Donnerstag, 25. Dezember 2014, 19:49h

Die katastrophale Wohnungslage in Hamburg, meine ganz persönliche Erfahrung damit und warum mir die Zukunft Angst macht

behrens

In Hamburg fehlt es schon seit langem überall an bezahlbaren Wohnraum und es herrscht eine Wohnungssituation, die nicht nur für Obdachlose, sondern auch für all jene, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen dringend eine andere Wohnung benötigen oftmals in eine persönliche Katastrophe mündet.

Wie so eine Katastrophe aussehen kann, habe ich aus am eigenen Leib erfahren, als mein Stiefvater im Jahr 2005 einen Schlaganfall erlitt, durch den er sich nur noch im Rollstuhl fortbewegen konnte. Meine Eltern lebten damals in einem Hamburger Hochhausviertel in einer im vierten Stock gelegenen Wohnung ohne Fahrstuhl. Ein Krankentransport wird nur dann von der Kasse bezahlt, wenn der Betreffende zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, ansonsten gibt es keine Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen. Ich begann folglich sofort, nach einer behindertengerechten Wohnung zu suchen, was sich jedoch als extrem schwierig erwies.

Als meiner Mutter von einer Bekannten ihres Campingplatzes ein ausrangiertes Pflegebett angeboten wurde, kam ihr die Idee, meinen Stiefvater erstmal im Vorzelt ihres Wohnwagens auf dem Campingplatz unterzubringen. Dies war natürlich keine Dauerlösung, da der Winter in wenigen Montagen beginnen würde und ich suchte folglich weiterhin nach einer Wohnung, wobei ich auf die Mithilfe meiner Mutter verzichten musste, da diese voll und ganz mit der Pflege meines Stiefvaters beschäftigt war. Meine Mutter war immer eine tatkräftige Frau, die ihre Probleme selbst und ohne fremde Hilfe gelöst hat. Mit Antragstellungen und Kontaktaufnahme zur Behörden war sie jedoch völlig überfordert und die Situation gestaltete sich trotz meiner Unterstützung sehr schwierig und belastend.

Ich hatte dann irgendwann die Idee, nicht mehr in Hamburg nach einer behindertengerechten Wohnung zu suchen, sondern im Landkreis, in der sich der Campingplatz meiner Mutter befand. Bei der Stadtverwaltung der 60 km von Hamburg entfernten Kleinstadt erfuhr ich dann zu meiner Enttäuschung, dass es dort lediglich ein einziges behindertengerechtes Wohnhaus gibt. Ohne viel Hoffnung rief ich dann bei dem betreffenden Vermieter an. Dann geschah etwas, dass ich noch heute als ein Wunder empfinde: erst kurz vor meinem Anruf war jemand aus dem Haus verstorben und somit war umgehend eine Wohnung frei. Als ich der Vermieterin erzählte, dass mein pflegebedürftiger Stiefvater auf einem Campingplatz leben muss, weil es an seinem Wohnort keine behindertengerechte Wohnung gibt, reagierte sie nicht wie die Mitarbeiter der Hamburger Behörden mit Desinteresse, sondern empfand eine derartige Situation als so katastrophal, dass sie sofort ihr Jawort zur Vermietung gab.

Auch wenn alles nun schon Jahre zurückliegt, so sitzt mir der Horror der damaligen Situation immer noch in den Knochen. Denn die Situation meines pflegebedürftigen Stiefvaters ist keine Ausnahme, sondern wiederholt sich für mich tagtäglich in meiner Arbeit. Es gibt Menschen, deren Wohnsituation eine Katastrophe ist – Frauen mit kleinen Kindern, die mit einem gewalttätigen Ehemann zusammenleben, junge Menschen, die trotz schlimmster und belastender familiärer Verhältnisse bei den Eltern wohnen, Alleinstehende mit einer viel zu großen und entsprechend viel zu teuren Wohnung, denen Wohngeld und Sozialleistung mit dem Hinweis auf die Verpflichtung zur Suche nach einer billigeren Wohnung verweigert wird, Behinderte, die in einer völlig ungeeigneten Wohnung leben, in der sie sich überhaupt nicht bewegen können und alte Menschen, denen die Abschiebung ins Heim droht, weil es an geeigneten Seniorenwohnungen mangelt.

Sowohl die Erfahrungen aus meinem Arbeitsfeld als auch die persönliche Erfahrung mit meinem pflegebedürftigen Stiefvater haben bei mir das Vertrauen zerstört, was das staatliche Hilfesystem in Bezug auf Wohnraumversorgung behinderter, alter und obdachloser Menschen betrifft. Mit Sorge denke ich daran, was passieren könnte, wenn mich oder meinen Lebensgefährten einmal das gleiche Schicksal wie meinen Stiefvater treffen sollte und einer von uns durch plötzliche Erkrankung unsere im vierten Stock gelegene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Oftmals wird in einer solchen Situation die Einrichtung einer Betreuung angeraten. Allerdings geht es einem Betreuer bei der Wohnungssuche leider nicht viel anders und auch ein Betreuer wird nur dann eine geeignete Wohnung anmieten können, wenn er eine findet. Da ein Heimplatz immer noch sehr viel leichter als behindertengerechter Wohnraum zu finden ist, würde zu allem Übel auch das Damoklesschwert der Heimeinweisung über uns schweben. Und dabei ist es nicht gerade beruhigend, welche Einstellung manche Betreuer in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht des Betreuten besteht, wie ich es ja schon des Öfteren beschrieben habe.

Alles in Allem wenig Grund zum Optimismus. Es sei denn, es wird irgendwann mal wieder eine Generation von Sozialarbeitern geben, die sich daran erinnert, dass soziale Reformen nicht vom Himmel fallen und Sozialarbeit nicht zu trennen ist von der Einmischung in politische Verhältnisse. Das wäre dann das passende Abschlusswort für den baldigen Jahreswechsel – einen guten Rutsch in ein hoffentlich mit Reformen verbundenes Jahr 2015!

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Alles hat ein Ende – die frohe Botschaft zum Jahreswechsel

behrens

- weil das Betreuungsrecht den Betreuten ein Mitwirken an Entscheidungen einräumt und somit mit bevormundender autoritärer Behandlung nicht vereinbar ist...

- weil in einer Demokratie auch – oder gerade – behinderte, kranke oder alte Menschen den Schutz einer menschenwürdigen Hilfestellung erhalten müssen, die sich klar abgrenzt von beleidigendem und respektlosem Verhalten...

- weil Menschen, die rechtliche Betreuungen führen, in der Lage sein müssen, Konflikte durch Bereitschaft zum Dialog zu lösen und nicht durch das Androhen von Unterlassungsklagen oder Einschaltung der Polizei...

- weil es bedenklich ist, wenn Menschen, die Betreuungen führen, es für erwägenswert halten, politische Forderungen mit bewaffneter Gewalt durchzusetzen...

- weil die Qualität in der Betreuungsarbeit abhängig ist von kollegialer Kooperation, die nicht vereinbar ist mit der Absicht, Kollegen bei Gericht anzuschwärzen oder Überlegungen anzustellen, wie man Kollegen daran hindert, „die Preise zu verderben....

- weil es moralisch unvertretbar und mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist, im Falle von Suizidalität ausschließlich nahen Angehörigen die größtmögliche Hilfe zukommen zu lassen, während im Falle von suizidalen Betreuten lediglich der Grundsatz vertreten wird: „Wer sterben will, soll doch sterben....


löst es bei so manchem Erleichterung aus, wenn jemand seine Betreuertätigkeit beendet, der keinen dieser Grundsätze jemals beachtet hat und dessen Arbeitsweise selbst von Mitarbeitern des Amtsgerichts wörtlich als „Bauchschmerzen verursachend“ bezeichnet wird. Auch wenn diese Entscheidung nicht durch Einsicht begründet ist, sondern durch den simplen Umstand, für alle Zeiten finanziell ausgesorgt zu haben – ich schließe mich all jenen an, die aufatmen und es als einen Grund ansehen, positiv ins neue Jahr zu blicken!

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