir reagieren nicht auf gesellschaftliche Veränderungen und stecken mehr Energie in eine werbewirksame Außendarstellung als daß wir die Möglichkeit zur Mitbeteiligung an Prozessen nutzen würden. Wenn es Handlungsbedarfe gibt, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen, dann reicht es nicht aus, schulterzuckend zu erwidern „Ist nicht meine Aufgabe“, sondern wir müßten Strukturen schaffen, in denen andere Institutionen den gesellschaftlichen Handlungsbedarf umsetzen. Aber leider antworten auch hierauf Betreuer wieder nur mit dem stereotypen „Ist nicht meine Aufgabe“.

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Die Sache mit dem Horizont
Der/die Betreuer/in muss also zulassen
können, dass der/die Betreute sein/ihr Leben nach anderen Vorstellungen und
Grundsätzen gestaltet als er/sie selbst oder die Allgemeinheit es tut.


Ich habe die Erfahrung gemacht, daß einige Betreuer überhaupt nicht in der Lage sind, sich vorzustellen, daß es noch andere Arten zu leben gibt, als die eigene. Wer beispielsweise in einfachster Denkart und Sprache agiert, hält dies für normal - ungeachtet der Tatsache, daß dies für viele andere Menschen Diskriminierung primitivster Art bedeutet.

Es bedarf einen Horizonts, der über die eigenen Lebenszusammenhänge hinausgeht, um überhaupt in der Lage zu sein, sich in andere Denk- und Wertesysteme hineinzuversetzen. Es bedarf weiterhin der Fähigkeit des systemischen Denkens. Wer damit überfordert ist oder auch einfach nur zu geistig träge und grundsätzlich die Welt nur monokausal betrachtet, ist nicht in der Lage, Menschen in ihrer Komplexität zu erfassen. Das mag für Antragsstellungen und Buchführung reichen - bei komplizierten Konfliktsituationen stößt man an Grenzen. Und dies kann für die Beteiligten äußerst unangenehm werden.

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Kurzbezeichnung
eines hiesigen Betreuers für schwierigen Betroffenen:

Hämorrhoide

Mindestens eine hätte man immer in der Mischung.

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Das ist natürlich ganz schön heftig, und wenn es genau so gesagt wurde, dann passt es eigentlich in die Liste.

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