Donnerstag, 15. November 2007, 16:33h
Pressefreiheit oder ungerechtfertigte Hetze?
Hamburger Abendblattartikel über zwei fragwürdige Betreuer
Im Frühjahr letzten Jahres hat ein Artikel im Hamburger Abendblatt ziemlich viel Wirbel verursacht. In dem Artikel ging es um eine unter Betreuung stehende 68-jährige Frau, deren Haus von ihren Betreuern verkauft wurde. Die offizielle Begründung hierfür lautete, das durch den Verkauf erzielte Geld würde für die Begleichung von Erbschaftssteuern benötigt. Das Grundstück soll weit unter Preis an die Gemeinde verkauft worden sein, die dieses als wertvolles Bauland nutzen wollte. Die eingesetzte Verfahrenspflegerin arbeitete in einer Bürogemeinschaft mit dem Betreuer, der auch als Rechtsanwalt tätig ist.
Als sich die Betreute an das Abendblatt wandte und die Geschichte veröffentlicht wurde, erreichten die Betreuer per einstweiliger Verfügung, daß unter anderem die Namen der Beteiligten und der Ort des Geschehens nicht mehr genannt werden durften. Dies hatte dann einen groß angelegten Bericht des Abendblattes zur Folge, in dem unzählige Textstellen geschwärzt waren. Die Betreute hatte sich schon zuvor an einen Anwalt gewandt um die Räumung des Grundstücks zu stoppen, doch die Betreuer hatten beim Landgericht die Zurückweisung des Antrags erreicht. Eine Entscheidung, die jedoch später wieder aufgehoben wurde. Außerdem hatten die Betreuer auch erwirkt, daß diese Angelegenheit nur durch sie und nicht mehr durch die Betreute gegenüber Medien vertreten werden durfte.
Alle Betreuer wissen, daß es sehr gute Gründe geben kann, ein Grundstück, ein Haus oder auch eine Wohnung gegen den Willen des Betreuten räumen zu lassen. Wir Betreuer wissen aus unserer praktischen Arbeit auch, daß Betreute, selbst wenn sie dement oder psychisch krank sind, sehr wohl Dritten gegenüber klar und selbstbewußt auftreten können und in der Lage sind, Sachverhalte völlig zu verdrehen. Last not least wissen wir auch alle, daß die Presse gern Stories bringt, die auf die Tränendrüse drücken und es auch nur diese Stories sind, die Aufsehen erregen und sich gut verkaufen lassen.
So weit so gut – aber rechtfertigt dies allein schon, die Pressefreiheit auszuhebeln? Ich für meinen Teil bin nicht nur Betreuerin, ich bin ganz nebenbei auch jemand, der Zeitung liest und ich möchte einen Bericht vollständig und nicht mit geschwärzten Textpassagen lesen. Ich halte eine freie Presse für unverzichtbar – die vierte Gewalt in einer Demokratie und nicht weniger wichtig als die drei anderen. Auch Betreuer können irgendwann einmal zu Betreuten werden und jeder sollte sich zumindest einmal Gedanken darüber machen, wie es wäre, wenn es keine Möglichkeit der freien Äußerung mehr geben würde.
Als dieser Vorfall im vergangenen Jahr unter Betreuern diskutiert wurde, teilte nur ein einziger der Kollegen meine Meinung, alle anderen beklagten mehr oder weniger die Vorgehensweise der Presse. Auch ich halte die Presse oftmals für sensationssüchtig und für opportun was die Auswahl ihrer Themen angeht. Wie viele andere Betreuer auch, befürchte ich oft im Stillen, daß irgendeiner meiner Betreuten irgendwann auch einmal die Presse einschaltet, weil er sich schlecht betreut fühlt. Dennoch kann und darf es nicht sein, daß wir wieder in die Zeit der Zensur zurückfallen. Egal ob es sich um Bestechung, Umweltskandale, Verfilzung oder dergleichen handelt – freie Berichterstattung muß sein - die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf. Letztendlich gibt es auch das Mittel der Gegendarstellung oder vielleicht auch einmal das Mittel der offensiven Öffentlichkeitsarbeit (das würde ich gern noch mal an anderer Stelle ausführen).
Der hier von mir geschilderte Fall wurde übrigens auch im Spiegel und im NDR dargestellt. Und die betreffenden Journalisten des Abendblattes haben die Auszeichnung des „Wächterpreises der Tagespresse“ erhalten. Man mag über die Art der Berichterstattung geteilter Meinung sein, aber dieser Preis wird mit Sicherheit nicht vergeben für Artikel, die falsch recherchiert wurden. Im Klartext: die erhobenen Vorwürfe waren zumindest nicht vollständig falsch! Noch klarer: die Betreuer haben mies gearbeitet!
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=1&NAVZU_ID=16&STORY_ID=34
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Dienstag, 13. November 2007, 02:31h
Der dunkle Punkt in meiner Biographie
Der „Dunkle Punkt“ in meiner Biographie
Bevor ich mich 1999 selbständig machte, arbeitete ich als Vereinsbetreuerin im Betreuungsverein Elbe. Der Verein mußte im Jahr 2000 schließen, weil ihm die öffentlichen Gelder entzogen worden waren. Als Grund hierfür wurden „finanzielle Unregemäßigkeiten“ genannt.
Ich hatte den Verein schon vor der Schließung verlassen, weil es meiner Ansicht nach noch viel mehr als die unzweckmäßig verwendeten Gelder zu beanstanden gab. Es gab eine äußerst unselige Interessenverquickung innerhalb des Vereins, da der zweite Geschäftsführer eine Anwaltskanzlei besaß, die sich in denselben Büroräumen wie der Verein befand. Nicht nur, daß die Kosten der Anwaltskanzlei fast vollständig über den Verein abgerechnet wurden, es wurde außerdem auch erwartet, daß bei Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung für die Betreuten der zweite Geschäftsführer beauftragt wurde. Dies wäre vielleicht noch vertretbar gewesen, wenn man nur dann Mandate erteilt hätte, wenn diese auch tatsächlich erforderlich und sinnvoll gewesen wären. Hiervon konnte jedoch keine Rede sein, denn Mandatserteilungen wurden auch dann erwartet, wenn die zu regelnden Angelegenheiten problemlos von dem Betreuer allein hätten geregelt werden können oder auch dann, wenn überhaupt keine Aussicht auf Erfolg eines gerichtlichen Verfahrens bestand. Die Leidtragenden waren in diesem Fall die Betreuten, die dann auf den Anwaltskosten sitzen blieben. Aber auch im Fall von Prozeßkostenhilfe ist es fraglich, ob man die ohnehin leeren Staatskassen noch mit Anwaltskosten belasten sollte, die völlig überflüssig sind, ganz zu schweigen von den überlasteten Gerichten, die auf überflüssige Rechtsstreits verzichten können.
Aber nicht nur die zweifelhafte Verquickung von Anwaltskanzlei und Betreuungsverein war moralisch fragwürdig. Bevor ich die Arbeit im Verein antrat, hatte der Geschäftsführer etliche Betreuungen als Privatperson geführt, so daß die Vergütung nicht dem Verein sondern ihm allein zu Gute kam. Strafrechtlich nicht belangbar, denn jeder kann jederzeit Betreuungen führen. Moralisch jedoch völlig unhaltbar, denn wenn eine Arbeit innerhalb der Arbeitszeit ausgeführt wird, gehört das hiermit erzielte Geld auch an den Arbeitsplatz und nicht in das Portemonnaie des Geschäftsführers.
Mit der Betreuung von sogenannten vermögenden Betreuten kann wesentlich mehr Vergütung erzielt werden als mit mittellosen Betreuten. Bei der Verteilung der Betreuungen auf die ehrenamtlichen und die Vereinsbetreuer erhielten vorzugsweise die auch als Betreuerinnen arbeitenden Ehefrauen der Geschäftsführer die vermögenden Betreuten. Wenn man dann bedenkt, daß auch eine der Ehefrauen im Vereinsvorstand saß und daß die beiden Geschäftsführer verschwägert waren, kann man des Eindrucks der Vetternwirtschaft nur sehr schwer erwehren.
Als ich den Betreuungsverein verließ, war die Presse schon auf die Vorwürfe gegen den Verein aufmerksam geworden. Der zweite Geschäftsführer hatte geschickt kurz vor der Schließung den Verein verlassen und der erste Geschäftsführer gab eifrig Interviews, in denen er sich als Opfer darstellte, was mich irgendwann dazu brachte, einen Leserbrief an unser Lokalblatt zu schreiben, da die haarsträubenden Darstellungen des Geschäftsführers nicht mehr erträglich waren. Ich erhielt überraschenderweise sofort einen Anruf der Zeitung und wurde um ein Interview gebeten. An dieser Stelle beginnt jetzt der „dunkle Punkt“ in meiner Geschichte, denn ich lehnte leider ab. Meine ehemaligen Kollegen arbeiteten noch in dem Betreuungsverein und mir war nicht wohl bei dem Gedanken, dem Verein jetzt einen Dolchstoß zu versetzen, der zur Schließung und somit zum Verlust des Arbeitsplatzes meiner ehemaligen Kollegen hätte beitragen können. Außerdem war mir - ehrlich gesagt - auch etwas mulmig, so völlig allein gegen den Verein anzutreten. Ich empfinde ich meinen Rückzieher immer noch als ziemlich feige und mir wäre jetzt wohler, wenn ich mit der Zeitung offen geredet hätte, auch wenn meine Infos in einem weiteren Artikel thematisiert wurden.
Letztendlich habe ich gegen in der ganzen Angelegenheit lediglich eine Klage vorm Sozialgericht erhoben gegen die Sperrfrist, die aber nur einen Vergleich erbrachte. Ach ja, ein großes Lob vom Richter gab’s noch, immerhin endlich mal jemand, der meine Empörung über den Verein teilte!
WARUM schreibe ich das alles auf, obwohl die ganze Sache schon mehr als 8 Jahre zurückliegt?
WEIL es zum Himmel stinkt, wenn gemeinnützige Vereine vorrangig gegründet werden um leicht und schnell an öffentliche Gelder zu kommen.
WEIL in einer Zeit, in der viele Menschen von existenzieller Armut bedroht sind, die ohnehin knappen Staatsgelder für sozial Bedürftige verwendet werden sollten und nicht für die Finanzierung des kostspieligen Lebenswandel von Geschäftsführern.
WEIL es in keiner Weise vertretbar ist, zu diesen Umständen einfach zu schweigen. Hätten die beiden Geschäftsführer es nicht etwas zu weit getrieben, dann würde der unselige Betreuungsverein noch immer existieren und es würde weiterhin nicht nach den Interessen der Betreuten und der Öffentlichkeit gehandelt werden, sondern nach Eigeninteressen. Unrecht mitansehen, heißt Unrecht möglich machen. Jeder Schwarzfahrer muß für sein Vergehen büßen, die beiden Geschäftsführer hat man niemals zur Rechenschaft gezogen.
WEIL ich nur schwer verstehe, daß meine Reaktion anscheinend mehr Unverständnis auslöst als die eigentlichen Vorfälle, frei nach der Devise: „Sicher, es ist nicht gerade toll, was sich die Herren da geleistet haben aber muß man sich darüber wirklich so aufregen?“ Ja, liebe KollegInnen, man muß!
Wer ein Unrecht nicht verhütet, wenn er kann, fördert es.
Seneca
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