Dienstag, 18. Dezember 2012, 19:40h

Steckt in häufig kritisierten Betreuern in Wahrheit ein heimlicher Robin Hood?

behrens

Immer, wenn es mir gelingt, mich längere Zeit nicht mit der Kritik an Betreuern und unserer Arbeit zu beschäftigen, dann passiert garantiert irgend etwas, das die alten Geschichten wieder aufleben lässt. Gestern gab es wieder so einen Rückschritt, denn das Gesprächsthema kam unter anderem wieder auf diejenigen Betreuer, deren Verhalten auf allen Ebenen Anstoß zu Kritik und Beschwerden erregt.

Und da habe ich dann eine denkwürdige Erklärung für die große Menge an Kritik an bestimmten Betreuern erhalten: „Es sind ja häufig gar nicht die Betreuten, die Kritik äußern, sondern die betroffenen Institutionen, wie Pflegedienste, PPM-Anbieter oder die Angehörigen, e.t.c. Die Betreuten selbst sind doch alle rundherum zufrieden.“ Dies wäre doch ein deutliches Zeichen, dass man die Kritik getrost übergehen kann.

Mit dieser merkwürdigen Sichtweise hat man dann im Handumdrehen eine geschickte Möglichkeit geschaffen, um für die an sich negative Tatsache der häufigen Kritik eine durch und durch positive Erklärung abzugeben. Denn gemäß dieser abenteuerlichen Erklärungslogik zeigt doch gerade die häufige Kritik, wie überaus engagiert der Kritisierte sich für seine Betreuten einsetzt. Wir haben es sozusagen mit einem Robin Hood zu tun, der mit Kritik strafverfolgt wird, weil er sich mit aller Konsequenz und natürlich völlig selbslos für die Witwen und Waisen dieser Welt einsetzt!

Man könnte so einen Unsinn fast glauben, wenn man nicht wüsste, dass sich viele der involvierten Dritten eben gerade deswegen über bestimmte Betreuer beschweren, weil sie aus allernächster Nähe mitbekommen, dass deren Betreute nicht gut betreut werden.

Aber auch davon abgesehen, gibt es auch weitere gute Gründe, die Kritik von Dritten nicht gleich ad acta zu legen, denn oftmals hängt das Wohl der Betreuten eben gerade davon ab, ob es gelingt, zwischen dem Betreuten und seiner Umwelt ein spannungsfreies und soziales Miteinander herzustellen. Wenn man die Probleme der Pflegedienste, der PPM-Betreuer, der Vermieter, der Heime oder der Angehörigen einfach ignoriert, wird sich dies unweigerlich auch auf das soziale Zusammenspiel mit dem Betreuten auswirken. Niemand engagiert sich gern, wenn er dafür einen Fußtritt erhält. Und dies kann sich dann sogar auch auf abstraktere Ebenen verschieben, indem beispielsweise manche Vermieter überhaupt keine Betreuten mehr als Mieter wollen, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass Betreuer sich einen Dreck um die Erfüllung der mit einem Mietverhältnis verbundenen Pflichten kümmern.

Es ist an sich schon schlimm genug, dass manche Betreuer in ihrer Umgangsform ein derart autoritäres Verhalten zeigen, das wahrscheinlich selbst bei der Bundeswehr zu einem Rausschmiss führen würde. Aber es grenzt an einer kaum zu übertreffenden Fehlwahrnehmung des eigenen Handelns, wenn man die von vielen Seiten hagelnde Kritik auch noch zur Auszeichnung hochstilisiert.

Nein, wir haben es hier nicht mit Robin Hood zu tun. Der genoss nämlich der Sage nach auf breiter Ebene – abgesehen von der Obrigkeit – Verehrung im Volk, weil er das meiste von dem was er erbeutete, an andere abgegeben hat. Und nur so ganz nebenbei erwähnt – von Robin Hood wird nirgends berichtet, dass er wohlhabend war, sondern im Gegenteil, er gehörte zu den Ärmsten der Armen!

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Kein Robin Hood - - -
Ein Betreuer und Robin Hood?
Nein, dieses Verhalten kann ich mir bei einem juristisch geprägten Betreuer nicht vorstellen.
Mutter Theresa könnte da schon etwas eher zutreffen, aber nur, wenn diese/r Betreuer aus einem Pflege- oder Sozialpädagogischen-Beruf kommt.

Es gibt da ja auch, nicht ganz ohne Grund, die etwas boshafte Frage: "Was machen 10.000 Rechtsanwälte auf dem Meeresgrund?"

Udo Vetter (ein Strafverteidiger, siehe Google) weiß darauf die Antwort . . .

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Kurz und Knapp: "So geht man nicht mit Menschen um!"
Ich glaube nicht, dass man per se Betreuer in juristische und nicht juristische einteilen kann, auch wenn es im Großen und Ganzen sicherlich bestimmte berufstypische Haltungen geben mag. Mein Beitrag bezieht sich eher auf die Spezies des kaufmännischen Betreuers, wobei ich dabei aber auch noch spezifizieren möchte, denn es gibt durchaus auch Sozialpädagogen, die ihr Handeln nur noch nach wirtschaftlichen Kriterien ausrichten.

Die Porsche fahrende Anwältin, die trotz staatlicher Kostenübernahme von einer Hartz-IV-Empfängerin einen Vorschuss verlangt, der makelnde Kaufmann, dem es in schon fast obsessiver Weise darum geht, überall Zeit einzusparen und der dabei mit Menschen umgeht wie mit Immobilien, aber auch die Sozialpädagogin, die irgendwann nur noch das Plansoll erfüllt, um möglichst viele Betreuungen führen zu können. Kurzum – es geht um den Homo oeconomicus

Und was ich speziell mit dem These des verkappten Robin Hood meinte, ist die Tatsache, dass sich diese Spezies Rechtfertigungen für ihr Handeln verschafft, indem sie sich der Illusion hingibt, die Ellbogenmentalität und das Big-Boss-Auftreten würde ja einem guten Zweck dienen und sei nicht zum Nachteil des Betreuten. Es mag ja durchaus sein, dass der ein- oder andere Betreute auf Ellbogenmentalität steht, aber dies trifft auf natürlich auf keinen Fall auf die Mehrheit zu.

Mir hat einmal ein Vermieter eine freie Wohnung für Betreute angeboten, dabei aber einschränkend gesagt, dass dies Angebot für einen bestimmten Betreuer nicht gelte. Als ich nachfragte, was ihn denn an dem Betreffenden stören würde, antwortet er: “So geht man nicht mit Menschen um!*” Und wer so wahrgenommen wird, ist ganz bestimmt kein Robin Hood.

*Das ist übrigens eine kurz und knapp gehaltene Beschreibung dieses Typus, die den Nagel auf den Kopf trifft.

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"Die bösen Angehörigen"
"Es ist an sich schon schlimm genug, dass manche Betreuer in ihrer Umgangsform ein derart autoritäres Verhalten zeigen, das wahrscheinlich selbst bei der Bundeswehr zu einem Rausschmiss führen würde. Aber es grenzt an einer kaum zu übertreffenden Fehlwahrnehmung des eigenen Handelns, wenn man die von vielen Seiten hagelnde Kritik auch noch zur Auszeichnung hochstilisiert."

Vorstehende Aussage kann ich nur unterstützen. Es gibt Betreuer die sich für das Non plus ultra aller Dinge halten. Die weder kritikfähig noch gesprächsbereit sind. Die Betreute dazu bringen Dinge zu sagen und zu tun, die diese unter normalen Umständen niemals gesagt oder getan hätten. Betreuer die die zu betreuende Person vom Rest der Welt abschirmen, den Kontakt zur Familie untersagen. Selbstverständlich immer unter der Prämisse alles würde nur zum Wohl der zu Betreuenden geschehen. Angehörige haben da keinerlei Chance. Ohne Ansehen der Person wird jeder sofort als "Feind" angesehen und dementsprechend behandelt. Es ist absolut unverständlich das viele Betreuer nicht in der Lage sind Familien in solchen Situationen zusammenzuhalten. Das genaue Gegenteil ist oft der Fall. Durch den Betreuer werden Familien zerstört. Werden Menschen, die eigentlich nur Unterstützung in Teilbereichen bräuchten, vom Leben abgeschnitten, oft sogar mit Medikamenten ruhig gestellt oder einfach für geschäftsunfähig erklärt. Nichts einfacher als das. Es genügt ja die Aussage des Betreuers das eine psyschosoziale Erkrankung vorliegen müsse und schon wird ein Psyschiatrisches Gutachten, das selbstverständlich vom Betreuenden zu zahlen ist, erstellt. Damit läßt sich dann jede weitere Betreuung rechtfertigen. Damit erreicht man das Vollmachten ausgestellt werden, das man tun und lassen kann was man will.

Richtig, viele Betreuer scheren sich einen Dreck darum ob das Eigentum ihrer Klientel verfällt, am Ende nichts mehr wert ist. Hauptsache die Konten stehen zur Verfügung oder es können unnötige Prozesse geführt werden. Bringt ja jede Menge Geld ein.

Der "böse Angehörige" ist der Feind. Den gilt es mundtot zu machen. Dem droht man mit Klagen,d.h. reicht diese auch ein. Man kann ihn ja auch verbal bedrohen oder verunglimpfen. Man kann ihm jeglichen Kontakt verweigern, ihm Straftaten unterstellen. Es gibt sher viele Möglichkeiten den "bösen Angehörigen" als Feind des zu Betreuenden und des Betreuers darzustellen.

Beschwerden....wozu? Sinnlos weil es bei vielen Betreuungsbehörden Gang und Gäbe ist sich vorbehaltlos vor den Betreuer zu stellen. Weil Angehörige auch da weder angehört noch ernst genommen werden. Der Betreuer ist sozusagen "Gott Vater" und Gesetz in einer Person.

Wozu also mit den sich beschwerenden Angehörigen Gespräche führen?

Die kommen erst wieder ins Spiel wenn das Vermögen aufgebraucht ist und überlegt wird wer denn nun die weitere Betreuung zahlen soll. Bis dahin hat er stillschweigend das zu dulden was der Betreuer tut und sagt.

Oftmals wird über den Kopf der Angehörigen eine Betreuung angeordnet obwohl eigentlich nur eine Unterstützung in Teilbereichen nötig gewesen wäre. Aber wozu die Angehörigen zu dieser Unterstützung heranziehen wenn noch nicht einmal mit ihnen darüber gesprochen wird. Irgendjemand regt die Betreuung an weil die betreffende Person etwas aus dem üblichen Rahmen fällt, das Amtsgericht verschickt sein obligatorisches Schreiben und wenn dann der zu Betreuende auch noch über Vermögen verfügt....tja dann gehts ganz schnell.

An allem Schuld sind selbstverständlich die bösen Angehörigen die nicht in der Lage sind zu akzeptieren was absolut inakzeptabel ist....... Die Betreuung eines Menschen der weder körperlich noch geistig krank ist sondern einfach nur wenig entscheidungsfreudig, wenig ordnungsliebend, wenig an Normen interessiert ist.

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Juristische Scheuklappen sind nicht immer gute Ratgeber in Bezug auf Menschlichkeit
Durch den Betreuer werden Familien zerstört.

Es hört sich nicht sehr gut an, was Sie da beschreiben. Es gibt sehr verschiedene Sichtweisen unter Betreuern, was die Einbeziehung der Angehörigen anbetrifft. So manche Betreuer setzen ihre Aufgabe mit der eines Anwalts gleich, der lediglich seinen Mandanten und sonst niemanden im Auge hat. Das kann schlimme Folgen haben, denn der Mensch ist ein soziales Wesen, das in einem sozialen Gefüge mit wechselseitigen Abhängigkeiten lebt. Und die ausschließliche Fixierung auf den Betreuten kann letztendlich dazu führen, dass wichtige soziale Beziehungen/Bindungen in die Brüche gehen oder zumindest stark belastet werden.

Ich selbst bin immer davon ausgegangen, dass man der komplexen Problematik einer Betreuung nur im Rahmen einer systemischen Sichtweise gerecht wird. Aber während dies noch zu Zeiten meines Studiums von kaum jemandem angezweifelt wurde, stehe ich mit meiner Ansicht mittlerweile ziemlich allein da. Es ist viel einfacher – und auch viel zeitsparender – sein Handeln strikt über Paragraphen zu definieren, als sich darüber Gedanken zu machen, was eigentlich für den Betreuten in seinem Umfeld am sinnvollsten ist.

Ich bin sehr froh, dass meine Betreuten zum größten Teil von meiner Mitarbeiterin übernommen wurden, die sich jetzt selbständig gemacht hat und die den Betreuten immer auch in seinem sozialen Bezugsystem sieht. Dass diese Sichtweise längst nicht von jedem vertreten wird, hat sich für mich gestern bestätigt. Es geht um einen Betreuten, der im Falle der Aufhebung der Betreuung mit Sicherheit seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, wodurch die Beibehaltung der Wohnung gefährdet sein kann. Für den in der Wohnung lebenden pflegebedürftigen Elternteil würde dies unter Umständen Heimeinweisung bedeuteten. Ich bin ein wenig irritiert, dass trotz dieses Hintergrunds eine Aufhebung erwogen wird. Juristisch ist dagegen allerdings nichts einzuwenden, denn man ist nicht verpflichtet, sich über die den Betreuten nicht betreffenden Folgen Gedanken zu machen.

Man kann juristisch auf der sicheren Seite stehen und trotzdem kann die Entscheidung menschlich eine Katastrophe darstellen.

Es ist wohl doch gut, dass ich mit dieser Arbeit aufhöre. Und mich am besten erstmal nicht mit dieser Materie beschäftige.

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Durch den Betreuer werden Familien zerstört.
Richtig, es hört sich nicht gut an was ich zum Thema zu sagen habe.

Es sind Erfahrungen die ich meinem ärgsten Feind nicht gönnen würde.

Was ich persönlich nicht nachvollziehen kann ist, das der betreute Mensch ab Beginn der Betreuung zum Fall wird. Nicht das was er war oder ist, was er sich mal wünschte und vorgestellt hat, ist noch von Wichtigkeit.
Die Bindung zu Kindern und Verwandten wird per "Gesetzesspruch" eines Betreuers gekappt.

Gibt ein zu Betreuender mit Beginn der Betreuung sein Menschssein, sein Mutterdasein, seine verwandtschaftlichen Verhältnisse auf?

Zählt das was eine Familie gemeinsam hatte ab diesem Zeitpunkt nichts mehr?

Ist es unwichtig was der Betreuer mit seinen "Machtbefugnissen" innerhalb einer Familie anrichten kann?

Wieso wird grundsätzlich dem Angehörigen Geldgier unterstellt?

Wieso ist es...in unserem Fall.... nicht vorstellbar das ein Sohn unter der von der Betreuerin verhängten Kontaktsperre leidet?

Es gibt nur noch Mutter und Sohn.......kann solch ein Vorgehen menschlich sein oder mit Paragraphen gerechtfertigt werden?

Ich denke nicht.

Zum Wohl eines Betreuten Menschen zählt solch eine Betreuung wie wir sie erleben mit absoluter Sicherheit nicht.

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Liebe kwazulu,

auch wenn man natürlich für die Beurteilung Ihrer Situation beide Seiten angehört haben muss, ist das, was Sie schreiben für mich leider ein weiteres Argument dafür, keinen meiner Angehörigen betreuen zu lassen. Die beschriebene Vorgehensweise mag vielleicht nur auf eine Minderheit von Betreuten zutreffen – es ist kein Trost, wenn man zu eben dieser Minderheit gehört.

Haben Sie schon einmal den Versuch einer Beschwerde beim Amtsgericht gemacht? Als Tipp würde ich empfehlen, wenn auch der Betreute selbst ein paar Zeilen formuliert.

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Hallo behrens
selbstverständlich kann man eine Situation erst einigermaßen gerecht oder gut oder wie auch immer beurteilen wenn beide Seiten zu Wort kommen.

In einem Forum ist dies schwierig. Genau das macht mir schon seit Jahren zu schaffen. Ich oder wir haben mehrfach versucht uns Rat oder einen Tipp in einem Forum zu holen. Oder einfach den Austausch mit anderen, denen es evtl. ähnlich ergangen ist.

Möglich war das nicht da ja der Angehörige in den allermeisten Fällen, ich würde mal auf 99 % tippen, einfach der "Böse" sein muß, der dem Betreuer, der ja NUR GUTES im Sinn hat, an den Kragen will.

Ich/wir hatten angeboten unsere Beweise.....und wir haben jede Menge.....per PN an die Zweifler zu schicken, wir haben und hatten nichts zu verheimlichen. Kein Interesse war der Kommentar dazu.

In gleicher Weise geht seit 7 Jahren die Betreuungsbehörde mit uns um. Wir können der Betreuerin vieles, sehr vieles nachweisn. Interessiert hat es bis dato bei der Behörde noch niemanden.

Ganz ehrlich mich wundert das mittlerweile nicht mehr. Bei der Betreuerin in unserem Fall handelt es sich um eine adlige Rechtsanwältin, die medienwirksam entführte Kleinkinder befreit. Die mit Paragraphen jongliert wie andere vielleicht mit Bällen. Die sofort wenn eine Beschwerde über sie kommt, den, der sich beschwert mit Strafanzeigen überzieht.
Ist doch ne feine Sache wenn Gesetz und Betreuung so nahtlos ineinander übergehen können.

Nein, ich sehe keine Chance mehr für uns. Vor allem weil, wie gesagt, von der Betreuerin alles was an Kontaktversuchen unternommen wird, rigoros unterbunden wird. Und das zu beweisen dürfte schwierig sein. Sie ist einfach zu clever, weiß wie sie vorgehen muß um selbst nicht in den Focus zu geraten. Weiß die Paragraphen wie Kaugummi zu dehnen und hat eine absolut skurile Auslegungsform bezüglich Betreuung. Steht aber makelos da weil wir nicht mit der Betreuten reden können und die Betreuerin nicht mit uns redet.

Wir geben auf.

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Alternativlos
Hallo kwazulu

Aufgeben ist keine Alternative.

Wenn der "Betroffene" Mensch finanziell abgeschöpft ist, gibt die "Geschäftsanwältin" auf.

Ich differenziere da inzwischen.

"Rechtsanwälte" sind sehr seltene Exemplare.

"Betreuer/innen" ebenso.

Die "akademisch" geschulten Abgreifer sind die Regel.

In der BRD erfolgt eben die "Menschenentsorgung"
auf die subtile juristische Tour.

Die "Moderne" nach der "Aufklärung" kennt keine "Pietät"

Kranke und Alte werden hierzulande zum Futter für Papiertiger.

phw

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Wenn der "Betroffene" Mensch finanziell abgeschöpft ist, gibt die "Geschäftsanwältin" auf.
Hallo phw

Davon gehe ich auch aus. Ist nichts mehr zu holen, kann sie keine unnötigen Prozesse mehr führen, dann wird sie sich ganz schnell vom Acker machen. Wir wissen das sie nur vermögende Menschen betreut, keine, die von einer kleinen Rente oder gar Sozialhilfe leben müssen,

Der nächste, gut betuchte Klient wartet ja ganz sicher schon auf ihre "Hilfe". Die Betreuungsbehörde ist lt. eigener Aussage ja froh und dankbar eine RA als Betreuerin einsetzen zu können, da sich...Achtung !!!!!...Zitat Betreuungsbehörde: "Der normale ehrenamtliche Betreuer oftmals mit Rechtsfragen und Erbansprüchen überhaupt nicht auskennt und damit der Betreuungsbehörde zusätzlich Arbeit verursacht." Zitat Ende.

Wenn alles aufgebraucht ist wird der Sohn zur Kasse gebeten werden. Wenn der auch nicht mehr kann, dann eben das Sozialamt. Was schert es die RA/Betreuerin, die hat sich reichlich bedient.

Es ist jetzt ein sieben jahrelanger Kampf gegen Windmühlen. Irgendwann geht einem die Kraft aus und irgendwann eben auch das finanzielle Polster um weiterzumachen.

Wüßte ich nicht das es auch seriöse, wirklich absolut einwandfrei arbeitende Betreuer gibt, wäre ich schon total verzweifelt.

Viele Schreiben an die Behörden, sogar an unsere Justizministerin haben nicht geholfen also.....Fazit: Es ist sinnlos!!!! Auch künftig werden Alte und Kranke durch solche Betreuer ausgebeutet werden und Familien am Ende zerstört sein.

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Nein, es ist nicht sinnlos . . .
Guten Morgen kwazulu!

Ihr "Fazit: Es ist sinnlos!" ist zwar verständlich, aber ich möchte dieses soo nicht mit tragen.
"Steter Tropfen höhlt den Stein." ist ein altes Sprichwort und die liebe Wikipedia.de stützt dieses auch noch ein wenig.
Schauen Sie einmal hier nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Querulant
Dort steht ein bemerkenswerter Satz, der uns Mut machen sollte, auch immer einmal wieder "gegen den Strom zu schwimmen":
Auf der anderen Seite tragen Querulanten durchaus zur Verbesserung des Rechtssystemes bei. Es wird zum Beispiel geschätzt, dass 80 % der höchstrichterlichen Entscheidungen auf Querulanten zurückgehen.[7]

Daß man beim Kampf gegen die Windmühlen der Behörden auch ab und zu eine Verschnaufpause braucht, ist verständlich.
Bedauerlicher ist dabei allerdings die Tatsache, daß zur Durchsetzung des Rechtes Geld nötig ist, das auch mir fehlt.
Daher gilt es zunächst einmal, Rechtsanwälte in Deutschland aufzuspüren, die zeitweilig auch auf der Basis "pro bono publico" zu arbeiten bereit sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pro_bono

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"Steter Tropfen höhlt den Stein."
Danke für die Aufmunterung lieber Rentner Anton.

Es tut gut sich endlich mal vernünftig austauschen zu können ohne die ansonsten sofort parate "Angehörigenschelte" hören zu müssen.

Danke für die links. Ich mußte tatsächlich schmunzeln als ich die Beschreibung des "Querunlanten" las. Ob wiki die Betreuerin/RA in unserem Fall kennt ???

Das interessante ist ja das nicht die Betreute sondern die Betreuerin stets und ständig querschießt. Mal dies, mal das erwartet, mal dies, mal das ablehnt...je nach Gusto. Drei Schritte vor, zwei zurück, bei Bedarf auch gerne mal einen Ausfallschritt nach links oder rechts.

Diese "Dame" war in nunmehr sieben Jahren einfach nicht greifbar. Das ist es was zermürbt und mutlos macht. Tja und das Geld ist uns inzwischen auch ausgegangen.

Das mit dem pro bono Anwalt wäre eine feine Sache. Wenn es solch einen Anwalt in unserer Nähe gibt, werden wir ganz sicher nochmal alles mit ihm durchsprechen. Ich mache mich also auf die Suche.

Eine Frage habe ich noch. Gibt es eine, der Betreuungsbehörde übergeordnete Stelle, die wir evtl. noch ansprechen könnten. Das zuständige Amtsgericht hat uns abgewiesen. Die Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer wurde ebenso zurückgewiesen.

Immer mit dem Hinweis das diese Sache nicht im öffentlichen Interesse liegen würde uns aber der Weg der Privatklage gegen die Betreuerin/RA offensteht.

Danke
kwazulu

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Es gibt zumindest bei uns in Hamburg eine übergeordnete Stelle, nämlich das Fachamt Hilfen nach dem Betreuungsgesetz. In den anderen Bundesländern müsste es normalerweise auch eine entsprechende Stelle geben.

Ich habe von unserem Fachamt einen positiven Eindruck. Als im Juni 2009 die 2. Hamburger Fachtagung stattfand, wurden ausdrücklich auch Kritiker eingeladen und als einige der Kritiker es vorzogen, demonstrativ mit Transparenten vor dem Eingang zu bleiben, versuchte der damalige Fachamtsleiter, sie zur Teilnahme zu überzeugen, weil er es durchaus wichtig fand, dass sich auch mit kritischen Stimmen auseinandergesetzt wird. Außerdem gab es auch ein sehr gelungenes Theaterstück, das das Betreuungswesen alles andere als beschönigend darstellte. Ich unterhielt mich auf der Fachtagung länger mit dem Leiter, der mir sagte, dass es auf jeden Fall auch berechtigte Kritik gibt und er eine Beschwerdestelle für dringend erforderlich hält.

Die jetzige Leitung kenne ich nicht, aber ich würde mal im Fachamt anrufen (040/42863-5452) und mich erkundigen, wie man an die entsprechenden Stellen der anderen Bundesländer kommt.

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Danke !!!
super, ich bedanke mich für so viel Unterstützung und Tipps. Die links haben uns weitergeholfen, die Tel.Nr. nutze ich heute sofort.

Ich/wir haben jetzt doch wieder ein wenig Mut geschöpft.

Das die Hilfe von Betreuern, ob ehrenamtlich oder von Berufs wegen kommt, stärkt mich in meiner Mienung das der weitaus größere Anteil der Betreuer seine Arbeit gut,richtig und zum Wohl der Betreuten verrichtet. Wir wohl einfach nur das Pech haben an ein total "schwarzes Schaf" geraten zu sein.

Gruß
kwazulu

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Die eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus
Wir hatten ja wirklich ein wenig Hoffnung geschöpft doch gegen die Betreuerin/Rechtsanwältin vorgehen zu können. Anrufe bei der Betreuungsbehörde gemacht, alles schriftlich nochmals niedergelegt, Beweise dazugefügt usw. usw. Alles schön und gut, nur.......kein Anwalt möchte gegen diese Betreuerin die Klage für uns führen. Die Dame ist nunmal Rechtsanwältin und gegen die eigene "Kaste" will offensichtlich keiner vorgehen.
Wie es aussieht bleiben wir wohl auf unserem immens hohen finanziellen Schaden, den sie verursacht hat, sitzen.

Vier Stunden am Telefon, zig-Kanzleien angerufen. Niemand möchte das übernehmen. Da frag ich mich doch haben wir einen Rechtsstaat oder haben wir einen Staat in dem Anwälte wie diese Frau sich als Betreuer anbieten um abzusahnen und sie hat jede Menge abgesahnt. Dürfte reichen um sich ein paar schicke Urlaube, einschl. Umbau ihres Hauses und ein tolles Auto zu leisten, wenn ich die Beträge sehe die auf den Konten verschwunden sind.

Keine Ahnung was wir jetzt noch tun sollen. Niemand fühlt sich zuständig, jedenfalls nicht in dem Umkreis, der für uns erreichbar ist und in dem sie ja auch tätig ist.

Wenn die Betreuung von solchen Personen übernommen wird, dann sieht es wohl absolut dunkel aus für den Betreuten selbst und auch für die Angehörigen.

Bei Anfragen an die Anwaltskammer uns einen Anwalt der uns vertritt, zu nennen, wurden wir abgewiegelt. Beim Amtsgericht/Betreuungsstelle ebenso, auch die Stadtverwaltung fühlt sich nicht in der Lage uns weiterzuhelfen.

Was bleibt da noch ? Vielleicht hat jemand noch einen Rat für uns.

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@kwazulu,
haben Sie es schon bei Herrn Professor Dr. Thieler versucht? In der Sendung „Menschen bei Maischberger“ in der es um Betreuung ging, war Dr. Thieler auch anwesend. Sowohl bei Maischberger als auch in einigen anderen Sendungen vertrat Dr. Thieler sehr klar die Rechte der Angehörigen/Betreuten. Schauen Sie doch mal unter:

http://www.rechtsanwalt-thieler.de/

Außerdem gibt es ja noch den Betreuungsgeschädigtenverein:

http://bgv-hildesheim.info

Wenn Sie auch dort nicht weiterkommen, was ich mir aber nur schwer vorstellen kann, dann geben Sie nochmals Rückmeldung.

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Danke
Liebe behrens,

ich muß nochmals ein dickes Danke sagen. Wir werden un umgehend mit Herrn Thieler in Verbindung setzen und auch den Betreuungsverein anschreiben.

Ich finde es überwältigend das ich hier solche wirklich wertvollen Infos bekomme. Das versöhnt mich dann doch mit so einigem. Die Art und Weise wie man mit uns als Angehörige viele Jahre umgegangen ist war erniedrigend und mehr als deprimierend.

Selbstverständlich halte ich Sie auf dem laufenden.
Eine Info habe ich noch. Gestern bekamen wir ein Schreiben der RA in dem Sie uns aufforderte sich ihr und der Betreuten weder schriftlich noch persönlich zu nähern. Bei Zuwiderhandlung wurde uns eine Strafe angedroht.

Wir wissen das es viele, sehr viele Betreuer gibt die ihrer sicher nicht einfachen Arbeit ganz anders nachgehen. Die in der Lage sind menschlich zu denken und zu handeln im Interesse der zu Betreuenden aber auch im Interesse der Familien an
sich.

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Es gibt eine unabhängige Beschwerdestelle!
Liebe @kwazulu,

heute habe ich ein Infoblatt entdeckt, das von einer unabhängigen Beschwerdestelle erstellt wurde:

Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Hamburg e.V.
Südring 36
22303 Hamburg
Tel. 040/270790643
U.B.Hamburg@web.de

Die Beschwerdestelle bietet Hilfe an bei der Wahrnehmung der Rechte gegenüber Behörden, psychiatrischen Kliniken oder Praxen, gesetzlichen Betreuern, Beratungsstellen und außerklinischen Einrichtungen und Diensten.

In Ihrem Fall ist die Problemlage natürlich etwas anders, da Sie Angehörige und nicht selbst betroffen sind. Ich kenne ja die spezielle Problematik von Ihnen und Ihrem Angehörigen nicht, aber eventuell ist die Interessenlage gar nicht so klar zu trennen, so dass sich durch das Abblocken Ihrer Beschwerde auch Nachteile für Ihren Angehörigen ergeben. Es wäre meines Erachtens einen Anruf wert, um abzuklären, ob die Beschwerdestelle Ihnen weiterhelfen könnte.

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Das Urteil ist gefällt
Liebe behrens,

wir haben das Urteil des OLG Koblenz erhalten. Die Betreuerin hat es tatsächlich geschafft eine sieben Jahre zurückliegende angebliche Geschäftsunfähigkeit attestieren zu lassen. Damit war der Prozess für uns verloren. Dagegen kommen wir einfach nicht mehr an. Wir haben uns daraufhin erlaubt uns über den begutachtenden Arzt sowie die Betreuerin beim OLG zu beschweren. Das Ergebnis war, wir hatten die Polizei im Haus da angeblich Gefahr im Verzuge wäre. Mich möchte man demnächst begutachten ob ich nicht selbst unter Betreuung gestellt werden müßte. Da ich mich so penetrant über das Vorgehen der Betreuerin beschweren würde, könnte bei mir ebenfalls eine schwere Psychose vorliegen.

So viel zur Macht von Betreuerun, die um des eigenen Vorteils willen über Leichen gehen.

Wir werden nicht aufgeben, ich lasse mich gerne begutachten, ich gehe auch gerne mit all diesen Dingen an die Öffentlichkeit.

Ich/wir werden alles erdenkliche tun um dieser Betreuerin das Handwerk zu legen und sei es das es für mich heißt selbst begutachtet zu werden

Den Anruf bei der Beschwerdestelle werde ich machen. Danke für den Tipp.

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Liebe @kwazulu
Worum geht es denn bei der Sache, die sieben Jahre zurückliegt? Um schriftliche Verfügungen oder um Aufenthalt? Kann sich Ihr/e Angehörige/r noch in irgendeiner Form selbst äußern oder liegt Demenz oder eine Psychose vor? Gibt es andere Angehörige, die auch betroffen sind? Haben Sie schon Kontakt zu Professor Dr. Thieler aufgenommen?

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Liebe behrens
vor sieben Jahre verstarb mein Schwiegervater. Mein Mann und seine Mutter sind die Erben. Ca. 5 Monate nach dem Tod meines Schwiegervaters wurde der Hof, ein Winzerbetrieb, auf Wunsch meiner Schwiegermutter auf meinen Mann umgeschrieben. Sie selbst bekam lebenslanges Wohnrecht im dazugehörigen Wohnhaus. Alle Kosten für Betrieb und Haus laufen seitdem auf meinen Mann. Meine Schwiegermutter bekommt eine staatliche Rente, hat selbst ein nicht gerade kleines Vermögen und mußte ab der Übergabe auch keinerlei Kosten mehr tragen.

Das Haus sollte umgebaut und renoviert werden, ebenso wollten wir abgschlossenen Wohnraum für uns anbauen. Alles mit ihrem Einverständnis. Als die Baumaßnahmen beginnen sollten hat sie plötzlich jede Zustimmung dazu verweigert wollte uns bzw. die Baufirma nicht mehr ins Haus lassen. Hat mit Selbstmord gedroht wenn sich jemand auf das Grundstück begeben würde.

Um es nicht allzulange zu machen. Sie wurde damals vom herbeigerufenen Notarzt in eine Nervenklinik eingewiesen. War ca. 6 Monate dort und ist danach in ein Seniorenheim gezogen.

Während des Aufenthaltes ind er Klinik wurde ihr auf Anregung des behandelnden Arztes eine Berufsbetreuerin zur Seite gestellt. Diese Betreuerin hat unmittelbar nachdem sie bestellt wurde eine Klage gegen meinen Mann eingereicht.

Begründung "grober Undank". Damit ist sie in erster Instanz gescheitert. Die Revision vorm OLG mußte ja auch begründet werden und so hat die Betreuerin ein Gutachten über meine Schwiegermutter erstellen lassen in dem attestiert wird das sie zum Zeitpunkt des Übergabevertrages, also genau an dem Tag der Unterzeichnung, absolut geschäftsunfähig gewesen wäre. Sie weder verstanden noch erfasst hätte um was es bei diesem Vertrag geht.

Dieses Gutachten hat letztendlich ausgereicht um die Berufungsklage zu gewinnen.

Meine Schwiegermutter war und ist nicht dement. Sie leidet angeblich unter einer Motz- und Jammerdepression...steht so wortwörtlich im Gutachten. Sie wäre zwar eine sehr dominate Frau aber eben genau an diesem Tag nicht Herr ihrer Sinne gewesen. Kontakt zu ihr wurde uns von der Betreuerin verboten. Die Tel.-Nr. die wir hatten wurde inzwischen ebenfalls auf Veranlassung der Betreuerin verändert.

Es gibt noch eine Halbschwester, die aber vom Erbe ausgeschlossen ist da es sich nicht um den leiblichen Vater gehandelt hat.

Nein mit Professor Thieler haben wir noch nicht gesprochen. Die letzten Tage waren mehr als nervenaufreibend für uns. Ich selbst bin im Moment total am Boden. Wie mein Mann seinen Arbeitstag bewältigt ist mir ein Rätsel. Täglich stürzen neue Hiobsbotschaften auf uns ein.

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Liebe @kwazulu,
Es hört sich sehr kompliziert an und trotz der detaillierten Schilderung ist es schwierig, die Situation zu beurteilen. Ich werde also einfach mal so neutral wie möglich die vorhandenen Angaben ordnen.

Die getroffenen Regelungen bezüglich der Hofüberschreibung wurden so getroffen, wie es auch bei vielen anderen Familien der Fall ist: man überschreibt schon zu Lebzeiten seinen Besitz und sichert sich darin gegebenenfalls den Wohnraum. Auch der später geplante Umbau kann durchaus sinnvoll sein, wenn dadurch Gegebenheiten verbessert werden und kein Nachteil für die Schwiegermutter entsteht.

Die Tatsache, dass Ihre Schwiegermutter sechs Monate in der Klinik verblieb, macht deutlich, dass es sich nicht nur um eine sehr kurzfristige Erkrankung handelte, was allerdings noch nicht zwingend mit Geschäftsunfähigkeit oder Demenz verbunden sein muss.

Im Gutachten wird einerseits eine zum jetzigen Zeitpunkt vorliegende „Motz- und Jammerdepression“ (den Ausdruck kannte ich gar nicht, steht das wirklich im Gutachten?) attestiert, andererseits für einen um sieben Jahre zurückliegenden Zeitpunkt eine Geschäftsunfähigkeit.

Mir stellten sich beim Lesen Ihrer Schilderung sofort mehrere Fragen:

Was war der Grund für den plötzlichen Sinneswandel Ihrer Schwiegermutter? Weswegen lehnt sie den Umbau ab?

Die Betreuerin hat sicher zu Beginn der Betreuung ein Gespräch mit Ihnen, Ihrem Mann und der Schwiegermutter geführt (eventuell auch ohne die Schwiegermutter) um sich Einblick in die konfliktreiche familiäre Situation zu verschaffen. Gab es einen Vorschlag zur Lösung des Konflikts?

Da ich keine Juristin, sondern Sozialpädagogin bin, bin ich ein Freund der „Runden Tische“. Für den wäre es meiner Ansicht nach vielleicht auch jetzt noch nicht zu spät, denn auch wenn Ihre Schwiegermutter – aus welchen Gründen auch immer – Ihnen grollt, so gehe ich doch davon aus, dass sie wie die meisten Hof- bzw. Firmenbesitzer den Wunsch hat, der Hof möge fachgerecht weitergeführt werden.

Wie ich schon eingangs sagte, ist es nicht leicht, aus der Ferne etwas zu beurteilen, da es ja immer mehrere Seiten gibt, die man anhören muss. Und auch ich habe bei der Führung der Betreuungen schon erlebt, dass Angehörige sich völlig gegen mich stellten, wie ich hier hier beschrieben habe.

Ihre Schilderung bestärkt mich einmal mehr darin, dass wir unabhängige Beschwerdestellen brauchen, die sich neutral mit Problemen in der Betreuungsarbeit befassen.

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Ich fange mal bei Ihrem letzten Absatz an zu antworten. Ja auch ich wäre froh wenn es unabhängige Beschwerdestellen gäbe. Die sowohl für die zu Betreuenden als auch für die Angehörigen ein offenes Ohr haben. Die Problematik einer Betreeung kann für beide Seiten sehr belastend werden wenn es derart ausartet wie in unserem Falle.

Wir haben uns anfangs absolut nicht gegen die Betreuerin gestellt. Im Gegenteil, mein Mann war damals der Auffassug das es sogar besser wäre wenn eine außenstehende Person neutral mit den Dingen umgeht.Als Angehöriger ist man oftmals zu emotional, zu sehr befangen um neutral zu reagieren.

Die Betreuerin hat uns vor sieben Jahre eine Kopie ihrer Bestellungsurkunde zugesandt. Weder wollte sie mit meinem Mann ein Gespräch führen noch sich über meine Schwiegermutter in irgendeiner Form bei ihm informieren. Es gibt bis heute kein persönliches Gespräche zzwischen ihr und uns. Mit der Bestellungsurkunde kam die Klageschrift, da sie ja gleichzeitig ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin meiner Schwiegermutetr aufgenommen hat. Schon da wurde ihm verboten sich persönlich bei seienr Mutter zu melden, nur über sie, die RA/Betreuerin dürfte er sich mit seiner Mutter austauschen. Ein persönliches Gespräch mit ihr lehnte und lehnt sie ebenfalls ab. Auch heute noch nicht. Mein Mann hat insgesamt zweimal versucht schriftlichen Kontakt zu ihr aufzunehmen. In beiden Fällen drohte sie ihm mit Strafanzeige wegen Belästigung. Gleichzeitig kamen Schreiben von ihr, in denen sie meinen Mann beschuldigte Edelsteine aus dem Safe gestohlen zu haben, ein Auto entwendet zu haben. Angeblich hätte er seine Mutter unter Androhung von Schlägen dazu bewegt ihm den Hof zu überschreiben.

Der Lösungsvorschlag der Betreuerin war das mein Mann umgehend den übertragenen Hof an seine Mutter zurückzugeben hätte, einschließlich des Bargeldes das er geerbt hat, da lt. ihrer Aussage ihm lediglich ein viertel des Erbes zustehen würde.

Selbstverständlich ist das nicht richtig wie auch im Urteil des OLG zu lesen ist. Meinem Mann steht die Hälfte des gesamten Erbes zu, das haben wir schriftlich.

Der Grund für den Sinneswandel meiner Schwiegermutter bin ich. Ich bin in zweiter Ehe mit meinem Mann verheiratet, habe drei Kinder, die allerdings auf eigenen Füßen stehen und ich bin einige Jahre älter als mein Mann.
Ausserdem ist sie wohl das erste Mal in ihrem Leben auf Gegenwind gestoßen, da ich mir ihre extrem dominante Art von Anfang an nicht unbedingt gefallen ließ. Ich habe nicht so ganz in ihr Konzept gepaßt. Eine aufmüpfige, selbstbewußte Schwiegertochter ist halt etwas unbequem. Wobei ich mich nie in geschäftliche Dinge eingemischt oder meinen Mann dahingehend beeinflußt hätte. Ich ließ und lasse mir lediglich nicht gerne vorschreiben wie ich mein Privatleben zu leben habe.

Trotzdem war ich bereit mich gemeinsam mit meinem Mann um sie zu kümmern. Deshalb der Anbau am bestehenden Haus. Ach ja, wir haben Gütertrennung, ich habe weder Anrecht auf Grundstücke, Häuser oder Geldbeträge. Bin nicht im Grundbuch eingetragen und möchte das auch nicht. Ich kann von meiner Rente sehr gut alleine leben, brauche also das Geld meiner Schwiegermutter ganz sicher nicht.

Allerdings habe ich damals darauf bestanden nicht in das bestehende Haus einzuziehen sondern eben eine Wohnung anzubauen. Finanziert hätte das alles mein Mann alleine, An- und Umbau ebenso die notwendige Renovierung des Betriebes an sich.

Was den Aufenthalt in der Klinik betrifft muß ich mich revidieren, ich habe mir die Unterlagen nochmals angesehen um nichts falsches zu schildern. Es waren keine 6 Monate sondern nur 3,5 Monate. Sie hat sich vom 19. Mai 2006 bis 05.Sept.2013 dort aufgehalten. Sie hätte früher entlassen werden können da eine Suizidgefährdung ausgeschlossen wurde.
Da sie ja glaubte das ich dort während des Umbaues mit meinem Mann wohnen würde, wollte sie nicht in ihr Haus zurück. Auf Betreiben der RA/Betreuerin blieb sie deshalb bis 5.9.2013 in der Klinik um danach in eine Seniorenheim einzuziehen wo sie heute noch lebt.

Ja im Gutachten wird ihr wortwörtlich eine Motz- und Jammerdepression attestiert. Ich habe mich inzwischen etwas informiert. Jammerdepressionen gibt es tatsächlich. Allerdings äußern die sich ganz anders als ich das bei meiner Schwiegermutter kenne.

Meine Schwiegermutter war und ist nicht dement, ebenso wenig Geschäftsunfähig. Ganz im Gegenteil. Wenn jemand aus der Klink heraus Geschäfte tätigen kann. Schecks ausstellt, steuerliche unterlagen bearbeiten kann, Konten verwalten usw. usw. denke ich nicht das eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt.

Es gibt genug Zeugen die bestätigen das sie stets in der Lage war alle Geschäfte eigenständig durchzuführen.Wir haben schriftliche Aussagen aus den Jahren 2005/2006) von Bankangestellten, vom Notar, vom Steuerberater in denen alle bestätigen das sie absolut in der Lage war den Betrieb zu führen und alle Geschäfte selbstständig abzuwickeln.

Auf jeden Fall wird sie seit 7 Jahren von der RA/Betreuerin regelrecht abgeschirmt. Jeder Versuch mit ihr zu reden um eine vernünftige Lösung für alle zu finden wurde sofort unterbunden.

Die Rückabwicklung auf die Erengemeinschaft steht nunmehr bevor. Diese muß soweit wir wissen notariell geregelt werden. Der Notar der damals den Übergabvertrag machte wird auch derjenige sein der die Rückabwicklung übernehmen wird.

Dieser Notar hat sich vor ca. 2 Stunden bei mir gemeldet und mir mitgeteilt das er die Urkunde nur dann ausfertigen wird wenn er schriftlich bestätigt bekommt das meine Schwiegermutter bei dieser Unterschrift geschäftsfähig ist. Er wolle nicht noch einmal in den Verdacht kommen geschäftsunfähige Menschen zu Unterschriften zu verleiten. Genau dies wurde ihm nämlich von der Betreuerin unterstellt. Auch das stand in einem ihrer vielen Anschreiben. Der Notar wäre unfähig bzw. wäre ebenfalls von meinem Mann zu diesem Übergabevertrag genötigt und gezwungen worden.

Ich könnte jetzt noch seitenlang weiterschreiben, bin aber gerade wirklich mal wieder nervlich am Ende.

Ich beantworte gerne weitere Fragen oder schicke bei Bedarf auch gerne Kopien damit Sie sich von der Richtigkeit meiner Worte selbst überzeugen können.

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Formal ist es so, dass jeder Betreuer seine Entscheidungen am Willen des Betreuten orientieren muss. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Betreuter einen Kontakt nicht wünscht und somit der Betreuer gegebenenfalls auch ein Kontaktverbot erteilen kann, bzw. sogar sollte, wenn der Betreute sich allein nicht durchsetzen kann. Ich selbst habe während meiner Betreuertätigkeit erst einmal ein Kontaktverbot verhängt, weil eine sehr dubiose Frau eine meiner Betreuten regelrecht belagert hat und mir zudem bekannt war, dass diese Frau auch schon anderen älteren Menschen ihre Umsorgung aufgedrängt hat und dabei die Arbeit des Pflegedienstes zum Nachteil des Betroffenen erheblich behinderte. Bevor ich diesen Entschluss geführt habe, habe ich allerdings mehrere Gespräche geführt.

Betreuung stellt für mich nicht das Gleiche wie anwaltliche Vertretung dar – diese Ansicht teilt aber letztendlich nicht jeder. Bei einer anwaltlichen Vertretung wird ein Mandat für ein ganz klar eingegrenztes Problem erteilt und dabei ist es völlig egal, in welchem sozialen Kontext dieses Problem steht und ob die vom Mandanten angestrebte Regelung tatsächlich auch die beste für ihn ist. Die andere Partei ist immer nur Antragsgegner und somit gibt es in den meinsten Fällen keine Rücksicht auf Verluste. Ich bezweifle, dass die jetzige Situation, in der eine Mutter keinen Kontakt mehr zu ihrem eigenen Sohn hat, wirklich das Ideal einer Lösung darstellt – zumindest kenne ich keine Mutter, die diese Situation als wünschenswert empfindet.

Aus meiner Sicht ist es äußerst bedauerlich, dass jede Chance auf einen Kompromiss verschenkt wurde, indem man gar nicht miteinander gesprochen hat. Es mag ja durchaus sein, dass vielleicht trotzdem die Fronten unversöhnlich geblieben wären und keine Lösung gefunden wäre. Aber warum wird vorneherein jede Möglichkeit einer Kompromisslösung abgelehnt? Warum müssen gleich so schwere Geschütze wie die Einlegung von Klagen aufgefahren werden? Das sollte meines Erachtens – aber auch das sehen viele anders – immer die Ultimo Ratio sein.

Viele Betreuer argumentieren in konfliktreichen Situationen immer lapidar, dass nun mal der Wille des Betreuten entscheidend ist. Das ist allerdings so auch nicht richtig, denn manche Betreute wollen beispielsweise ihre Miete nicht zahlen und das Geld lieber für sich ausgeben oder sie fügen sich selbst Verletzungen zu. Und selbstverständlich interveniert da der Betreuer und ergreift Maßnahmen, die voll und ganz gegen den Willen des Betreuten sind. Allein dies als Begründung anzuführen kommt mir nicht sehr stichhaltig vor.

Um hier nicht per se als Feindin aller Anwälte dazustehen, möchte ich unbedingt erwähnen, dass es durchaus auch Anwälte gibt, die eine andere Sichtweise haben. Es gibt zum Beispiel Anwälte, die Mediation anbieten, also ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Wenn ich mir ihren Fall vor Augen führe, dann kommt mir der Gedanke, warum in Bezug auf die vielen Kriterien, die bei der Bestellung eines Betreuers in Bezug auf seine Ausbildung eine Rolle spielen, im Falle von Anwälten nicht auch die Ausbildung zum Mediator ein Kriterium sein sollte.

Was mir außerdem noch auffällt, ist, dass es um Macht geht. Ihre Schwiegermutter übt ja durch die Rücknahme ihrer Entscheidung durchaus Druck auf ihren Sohn aus, weil der sich in seiner Partnerwahl nicht voll und ganz nach ihr gerichtet hat. Mich erinnert das an einen hier auch schon dargestellten Fall, in welchem ein Vater gegen den einzigen Freund seiner erwachsenen Tochter ein durch einen Anwalt ausgesprochenes Hausverbot verhängte. Er hat einfach das gemacht, was im Rahmen seiner Möglichkeit stand, nur um zu zeigen, wer letztendlich der Stärkere ist. Für seine Tochter war dies sehr schlimm, aber das hat er billigend in Kauf genommen.

Einfach ist die Situation ganz sicher nicht und ich weiß in sofern auch nicht, ob ich als Betreuerin in der gleichen Situation nicht auch irgendwann an dem Punkt stehen würde, an dem es nicht weitergeht, zumal Sie Ihre Schwiegermutter ja auch als dominant schildern. Wenn die Schwiegermutter zu keinem Kompromiss bereit ist, bleibt keine andere Möglichkeit, als ihrem Willen zu akzeptieren, so unbefriedigend dies auch sein mag. Aber ich hätte ganz sicher nicht die Chance auf die Suche nach einem Kompromiss ungenutzt gelassen. Und dass eine Betreute mal als nicht geschäftsfähig und dann wieder doch als geschäftsfähig eingestuft wird – dies nachzuvollziehen fällt mir nicht leicht.

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Ja liebe behrens, so wie Ihnen das schwer fällt, geht es eigentlich allen die unseren Fall kennen.

Bei manchen sind wir lange auf Ungläubigkeit gestoßen. Keiner konnte oder wollte glauben das eine Betreuerin so vorgeht. Erst als wir allen Zweiflern die Klage, die Schreiben, das Gutachten usw. zum lesen gaben wurde uns geglaubt. Leider nur von diesen Privatpersonen.

Die zuständige Betreuungsbehörde sieht die Dinge vollkommen anders.Sie steht auf Seiten der Betreuerin/RA. Was mich allerdings nicht wundert. Diese Dame ist eine Freundin des Bürgermeisters, eröffnet Kindergärten, bringt Medienwirksam entführte Kinder zurück.

Unsere Beschwerden wurden stets abgewiegelt mit dem altbekannten Muster...die Angehörigen sind böse und geldgierig. Die beste Antwort war, wir könnten ja Privatklage gegen die Rechtsanwältin einleiten wenn uns etwas nicht paßt.
Wohlgemerkt gegen die Anwältin, nicht gegen die Betreuerin.

Ich habe diese Empfehlung aufgegriffen und mich bei allen am Ort ansässigen Anwälten erkundigt ob sie eine Klage gegen eine Berufskollegin übernehmen würden.

Alle, ohne Ausnahme haben abgelehnt. Wie gesagt, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Von Anfang an hatten wir das Gefühl diese Betreuerin führt einen privaten Krieg gegen uns. Im Sinne der Betreuten kann das ganz sicher nicht sein. Letzendlich ist ja genau das passiert was meine Schwiegermutter eigentlich niemals wollte.

Ihr Sohn hat sich mittlerweile auch innerlich sehr weit von ihr entfernt. Hat wenig bis garkein Verständnis mehr für sie.

Das wäre alles noch irgendwie nachvollziehbar wenn meine Schwiegermutter wirklich dement oder psychisch krank wäre. Sie ist 65 Jahre alt, geht nach wie vor ihren Hobbys nach. Wir wissen das sie mit anderen Bewohnern des Seniorenheims Einkaufstouren macht, ausgeht usw.
Das widerspricht komplett den Aussagen der Betreuerin. Bei jeder Nachfrage ob mein Mann seine Mutter sehen könnte kommt die immergleiche Antwort (ebenfalls wortwörtlich)....bei seinem Anblick wäre die Betreute sofort in der "Todeszone" und sie, die Betreuerin müsse um das Leben Ihrer Mandantin fürchten.

Diesen Ausdruck "Todeszone" hat sie im übrigen auch beim OLG geäußert.

Also kann sich wohl jeder vorstellen das ein Gespräch absolut nicht gewünscht war und ist.

Natürlich geht es um Macht. Das haben wir 7 Jahre versucht den Gerichten klarzumachen. Meine Schwiegermutter hat nie jemand neben sich geduldet. Sie war die Chefin, sie hat immer entschieden was im Betrieb und in der Familie passiert.
Hat mal jemand rebelliert hat sie umgehend mit Selbstmord gedroht. Nicht nur mit Worten, das Ganze war regelrecht inszeniert von ihr. Theatralische Zusammenbrüche, einschließen, zeigen von Waffen oder Gift. Der Großvater meines Mannes war Jäger, es gab also Gewehre im Haus. In einem Winzerbetrieb gibt es giftige Substanzen, so etwas kann tatsächlich funktionieren, wie wir erleben mußten.

All dies haben wir dem Betreuungsgericht,den Richtern und auch der Betreuerin mitgeteilt. Bis heute hat es noch niemanden interessiert. Am wenigsten die Betreuerin selbst. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall. Angeblich würden diese Vorfälle beweisen wie schwer depressiv meine Schwiegermutter ist, sie überhaupt nicht wüßte was sie tut.

Mag ja sein das solch ein Verhalten auf eine psychische Störung hinweist. Für mich jedoch nicht. Das sind Machtspiele einer Frau die Sohn und Mann immer unter Kontrolle haben wollte.

In den Monaten in der Klinik oder im Seniorenheim hat sie nie mit Selbstmord gedroht. Das wissen wir aus den Berichten die ja dem OLG vorgelegt wurden.
Dort mußte sie das auch nicht tun. In der Klinik wurde sie mit Vorsicht behandelt, im Seniorenheim zahlt sie und kriegt das was sie will.

Sie ist ja nicht als Pflegefall im Heim sondern hat sich dort privat eingemietet, mit eigenen Möbeln in eine separate Wohnung.

Die angebliche Geschäftsunfähigkeit war das letzte Mittel das die Betreuerin/RA aufgefahren hat um den Prozess in zweiter Instanz dann doch noch zu gewinnen.

Wir wissen natürlich nicht ob meine Schwiegermutter überhaupt informiert ist über das was die Betreuerin tut. Diese hat ja alle Vollmachten. Sie kann letztendlich tun was immer sie will, vor allem weil sie ja von der Betreuungsbehörde sozusagen gedeckt wird.

Keine Ahnung wie man ihr den Besuch beim Gutachter verkauft hat. Vielleicht als normalen Routinebesuch beim Arzt. Vielleicht ist sie inzwischen wirklich so interesselos an allem, das sie die Dinge einfach hinnimmt. Wir wissen es nicht, wir müssen nur das ausbaden was die Betreuerin angerichtet hat.

Natürlich akzeptieren wir das Urteil. Ebenso das alles wieder an meine Schwiegermutter zurückgeht. Es ging uns nie um Betrieb oder Geld.
Mein Mann hat einen guten Job, ich habe eine gute Rente. Es ging uns nie schlecht so das wir auf das Erbe angewiesen gewesen wären.
Meinem Mann ging es nach dem Tod seines Vaters um die Mutter. Niemand außer ihm wollte sich diese Frau aufladen. Niemand war bereit sich um sie zu kümmern oder weiter nach ihrer Pfeife zu tanzen.

Heute, nach all dem was man mit uns gemacht hat, stehen wir vor dem finanziellen Ruin. Die Kosten für beide Instanzen, beide Anwälte gehen zu Lasten meines Mannes. Die Betreuerin hat schon während der letzten Verhandlung angekündigt das sie ebenfalls Schmerzensgeld und Schadenersatzklagen gegen uns einreichen wird weil wir ja am Zustand der Betreuten Schuld wären. Ich gehe mal davon aus das noch einiges auf uns zukommen wird.

Alleine die Anwalts- und Gerichtskosten werden uns wohl zwingen unser Haus zu verkaufen.
Mein Mann hat der Betreuerin dies während der Verhandlung auch gesagt. Sie meinte nur hämisch grinsend "Dann hätten sie sich bei ihrer Partnerwahl nicht so vergreifen sollen".

Sie sehen also, ich bin der Auslöser dieser ganzen Farce. Weil es mich gibt hat mein Mann heute diese Probleme. Sie können sich vorstellen wie belastend das für mich persönlich ist. Diese beiden Prozesse wurden nicht wegen Geld und Erbe geführt.

Es waren Kriegserklärungen einer machtbesessen Mutter und einer Betreuerin die Geld gewittert hat wenn sie nur lange genug Prozesse führen kann.

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Ich habe mir nach dem Lesen Ihrer Geschichte Gedanken darüber gemacht, ob ich eine ähnliche familiäre Situation kenne. Und bin dabei in meiner eigenen Familie fündig geworden. Meine Großmutter mütterlicherseits war auch eine sehr dominante Frau, die keinen Widerspruch duldete. Die letzten neun Jahre ihres Lebens hatte sie aufgrund der Ablehnung ihres Schwiegersohns, also meines Vaters, keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter. Allerdings gab es dafür zum einen sehr schwerwiegende Gründe und zum anderen ging es nicht um einen Besitz, der weitergeführt werden muss. Und dann gab es (glücklicherweise) auch keine Betreuerin, die sie in ihrer Entscheidung auch noch bestärkt und vertreten hat – dies ist bei einer dominanten Persönlichkeit, die sich sehr gut allein durchsetzen kann, auch nicht zwingend erforderlich. Die Situation war alles andere als angenehm, aber der innerfamiliäre Konflikt wurde nicht durch fremde Personen mitbestimmt und es wurden keine Geschütze wie Kontaktverbot und Strafandrohung aufgefahren, die die ohnehin schon schwierige Situation auch noch zwangsweise irreversibel gemacht hätte.

Es wird Sie vermutlich in keiner Weise trösten, dass familiäre Konflikte überall existieren. Hätte Ihre Schwiegermutter keine Betreuerin, hätte sie auch eigentständig über die Einschaltung eines Anwalts gegen die erteilte Zustimmung zur Hofüberschreibung klagen können. Was allerdings anders wäre, wäre die Tatsache, dass dadurch nicht zwangsläufig die familiäre Kommunikation abgebrochen wäre. Es ist eine durch und durch unwürdige Situation, dass jemandem der Kontakt zu eigenen Mutter verboten wird. Es kann ja gar keine Lösung im Interesse aller gefunden werden, denn zum kommunizieren muss man miteinander reden dürfen.

Es ist kein abwegiger Gedanke, dass die „Motz- und Jammerdepression“, die bei Ihrer Schwiegermutter diagnostiziert wurde, auch damit zu tun hat, dass Ihre Schwiegermutter jetzt nicht mehr auf ihrem Hof wohnt, sondern in einer Seniorenwohnung fernab ihres vertrauten Umfelds. Sie hat zwar ihren Willen durchsetzten können, aber dafür den Preis des vollständigen Verlustes des Kontaktes zu ihrem Sohn gezahlt. Ist das wirklich die erstrebenswerte Ideallösung, die man im Sinne einer verantwortungsbewussten Betreuung durchsetzen sollte? Was ich damit sagen will, ist, dass man bei strikter Befolgung des verbal geäußerten Willens des Betreuten nicht immer die Entscheidung trifft, die für den Betreffenden auch gut ist. Auch viele andere Betreuer hätten gemäß des erteilten Auftrags zuerst einmal die Willensäußerung Ihrer Schwiegermutter als verbindlich angesehen. Aber mit Sicherheit hätten zumindest einige den Versuch gemacht, Ihrer Schwiegermutter andere Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ich will auch nicht leugnen, dass dies auch hätte scheitern können. Aber vielleicht wäre dies für alle Beteiligen besser zu verarbeiten gewesen. Und auch für alle billiger, denn nicht nur Sie tragen Anwaltskosten, sondern auch Ihre Mutter.

Ich sehe leider auch keine Lösungsmöglichkeiten, habe aber einfach mal einen Juristen auf meinen Blog und den Beitrag aufmerksam gemacht und nach einem Tipp gefragt. Da Sie hier ja anonym schreiben, kann dies nicht zu ihrem Nachteil werden. Allerdings ist derjenige sehr beschäftigt und so ist eine Antwort nicht gewiss.

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vielen Dank liebe behrens, vielleicht hat der Jurist ja einen Tipp. Obwohl wir im Moment selbst keine Lösungsmöglichkeiten sehen, sind wir für jeden Tipp dankbar.

Laut Urteil muß mein Mann alle Kosten tragen auch die der RA/Betreuerin. Wenn es anders wäre, wär das zumindest mal ein kleiner Lichtblick.
Bei dieser Dame kann ich allerdings nicht daran glauben. Schon während des laufenden Prozesses hatte sie Kostenrechnungen an meinen Mann geschickt. Eine davon sogar bis hin zum Zahlungsbefehl.

In sehr vielen Familien gibt es wohl familiäre Konflikte. Ich habe jedoch noch niemals derart hasserfüllte Menschen erlebt wie meine Schwiegermutter. Der Gutachter hat ihr Dominanz und Willensstärke attestiert. Sie wäre jedoch in den Zustand dieser schweren Depression geraten weil sie erkannt hätte das die Liebe des Sohnes zu seiner Frau größer wäre als zu ihr der Mutter.
Bei dieser Aussage haben sich mir wirklich alle Nackenhaare gesträubt.

Ich selbst habe drei Kinder, alle erwachsen und eigenständig. Selbstverständlich hätte ich anfangs auch Zweifel gehabt ob die Verbindung zu einer geschiedenen Person mit Kindern, noch dazu älter gut gehen kann. Ich hätte in solch einem Fall mit meinen Kindern gesprochen, ihnen zugehört, mir den Partner zumindest einmal angesehen und zwar ohne Vorbehalt.
Niemand hat das Recht in die Partnerwahl eines erwachsenen Menschen einzugreifen oder den Partner schlecht zu machen.Vor allem dann nicht wenn er über diesen Menschen nichts weiß und sich auch nicht bemüht ihn kennenzulernen.

Mein Mann und ich sind seit 15 Jahren zusammen. Bis heute kennt meine Schwiegermutter meine Kinder nicht. Sie hat sich stets geweigert sie zu sehen bzw. kennenzulernen. Das war zwar verletzend aber eben nicht zu ändern.

Ob meine Schwiegermutter wirklich gesagt hat sie möchte ihren Sohn nicht mehr sehen bezweifle ich sehr. Ich halte dies schlicht für eine Behauptung der Betreuerin. Kontaktaufnahmen hat sie ja unterbunden. Also bestand in den zurückliegenden Jahren auch keine Gefahr das Mutter und Sohn sich sahen.

Der Einzug ins Seniorenheim war freiwillig. Sie hätte jederzeit in ihr Haus zurückkehren können. Sich dann aber mit meiner Anwesenheit auseinandersetzen müssen. Ausserdem hätte sie sich um ihren Haushalt kümmern müssen und dazu hatte sie noch nie wirklich Lust.
Zu Lebzeiten meines Schwiegervaters hat er sich darum gekümmert, nach seinem Tod mein Mann und ich.

Wir sagen auch heute noch das eine Betreuung in der Form wie sie stattfindet niemals nötig war. Sie hätte Unterstützung in Haushaltsarbeiten und Sauberkeit gebraucht. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Weil sie und ihre Wohnung sehr ungepflegt waren hat die Betreuerin mit sehr viel Geschick eben eine Depression verbunden mit Geschäftsunfähigkeit gebastelt.

Wenn Ungepflegheit, schmutzige Wohnungen schon ein Beweis für Geschäftsunfähigkeit sind, dann müssten alle Messies, alle Wohnsitzlosen, alle die sich nicht regelmäßig waschen und duschen Geschäftsunfähig sein.

Meine Schwiegermutter hat zweifellos Unterstützung gebraucht. Genau aus diesem Grund hatte sich mein mann ja entschlossen anzubauen damit wir uns in bezug Sauberkeit um sie kümmern können.
Keine Ahnung wie sich das alles entwickelt hätte. Ich muß zugeben das ich schon sehr skeptisch war in unmittelbarer Nähe dieser Frau zu leben aber es war der Wunsch meines Mannes, deshalb habe ich dazu ja gesagt.

Umd dies alles nicht derart eskalieren zu lassen hätte die Betreuerin einfach mal ein Gespräch mit meinem Mann führen müssen. Sich seine Version anhören, seine Erlebnisse mit seiner Mutter schildern lassen müssen.

Was mich persönlich wirklich böse macht ist die Selbstdarstellung dieser Betreuerin. In einem der letzten Schreiben an das OLG meinte sie....Es ist sinnlos sich mit der Gegenseite zu unterhalten, trotz mehrfach angebotener Gespräche würde der Sohn es ablehnen sich mit ihr zu unterhalten oder nach einer Einigung suchen.

Bis heute hat sie niemals ein Gespräch angeboten oder Lösungsvorschläge gemacht. Die von meinem Mann gemachten...davon gibt es jede Menge...hat sie stets als lächerlich abgelehnt.
Bei der ersten Verhandlung wurde sie vom Vorsitzenden darauf hingewisen nicht schon mit einer Lüge zu beginnen.
Sie hatte damals behauptet mein Mann wäre schon über 10 Jahre nicht mehr in seinem Elternhaus gewesen und den Kontakt zu seinen Eltern komplett abgebrochen. Mein Mann hat zu diesem Zeitpunkt noch im elterlichen Betrieb gearbeitet und zwar täglich.
Sein Vater hatte regelmäßgen Kontekt zu uns beiden.
Seine Mutter wollte zwar mich nicht sehen stand aber telefonisch und bei der Arbeit auch persönlich mit meinem Mann in Kontakt.

Die einzig persönliche Begegnung mit der Betreuerin ausserhalb eines Gerichtssaales war im August 2006 bei der Übergabe der Schlüssel des Hauses.
Bei betreten des Hauses habe ich zu meinem Mann gesagt...es müsse dringend mal gelüftet werden weil es immer noch sehr stinken würde.
Ich hatte diesen Satz noch nicht ausgesprochen als die Betreuerin regelrecht über mich herfiel und meinte.....wenn mir was nicht paßt könne ich ja das Haus und Grundstück verlassen, ich hätte hier ohnehin kein Zugangsrecht und solle mich mal mit meinem bißchen Krebs nicht so in den Vordergrund spielen.
Woher sie wußte das ich an Krebs erkrankt bin weiß ich nicht. Meine Schwiegermutetr hat es nie intressiert wie es mir geht ob ich krank oder gesund bin.

Dies nur zwei kleine Beispiele, die aber deutlich das Verhältnis der Betreuerin zu uns aufzeigen.

Sie hat auch jedesmal verhindert das meine Schwiegermutter bei den Verhandlungen anwesend sein mußte. Mal war sie gerade wieder in einer depressiven Phase, mal schwer erkältet, ein anderes Mal wieder in der "Todeszone". Natürlich hatte sie nie ein Attest oder ähnliches dabei. Sie hat das immer bei Verhandlungsbeginn kurz mitgeteilt und schon war eine Befragung meiner Schwiegermutter ausgeschlossen. So einfach geht das.

Das Urteil des OLG erging am 6.06.2013. Bis heute hat sich die Betreuerin noch nicht gemeldet obwohl mein Mann sie unmittelbar nach Erhalt des Urteils angeschrieben hat damit die Rückabwicklung gemacht werden kann.

Wir wollen und müssen dies zu einem Abschluß bringen.

Ich bedanke mich bei Ihnen liebe behrens. Es tut gut die Dinge einmal aussprechen zu können. Wir haben ja schon angefangen am eigenen Verstand zu zweifeln.

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Vielleicht ein winziger Hoffnungsschimmer?
Ich möchte mich auch bedanken, dass sie hier in diesem Blog alles so offen schildern. Das Persönliche hat auch immer etwas Exemplarisches, dass heißt, Ihre tragische Geschichte macht auch die Schwachpunkte des Betreuungsrechts deutlich.

Alle zwei Wochen treffe ich mich mit einem Kollegen (besser gesagt jetzt Ex-Kollegen), einem Betreuer, der auch Anwalt ist. Ich habe einfach mal gefragt, ob er schon mal eine Klage gegen einen Angehörigen seiner Betreuten eingelegt hat, was er sofort verneinte. Allerdings fügte er hinzu, dass es für ihn unter Umständen durchaus vorstellbar wäre, wie zum Beispiel in dem Fall, wo ein Angehöriger Gewalt gegen einen Betreuten angewendet hat. Dies ist natürlich bei Ihnen nicht der Fall und ich habe sehr kurz Ihre Geschichte erzählt. Mein Kollege sagte daraufhin, dass es nun mal das Spezifische an Anwälten ist, dass Anwälte zuallererst an die Rechtsmittel denken, die eingelegt werden könnten, da dies eben auch genau das ist, was den Schwerpunkt des Anwaltsberufs ausmacht. Er räumte allerdings auch ein, dass es in einer Betreuung darum ja gar nicht geht, denn die Aufgabenstellung in der Betreuungsarbeit muss auch ganz andere Aspekte mit einbeziehen. Wir haben uns nur sehr kurz unterhalten, da es sehr laut war und eine Kneipe natürlich nicht der angemessene Ort für so ein schwieriges Thema ist. Es wird Sie nicht viel trösten, aber er als Anwalt empfand das, was im Falle Ihrer Schwiegermutter geschehen ist, auch nicht richtig.

Ich werde mich jetzt aber mal darauf besinnen, dass ich keine Juristin, sondern Sozialpädagogin bin. Und als solche habe ich noch eine Idee, nämlich das Hinzuziehen eines Dritten. Vielleicht gibt es ja in Ihrem Freundes- oder Familienkreis ein Person, die das Vertrauen Ihrer Schwiegermutter besitzt und die Ihre Schwiegermutter aufsuchen könnte, um mit ihr darüber zu sprechen, wie sehr ihr Sohn unter der Situation leidet und dass es schlimm ist, dass dies sich ja auch auf die Führung des Hofbetriebs auswirken könnte (falls dies nicht sogar schon geschehen ist). Wenn für diese Aufgabe niemand in Frage kommen sollte, dann sehe ich noch eine andere Möglichkeit: viele Seniorenwohnanlagen werden auch seelsorgerisch betreut. Sollte dies bei der Wohnanlage Ihrer Mutter der Fall sein, dann könnte Ihr Mann den/die Seelsorger/in persönlich kontaktieren und darum bitten, Ihre Schwiegermutter auf ihr Einverständnis für eine Kontaktaufnahme anzusprechen. Ich weiß nicht, welche Beziehung Sie und die übrige Familie zu kirchlichen Institutionen haben, ich selbst habe mit solchen Einrichtungen immer sehr gute Erfahrung gemacht, weil man dort eben nicht nur die eine Seite sieht, sondern auch die Situation der anderen berücksichtigt. Sollte auch diese Möglichkeit nicht in Frage kommen, dann könnten Sie noch abklären, ob es vielleicht unter den im Heim Beschäftigten (Sozialarbeiterin, Heimleiter e.t.c.) jemanden gibt, den man um Vermittlung bitten könnte. Letztendlich könnte man auch überleben, ob es in einer Beratungsstelle e.t.c. jemanden gibt, der sich für die sogenannte Mediation anbietet.

Bei alldem sollten Sie und Ihr Mann versuchen, keine Schuldzuweisungen zu machen, dies verhärtet immer nur die Fronten und wird bei Ihrer Schwiegermutter eine Abwehrreaktion hervorrufen, so dass man sich wieder nur im Kreis dreht. Es sollte einfach nur geschildert werden, dass Ihr Mann unter der jetzigen Situation, in der man nur über Anwälte kommuniziert und Kontakt unter Strafandrohung gestellt wird (eine wirklich scheußliche und absurde Situation), sehr leidet und ob es nicht möglich wäre, zumindest wieder miteinander zu sprechen.

Es tut mir sehr leid, dass Sie die ganze tragische Familiensituation erdulden müssen und dabei selbst noch schwer erkrankt sind. Ich glaube, in dieser schwierigen Lage sollten Sie zwar nicht völlig die Hoffnung aufgeben, aber dennoch versuchen – so schwierig wie dies auch ist – die Situation so anzunehmen, wie sie momentan ist. Ich selbst tue mich damit immer verdammt schwer, aber es ist die einzige Möglichkeit, an Schwierigkeiten nicht völlig zu zerbrechen. Und bleiben Sie bei Ihrer Sachlichkeit, mit der Sie die Ereignisse hier schildern. In dem Moment, wo man sich zu Verschwörungstheorien oder Verallgemeinerungen (die Betreuer, die Anwälte) hinreißen lässt, wird man sofort von niemandem mehr ernst genommen.

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Liebe behrens
Es war und ist so unendlich schwer einem Außenstehenden klarzumachen was wir in diesen Jahren erlebt haben, wie es uns damit geht.
Gerade vorhin habe ich überlegt nochmal ein/zwei Begebenheiten zu schildern falls der Jurist tatsächlich die Zeit findet sich diesen Fall anzusehen.

Ich hätte ganz sicher auch kein Problem hier mit meinem vollen Namen zu posten. Wir haben nichts falsches getan, wir müssen uns für nichts schämen.

Sicher ist das erste Anliegen eines Anwaltes sobald er eine Vertretung übernimmt,Geld zu verdienen, das ist sein Beruf. Dagegen ist auch absolut nichts zu sagen.

Meine Schwiegermutter hatte ja eine rechtliche Vertretung mit deren Hilfe sie den Hofübergabevertrag rückgängig machen wollte. Es gab auch ein/zwei Schreiben die zwischen meinem Mann und dieser Anwältin ausgetauscht wurden. Eine sehr vernünftige Frau, die sich auch angeboten hatte die Sache auf aussergerichtlichem Weg zu klären.

Als in der Klinik dann die Betreuung angeregt wurde ist die heutige RA aufgetaucht. Wie, habe ich ja bereits geschildert. Wie der ersten Anwältin das Mandat entzogen wurde weiß ich nicht. Ob das durch meine Schwiegermutter oder durch die Betreuerin passiert ist....keine Ahnung. Wie gesagt ab dem Zeitpunkt als diese Betreuerin auftauchte haben wir keinerlei Kenntnisse mehr über das Befinden oder die Wünsche meiner Schwiegermutter erhalten.

Im Seniorenheim dürfte mein Mann keine Chance haben. Dort wurde die Anweisung hinterlassen ihn nicht ins Haus zu lassen geschweige denn zu seiner Mutter. Die Betreuerin hat das Aufenhaltsbestimmungsrecht. Ich denke nicht das man dagegen ankommt.

Danke für die Anregung mit einem Pfarrer zu reden. Das wäre evtl. eine Möglichkeit, die ich gerne so an meinen Mann weitergebe.

Verwandtschaft hat wenig Sinn. Es gibt zwar diese Halbschwester meines Mannes. Sie hat jedoch die gleiche Einstellung zu uns und unserer Ehe wie ihre Mutter.
Diese Halbschwester wollte unmittelbar nach dem Tod meines Schwiegervaters ein Schriftstück von meinem Mann haben in dem sie von Zahlungen für Beerdigung oder Versorgung/Pflege ihrer Mutetr ausgeschlossen wäre. Eine, wie ich finde, ganz schlimme Aussage war...."Ich habe nichts geerbt,also zahl ich auch für nichts."
Dann gibt es noch den Bruder meiner Schwiegermutter, er ist geistig zurückgeblieben, kann sich zwar selbst versorgen, ist aber nicht in der Lage Schriftstücke zu verstehen oder gar eine Vermittlung zu führen.

Ich selbst habe, ausser meinen Kindern, keine Familie mehr. Meine Kinder möchte ich in diese Sache nicht hineinziehen oder sie damit belasten.

Jetzt noch eine Schilderung der Vorgehensweise der Betreuerin.

Nachdem mein Mann der Betreuerin im August 2006 den Schlüssel übergeben hatte, wurde das gesamte Haus von ihr leergeräumt. Ohne meinen Mann darüber zu informieren oder zu fragen ob er etwas aus dem Haus haben möchte wurde alles, ohne Ausnahme entsorgt.

Im Keller des Hauses befand sich eine riesige Gefriertruhe, die nur über den anschließenden Keller zu entfernen war. Dieser Keller war jedoch abgeschlossen, der Schlüssel offensichtlich nicht auffindbar.

Wir bekamen ein Schreiben der Betreuerin in dem sie mich aufforderte auf das Grundstück zu kommen. Mich, die sie kurz zuvor vom Grundstück gewiesen hatte.
Sie meinte darin das ich ja wohl geügend Zeit hätte zu kommen, da ich mich ja beruflich nicht betätigen würde.
Würde ich nicht kommen, würde sie die Tür zum Keller auf unsere Kosten aufbrechen lassen.

Ich bin nicht hingefahren da ich weder Lust hatte mich nochmals derat beschimpfen zu lassen und weil wir auch keinen Schlüssel zu diesem Keller hatten. Genausowenig wie wir noch Schlüssel zu irgend etwas auf dem Hof hatten.

Bei der letzten Verhandlung in Koblenz schnauzte sie dann meinen Mann an wo er denn die ganzen Wertgegenstände aus dem Haus hingeschafft hätte. Ich war fassungslos.

Ich bin es gerade wieder wenn ich mir all diese Dinge in Erinnerung rufe.

Die Betreuer oder die Anwälte käme mir nicht in den Sinn. Ich weiß das es viele, sehr viele Betreuer gibt, die ihrer schweren Tätigkeit fachlich und sachlich richtig nachgehen. Trotzdem nicht übersehen das sie es mit Menschen zu tun haben.

Ebenso gibt es Anwälte die sich einsetzen, die nicht nur die Paragraphen sehen oder nur Kostenrechnunegn verschicken. Unser Anwalt war nicht schlecht, er hat alles versucht gegen dieses Gutachten vorzugehen. Er stellte bei der Verhandlung dem Gutachter die Frage ob es möglich wäre das eine Person morgens ein Auto kaufen, eine Reise buchen oder sonstige Geschäfte tätigen kann, dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, also voll Geschäftsfähig ist und am nachmittag bei der Vertragsunterzeichnung dann total Geschäftsunfähig wäre.

Die Antwort des Gutachters war JA, so etwas wäre durchaus keine Seltenheit. Es läge eine partielle Geschäftsunfähigkeit vor, hervorgerufen durch die familiäre Situation....also meinetwegen.

Meine Erkrankung ist nicht wichtig. Ich komme damit zurecht, ich habe meinen Mann der hundertprozentig hinter mir steht, mich unterstützt. Was will ich mehr....

Der Betrieb existiert nicht mehr. Alle Gerätschaften wurden sofort nach dem Tod meines Schwiegervaters verkauft. Die Gelder hat sie auf Ihr Konto überweisen lassen. Alle anderen bestehenden Konten auf sich alleine umschreiben lassen. Sie hätte das so nicht tun dürfen wie wir heute wissen, immerhin waren mein Mann und sie eine Erbengemisnchaft, zu gleichen Teilen erbberechtigt.

Mein Mann bekam einen Geldbetrag von ihr überwiesen und das war es dann. Aber auch da ist die Betreuerin der Meinung das ihm dieser Betrag nicht zustehen würde. Er ihn nur unter Androhung von Schlägen überhaupt erhalten hätte. Diesen Betrag forderte sie schon vor Monaten zurück, selbstverständlich erwartet sie dafür Zinsen. Sie wollte auch genau wissen, mit schriftlicher Aufstellung, für was mein Mann sein geerbtes Geld verwendet hat.

Ist eine Geschäftsunfähige Frau in der Lage solche weitgreifenden Bankgeschäfte gezielt zu tätigen? Ich glaube nicht.

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Schreiben Sie hier (vorerst) lieber nicht unter Ihrem richtigen Namen, wer weiß, wer den dann liest und am Ende wird Ihnen von der Betreuerin dann womöglich auch noch üble Nachrede unterstellt.

Ich halte die Einschaltung eines Seelsorgers als Vermittler deswegen für eine eventuelle Möglichkeit, weil es dabei um etwas anders geht als um den rein juristischen Aspekt, nämlich um den Aspekt der durch und durch unwürdigen und unmenschlichen Situation einer anwaltlich verhängten Kontaktsperre zwischen Mutter und deren eigenen Sohn. Alles, was vielleicht an Einvernehmlichkeit möglich wäre, kann nur geschehen, wenn es zu einem Kontakt zwischen Mutter und Sohn kommen darf und der wird ja vehement von der Betreuerin verhindert. Begeben Sie sich nicht auf juristisches Terrain, da scheint die Betreuerin alle Trümpfe in der Hand zu haben. Erst wenn sich Mutter und Sohn gegenüberstehen, besteht überhaupt die Chance auf Klärung der Frage, ob Ihre Schwiegermutter die von der Betreuerin ergriffenen Radikalmaßnahmen tatsächlich auch wünscht (vielleicht als Reaktion für die subjektiv empfundene Zurückweisung des Sohnes?) oder ob sie im Grunde mit der radikalen Lösung auch nicht besonders glücklich ist und bereit ist zu einer Annährung.

Ich drücke Ihnen von ganzem Herzen die Daumen, dass die Hinzuziehung eines Seelsorgers etwas bewirken könnte!

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