Mittwoch, 26. März 2025, 01:19h

Hüte sich wer kann – was passiert, wenn sich jemand über einen Betreuer beschwert

behrens

Seit nunmehr 11 Jahren bin ich nicht mehr im Bereich der gesetzlichen Betreuung tätig, sondern arbeite stattdessen im Bereich Assistenz in der Sozialpsychiatrie, kurz ASP. Allerdings habe ich immer noch viel mit Betreuerin zu tun, da mittlerweile viele Menschen sowohl einen gesetzlichen Betreuer als auch einen ASP-Betreuer haben.

Wie sind meine Erfahren in der Zusammenarbeit mit Betreuern? Zuallererst einmal nicht so negativ, wie die Erfahrungen zu der Zeit, als ich selbst noch gesetzliche Betreuerin war. Ich habe sehr engagierte Betreuer kennengelernt, die einen hohen Anspruch an ihre Tätigkeit haben, wodurch sich mein bisheriges nicht allzu positives Bild revidiert hat. Allerdings gibt es nach wie vor auch jene Betreuer, die ihre Betreuten nicht gut betreuen. Und was sich leider überhaupt nicht verändert hat, ist der Umstand, dass Betreuer, die fehlerhaft arbeiten, nur selten zur Rechenschaft gezogen werden. Kommt es doch einmal zu einer offiziellen Beschwerde, dann muss man nicht nur gefasst sein auf ein rigoroses Abstreiten berechtigter Vorwürfe, sondern auch auf eine Retourkutsche von gänzlich falschen Gegenbeschuldigungen und Unterstellungen.

Genau das ist mir und meiner Kollegin vor kurzem passiert. Es ging um eine junge Frau, die sich wegen einer schweren psychischen Erkrankung in stationärer psychiatrischer Behandlung befand. Aufgrund der Schwere der Erkrankung wurde sowohl eine gesetzliche als auch eine ASP-Betreuung eingerichtet, letztere wird von mir und einer Kollegin wahrgenommen. Da die Betreute zuvor freiberuflich tätig war, gab es keinen Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld und somit musste Bürgergeld beantragt werden. Der Erstantrag auf Bürgergeld stellt oftmals schon eine Überforderung für Antragsteller aus einem Angestelltenverhältnis dar, für diejenigen, die aus der Selbständigkeit kommen, ist es ein wahrer Papierkrieg – umso mehr, wenn der Betroffene auch noch an einer psychischen Erkrankung leidet.

Da ist es hilfreich, wenn es in diesem Fall einen gesetzlichen Betreuer gibt, der den Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden hat. Schlecht ist allerdings, wenn der Betreuer zwar diesen Aufgabenkreis hat, aber die damit verbundenen Aufgaben gar nicht wahrnimmt. Wenn beispielsweise:

• Kein Weiterbewilligungsantrag für das Bürgergeld gestellt wird.
• Wenn nicht bemerkt wird, dass das Jobcenter die Unterkunftskosten fehlerhaft berechnet hat.
• Kein Antrag auf einen Sozialrabatt für das Deutschlandticket gestellt wird.
• Nicht auf die Aufforderung der Polizei reagiert wird, ein abgemeldetes Auto aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
• Trotz des Aufgabenkreises der Vermögenssorge nicht der erforderliche Verkauf des Autos angestrebt wird.
• Es versäumt wird, einen erforderlichen Antrag auf Weiterversicherung bei der Krankenkasse zu stellen.

All diese Versäumnisse haben dazu geführt, dass meine Kollegin und ich unserer Klientin einen Betreuerwechsel vorschlugen. Ich hatte dabei - zugegebenermaßen - Bauchschmerzen, da ich äußerst schlechte Erfahrungen mit Betreuern in Hinsicht auf den Umgang mit berechtigter Kritik gemacht hatte, aber stimmte dennoch zu. Und nach kurzer Bedenkzeit und einem Kennenlerntreff mit einem Betreuer stimmte die Klientin dem Antrag auf einen Wechsel zu. Das Amtsgericht fordert in diesem Fall üblicherweise den Betreuer zu einer Stellungnahme auf. Und genau hierin liegt der Schwachpunkt in den Beschwerdeverfahren: was dann geantwortet wird, spottet oftmals jeder Beschreibung und hat nichts mehr mit der Wahrheit zu tun. In dem hier geschilderten Fall hat die Betreuerin die Behauptungen aufgestellt

• Es sei anzuzweifeln, dass der Antrag auf Betreuerwechsel von der Betreuten stammt
• Es stimme nicht, dass sie Aufgaben nicht wahrgenommen hätte, sondern alle erforderlichen Aufgaben wären von ihr übernommen worden.
• Der beanstandete zu geringe persönliche Kontakt sei sinnvoll, da er für die Betreute psychisch zu belastend sei.

Den Höhepunkt der unwahren Behauptungen stellt jedoch die Behauptung dar, unser Träger würde „ in vielen Fällen Schreiben für Betreute mit falschen Angaben aufsetzen, um einen Betreuerwechsel zu erwirken“. Es würde dann „immer wieder dasselbe Betreuerbüro als nächster potenzieller Betreuer“ genannt“.

Mit anderen Worten – es wird meinem Träger und damit auch mir und meiner Kollegin unterstellt, wir würden regelmäßig nur deswegen einen Betreuerwechsel initiieren, damit ein bestimmtes Büro Betreuungen erhält. Eine überaus spannende Frage ist dabei, aus welchem Grund mein Träger dies tun sollte. Und die Antwort kann nur in eine Richtung gehen, nämlich dass dem Träger und dem Betreuerbüro damit irgendein gegenseitiger Vorteil verbunden ist. Mit anderen Worten – es geht nicht um das Wohl der Betreuten, sondern um persönliche Vorteilnahme.

Ich will nicht abstreiten, dass es gesetzliche Betreuer gibt, die auf diese Weise arbeiten. Eine Betreuerin, deren Schwester einen Pflegedienst hat und hierdurch gegenseitige Aufträge entstehen, mein früherer Anstellungsträger, dessen Geschäftsführer durch die Betreuten lukrative Mandate erhielt (für Aufgaben, die definitiv dem Betreuer oblagen) und last not least ein Immobilienmakler, der sich selbst für Maklergeschäfte beauftragt.

Allerdings trifft dies auf den Träger, bei dem ich angestellt bin, in keiner Weise zu. Wenn in manchen Fällen ein Betreuerwechsel sinnvoll ist, dann schlagen wir natürlich Betreuer vor, die gut arbeiten und die ihre Aufgabe ernst nehmen. Aber wir arbeiten mit vielen Betreuern zusammen und selbstverständlich schlagen wir nicht immer denselben Betreuer vor.

Die Frage bleibt, was jetzt zu tun ist. Soviel unwahre Unterstellungen grenzen an Rufmord.In erster Linie ist mein Träger davon betroffen und nicht ich. Ich erwäge aber trotzdem, mit anwaltlicher Hilfe eine Gegendarstellung an das Amtsgericht zu schicken. Die Betreute war übrigens durch die vom Gericht zugestellte Stellungnahme offenbar so schockiert, dass sie jetzt keinen Wechsel mehr will.

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Sonntag, 13. August 2023, 16:30h

Zurück in den Jemen

behrens

Es gibt immer wieder Vorfälle im Arbeitsalltag, die mich verzweifeln lassen. Einer davon hat sich vor kurzem ereignet. Es geht um einen Klienten, den ich seit Anfang des Jahres im Rahmen der Sozialberatung betreue. Herr L. ist im Jemen geboren, genauer gesagt in Aden, das bis 1963 als Kronkolonie zum britischen Empire gehörte. Die Vorfahren von Herrn L. entstammen Britisch-Indien, dem Aden bis 1937 unterstellt war.

Der 77jährige Herr L. lebt seit vielen Jahrzehnten in Deutschland und bezieht hier mittlerweile auch eine Rente. Eigentlich wollte er in Deutschland auch seinen Lebensabend verbringen. Doch jetzt hat sich Herr L. vor kurzem dazu entschlossen, wieder in sein Heimatland zurückzukehren. Wie kam es dazu? Man kann den Grund in einem Satz formulieren: Herr L. hat nicht mehr genug Kraft, um sich gegen die deutschen Behörden durchzusetzen!

Herr L. hat gesundheitliche Einschränkungen und benötigt schon seit längerem eine neue Wohnung, da seine jetzige im dritten Stock liegt und kein Fahrstuhl vorhanden ist. Er hat es geschafft – obwohl dies nicht immer sehr einfach ist – einen sogenannten Dringlichkeitsschein zu erhalten, der ihn als vordringlich Wohnungssuchenden ausweist. Allerdings hat dies in Hamburg mittlerweile kaum Bedeutung, da die Wohnungssituation eine nicht endende Katastrophe ist. Für Herrn L. gäbe es jedoch aufgrund seines Alters einen Lichtblick, da für ihn auch Seniorenwohnanlagen in Frage kommen. Da Herr L. mit einer Bewerbung überfordert ist und ich im Rahmen der Sozialberatung keine Begleitung anbieten kann, habe ich mich hilfesuchend an die örtliche Seniorenberatung gewandt, die auf ihrem Flyer ausdrücklich „Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform“ anbietet und die in der Regel auch über Kontakte zu den betreffenden Einrichtungen hat. Dies wurde jedoch abgelehnt, da dafür nicht genug Zeit vorhanden wäre und ich erhielt lediglich eine Liste mit den entsprechenden Adressen.

Im Rahmen der Beratung konnten wir dann die Bewilligung von Wohngeld erreichen. Die Ausstellung einer verbilligten Monatskarte für Schwerbehinderte wurde allerdings zuerst abgelehnt. Mein Telefonat mit dem Schwerbehindertenamt ergab einen interessanten Einblick in die Arbeitsweise von Behörden. Die Ablehnung beruhte darauf, dass man davon ausging, Herr L. hätte eine kostenfreie Wertmarke beantragt, die aufgrund des Rentenbezugs jedoch nicht in Frage kommt. In der Ablehnung hätte man natürlich ohne viel Mühe darauf hinweisen können, dass trotzdem auf jeden Fall eine vergünstigte Wertmarkte gewährt werden kann. Als ich im Telefonat sagte, Herr L. möchte ins Amt kommen, um die Sache zu regeln, wurde mir ziemlich unwirsch geantwortet, dass es keine Gründe gibt, persönlich im Amt zu erscheinen, alles könnte online oder telefonisch erledigt werden. Mein Argument, dass ein Großteil der Schwerbehinderten damit erfahrungsgemäß überfordert sei, stieß auf Unverständnis. Ich stellte also einen neuen Antrag mit der richtigen Formulierung, der dann auch bewilligt wurde, was jedoch für Herrn L. ohne Unterstützung eine Überforderung dargestellt hätte.

Auch mit der Beantragung eines Pflegegrades kam Herr L. nicht weiter, denn sein Antrag wurde abgelehnt, wobei in der Ablehnung mindestens zwei Gründe genannt wurden, die definitiv nicht der Wahrheit entsprechen und widerlegt werden können. Auch mein Widerspruch ergab keine Änderung der Entscheidung.

Mir wurde schnell klar, dass für Herrn L. das Sinnvollste die Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuerin wäre, die ich dann auch für ihn mit einer kleinen Stellungnahme meinerseits beantragte. Herr L. willigte auch ein, obwohl es für ihn nicht wirklich nachvollziehbar war, da er ja eigentlich nur eine Hilfe bei der Wohnungssuche und bei einer erneuten Beantragung eines Pflegegrades benötigte. Von Seiten der Betreuungsstelle und der von ihr kontaktierten Seniorenberatung war man eher skeptisch, da Herr L. nicht die Kriterien einer „betreuungsrelevanten Erkrankung“ erfüllen würde. Dies sah der beauftragte Gutachter glücklicherweise anders und Herrn L. wurde gesagt, dass das Gericht sich irgendwann bei ihm melden würde.

Und hier endet die Geschichte, denn Herr L. hat den Glauben daran verloren, dass sich an seinem Kampf um eine behindertengerechte Wohnung und einen Pflegegrad irgendetwas ändern wird. Für ihn sind die ablehnenden Bescheide, das ständige Warten und die damit verbundene Ungewissheit nicht mehr erträglich und er fällte die Entscheidung, in den Jemen zurückzukehren. Alle Versuche meinerseits, noch ein kleines bisschen Geduld zu haben, scheiterten.

Die Entscheidung von Herrn L. hat mich mit Bestürzung erfüllt, zumal er ein ausgesprochen freundliches und sympathisches Wesen hat und zwischen uns eine fast schon freundschaftliche Beziehung entstand. Vor meinem geistigen Auge sehe ich jetzt einen 77jährigen kranken Mann, der in ein Land zurückkehrt, in dem immer noch Bürgerkrieg und Korruption herrscht und in dem der hygienische und medizinische Standard katastrophal ist.Außerdem ist der Jemen ein streng muslimisches Land und es gibt dort gegenüber Menschen, die nicht arabischer Herkunft sind mit Sicherhei Vorbehalte.

Wie kann es sein, dass jemand, der seit Jahrzehnten in Deutschland gelebt und gearbeitet hat und bestens integriert ist, jetzt nur deswegen in so schwierige Verhältnisse zurückkehrt, weil er in einem Land mit hohen Standard in medizinischer und sozialer Versorgung keine Hilfe erhält? Was ist das für ein Hilfesystem, das auf Unterstützung angewiesene Menschen so ins Leere laufen lässt? Wieso müssen Hilfesuchende so viel Barrieren überwinden und wieso gibt es keine Beratungsstellen mehr, die über die erforderlichen Kontakte und Befugnisse verfügen, um schnell und unbürokratisch die entscheidenden Schritte einzuleiten?

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Sonntag, 18. September 2022, 21:22h

Positive Fehlerkultur, Beschwerdemanagement, Kundenfreundlichkeit - aber auch ein erster Hoffnungsschimmer im Reich der Euphemismen

behrens

Wenn man sich die Entwicklung der Begrifflichkeiten innerhalb der letzten Jahrzehnte ansieht, erhält man den Eindruck einer Gesellschaft, die die richtigen Antworten auf gesellschaftliche Probleme hat. Wer seinen Blick jedoch nicht auf Begrifflichkeiten beschränken kann, weil er sich entweder selbst in einer sozialen Problemlage befindet oder aber als Sozialarbeiter Probleme lösen muss, der kann die Augen nicht vor der Zunahme sozialer Probleme verschließen: Obdachlosigkeit, Verarmung, Langzeitarbeitslosigkeit, Drogensucht, Gewalt in der Familie und in Schulen, Erfordernis einer Betreuung und soziale Verelendung haben nachweislich zugenommen.

Wer sich für den Beruf des Sozialarbeiters oder Sozialpädagogen entscheidet, weiß, dass er täglich mit Missständen und Leid konfrontiert wird. Auch mir war dies Mitte der Achtziger bei Beginn meines Studiums bewusst. Was mir jedoch erst sehr spät bewusst wurde, ist der Umstand, dass ich mein Studium noch vor der Zeit des beginnenden Neoliberalismus absolvierte. Und das kommt einer Zeitenwende gleich, denn damals wurde Sozialarbeit noch nicht ausschließlich durch betriebswirtschaftliches Denken bestimmt. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Probleme noch als Probleme benannt wurden und es niemanden in den Sinn gekommen wäre, etwas Negatives positiv zu bezeichnen, Euphemismen waren daher verpönt.

Man könnte jetzt entgegnen, dass Begriffe wie positive Fehlerkultur, Beschwerdemanagement, und Kundenfreundlichkeit doch für an sich positive Entwicklungen stehen. Und genau das stellt einen Trugschluss dar. Die Intension des Beschwerdemanagements liegt nicht darin, fehlerhaftes Handeln zu reflektieren, um zu mehr Qualität zu gelangen, sondern die Intension ist eine rein betriebswirtschaftliche: Kritik schadet dem Unternehmen und verringert den Umsatz. Das gleiche gilt für die merkwürdige Wortschöpfung des Begriffs "Positive Fehlerkultur". Fehler sind nicht positiv, sondern schaden und müssen daher grundsätzlich Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn eine Einrichtung oder ein Betrieb gravierende Fehler macht, reicht es nicht, dies auf der Personalebene zu diskutieren, sondern Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Und was den Begriff der Kundenfreundlichkeit betrifft, so steckt der Fehler schon im Begriff des "Kunden", der die eigentlichen Machtverhältnisse innerhalb einer Beratungs- oder Betreuungssituation bewusst verschleiern möchte und ein völlig ebenbürtiges "Geschäftsverhältnis" suggeriert. Vor Jahren habe ich mich bereits in einem früheren Beitrag ausführlich dazu geäußert.

Wenn ich mir die Beiträge dieses im Jahr 2007 begonnenen Blogs ansehe, zieht sich die Thematik Qualität Sozialer Arbeit versus Gewinnmaximierung wie ein roter Faden durch die Beiträge. Bei Beginn des Blogs war ich noch rechtliche Betreuerin und daher mit dem befremdlichen Umstand konfrontiert, dass die komplexe Aufgabe der Betreuung überwiegend schwerkranker Menschen auch von Immobilienmaklern und Industriekauffrauen wahrgenommen wird. Mittlerweile arbeite ich schon einige Zeit nicht mehr als rechtliche Betreuerin und bei den meisten Kollegen handelt es sich um Sozialpädagogen oder Erzieher. Aber dennoch hat sich das Selbstverständnis bzw. die Ausrichtung der betreffenden Einrichtungen geändert. Auch hier wird mittlerweile das Klientel als "Nutzer*innen" bezeichnet und die Einrichtung als "Firma" oder gGmbH. Und auch hier wird von "positiver Fehlerkultur" gesprochen, obwohl selbst bei schwerwiegenden Fehlern keinerlei Konsequenzen erfolgen.

Die Problematik der Verwendung von Euphemismen geht weit über das der rein sprachlichen Ebene hinaus: es geht darum, dass man gesellschaftliche Probleme überhaupt erst dann lösen kann, wenn sie als solche erkannt und bezeichnet werden! Unsere Gesellschaft braucht keine nach betriebswirtschaftlichen Kriterien angelegte auf Imagepflege gerichtete Außendarstellung, sondern eine ehrliche und offene Benennung von Defiziten, um die Probleme des Klientels (nicht der Kunden!) besser zu verstehen und geeignete Lösungsstrategien zu entwickeln. Und dies bedingt zwingend die Mitbeteiligung der eigentlichen Betroffenen: Arbeitslose, Obdachlose, Heimbewohner, Patienten, Angehörige und Betreute.

In Bezug auf den Bereich der Rechtlichen Betreuungen gibt es jetzt einen kleinen Hoffnungsschimmer. Der Betreuungsgerichtstag e.V. plant das Projekt Hört mir zu - redet mit mir!, das Raum bieten soll für Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen. Somit wird endlich die Möglichkeit geschaffen, dass Betreute eine Stimme erhalten und sich aktiv für ihre Rechte einsetzen können. Mit anderen Worten: erstmalig wird die Chance eines offenen Dialogs eröffnet, in dem es nicht um eine möglich positive Außenwirkung geht, sondern um die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für die schon seit langem bestehende Kritik an der Praxis der Führung von Betreuungen.

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