Donnerstag, 21. Februar 2019, 10:36h

Thema vom 20.02.2019 bei Maischberger: Die Betreuungsfalle: hilflos, ausgenutzt, betrogen?

behrens



Ich bin gestern nur zufällig auf diese Sendung gestoßen und werde noch etwas dazu schreiben. Was auf jeden Fall interessant ist, ist der Umstand, dass der hier geschilderte Betreuungsfall nicht von einem Berufsbetreuer handelt, sondern von einer in einem Betreuungsverein angestellten Betreuerin.

26.04.19
So jetzt nehme ich mir endlich mal ein wenig Zeit für nähere Erläuterungen:
In der Sendung wird unter anderem ein Fall geschildert, in dem die Rentnerin Christa L. aufgrund einer falschen Demenz-Diagnose eine gesetzliche Betreuerin erhielt, die die Einweisung in ein Pflegeheim veranlasste, was zum Verlust der eigenen Wohnung führte. Erst nach sechs Jahren konnte Christa L. die Aufhebung der Betreuung erreichen.

Im Jahr 2009 erleidet die damals zweiundsechzigjährige Christa L. nach dem Tod des Lebensgefährten einen schweren Zusammenbruch und liegt mehrere Wochen im Koma. Die Ärzte diagnostizieren fälschlicherweise Demenz und es werden die falschen Medikamente verabreicht , woraufhin das Amtsgericht eine Betreuerin einsetzt, die die Wohnung auflöst und mit den Ersparnissen das Pflegeheim finanziert. Die Familie ist mit der Situation überfordert, aber nach einigen Jahren gelingt es den Freunden von Christa L. sie auch dem Pflegeheim zu holen. Nach zwei Jahren wird die Betreuung aufgehoben. Mittlerweile geht es Christa L. wieder besser und sie lebt wieder in einer eigenen Wohnung. Christa L. hat zum Zeitpunkt ihrer akuten Erkrankung nicht realisiert, dass die eigene Wohnung aufgelöst wurde und sie all ihr Hab und Gut verlor. Ihr Sohn wurde bei allen Entscheidungen völlig übergangen.

Im Pflegeheim gab es durchaus Mitarbeiter, die mitbekommen haben, dass Christa L. nicht dement ist. Und mit Unterstützung eines ehrenamtlich arbeitenden ehemaligen Richters gelingt es Christa L. schließlich, den Heimvertrag zu kündigen und sich wieder eine eigene Wohnung zu nehmen. Trotzdem hat es allerdings noch weitere zwei Jahre gedauert, bis sie mit Hilfe durch eine öffentliche Rechtsberatung die Aufhebung der Betreuung erwirken kann.

Sehr lapidar fiel die Stellungnahme des Betreuungsvereins aus, in dem die rechtliche Betreuerin angestellt war: „Wir haben, was die Veräußerung anbetrifft, das so gemacht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist“. Damit ist dann die Sache abgehakt. Auf eine Stellungnahme zur Frage, warum nicht auf den Wunsch von Christa L. eingegangen wurde, wieder in eine eigene Wohnung zu ziehen, wartet man vergeblich. Warum auch Stellung nehmen? Das Gericht hat doch alles abgesegnet, was die Betreuerin veranlasst hat. Dass die Betreuerin genauso gut einen anderen Weg hätte einschlagen können, indem sie die Rückkehr in die Wohnung eben nicht von vorneherein ausgeschlossen hätte, wird geflissentlich gar nicht erwähnt.

Für eine objektive Beurteilung muss man natürlich auch die andere Seite hören, denn man weiß ja nicht, wie schwerwiegend Christa Ls psychische und physische Beinträchtigungen nach dem Zusammenbruch waren und und wie lange diese andauerten. War es tatsächlich so schlimm, dass man die Pflege nur stationär und nicht durch intensive ambulante Pflege geleistet werden konnte? Gab es wirklich keine Ersparnisse, mit denen die Wohnungsmiete hätte weiter gezahlt werden können? Das Sozialamt ist normalerweise verpflichtet, im Falle der Option einer Rückkehr in die eigene Häuslichkeit die Miete für einen gewissen Zeitraum zu übernehmen. Dies muss allerdings von der Betreuerin beantragt und durchgefochten werden.

Wenn eine Rückkehr in die Wohnung aus medizinischer Sicht tatsächlich auf keinen Fall zu verantworten gewesen wäre und wenn tatsächlich keine Ersparnisse vorhanden waren und außerdem das Sozialamt eine Kostenübernahme abgelehnt hat, dann – aber wirklich nur dann! – hatte die rechtliche Betreuerin kaum Alternativen zur Wohnungsauflösung gehabt. Aber um dies zu beurteilen, hätte die Betreuerin sich an dieser Diskussion beteiligen müssen, was jedoch bezeichnenderweise leider nicht der Fall war. Während es in ähnlichen Fällen, in denen es um Vorwürfe geht gegenüber Krankenhäusern, Behördenmitarbeitern oder auch Einrichtungen wie Heime oder Beratungsstellen, eine Selbstverständlichkeit ist, dass jemand Verantwortung übernimmt und sich öffentlich zu den erhobenen Vorwürfen äußert, drücken sich Betreuer grundsätzlich davor, Verantwortung zu übernehmen.

Demokratie sieht anders aus.

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