Samstag, 3. Mai 2008, 10:57h

Wir bräuchten wieder einen Camus

behrens

Albert Camus (1913 – 1960)

Albert Camus war ein Vertreter des „humanistischen Atheismus“. Er wollte ohne Religion leben, aber mit religiösen Menschen für eine gerechtere Welt zusammenarbeiten. Nächstenliebe und Nächstenhilfe war für ihn auch ohne religiösen Hintergrund möglich. Für ihn gab es konsequenterweise auch eine „Sünde ohne Gott“ sowie auch „Heilige ohne Gott“. Für Camus gehörte der Kampf gegen das Elend und Unrecht zu den Daseinsbedingungen des Menschen (condito humana). Der Kampf gegen das Unrecht sei nämlich der Motor, der das Absurde und Sinnlose erträglich macht und den Gang der Geschichte aufrecht hält.

Camus hat seiner Vorstellung der menschlichen Existenz in seinem „Mythos von Sisyphos“ ein Bild geschaffen. Der antike Gott Sisyphos wälzt seinen Stein immer wieder den Berg hoch und der oben angekommene Stein rollt immer wieder hinunter. Für Camus steht Sisyphos für die „sozial sensiblen“ Menschen, die im Kampf gegen das Unrecht immer wieder die Steine des Elends wälzen. Dieser Protest gegen den Schmerz gibt ihrem Leben einen Sinn.

Die Welt ist ungerecht und nur wer diese ungerechte Welt mit innerer Überzeugung verneint, gibt seinem Dasein die Form eines Schicksals. Die Mühsal wird kein Ende nehmen, aber dennoch kann es durch die Verachtung der Ungerechtigkeit überwunden werden. Das Absurde wird verachtet aber durch den Kampf zugleich bestanden. Dies bedeutet ganz Mensch sein. Für den „sensiblen Existenzialisten“ ist es wichtig, nicht nur für sich allein glücklich zu leben, er strebt mit Leidenschaft auch nach dem Glück der Gedemütigten. Existentiell denkende Menschen leben wie im Exil, sie leiden am Unrecht der Unterdrückung. Sie hören die Schreie der Gemarterten und der Gefangenen.

..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-..-

Bei dem letzten Satz möchte ich einsetzen. Zur Zeit Camus gab es tatsächlich noch Gemarterte und Gefangene. Sein radikal humanistisches Bekenntnis zum Kampf gegen Ungerechtigkeit ist somit in seiner Formulierung stimmig. In der jetzigen Zeit und hier in Deutschland kann man die Begriffe der Gemarterten und Gefangenen nicht mehr so ohne weiteres anwenden.

Ungerechtigkeit und Grausamkeit haben ein anderes Gesicht bekommen. Die existentielle Form der Ungerechtigkeit und Grausamkeit wurde überwunden – niemand verhungert mehr, niemand kommt durch Folter oder Zwangsarbeit zu Tode und seine Meinung kann man ungestraft vertreten. Dies bedeutet geschichtlich gesehen ein Sieg und dies sollte respektvoll gewürdigt werden. Aber die Parabel von Sisyphos macht es treffend und glasklar deutlich: so wie der Stein niemals zum Stillstand kommt, so hört auch die Ungerechtigkeit niemals auf zu existieren.

Über Camus und seinen Begriff vom Kampf gegen die Ungerechtigkeit als Daseinszweck könnte man endlos diskutieren und unzählige Fragen aufwerfen. Kann man den Daseinszweck wirklich so reduzieren? Was genau ist Ungerechtigkeit? Wieweit muß man sein Leben dem Kampf widmen? Gibt es nicht auch ein Recht auf inneren Rückzug? Lohnt es sich überhaupt noch zu kämpfen? Braucht man zum Kampf nicht auch klar erkennbare Gegner? Wieviel Gewalt darf der Kampf beinhalten? Sollte man für Menschen kämpfen, die überhaupt kein Bedürfnis nach Kampf haben und sich bereits arrangiert haben?

Ungeachtet aller Fragen, deren Beantwortung noch aussteht, hat Camus aber etwas Wichtiges geschaffen. Er hat all denen, die unter Ungerechtigkeit leiden eine Stimme gegeben. Er hat auch für diejenigen, denen der dogmatische Marxismus zu eindimensional und zu engstirnig ist, Ausdruck für ihren Wunsch nach Veränderung gegeben.

Camus drückt das Lebensgefühl derer aus, die sich noch nicht abgefunden haben mit Benachteiligung und Ungerechtigkeit. Denn diejenigen kommen mittlerweile in Rechtfertigungsnot. Anders als zur Zeit meines Studiums wird es mittlerweile schon fast als krank angesehen, wenn jemand noch Empörung gegen Mißstände spürt und für so manchen stellt dies ein Ausdruck des Stehenbleibens in der Pubertät dar. Nun, Camus ist zwar mit 47 Jahren sehr jung gestorben, aber die Pubertät hatte er zweifellos schon hinter sich. Er war auch nicht psychisch krank und endete auch nicht durch Selbstmord sondern durch einen Autounfall. Ein ganz normaler Mensch also.

Schade, daß Camus nicht mehr lebt. Wir bräuchten Menschen wie ihn heute mehr denn je.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Mittwoch, 9. April 2008, 19:50h

Was ist eine Unterbringung?

behrens

Wahrscheinlich ist der Begriff "Unterbringung" den meisten Menschen gar nicht geläufig. Unterbringung ist der Ausdruck, der den zuvor verwendeten Begriff "Zwangseinweisung" abgelöst hat, wobei der Begriff Zwangseinweisung viel besser das beschreibt, worum es de fakto geht: nämlich um die Einweisung eines Menschen gegen seinen Willen.

Die Unterbringung gibt es in zwei Formen: nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach dem sogenannten PsychKG (=PsychischeKrankheiten). Letzte sind Unterbringungsgesetze, die von den einzelnen Ländern erlassen werden und die angewendet werden, wenn jemand eine erhebliche Gefahr für Dritte oder für sich selbst darstellt. Die Unterbringung nach dem BGB gilt nur für selbstschädigendes Verhalten und nur für diejenigen, die einen gesetzlichen Betreuer haben.

Wenn ein Betreuer der Meinung ist, sein Betreuter muß dringend stationär behandelt werden, dann stellt er bei Gericht einen sogenannten "Antrag auf Unterbringung" nach § 1906 (1) Satz 1 oder 2 BGB. Dies Gesetz regelt die Unterbring durch einen Betreuer. Hier ein Auszug aus dem Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1906 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Unterbringung
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil

1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder

2. eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

-----
Das Vormundschaftsgericht muß die Unterbringung genehmigen. Das kann aufgrund der Dringlichkeit erstmal per Fax geschehen. Es muß dann aber eine persönliche Anhörung des Betreuten durch den Richter erfolgen (innerhalb von 3 Tagen). Gesetzesauszug:


(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.

---------
Wenn ein Betreuter die Behandlung nicht einsieht, muß in der Regel auch eine sogenannte "Zuführung" beantragt werden, d.h., der Betreute wird von Mitarbeitern des Ordnungsamtes abgeholt und dann ins Krankenhaus gebracht - notfalls unter Zwang.

Für die Unterbringung erhält der Betreute einen "Verfahrenspfleger", der bei der Anhörung anwesend ist. Dieser Verfahrenspfleger muß den Willen des Betreuten vertreten, das heißt gegebenenfalls gegen die Unterbringung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde wird dann von der nächsthöheren Instanz entschieden.
.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

... link (2 Kommentare)   ... comment


Sonntag, 30. März 2008, 22:41h

Einwilligungsvorbehalt - ein zweischneidiges Schwert

behrens

Seit der Änderung des Begriffs "Vormundschaft" in "gesetzliche Betreuung" gibt es auch den Begriff der Entmündigung nicht mehr.Allerding gibt es ein Instrumentarium, das diesem sehr ähnelt: der Einwilligungsvorbehalt. Mal wieder etwas, was sich besser anhört und Laien wahrscheinlich gar nicht bekannt ist.

Der Einwilligungsvorbehalt wird dann erteilt, wenn jemand nicht mehr auf eigene Faust Rechtsgeschäfte abschließen soll. Für Jemanden, der beispielsweise ständig Bestellungen macht, obwohl er diese gar nicht bezahlen kann oder ständig irgendwelche Kredite abschließt, kann der Betreuer zu seinem Aufgabenkreis der Vermögenssorge auch einen
sogenannten Einwilligungsvorbehalt erhalten. Alles, was der betreffende Betreute kauft, per Vertrag abschließt oder bestellt, muß vom Betreuer genehmigt werden. Manchen Betreuten ist ohne diesen Einwilligungsvorbehalt die Führung der Betreuung überhaupt nicht mehr möglich, da der Betreuer sonst zu nichts anderem kommen würde, als Verhandlungen mit Gläubigern zu führen. Darüber hinaus würden auch ständig Pfändungen zu befürchten sein und die Sicherung des Lebensunterhaltes wäre nicht gewährt.

Obwohl der Einwilligungsvorbehalt also in manchen Fällen unvermeidlich ist, ist er dennoch ein zweischneidiges Schwert. Die Verkäufer oder Anbieter liefern Ware oder Dienstleistungen in dem Glauben, daß diese auch bezahlt werden. Wenn Ihnen dann vom Betreuer der Einwilligungsvorbehalt mitgeteilt wird, gehen sie leer aus. Großlieferungen können natürlich wieder abgeholt werden (wenn der Betreute die Tür öffnet) aber Dienstleistungen sind erbracht und werden nicht bezahlt. Da ist es schon verständlich, wenn mancher Verkäufer/Anbieter verärgert ist. Allerdings wäre die Alternative auch nicht anderes: bei einem zahlungsunfähigen Käufer/Abonnent wird auch ohne Einwilligungsvorbehalt nicht bezahlt und darüber hinaus fallen dann noch Kosten für Mahnung und rechtliche Schritte an.

Es gibt ab und zu Betreute, die trotz oder gerade aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes fröhlich weiter shoppen gehen, da sie ja wissen, daß nie bezahlt werden muß. Ich lasse daher manchmal bei einem der oftmals zahlreichen Gläubiger die Forderung in Kleinstraten abbezahlen um zu verdeutlichen, daß Handlungen auch Konsequenzen haben. Allerdings sind einige Betreute oft bestens über die rechtliche Situation informiert und wissen daher, daß von Sozialleistungen keine Schulden getilgt werden dürfen. Entsprechend muß ich mir dann auch Beschimpfungen und lautstarke Rechtsbelehrungen hierüber anhören, woran man sich als Betreuer jedoch gewöhnt hat.

Was bleibt, ist die unbefriedigende Einsicht, daß es für manche Probleme auch nur unbefriedigende Lösungen gibt. Jedenfalls, wenn man nicht nur den Betreuten sondern auch die Gesellschaft berücksichtigt, in der die Betreuten nun mal leben
und die deren Betreuung ja auch finanziert.

... link (0 Kommentare)   ... comment