Donnerstag, 11. Juli 2013, 21:20h
Wie viele Betreuungen sollte ein Betreuer eigentlich führen?
Es wird immer wieder die Frage gestellt, wie viel Betreuungen ein Betreuer führen sollte, damit Qualität gewährt ist. Diese Frage kann man nur sehr schwer beantworten, da hierbei mehrere Faktoren eine Rolle spielen wie beispielsweise:
Hat der Betreuer Mitarbeiter und handelt es sich dabei um Teilzeit- oder Vollzeitkräfte?
Geht der Betreuer noch weiteren Beschäftigungen nach?
Ist der Betreuer Berufsanfänger oder hat er schon längjährige Berufserfahrung?
Ist der Betreuer gut vernetzt oder arbeitet er weitgehend isoliert?
Ich habe heute mein altes Büro aufgesucht und hatte ein interessantes Gespräch. Bei meiner Nachfolgerin handelt es sich um meine frühere Mitarbeiterin, die sich inzwischen als Betreuerin selbständig gemacht und fast alle meiner Betreuungen übernommen hat. Über diese Regelung bin ich sehr froh, denn zum Einen bin ich mir sicher, dass sie die Betreuungen mit Engagement führen wird und zum Anderen empfanden es die meisten der Betreuten als sehr positiv, dass die Betreuung nicht an eine völlig fremde Person abgegeben wurde.
Meine Nachfolgerin erzählte mir, dass sie seit kurzem Mitglied einer neu gegründeten Netzwerkgruppe ist. Es scheinen sich darin Betreuer zusammengefunden zu haben, die wesentlich weniger Betreuungen führen als diejenigen Betreuer, zu denen ich bisher Kontakt hatte. Zwar gibt es auch in dieser Gruppe jemanden, der 60 Betreuungen führt, aber der betreffende Betreuer wird hierbei durch eine Vollzeitkraft unterstützt und geht außerdem auch keiner weiteren Tätigkeit nach. Eine der Betreuerinnen der Gruppe führt prinzipiell nicht mehr als 35 Betreuungen, weil sie die Ansicht vertritt, dass die Führung einer Betreuung sonst nicht mehr persönlich genug ist.
Ich war positiv überrascht über diese Information. Viele der Betreuer, zu denen ich bisher Kontakt hatte, führen mindestens 50 bis 70 Betreuungen und manche haben dabei überhaupt keine Angestellten oder allenfalls eine Teilzeitkraft (bzw. nur Minijobberinnen). Und es gibt Betreuer, die dabei auch noch anderen Tätigkeiten nachgehen, wie beispielsweise einer Makler- oder Anwaltstätigkeit.
Man könnte jetzt das Für und Wider für hohe oder geringe Betreuungszahlen erörtern. Diejenigen Betreuer, die viele Betreuungen führen, führen oftmals an, dass die Kollegen, die weniger Betreuungen führen, sich nicht auf die vom Gesetzgeber vorgegebene rechtliche Vertretung beschränken, sondern Sozialarbeit leisten. Oder es wird argumentiert, dass diejenigen eben nicht besonders professionell sind. Mir hat einmal ein Betreuer, der selbst siebzig Betreuungen führt und dabei zusätzlich auch noch als Versicherungs- und Immobilienarbeiter arbeitet, gesagt, dass ich meine Arbeit als „Selbsterfahrung“ nutzen würde, weil ich „nur“ vierzig Betreuungen führte.
Es ist sicherlich richtig, dass die Betreuungsarbeit als rechtliche Vertretung definiert wird und nicht als Sozialarbeit. Allerdings ist dies ein weiter Begriff und auch wenn man sich strikt an die rein rechtliche Vertretung hält, so gibt es hierbei gravierende Unterschiede in der konkreten Wahrnehmung dieser Aufgabe. Man kann nach einem systemischen Ansatz arbeiten, das heißt bei wichtigen Entscheidungsprozessen (wie z.B. dem Wechsel in ein Heim) die nahen Angehörigen mit einbeziehen und dem Entscheidungsprozess dabei die erforderliche Zeit lassen oder aber man beschränkt sich auf kurze und knappe Anweisungen, da man grundsätzlich von der Richtigkeit der eigenen Vorstellungen überzeugt ist und sich somit die Einbeziehung Dritter als völlig überflüssig erweist. Man kann beispielsweise, wie ich hier ja schon mehrmals beschrieben habe, die Betreuung eines Suizidgefährdeten nach der Maxime führen „Wer sterben will, soll doch sterben“ oder man versucht gemeinsam mit dem Betreuten Perspektiven zu eröffnen, die ihm ermöglichen, sein Leben wieder als lebenswert zu empfinden. Letzteres kann sich sehr, sehr zeitintensiv gestalten und ist bei hohen Betreuungszahlen kaum leistbar.
Natürlich kann man den Vorwurf der Nichtprofessionalität auch nicht einfach ignorieren. Ich habe in Bezug auf meine Arbeit manchmal im nachherein festgestellt, dass ich mich besser hätte abgrenzen müssen und mich von sehr distanzlosen Betreuten (die es zweifellos gibt) weniger unter Druck hätte setzen lassen sollen. Gemeinsam getroffene Absprachen müssen nicht immer wieder von neuem diskutiert werden, sondern müssen eingehalten werden. Wenn beispielsweise ein Betreuter immer wieder sein Geld schon gleich am Monatsanfang ausgibt, muss der Betreffende eine Geldeinteilung auch ohne regelmäßige Diskussion akzeptieren.
Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen – es ist schwer, die Frage nach der angemessenen Betreuungszahl zu beantworten. Nach dem Gespräch mit meiner Nachfolgerin bedauere ich es im nachherein jedoch ein wenig, nicht doch noch einen weiteren Versuch gemacht zu haben, weiter nach Kollegen zu suchen, die ähnliche Vorstellungen wie ich vertreten. Und dies hat anscheinend eben doch mit der Anzahl der geführten Betreuungen zu tun. Mag es auch von kaufmännischen Betreuern als „Selbsterfahrung“ abgewertet werden, wenn man den persönlichen Bezug zu den Betreuten in der Arbeit nicht missen möchte und Wert auf Mitbeteiligung an Entscheidungsprozessen legt – die Zeit, die man einem Menschen widmet, sagt etwas über die Wertschätzung seiner Person aus.
... link (0 Kommentare) ... comment