Montag, 6. März 2017, 21:58h

Im Rechtsstreit mit kriminellen Betreuern – manchmal erfolgreich.

behrens

Vor einiger Zeit habe ich hier zwei sehr unschöne Vorfälle beschrieben, in denen es um Betrug ging. Bei dem ersten Fall handelt es sich um den ehemaligen Geschäftsführer eines Betreuungsvereins, der die vermögenswirksamen Beiträge seiner Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben an die betreffenden Institutionen abführte, sondern in die eigene Tasche steckte und außerdem auch die fälligen Löhne mit zum Teil monatelanger Verspätung zahlte. Bei dem zweiten Fall handelt es sich um einen Betreuer, der einem Handwerker den für die geleistete Arbeit angefallenen Lohn verweigerte und damit drohte, den Betreffenden, bei anderen Betreuern zu diffamieren, falls er nicht nachgeben würde.

Im ersten Fall gelang es dem geschädigten Mitarbeiter mit anwaltlicher Hilfe einen gerichtlichen Beschluss zur Kontopfändung zu erhalten. Die erste Pfändung ergab zwar nur einen Betrag von 8,00 €, aber mittlerweile konnten auch höhere Beträge gepfändet werden, so dass gute Chancen bestehen, den finanziellen Schaden irgendwann voll erstattet zu bekommen.

Im zweiten Fall kam es nach Ergehen eines gerichtlichen Mahnbescheides zum gerichtlichen Klageverfahren. Zwar hat der um seinen Lohn geprellte Handwerker nicht seine volle Forderung erhalten, aber es kam zumindest zu einem Vergleich mit der Auflage zur Zahlung der Hälfte des gezahlten Lohns. Wir erwartet lief das Klageverfahren sehr unschön ab, der betreffende Betreuer bestritt die Rechtmäßigkeit des Lohns ab und schreckte dabei auch nicht vor haarsträubenden Lügen zurück, allerdings kam er damit bei der zuständigen Richterin nicht durch.

Ich muss gestehen, dass ich im zweiten Fall nicht mit so einem positiven Ausgang gerechnet hätte. Der besagte Betreuer ist bekannt dafür, seinen Willen mit allen Mitteln durchzusetzen und dabei auch vor äußerst fragwürdigen, teilweise sogar kriminellen Methoden nicht zurückzuschrecken. Eine ehemalige Kollegin beschrieb den Betreuer einmal als jemanden, vor dem die Menschen Angst hätten und ein Kollege ergänzte, dass dies sogar auf einige Rechtspfleger zutrifft. Wenn jemand sogar in einem Gericht gefürchtet wird, stellt das kaum eine gute Voraussetzung für ein erfolgreiches Gerichtsverfahren dar.

Unter den geschilderten Umständen muss man über das Ergebnis froh sein. Aber dennoch sollte man dabei nicht außer Acht lassen, dass die Durchsetzung seiner Rechte erst im Rahmen eines Rechtsstreits möglich war. Der wiederum ist meist nur dann erfolgsversprechend, wenn anwaltliche Unterstützung vorhanden ist. Im ersten Fall stellte dies kein Problem dar, weil der geschädigte Mitarbeiter eine Rechtsschutzversicherung besaß, was jedoch im zweiten Fall nicht zutraf. Zwar kann sowohl ein Mahnbescheid als auch eine Klage grundsätzlich auch ohne Anwalt eingereicht werden, aber zum einen wissen das nur sehr wenige Menschen und zum anderen stellt dies für jemanden ohne Erfahrung in rechtlichen Dingen mit Sicherheit eine Überforderung dar, so dass sich dies auch kaum jemand zutraut. Dass es trotzdem zumindest zu einem Vergleich kam, lag hauptsächlich daran, dass der betreffende Handwerker von privater Seite juristische Unterstützung bei dem Verfahren erhielt. Dieses Glück haben die meisten Menschen jedoch nicht und ein derartiger Rechtsstreit würde somit im Normalfall für den Betreuer und nicht für den Geschädigten erfolgreich ausgehen.

Überträgt man diese Erkenntnis auf die Situation von rechtlich Betreuten, dann wird deutlich, dass das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Betreuer zwar ein Instrumentarium im Sinne der Rechte von Betreuten darstellt, de facto kann dieses Rechtmittel jedoch durch die ungleichen Voraussetzungen kaum das halten, was es verspricht. Dies trifft umso mehr zu, da eine Betreuung dem Grundsatz nach nur dann eingerichtet wird, wenn der Betreute selbst nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten eigenständig ausreichend zu regeln.

Bei dieser Thematik fällt mir wieder die Argumentation einer früheren Kollegin ein, die über meine offen geäußerte Kritik an der zweifelhaften Arbeitspraxis einiger Betreuer sehr erbost war und dabei gebetsmühlenartig immer wieder betonte „die Betreuten können sich ja schließlich beschweren“. Die beiden hier beschriebenen Fälle machen mehr als deutlich, wie realitätsfremd und blauäugig diese Einschätzung ist.

Trotzdem oder gerade deswegen weiß ich es umso mehr zu schätzen, wenn zumindest in diesen zwei Fällen der Kampf gegen kriminelle Betreuer doch einmal von Erfolg gekrönt ist!

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